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Hallo liebe Forumler! Jaja, lang ist's her dass ich mich das letzte mal habe hier blicken lassen, aber was soll's. Ich habe etwas recherchiert und bin auf zahlreiche Stränge über Verwandlung und Tiergestalt gestoßen, jedoch auf keinen, der sich mit meinem konkreten Problem beschäftigt, weswegen ich mal einen eigenen Strang aufgemacht habe. Sollte ich dabei etwas übersehen haben, so bitte ich vielmals um Verzeihung. Wir hatten kürzlich in unserer Runde eine Frage, die mich so erstaunt hat, dass ich als Meister spontan keine sinnvolle Regelung dafür finden konnte und auch im nachhinein vollständig ratlos bin. ------------------------------------------------------------------------ Hier die Fakten: Es gibt nach dem Midgard-System (soweit ich weiß) zwei verschiedene Arten der "Verwandlung": Einmal der gleichnamige Zauber, und außerdem der Zauber Tiergestalt. In beiden Fällen gelten die "Mitverwandlungsregeln" (ARK S. 32). Der verzauberte behält seine LP, AP, seine Resistenzen sowie seine geistigen und magischen Fähigkeiten, alle körperlichen Eigenschaften jedoch werden vom "Zielwesen" übernommen. Jetzt die Frage(n): Wird nun auf diese Weise eine schwangere Frau verwandelt (ob freiwillig oder nicht sei jetzt mal dahingestellt), was geschieht dann mit dem Kind? Zweifelsohne sollte es mitverwandelt werden, da ja selbst Ausrüstung der Verzauberten betroffen ist. (Bzw. ab wann gilt das Kind als "Wesen" im Regelsinn?) Dauert die Verwandlung nun aber länger an, verläuft die Entwicklung des Kindes dann weiter? Was geschieht zum Zeitpunkt der (erwarteten) Geburt? Beim Zauber "Verwandlung" - muss da der PW:60+Ko/2 für beide einzeln gewürfelt werden? Sollte die Frau in Verwandlung schwere Verletzungen erleiden - besteht dann wie in unverwandelter Form das Risiko eines Verlusts des Kindes? Oder reicht es, verwandelt zu bleiben, bis die Verletzung auskuriert ist, und ist danach eine gefahrlose Rückverwandlung möglich? Angenommen, die Verwandlung erfolgt "Rassenähnlich", sprich: Von einem Menschen in einen Menschenähnlichen (Elf, Ork, Zwerg) - ist dann auch eine Geburt in verwandeltem Zustand möglich? Welche Gestalt hat das Kind dann, ist es von der Verwandlung ebenfalls betroffen? Wird die Verwandlung dann beendet, endet sie dann für beide Zugleich oder werden die Zauber "entkoppelt"? Was geschieht bei Sex in verwandelter Form? Angenommen, eine Menschenfrau wurde in eine Elfenfrau verwandelt - kann sie dann als Elfe schwanger werden? Und wenn ja: Ist das Kind dann ein Mensch? Und was geschieht dann bei vorzeitiger Rückverwandlung? -------------------------------------------------------------------- Fragen über Fragen... und auch, wenn sich das jetzt alles sehr theoretisch anhört, fand ich es doch verblüffend, dass solche Fälle tatsächlich auftreten. Ich hoffe auf zahlreiche Meinungen! Grüße, Gimli CDB
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- schwangerschaft
- tiergestalt
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Hallo Zusammen, muss ein Schamane bzw. Druide um den Zauber Tiergestalt einzusetzen, Materialien benutzen? Gruss Gongoro
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- druide
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Wenn mein Abenteurer die Fähigkeit Laufen beherrscht und sich in seine Tiergestalt (nehmen wir mal an Wolf) verwandelt, bekommt er dann die Boni auf B durch Laufen auch auf die B in Tiergestalt aufgerechnet? Wie ist es dann noch mit dem Boni des Totems Wolf: +2 auf B bekommt ein Sc die auch in Tiergestalt dazu?
