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Ich habe gerade mit einer Spielerin eine Diskussion darüber, gegen wen der Zauber, bzw. die Wundertat Verfluchen wirkt. Hintergrund: Sie spielt eine Ordenskriegerin des Xan und verflucht in Kämpfen praktisch alles, was gegen sie ist. Darunter beispielsweise auch einen völlig unbeeinflussten Berglöwen, der in seinem Leben niemals etwas gegen Xan getan hat. Wirkungsziel ist ja "ein Wesen" - also sehr offen. Im Regeltext steht dann: "Priester und Ordenskrieger, die sich nicht zu einem Chaoskult bekennen, dürfen nur Menschen verfluchen, die sich eines Vergehens gegen ihren eigenen Glauben schuldig gemacht haben oder die selbst den Mächten der Finsternis dienen." Ich habe das immer so verstanden, dass PRI & Or ausschließlich Menschen verfluchen dürfen und darunter nur diejenigen, die der Finsternis dienen oder aktiv gegen den Glauben verstoßen. Sie hingegen versteht es so, dass sie praktisch alles verfluchen kann, nur bei Menschen eingeschränkt ist. Wenn sie Recht hat, dann kann sie ja auch jeden Zwerg, Elf, Halbling usw. verfluchen, ohne dass diese etwas mit Xan zu tun haben. Wie steht's dann auch mit Ausländern, die gar nicht an Xan glauben? Ist das auch ein Vergehen? Wie seht ihr das? Ach ja, ich bin nicht an irgendwelchen Hausregeln interessiert, sondern versuche nur zu ergründen, wie der mit 100 FP doch recht billige Spruch gemeint ist.
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Hier präsentiere ich ich die Zauberlied-Variante meines Zaubers Schicksalsgabe (Link). Anmerkungen, Hinweise und begründete Kritik sind willkommen. Können Barden ein Lied an sich selbst richten? P.S. Kann ein Moderator den Titel auf "Lied des Schicksals" ändern? Irgendwie habe ich das verbockt. Das Lied des Schicksals Zauberlied der Stufe 6 Verändern Magan Holz AP-Verbrauch: 4 Reichweite: 15 m Wirkungsziel: Körper Wirkungsbereich: 1 Wesen Wirkungsdauer: 2 min je Grad 4000: Ba, Sk Das Lied kann an 1 Wesen oder den Barden selbst gerichtet sein. Wenn das Lied mindestens 3 min lang gespielt wurde, dann wirkt es auf das angezielte Wesen wie der Zauber Schicksalsgabe, allerdings mit erhöhter Wirkungsdauer. Diese richtet sich immer nach dem Grad des verzauberten Wesens.
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- segnen
- verfluchen
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Ein ungewöhnlicher und universeller Zauber. Die Kosten und die Stufe könnten zu hoch sein. (Hinweise: * = eigene Klasse, ° = KOMP) Schicksalsgabe (nicht von Spruchrollen lernbar) Wortzauber der Stufe 6 Dreiblättriger Klee (5 KS) Verändern Luft Holz AP-Verbrauch: 9 Zauberdauer: 5 sec Reichweite: - Wirkungsziel: Körper Wirkungsbereich: Zauberer Wirkungsdauer: 1 min je Grad Ursprung: dämonisch 3500: Bwh*, Rä* – 7000: Dr, Halblings-PRI, Hl – 35000: Sc, To° Durch diesen mächtigen Zauber erlangt der Verzauberte die Gunst des Schicksals. Er erhält +1 auf alle eigenen Erfolgs- und Widerstandswürfe und -10 auf alle Prüfwürfe, die er während der Wirkungsdauer ausführt. Außerdem werden alle Erfolgswürfe, die sich gegen ihn richten, mit einem Malus von -1 belegt. Zusätzlich wird jeder Schadenswurf gegen den Verzauberten um 1 reduziert; das gilt aber auch für Schaden, der nicht ausgewürfelt wird. Unterläuft dem Verzauberten ein kritischer Fehler, dessen Konsequenzen mit einem Prozentwurf ausgewürfelt werden, so wird das Ergebnis um 30 Punkte reduziert; mit den Auswirkungen kritischer Erfolge, die jemand oder etwas gegen ihn erzielt, wird genauso verfahren. Das Gleiche gilt für Prozentwürfe, die schädliche Auswirkungen bestimmen, wie zum Beispiel bei Stürzen oder Schadensfolgen. Das Ergebnis eines Prozentwurfes liegt niemals unter 1 oder über 100. Als zusätzlichen Effekt erhält der Begünstigte einen Punkt Schicksalsgunst, welcher allerdings nach Ablauf der Wirkungsdauer wieder verfällt. Die Boni von Schicksalsgabe werden nicht zu gleichwirkenden Effekten anderer Zauber wie zum Beispiel von Segnen hinzuaddiert, sondern es zählt nur der höchste Wert. Die Mali, die Andere gegen den Verzauberten erhalten, werden allerdings mit den Auswirkungen aller wirkenden Zauber verrechnet, da sie nicht von Schicksalsgabe verzaubert sind. Zuschläge durch Talismane und ähnliche Artefakte werden immer zu den Effekten des Zaubers hinzuaddiert. Schicksalsgabe kann nicht gebannt oder vorzeitig beendet werden.
- 31 Antworten
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- schicksalsgunst
- segnen
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