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Geas - Verstoß gegen ein Verbot


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Geschrieben (bearbeitet)

Regelantwort von Midgard-Online:

Bezüglich der Frage, unter welchen Bedingungen gegen ein Verbot durch Geas verstoßen würde, wurden folgende Situationen vorgestellt:

 

 

1. Wenn ein Charakter gezwungen wird gegen ein Geas zu verstoßen? (Er muss z.B. unter Todesandrohung ein Stück Schweinefleisch essen.)

 

2. Wenn ein Charakter nichts dagegen tun kann, dass er gegen ein Geas verstößt? (Weil er z.B. jemandem nicht helfen kann, da er gefesselt ist.)

 

3. Wenn ein Charakter auf magischem Weg genötigt wird, sein Geas zu brechen? (Beispielsweise durch Macht über Menschen.)

 

4. Wenn ein Charakter nicht weiß, dass er gegen sein Geas verstößt? (Er hält z.B. das Schweinefleisch für Rindfleisch.)

 

5. Wenn er gegen das Geas verstößt, weil er es falsch verstanden hat? (Weil das Geas z.B. doppeldeutig oder ungenau formuliert ist.)

 

6. Wenn er gegen das Geas verstößt, weil er es nicht verstanden hat? (Besispielsweise wegen sprachlicher Probleme.)

 

 

Antwort:

 

1.: Stellt einen Verstoß dar.

 

2.: Stellt einen Verstoß dar. Es liegt aber in der Verantwortung des Geaszauberers, ein Verbot nicht leichtfertig auszusprechen.

 

3.: Hier gilt die Passage der Zauberbeschreibung, dass nicht nur gegen den WW:Resistenz, sondern auch das Zauberduell gegen den Geaszauber gewonnen werden muss, damit der Geasträger gegen das Verbot handelt. Dann allerdings handelt es sich um einen Verstoß. (Vgl. Diskussion unten.)

 

4.: Kein Verstoß. Hier gilt analog die Beschreibung wie beim Lied des Vergessens.: Der Geasträger kann nicht gegen etwas verstoßen, von dem er nichts weiß. Allerdings hätte er bei dem hier beschriebenen Schweinefleischverbot auf jeden Fall die Pflicht, sich nach den Zutaten des Essens zu erkundigen.

Allgemein gilt, dass der Geasträger die Pflicht hat, sich nach bestem Wissen und Gewissen in alle Richtungen abzusichern, um nicht versehentlich gegen das Verbot zu verstoßen. Hat er aber nun wirklich keine Möglichkeit, seinen Irrtum aufzuklären, sondern ist im Gegenteil fest und nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt, nicht gegen sein Verbot zu verstoßen, dann liegt kein Verstoß vor. Hier liegt es im Ermessen des Spielleiters, die Grenzen zu ziehen.

 

5.: Diese Möglichkeit existiert nicht. Der Geasträger weiß stets genau und eindeutig, was das Verbot beinhaltet.

 

6.: Auch diese Möglichkeit existiert nicht. Der Zauber vermittelt den Inhalt des Verbots auf magische und eindeutige Weise.

 

 

Abschließend: Bedenkt, dass jemand, der unglücklich gegen ein Geas-Verbot verstoßen hat, über göttliche Intervention den Folgen entgehen könnte. Ich würde also einem Spieler, der seine Figur immer gemäß dem Geas hat handeln lassen und sie nur durch einen dummen Zufall gegen das Geas verstoßen lässt, eine enstprechende Möglichkeit eröffnen.

 

(Diskussion: In der Beschreibung zu Macht über Menschen findet sich die Passage, dass eine Handlung, die "offensichtlich" zu Schaden führt, automatisch die Spruchwirkung dieses Zaubers aufhebt. Ich habe diese Formulierung - "offensichtlich" - als Begründung verwendet, warum Macht über Menschen eben doch einen Geasträger dazu bringen kann, gegen sein Verbot zu handeln. Der Schaden durch ein Geas ist nicht offensichtlich im Sinne von unmittelbar, er tritt erst allmählich und verzögert ein, die Folgen zeigen sich mittelbar.)

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

 

Die Diskussion zur Frage findet sich hier.

Bearbeitet von Prados Karwan
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