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Hallo, wie sie es aus wen mein Tiermeister seine Tiergestalt einnimmt? Unser TM hat eine Spinne als Totem/Fyllgie. Wie verhalten sich die Werte? AP/LP und „magische und geistige Werte“ bleiben wohl gleich laut Buch. Die anderen Werte kann ich die so aus dem M4 Bestiarium übernehmen? Wie handhabt ihr das bei euch in der Gruppe? Mit freundlichen Grüßen Arsenios Kalekas
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- tiergestalt
- tiermeister
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Ich beschäftige mich gerade aus gegebenem Anlass intensiv mit dem Zauber Tiergestalt. Und nach den (zahlreichen) Diskussionen im Forum reime ich mir das folgendermaßen zusammen: Tiergestalt: (Erst mal meine Quellen: Offizielle Regelantwort sagt: "Die starke spirituelle Bindung des Zauberers an seine 'Tiergestalt' ermöglicht es dem verwandelten Zauberer, auch als Tier noch seine gesamten magischen Fertigkeiten anzuwenden. Das gilt auch für die Zauber, die Zaubermaterialien benötigen. Diese werden bei der Verwandlung mitverwandelt, sind also Teil der Tiergestalt, weswegen der Zauberer auch in Verwandlung noch auf sie zugreifen kann." Im Arkanum ARK5, S. 49ff. wird die sehr enge Verbindung Schamane-Totemtier beschrieben Tiergestalt ist ein Dweomer-Zauber - und damit Magie 'im Einklang mit der Natur'.) Damit stelle ich mir das so vor, dass ein Schamane zwei (fast) gleichwertige Existenzen hat - die als Mensch und die als sein Totemtier, und mit dem Zauber Tiergestalt zwischen seinen beiden Daseinsformen wechselt. In Tiergestalt ist er darum das Tier - er beherrscht den Körper, als ob er darin geboren wurde, er hat die Instinkte und Reflexe, die dem Tier das Leben in seinem Lebensraum ermöglichen, und er kann mit seinen Artgenossen so kommunizieren, wie das innerhalb der Tierart üblich ist. Aus dem 'Zaubermaterialien werden auf magische Weise mitverwandelt' würde ich mir bauen, dass die Kleidung und die direkt am Körper getragene Ausrüstung mit verwandelt wird - irgendwie scheint mir das zu seltsam, wenn der Schamane als Falke gen Himmel strebt und die Kleidung mit leeren Zaubermaterialtaschen zu Boden fällt. (Und das 'direkt am Körper getragen' würde ich im Zweifel wie beim Zauber Unsichtbarkeit beschrieben verstehen). Verwandlung ist ein dagegen ein dämonischer Zauber der Spezialisierungsrichtung 'Verändern', außerdem wird in der Zauberbeschreibung (ARK5, S. 124) noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwandlung ausschließlich den Körper betrifft. Und es wird darauf hingewiesen, dass nur intelligente Wesen mit einem komplett fremden Körper umgehen können. Damit stelle ich mir die Wirkung von Verwandlung wie eine extrem gute Verkleidung vor. Der Verwandelte hat zwar die Muskeln und die Sinne des anderen Körpers, aber wenn die sich deutlich von denen des Menschen unterscheiden, so ist deren Nutzung zunächst mal eine reine Verstandesleistung. Grundlegendes funktioniert sofort, aber um mit dem Tierkörper so umzugehen wie die 'Artgenossen', bedarf es einer langen Gewöhnung (2 Jahre?). Des weiteren betrifft Verwandlung nur den Körper des Verzauberten - seine Kleidung wird nicht mit verwandelt. Die Kleidung des Verzauberten wird zwar bei der Verwandlung mitverwandelt, (Siehe Hinweis von Kar'gos) und damit auch das in den Taschen befindlichen Zaubermaterial. Aber im Gegensatz zur Tiergestalt hat der Verwandelte keinen Zugriff darauf. Und er kann nur dann Wort- und Gestenzauber durchführen, wenn der neue Körper in der Lage ist, das menschliche Zauberritual durchzuführen. Beispiel 1: Der Schamane wechselt in die Tiergestalt seines Wolfstotems über. Sein Geruchssinn, seine beweglichen Ohren und seine (schlechten) Augen geben ihm sofort ein Bild der