Merl Geschrieben 20. Juni 2014 report Geschrieben 20. Juni 2014 Ursprungsthema: Schutzgeste: Wirksam gegen BvG und 1sec Berührungszauber? Die Schutzgeste wirkt zunächst mal gegen gegen "alle Körpermagie, die als Prozess Zerstören, als Agens Eis und als Reagens Erde oder Holz haben. Darunter fallen (...) viele zerstörerische Zauber der Schwarzen Magie". [ARK 110]. Entscheidend ist aber offensichtlich die vorherige Definition. Bannen von Götterwerk ist ein Umgebungszauber mir Agens Magan und Reagenz Magan und damit dreifach nicht dabei. Gegen 1sec-Kampfzauber (die die obigen Voraussetzungen erfülllen) wirkt die Schutzgeste allerdings problemlos, wenn man mit seiner Handlung später dran ist (zur Not per Verzögern), da die Schutzgeste nur in derselben Runde, aber nach dem gegenerischen EW:Zaubern gewirkt werden muss (siehe [Ark 110], zweiter Absatz). Gegen Versteinern wirkt sie allerdings trotzdem nicht, aber das hast du wahrscheinlich mit "wenn man Pech hat" gemeint... Liebe Grüße Saidon P.S.: Du solltest im Titel "BvG" besser als "Bannen von Götterwerk" ausschreiben. Zum einen habe (sicher nicht nur) ich direkt erst mal an Bannen von Gift gedacht (und mich über die seltsam Frage gewundert), zum anderen sind Abkürzungen im Titel blöd für die Suchfunktion. Hallo, Aus Spruchbeschreibung Schutzgeste. Er darf daher noch nicht gehandelt haben bzw. muss einen eigenen Spruch, mit dem er beschäftigt ist, abbrechen. Ist er vorher an der Reihe, muss er seine eigene Aktion verzögern, wenn er damit rechnet, sich mit der Schutzgeste wehren zu müssen. Interressant. Was meint ihr läßt sich das auch auf andere Augenblickszauber übertragen. Also das man einen Zauber abbricht, um in der selben Runde stattdessen einen Augenblickszauber zu sprechen? Grüße Merl
Saidon Geschrieben 20. Juni 2014 report Geschrieben 20. Juni 2014 Ich dachte ja erst, das bezieht sich auf längere Zauber aus vorherigen Runden. Aber ich finde nichts, was dagegen spräche, auch einen gerade begonnenen eigenen Zauber abzubrechen und stattdessen einen Augenblickszauber zu wirken. Man hat sich ja auf jeden Fall nur ein Feld bewegt und auch die anderen Voraussetzungen für erfolgreiches Zaubern sollten gegeben sein - man war ja gerade schon dabei. Besonders interessant ist das natürlich, wenn man seinen Zauber abbrechen musste, um z.B. einen Angriff abzuwehren, und so danach doch noch etwas sinnvolles in der Runde anstellen kann... Liebe Grüße Saidon
Kio Geschrieben 21. Juni 2014 report Geschrieben 21. Juni 2014 Saidon: Aber ich finde nichts, was dagegen spräche, auch einen gerade begonnenen eigenen Zauber abzubrechen und stattdessen einen Augenblickszauber zu wirken. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass sowas niemals erlaubt wäre. Ich finde aber auch nichts. Ich finde allerdings noch nichtmal die Stelle aus der hervorgeht, dass 2 Sekundenzauber pro Runde verboten sind. Folgt das allein aus der Tatsache, dass man mit seinem Sekundenzauber gemäß Handlungsrang dran ist oder gibts da noch irgend 'ne Stelle?
Saidon Geschrieben 21. Juni 2014 report Geschrieben 21. Juni 2014 Ich finde allerdings noch nichtmal die Stelle aus der hervorgeht, dass 2 Sekundenzauber pro Runde verboten sind. Folgt das allein aus der Tatsache, dass man mit seinem Sekundenzauber gemäß Handlungsrang dran ist oder gibts da noch irgend 'ne Stelle? Das ergibt sich einfach daraus, dass grundsätzlich nur eine Handlung pro Runde erlaubt ist [Kod 60]. Man darf ja z.B. auch nicht 10 überstürzte Hiebe pro Runde machen... Liebe Grüße Saidon
Prados Karwan Geschrieben 21. Juni 2014 report Geschrieben 21. Juni 2014 Es ist dem Zauberer (oder auch einem anderen Kämpfer) grundsätzlich erlaubt, geplante Handlungen abzubrechen und stattdessen etwas anders zu machen, sofern die Zeit innerhalb der Runde dafür noch ausreicht. Wie im Arkanum auf Seite 13 beschrieben, kann ein Zauberer seine Konzentrationsphase zur Aufrechterhaltung eines Zaubers unterbrechen, "wenn er mit einer anderen Handlung beginnen will". Diese Aussage dürfte sich zwanglos auch auf die Unterbrechung begonnener Zauberrituale ausdehnen lassen, zumal der Zauberer durch den Spruchwechsel ja auch keine unangemessenen Vorteile bekommt: Die AP werden zu Beginn des Zauberrituals verrechnet, sind also bei Unterbrechung auf jeden Fall verloren, die Kosten für den neuen Augenblickszauber kommen dazu und es wird auch nicht die Regel gebrochen, nach der nur eine Handlung pro Kampfrunde erlaubt ist. Grüße Prados
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