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Schutzamulette und Artefakte sind nicht personengebunden und können in der Regel von jedem verwendet werden. Nur wenige Artefakte sind in ihrer Anwendung auf bestimmte Charakterklassen beschränkt. Talismane und Glücksbringer werden bei der Herstellung an den zukünftigen Träger gebunden und funktionieren nur für diesen. Wir wissen also wie man es macht. Kann man regelkonform höhere Artefakte schaffen, die an eine Person gebunden sind, oder z.B. an eine Blutlinie, also die Nachkommen einer bestimmten Person? Kann man regelkonform Artefakte schaffen, die nur für den rechtmäßigen Besitzer funktionieren und für die ein aufwändiges Übergaberitual existiert damit das Artefakt den Besitzer wechseln kann? Ich denke da z.B. an eine feierliche, ritualisierte Übergabe eines Familienschwertes von Vater an den Sohn oder ähnliches.
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Hallo liebe Mitmidgarder, direkt vorweg, es geht nicht um die "guten Spruchrollen" die unsere Helden in den Dungeons finden und mit denen sie neue Zaubersprüche erlernen können. Es geht ganz explizit um die "einfachen" Spruchrollen die mit der Zauberwerkstatt unter Verwendung von "Aktivieren von Spruchrollen" auch von Spielerfiguren mit relativ wenig Lernaufwand hergestellt, dann aber nur zum Zaubern, nicht zum Lernen benutzt werden können. Ich frage mich jetzt, da ich dafür keine Anhaltspunkte gefunden habe, wie man die Verkaufs- oder auch Kaufpreise dieser schwächeren Rollen bestimmen kann. Ich habe hier mal daran gedacht die Rollen als Artefakte mit ABW100 zu betrachten, fand das aber nicht so richtig. Ich weiß natürlich, dass Abenteuer ihr Geld mit Abenteuern verdienen sollen, aber wenn man länger Zeit ist, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Zauberer sich hinsetzt und mal den Monat nutzt um eine Spruchrolle zu schreiben und dann dem nächsten Thamaturgen oder einer Gilde zu verkaufen. Mit wie viel Gold/Stufe kann man da rechnen? Und wenn Spieler diese "schwachen" Rollen selbst erwerben möchten, in Magiergilden sicher kein Problem, was müssten sie dafür bezahlen. Die freie Verfügbarkeit lässt sich ja vom Spielleiter sinnvoll im Zaun halten und Nichtzauberer können die ja auch kaum nutzen (+3), weshalb ich mir da keine Sorgen wegen dem Balancing mache. Hat jemand dazu bereits eine Regel ausgearbeitet, Erfahrungen oder einfach sogar offizielles Regelmaterial das in M5 einfach nicht mehr beinhaltet ist? MfG Elsch
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Vorschläge für eine M5-Zauberwerkstatt
IVIantis erstellte Thema in Der Übergang - Konvertierung M4 => M5
Angelehnt an diesen Strang: http://www.midgard-forum.de/forum/threads/33918-Vorschl%C3%A4ge-f%C3%BCr-ein-M5-Beschw%C3%B6rerregelwerk in dem über eine Vereinfachung der Beschwörerregeln, ganz im Sinne von M5, seniert wird möchte ich hier einen ähnlichen Strang aufmachen, der sich aber mit der Erschaffung magischer Gegenstände, Siegel, Runen, Thaumagramme, dem Thaumaturgen usw. beschäftigen soll. Dabei soll ein Konzept für einheitliche und einfachere Regeln gefunden werden, ob nun für den Thaumaturgen und seine Erzeugnisse oder den Prister bzw. Schamnen mit Weihen spielt dabei keine Rolle. Ich bin ein großer Freund der Magietheorie Midgards und fände es bedauerlich diese um solch tolle Dinge wie Beschwörungen und die Möglichkeit eigene Artefakte herzustellen gekürtzt zu wissen. Trotzdem unterstütze ich die Idee der Vereinfachung, da wo es Sinn macht und würde gerne mal probieren ob nicht auch die Zauberwerkstatt ihren Platz in M5 findet.