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Hier eine Hausregelidee zum Ringen an der Waffe. Da ich selbst nur über geringe Spielerfahrung mit Midgard (4) verfüge, würde ich mich über Feedback von Veteranen freuen. Zwar steht ein ausgiebiger Test mit verschiedenen „Charakterbauten“ (Charaktere, die nur aus ihren Werten bestehen) noch aus, der einen guten Hinweis zur Sinnhaftigkeit und Ausgewogenheit, sowie den Punktekosten geben wird. Aber es ist gut möglich, dass ich irgendeine Konsequenz der Regeln übersehen habe, die zu wilden Ergebnissen führt. Die Stränge zu Raufen, WaLoKa und tegarischem Ringkampf habe ich gelesen. Ansonsten lasse ich den Beitrag für sich selbst sprechen. Ringen (an der Waffe) Gesucht ist ein Regelmechanismus, der das mittelalterliche Ringen an der Waffe abbildet. Dh gerüstete Kämpfer mit (Kriegs-)Waffe, wie etwa dem langen Schwert, nutzen Hebel, Würfe und Schläge. Ziel des Ringens ist es in der Regel, den ebenfalls gerüsteten Gegner in der Folge abzustechen. Wer zu dieser Kampftechnik Fragen hat, dem seien als erster Einstieg die Webseiten von Zornhau ans Herz gelegt, auf der weitere Verweise und Literaturangaben zu finden sind. Ebenfalls gibt es zahlreiche Demonstationsvideos auf Youtube. Die erste grundsätzliche Idee zum Ringen, ganz unabhängig von der Waffe, ist die Steigerbarkeit von Raufen auf den Graden 2, 4, 6, ..., 14, also dort, wo auch Abwehr gesteigert werden kann. Damit sind die Kampfoptionen „zu Fall bringen“ und „Einleiten eines Handgemenges“ über alle Grade hinweg möglich und sinnvoll. Außerdem bleibt Raufen stark von körperlichen Eigenschaften (vor allem St & Gw, aber auch Gs) abhängig, was dem Realismus unbewaffneter Kämpfe entspricht, wie ihn auch Außenstehende aus der Gewichtsklasseneinteilung im Kampfsport erahnen können. Die zweite Idee betrifft nun Abwehrwürfe mit der Waffe. Es wird die Fertigkeit „Ringen an der Waffe“ eingeführt, die nicht höher als Raufen gesteigert werden kann. Sie ist nur mit gewissen Waffen möglich und in einer Kampfrunde nicht mit anderen Kampfstilen, wie etwa „Beidhändiger Kampf“, „Fechten“ oder „Waffenloser Kampf“ kombinierbar. Dh wer am Anfang der Runde einen anderen Kampfstil nutzt, darf nicht auf die Fertigkeit würfeln. Wer Ringen an der Waffe beherrscht und die nötige Waffe führt, kann zu Rundenbeginn einen Gegner auswählen. Befindet dieser sich im Kontrollbereich und wird sein erster Angriff vom Ringer mit einer Differenz größer 4 abgewehrt, so kann der Ringer unmittelbar im Anschluss an alle weiteren Angriffe dieses Gegners einen EW:Ringen an der Waffe -4 würfeln, um den Gegner zu Fall zu bringen, ein Handgemenge einzuleiten oder einen unbewaffneten Angriff zu W6-4+SchB auszuführen. Unbewaffnete Angriffe werden als Schlag bzw. Stoß interpretiert, gezielte Angriffe auf eine Gliedmaße als Hebel. Außerdem kann ein EW:Ringen an der Waffe bzw. WW:Ringen an der Waffe einen EW:Raufen bzw. WW:Raufen ersetzen. Dies gilt ohne Ausnahme, also auch beim Einleiten des Handgemenges und beim zu Fall bringen. Der Vorteil für den Ringer an der Waffe ist, dass er bewaffnet bleibt. Zwar ist es unmöglich, im Handgemenge reguläre Waffenangriffe zu führen, aber der Schaden des (bewaffneten) Ringers an der Waffe erhöht sich auf W6-1+SchB. Der Kämpfer führt größere Waffen hierbei „halb“, das heißt mit einer Hand an der Mitte der Waffe. Ist einem Ringer an der Waffe ein Festhalten gelungen, so kann ein misslungener Befreiungsversuch sehr schmerzhaft sein. Beträgt die Differenz beim Befreiungsversuch mehr als 4 Punkte, so muss der Ringer an der Waffe sofort einen um 4 erschwerten Angriff mit W6-4+SchB ausführen, dem Festgehaltenen steht ein WW:Raufen zu. Ringen an der Waffe ist grundsätzlich nur mit einer Einzelwaffe (ohne Schild) möglich. Mit anderen Waffenkombinationen ist es aber ausnahmsweise möglich, einen Gegner bei der Abwehr zu Fall zu bringen, so wie oben geschildert und mit dem Abzug von -4, Schilde geben hierbei keinen Bonus. Ringen an der Waffe kann aber auch in diesem Spezialfall nicht mit anderen Kampfstilen kombiniert werden.