Umgebung, er weiß, dass hinter den Büschen ein Bach sein muss (er riecht das Wasser und seine Ohren orten das leise Plätschern.), er weiß, dass unter dem Herbstlaub Mäuse leben, und er ist sich dessen bewusst, dass die Richtung des Windes ihm Informationen herantragen oder vorenthalten kann. Wird dagegen ein Mesch mittels Verwandlung in einen Wolf verwandelt, so stellt er erst mal fest, dass er viel schlechter sieht. Aber er riecht und hört viel besser. Mit etwas Überlegen identifiziert er den einen Geruch als "Maus", den anderen als "Wasser" ... (Ein wenig so, als ob man bei einer fremden Sprache jedes Wort aus dem Wörterbuch sucht und sich dann den Sinn zusammenbaut - geht auch, ist aber schlechter.) Bespiel 2: Die Schamanin wechselt in Tiergestalt in ihr Schwalbentotem. Sie spreizt die Flügel, hebt ab und schließt sich den anderen Schwalben an, die in wilden Kurven zwischen den Bäumen Insekten jagen; hinterher ist sich glücklich und satt. Die in eine Schwalbe mittels Verwandlung Verwandelte kriegt es zwar hin, zu fliegen (sie hat ja schon Vögel in Aktion gesehen, und die grundlegenden Muskelreflexe des Vogelkörpers helfen ihr), aber an Insektenjagen ist vorläufig nicht zu denken, und ihr graut es davor, dass ihre Ernährung in Zukunft auf dem Schlucken großer lebender Fliegen basieren soll. Und sie überlegt sich, dass sie ihre erste Landung lieber da macht, wo keiner zusieht. Bin ich da im konkreten Widerspruch mit Regelstellen? Sprenge ich irgendwo Spielgleichgewichte? Danke und zu den Sternen Läufer
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Hallo Gemeide, einer meiner Spieler hat folgendes Szenario im Sinn: 1. Als Fylgdyr Asvargrs den Zauber "Tiergestalt" auf sich zaubern und zum Bären werden. 2. In Bärengestalt einen Trunk des Riesenwuchses konsumieren und damit zum Riesenbären zu werden. Regel-Frage: Ist das Szenario realistisch oder megalomaner Quark? Vielen Dank
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Hallöchen Midgarder, ich habe mal eine kurze Frage an euch: Mein Druide hat es dann nun endlich mal geschafft den Spruch Tiergestalt zu erlernen. Als Tier habe ich mir einen Bär ausgesucht. Meine Frage ist nun, ob ich die Werte des Bären jedesmal wenn ich mich verwandle neu auswürfel, oder ob diese irgentwie festgelegt werden ? Wie handhabt Ihr das ? Gruß Eron
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- eigenschaft
- tier
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Hallo zusammen, mir ist eben eine nun "unstimmigkeit" im Arkanum aufgefallen, die sich auf den Schamanen und sein Totem bezieht. Ein Schamane kann bei der Charaktererschaffung ein Totem Wählen. In der vorschlags-Liste ist der Bär aufgeführt. Beim Zauber Tiergestallt steht nun dabei, dass man aber nur ein Totem wählen darf, welches eine Gefährlichkeit von 12 oder weniger hat, es sei denn es ist anders mit dem Spielleiter abgestimmt. Wenn man nun in das kleine Bestiarium im Kodex schaut wird man feststellen, dass der Bär eine Gefährlichkeit von 15 hat. (Bei den Wölfen fehlt die Angabe der Gefährlichkeit ganz) Das ganze ist meiner Meinung nach ein wenig unschön, da Midgard neulinge oder diejenigen die sich bisher noch nicht mit dem Zauber Tiergestalt beschäftigt haben eine Charakter / Totem Kombination wählen können die einen der Zauber des Zauberers unbrauchbar macht. Ganz davon abgesehen, dass die Einschränkungen zum Totem doch eigentlich da erklärt werden sollte, wo die Totems erklärt sind. Es könnte natürlich auch sein, dass die Einschränkung für Schmanen nicht gilt aber dies geht für mich so aus den Regeln nicht hervor. Kann es vielleicht sein, dass das ganze eine Erata ist?? Ich habe die Forensuche benutzt habe aber kein Thema gefunden, dass sich genau mit dieem Problem beschäftigt.
