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Die guten alten Zeichen der Macht / Wächterrunen sind ja bei M4 in die thaumaturgischen Schutzrunen umgewandelt worden. Jetzt war es meines Wissens bei M2/M3 so, daß ein Zauberer nur solche Zauber in ZdM verbauen konnte, die er selbst beherrscht. Im Arkanum ist jedoch kein Wort von dieser Einschränkung zu finden. Andererseits wirken 500 GFP für eine Verwandlungsrune irgendwie lächerlich billig, wenn man bedenkt, daß ein Normalsterblicher dafür das sechzehnfache bezahlt (gut; Druiden nur das Achtfache). Insofern: Benötigt der Thaumaturg die Kenntnis des Zaubers, den er in eine Schutzrune einbauen möchte, oder kann er eben für 500 GFP erlernen, seine Haustür mit Versteinern oder Verwandlung abzusichern, ohne eine Ahnung zu haben, wie der entsprechende Runenstab/das passende Siegel funktioniert?
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Hallo, trotz Suche mit Hilfe der Suchfunktion, habe ich nichts in Bezug auf meine Frage finden können. Der Sachverhalt: Ein Thaumaturg hat ein Kästchen, in dem alle seine Siegeltiegel aufbewahrt sind. Das Kästchen ist mit einem Schloss aus Alchimistenmetall gesichert. Auf dem Schloss ist eine Schutzrune. (z.B. Vereisen, Lähmung oder Schmerz) Ein Abenteurer der das Schloss gegen den Willen des Thaumaturgen öffnen möchte und dadurch anfasst, trägt Stoffhandschuhe. Meine Frage: Wirkt die Schutzrune durch den Handschuh hindurch und trifft so den Abenteurer oder wird die Schutzrune ausgelöst und verpufft in der Wirkung, da der Abenteurer durch den Handschuh geschützt ist. Bin für jede klärende Antwort dankbar. Gruss Gindelmer
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Schutzrunen - Wie kann man sie erkennen?
Isaldorin Marcallo erstellte Thema in M4 - Gesetze der Magie
Hallo, da mein Thaumaturg nun bereits Schutzrunen beherrscht habe ich mir den Absatz über Schutzrunen im Arkanum (Seite 215) durchgelesen. Nun stellt sich mir die Frage, wie kann man denn Schutzrunen vorher erkennen?? Nach der Formulierung zu urteilen ist es dem Th überlassen, wie die Schutzrune aussieht bzw. er hat sie selbst entwicklet. Darüberhinaus kann man sie in der Verzierung des geschützen magischen Gegenstandes (Bzw. Alchemistenmetalldings) unauffllig einarbeiten. Ist es als unmöglich sie zu erkennen??? Wenn man sie eventuell doch erkannt hat (krit. Erfolg bei Wahrnehmung, Suchen vllt.) kann man sie ja auch nicht bannen, da der Zauber ebenfalls unbekannt ist und wohl nur durch den Th selbst herauszubekommen ist. Wie handhabt ihr das?? gruß Isaldorin -
Folgende Situation: Auf einem Gegenstand ist eine Schutzrune aufgebracht. Die SC kennen den Effekt, weil sie kurz zuvor bei einem ähnlichen Gegenstand ebenfalls eine Schutzrune ausgelöst haben. Die Schutzrune löst bei Berührung aus. Der Bannende ist Thaumaturg, muss also sein Zaubersiegel Bannen von Zauberwerk aufpinseln. Dabei muss er zwangsweise den Gegenstand berühren. Frage: Muss der Thaumaturg a) sein Siegel auf die Schutzrune auftragen oder b) genügt es, wenn er drumherum pinselt? Bei a) löst die Schutzrune unweigerlich aus. Bei b) hat der Thaumaturg eine Chance, die Schutzrune zu bannen.
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warum gibt es keine möglichkeit für hochgradige Zauber zum Zauberer/Zauberer Doppelchar zu werden? Ein Kämpfer kann doch auch fast beliebige Zauberer Klassen nachlernen. Insbesondere geht es mir um den Magier welche ja zusammen mit Thamaturgen in Magiergilden wirkt. Dieser kann ja sogar über Lehrersuche Beschwörer nachlehrnen, aber nicht den Thamaturgen. Der Thamaturg ist deshab interesant weil beim wechsel von M3 nach M4 die Zeichen der macht nur noch von Thramaturgen gewirkt werden können. Ich finde es unlogisch das es für Magier keine Möglichkeit gibt selber ihren Besitz zu sichern.
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- doppelklasse
- schutzrunen
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Frage: Gegen wen wirken Schutzrunen? Kann ich eine Rune z.B. auf eine Keule anbringen und damit zuschlagen? Wird die Rune ausgelöst da der geschützte Gegenstand (die Keule) berührt wird? Antwort: (Elsa Franke) Die Schutzrune wird ausgelöst, wenn jemand den Gegenstand gegen den Willen des Besitzers berührt. Sie wird also nicht ausgelöst, wenn Personen den Gegenstand berühren, die das stillschweigende Einverständnis des Besitzers haben (die Magie der Schutzrune "spürt" das praktisch). Die Schutzrune wird aber auch nicht ausgelöst, wenn der Besitzer die Berührung absichtlich herbeiführt - also mit einem durch Versteinern geschützten Stab einen Gegner berührt oder einen mit Feuerkugel geschützten Ring auf einen Gegner schleudert. Schutzrunen können nicht dazu benutzt werden, sich aktiv eingesetzte magische Waffen mit durchschlagender Wirkung zu schaffen. Sie dienen nur als magische Fallen für unvorsichtige Diebe oder Eindringlinge. Und Tricks wie "Ich gebe meinem Freund Cronn, dem Barbar, die Erlaubnis, meinen mit der Schutzrune Vereisen geschützten Streitkolben, und der haut damit den bösen Hexenmeister - natürlich gaaaanz gegen meinen Willen ..." funktionieren auch nicht. Legitim sind Tricks wie "Ich lege den mit Verwandeln geschützten Goldreif so vor die Berghöhle, daß der Riese, der hier haust, ihn auf jeden Fall sieht, wenn er heimkommt, aber natürlich habe ich etwas dagegen, wenn er mein Eigentum nimmt." Hier führt der Besitzer die Berührung nicht aktiv herbei, und es ist Sache des Spielleiters (oder eines PW:Intelligenz), ob der Riese dumm genug ist, den plötzlich da liegenden Ring einfach anzufassen, oder ob er den Braten riecht.
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Zunächst gibt es zum Thema bereits eine offizielle Regelantwort: http://www.midgard-forum.de/forum/showthread.php?t=2490 Es ist offensichtlich, dass Schutzrunen als Diebessicherung entwickelt wurden und die Lernkosten entsprechend niedrig angesetzt sind. Meine Frage ist, ob sie von pfiffigen Spielfiguren nicht doch offensiv eingesetzt werden können. Angenommen ein Thaumaturg versieht Armbrustbolzen aus Alchimistenmetall mit einer Schutzrune. Die Bolzen sind gut verpackt, die Packung stiehlt ein Dieb. Der Dieb lädt ohne den Bolzen direkt zu berühren (zB mit einer Zange) eine Armbrust damit. Schließlich schießt er und trifft eine Person, die nicht der ursprüngliche Besitzer ist. Was passiert? Oder wie ist das, wenn der Thaumaturg das Symbol mit dem Blut eines frisch gefallenen Feindes tränkt?