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Meine Gruppe - ormutgläubig, gut beleumundet, mit guten Kontakten zum örtlichen Tempel - hat in Sinda etwas über die Stränge geschlagen und einen geduldeten, steuerzahlenden Ausländer und Ungläubigen nachts überfallen, halb tot geschlagen und entführt. Grund: Sie vermuten, dass er übles im Schilde führt, evtl. Alaman anbetet, und sie haben ihn beobachtet, wie er sich mit einem Mann auf einem fliegenden Pferd getroffen hat. Mit Freunden das Enführten kam es dann auch noch zum Kampf, in deren Verlauf der Priester der Gruppe versprochen hat, für eine faire Aufklärung der Vorwürfe zu sorgen. Soweit, sogut, und jetzt liegt die ganze Sache beim Tempel. Der Ausländer ist bekannt, fast schon berühmt, ein fairer Prozess ist versprochen, so dass nicht mit einer Verurteilung zu rechnen ist. Andererseits will der Oberpriester des Tempels auch sein Gesicht nicht verlieren, zumal er die Gruppe indirekt zu dieser Tat angespornt hat. Ich hab mir überlegt, dass man den Ausländer freilässt, die Tat der Gruppe aber nachträglich legitimiert, in dem man sie zu Ehrenermittlern ernennt (oder ähnliches). Gibt es bessere Ideen? Sind solche Ehrentitel im doch eher religiös angehauchten Rechtssystem Eschars überhaupt denkbar?
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Verfolgt jemand eigentlich die Posse SCO vs. Linux? Hier der neuste Streich Ich finde es immer wieder interessant, wie man ohne irgendeinen Beweis in der Hand Prozesse führen kann. Bisher dachte ich, dass man ohne Beweise in den USA nur Kriege anfangen kann Viele Grüße hj
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Moin, Moin Ich benoetige mal eine Infomations ueber das Waffentragerecht in Ywerddon. Was duerfen die Erainer, was die Clanngadarner und was duerfen die Durchreisenden so an Waffen und Ruestung tragen. Meine persoenliche Meinung waehre folgende: Auf Grund des Rechts, das die Penadd erlassen haben, das nur Clanngardarner schwer Geruestet und schwer Bewaffnet (Unfreie und Leibeeigende haben kein Recht auf Waffen und alle anderen sind auf Kurzschwert, oder aenliche Waffen, kleiner Schild und maximal einer Lederruestung begrenzt) durch das Land reisen duerfen. Diese Meinung begruendet sich darauf, das es "befreites/besetztes" Gebiet ist und sie aus Bryddomor gelernt haben. Das sie dieses Recht nicht immer durchsetzen koennen durfte den Penadds bekannt sein. Aber es nicht zu versuchen es Durchzusetzen kaemme einer Kapitulation gleich und das koennen sie vor dem Hochkoenig schwer verantworten. Oder irre ich mich in diesem Fall voellig? Gruss Horst
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Hallo, das hat jetzt nichts mit Midgard zu tun, aber ich denke hierr ist doch ein kompetenter Personenkreis, welcher mir meine Frage beantworten kann: An unserer Schule soll für jede Klasse ein Forum eingerichtet werden. Derr Zugang erfolgt über Name und Passwort. Wer trägt die Verantwortung, wenn in dem Forum gegen Urheberrecht verstoßen, nicht korrrekte politische Aussagen getofen werden ... Es wäre nett wenn mir jmd kurz die Frage beantworten könnte oder mir einen Link angibt der mich weiterführt. Danke vorab Lux
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Liebe Leute, ich spiele mit der Idee für einen privaten Con ein Warhammer-Abenteuer auf Midgard zu übertragen ("A Rough Night at the Three Feathers"). Dazu brauche ich 1.) einen möglicht langen, schiffbaren Fluß oder noch besser ein Flußsystem (kann auch Kanäle beinhalten) in Lidralien, auf dem Schiffsverkehr mit relativ großen Flußschiffen stattfindet. 2.) eine Gegend in der die Rechtsinstitution des Gerichtskampfes (trial by combat) existiert (analog zur irdischen Geschichte im Spätmittelalter nur Hofgerichten vorbehalten) 3) Hexenjäger. Machen dass nur die Culsu-Kutten? Gibt es da auch "private" Organisationen? Dieser Punkt ist allerdings weniger wichtig. Eher Fluff. P.S.: Wenn das Thema hier nicht richtig ist, entschuldige ich mich für meine Dummheit/Faulheit (bitte etwas entsprechendes aussuchen).