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- schamane
- tiergestalt
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Nach Prados' Beitrag ist der Strang zu Abwehr in Tiergestalt http://www.midgard-forum.de/forum/index.php?/topic/32290-welche-abwehr-hat-ein-zauberer-in-tiergestalt/ eigentlich abgefrühstückt. Da aber jetzt eine Diskussion über Hausregeln dazu einsetzt, die mich interessiert, mache ich dazu mal diesen neuen Strang auf. Mir gefällt dabei folgende Idee für eine Hausregel: Ein Zauberer hat Grad Z, seine Tiergestalt Grad T. Die Erhöhungen seiner Abwehrfertigkeit nach Kodex Seite 166, die er in Grad T+1 bis Z einschließlich erwirbt, addiert man auch zur Abwehr seiner Tiergestalt hinzu. Der Block von gradabhängigen Eigenschaften (AP, Abwehr, Resistenzen, Zaubern), um die herum ein Spielleiter oder Abenteuerautor oft die Gegner baut, bleibt damit auch in Tiergestalt intakt. Ob man das will, oder ob einem die Lücke in den gradabhängigen Eigenschaften gerade als angemessener Preis für die Tiergestalt erscheint, lasse ich mal dahingestellt. Jedenfalls braucht mit dieser Hausregel nicht jeder höhergradige Zauberer einen Glücksbringer-2 gegen Blitzzauber, um sich in Tiergestalt zu bewegen.
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- grad
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Ich fände das angemessen, denn er wendet ja immer denselben Spruch an. Ich fände es auch sinnvoll, denn das Tier sollte ja mit ihm altern, weil es irgendwann einmal völlig unpassend ist, wenn der alte Schamane als Fastnochjungtier auftaucht. Das entspräche nicht mehr dem Charakter eines alten Hasen.
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Das Arkanum schreibt auf Seite 160: "Der Zauberer kann mit Tiergestalt ... sich in sein Totem- oder Fylgientier verwandeln. Er erhält alle körperlichen Eigenschaften des Tieres, insbesondere dessen Bewegungs- und Angriffsmöglichkeiten. Er besitzt aber weiterhin seine eigenen geistigen und magischen Fähigkeiten, und an seinen Lebens- und Ausdauerpunkte sowie an seiner Resistenz gegen Magie ändert sich nichts." Was bedeutet das für die Abwehr dieses Zauberers in Tiergestalt? Ist sie eine körperliche Eigenschaft des Tieres, da sie im Kampf gebraucht wird? Oder - da sie auch gebraucht wird, um Magie auszuweichen - eine Eigenschaft des Zauberers, die er beibehält? Berechnet man sie aus der Abwehr des Tieres, die man mit den vom Grad des Zauberers bestimmten Boni von Kodex Seite 166 modifiziert? Und hängt sie also von Eigenschaften des Tieres und dem Grad des Zauberers ab? Nimmt man einfach das Maximum von Abwehr des Tieres und Abwehr des Zauberers? Oder die Abwehr des Tieres für den Kampf, und die Abwehr des Zauberers zum Vermeiden von Magie?
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Mich interessiert tatsächlich die genaue Auslegung des Tiergestalt Zaubers, Verwandlung sollten wir gleich mit diskutieren. Ich hatte es bislang so verstanden dass das Ausgangsmaterial tatsächlich in die Zielform umgewandelt wird, also das Tier bei Tiergestalt in seiner vollen Pracht entsteht und auch nicht von einem echten Tier zu unterscheiden ist. Es ergeben sich einige interessante Fragen, ich kann mich an die Thematik des Alterns in Zusammenhang mit Verwandlung erinnern. Wie begründest du, dass die Verwandlung keine ist sondern lediglich den Anschein einer solchen erzeugt? Im Regeltext steht der Zauberer verwandelt sich. Dies ist ein "Meinung" Strang und es soll diskutiert werden!