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Regelantwort von Midgard-Online: Frage: Wenn im Handgemenge mit einem Dolch angegriffen wird, würfelt man trotzdem EW:Raufen/Ringen oder einen EW:Dolch? Antwort: Man kann für beides gute Sachgründe finden, und auch von der Regeltechnik her kann man beides machen, wobei allerdings die zweite Möglichkeit (EW:Raufen) eine zusätzliche Komplikation mit sich bringt. Daher benutze ich (Jürgen Franke, Anm. Abd al Rahman) persönlich die erste Regel (EW:Dolch), wobei den Ausschlag gibt, dass dafür an anderer Stelle keine Ausnahmeregel nötig ist. 1. Für und gegen EW:Dolch Abenteurer, die Dolch gelernt haben, wissen mit der Waffe umzugehen. Man kann aber einwenden, dass der Einsatz des Dolches im Handgemenge sich so sehr von dem üblichen Messerduell auf Nahkampfdistanz unterscheidet, dass die Kenntnis dieser Kampftechnik bei einem Kampf auf engstem Raum, zum Teil am Boden, nichts nützt. Andererseits kann man es auch so sehen, dass die Fertigkeit Dolch den Einsatz des Dolches im Handgemenge mit abdeckt. 2. Für und gegen EW:Raufen Auch mit Messer bleibt das Handgemenge eine chaotische und regellose Rauferei. Diese Art von Kämpfen ohne Ausbildung wird durch die Fähigkeit Raufen beschrieben, und daher sollte ein EW:Raufen gewürfelt werden. Von den Regeln her hätte dies den Vorteil, dass die relativ billigen Stichwaffen nicht bevorzugt behandelt werden im Vergleich zu anderen Einhandwaffen (bei denen es allerdings jeweils Waffen in der Gruppe mit höherem Grundschaden gibt). Allerdings braucht man dann die folgende zusätzliche Ausnahmeregel: "Beim Angriff mit einem Dolch im Handgemenge kann der EW:Raufen ausnahmsweise nicht durch einen EW:Ringen ersetzt werden." Es würde auch nichts schaden, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Einsatz eines Dolches im Handgemenge kein waffenloser Kampf ist (also kein Bonus auf Abwehr für im waffenlosen Kampf Geschulte), obwohl dass durch die Ausnahmeregel schon klar sein sollte. Ohne die Ausnahmeregel wäre das aber nicht der Fall, denn dann könnte man mit einem EW:Ringen mit dem Dolch zustechen, und Ringen gehört ja zum waffenlosen Kampf. Von der Sache her steht Ringen für Kampftechniken (Ringen, Judo etc.), bei denen man beide Hände einsetzt und bei denen entsprechend auch beide Hände frei sein müssen. Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
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m5 - kampf regeltext Rüstung und Ringen im Handgemenge
Läufer erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Hallo! Vermutlich kann ich mal wieder nicht lesen - darum frage ich hier: In den vorherigen Editionen konnte man Waffenloser Kampf im Nahkampf nur mit max. TR sinnvoll anwenden, im Handgemenge konnte man Waloka aber auch mit Rüstung ohne Behinderung nutzen. Das finde ich jetzt im Kodex5 nicht mehr - da kann man sein Ringen im auch Handgemenge nur mit max. TR ohne große Abzüge nutzen. (KOD5, S. 142). Was habe ich übersehen? Vielen Dank und zu den Sternen Läufer- 2 Antworten
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Link zur offiziellen Regelantwort Hallo! Dies ist eine Regelfrage: Greife ich im Handgemenge immer mit Raufen* an, oder hängt das von der eingesetzten Waffe ab? (*... und für Raufen kann jederzeit Ringen eingesetzt werden, wenn das vorteilhafter ist ...) Sprich: Willi (Waloka+8, Stichwaffen+10, kein Schadensbonus) kämpft im Handgemenge mit seinem Dolch und macht folglich 1W6-1 Schaden. Aber greift er unter +8 oder unter +10 an? Auf die Verfahrensweise "Immer EW:Raufen im Handgemenge" bin ich erst durch Neqs Beitrag gekommen, und diese Regelung gefällt mir ausnehmend gut, und ich finde in den Regeln auch Neqs Argumentation bestätigt - aber: Ist das so? Zu den Sternen und vielen Dank Läufer
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Hallo! Ein Saddhu hat 6 LE für Waffen (Das Erbe der Löwensöhne, Quellenbuch, S. 91). Wenn man sich unter den "Abenteurer aus Rawindra" den Fakir (S. 94), den Kopolika (S. 94/95) und den Sanjasin (S.96/97) ansieht, können alle Ringen. Weiß jemand mittlerweile wie das funktioniert, wenn man nur 6 LE hat und Waffenloser Kampf 8 LE kostet? Liebe Grüße H.