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Wir stehen mal wieder ganz kurz davor, gefesselt und geknebelt zu werden. Das EU-Parlament wird derzeit nur von ein paar Unbeugsamen daran gehindert, eine Patent-Richtlinie zu Softwarepatenten zu verabschieden, die viele große Softwareunternehmen gerne sehen würden. Bill Gates persönlich ist nach Brüssel gereist um Lobbyarbeit zu betreiben. Dis neue Richtlinie soll wohl so gefasst sein dass auch recht grundlegende Verfahren patentiert werden können (sog. Trivialpatente) von denen z.B. Microschuft eine ganze Reihe beantragt hat. Unter Anderem z.B. ein Patent auf den Klammeraffen '@' in Verbindung mit EMail-Adressen und solche Dinge. Ein paar Parlamentarier drängen auf einen Neustart des Verfahrens, d.h. der Ausschuss fängt von vorne an und kommt dann evtl zu einem vernünftigen Vorschlag, während die große Mehrheit schlicht uninteressiert ist und das Paket gerne 'abnicken' würde. Natürlich ist Rechtssicherheit und der Schutz geistigen Eigentums richtig und notwendig, aber es gibt Beispiele von Patentanmeldungen die einfach Unsinn sind und nur den einen Zweck verfolgen, Konkurrenten zu eliminieren und ein Monopol zu erreichen mit der Patentierung von Verfahren die seit Jahren frei verwendet werden. Linux und die ganze Freeware-Gemeinde könnte ausradiert werden wenn Methoden, die unter GNU entwickelt wurden, von Firmen zum Patent angemeldet werden. (GNU ist Urheberschutz, bezieht sich auf einen Sourcecode, nicht auf das dadurch implementierte Verfahren)
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HI! Wie sieht es eigentlich mit den Gesetzen und der Rechtssprechung in den Küstenstaaten aus? Ich meine außer dem magischen bereich (also Mord usw.). Hat jeder Staat seine eigenen Gesetze und Form der Rechtssprechung oder ist die für die ganzen Küstenstaaten geregelt?
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Hallo Forum, Vielleicht hattet ihr auch schon mal die Situation, dass eine verheiratete weibl. Figur (SC oder NSC), etwas rechtswidriges getan hat, zum Beispiel - Diebstahl,Verleumdung, Ehebruch, Hexerei usw. Als verheiratet Frau untersteht sie ja( als Nicht-Eagrel) - der Familie ihres Mannes. und etwas weitergefasst, der seines Clans, sofern er einem angehört. Nur was erwartet eine Ehefrau in eurer Welt, falls sie etwas stiehlt, ihren Mann betrügt oder ähnliches? Natürlich kann die Handhabung mit solchen Fällen und die Härte der zuerwartenden Strafen stark variieren. Aber mich würde interessieren, was ihr so für angebracht haltet. Was wäre denkbar? Inwiefern darf der Ehemann über das Leben seiner Ehefrau bestimmen? Ist sie ihm mit Leib und Leben ausgeliefert, oder nur bis zu einem gewissen Grad? Muß er selbst mit seinem Leben oder seiner Ehre für sie einstehen? ,oder nicht? Sicher spielt da auch der Stand und das Ansehen des Ehemannes eine Rolle. Orientiert ihr euch da an mittelalterlichem Recht, oder seht ihr es in eurer Welt etwas lockerer? Bin schon sehr gespannt. Liebe Grüße Issi
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Hallo Leute, ich stelle diese Frage ganz bewusst hier, weil sie so möglicherweise in ähnlicher Form für Parinov oder Warogast Verwendung finden könnte. Auch passt sie nicht in den Abenteuerstrang zu Slamohrad, da das vorliegende Problem mit dem Abenteuer als solchem eher wenig bis nichts zu tun hat. Wir hatten gestern die Situation, dass ein vom Lichthaus der 33 bevollmachteter Hexenjäger, der selbst (noch) kein Flammenauge ist, aber in deren Niederlassung ausgebildet worden war, seine Kompetenzen weit überspannt hat. Er wendete am hellen Nachmittag Macht über Menschen auf einen (nichtmenschlichen, genauer gnomischen) Gesellen einer hochgeachteten Handwerksmeisterin und sogar Gildenmeisterin an, brachte diesen im Beisein seiner 3 Mitgesellen (ebenfalls Gnome) dazu, deren Geheimnis gegen seinen und ihren Willen auf ein Blatt Papier aufzuschreiben und es dem Hexenjäger zu übergeben und nahm sich schließlich von dem automatenhaft herumstehenden übernommenen Gnom dessen Spezialarmbrust. Natürlich ohne ihn um Erlaubnis zu bitten oder ähnliches und gegen den Willen und die Gegenwehr (sie schossen mit ihren Armbrüsten auf ihn) seiner Kumpanen. Die Freunde des Hexenjägers, die ebenfalls zugegen waren, unterstützten diesen insoweit, dass sie auf den Beschuss der Kameraden des Verzauberten ihrerseits mit Beschuss durch einen magischen Frostball antworteten. Alle Geschosse beider Parteien verfehlten oder wurden erfolgreich abgewehrt, ohne das jemand wirklich zu Schaden kam. Die Gnome traten daraufhin den Rückzug an. Ihr Kamerad wurde bald darauf, immer noch unter dem Einfluss des Spruches, ihnen hinterhergeschickt. Dieses Verhalten wird von den Glasschleifergesellen (den Gnomen) natürlich nicht einfach so hingenommen werden. Sie werden versuchen, das Ganze vor Gericht zu bringen. Der Hexenjäger und seine Kumpanen sind erst vor ein paar Tagen Ehrenbürger der Stadt geworden und haben demnach Bürgerrechte hier. Die Gesellen dürften ebenfalls Bürgerrechte haben und den Schutz der Glasmachergilde genießen. Und hier meine Frage: In welcher Form können sie das in Slamohrad? Und dazu auch: wie wird der Rechtsweg aussehen? Wie die Verhandlung? Wer spricht Recht? Wer darf Einspruch erheben, wer aussagen, wer hat Stimme, wer ist vom Verfahren ausgeschlossen? Wie kann das Strafmaß aussehen? Wer legt es fest? Usw. usw. Bitte helft mir. Die Zeit drängt ein wenig, denn wir spielen am kommenden Samstag weiter. Danke und viele Grüße, Kosch
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