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Avatare abgeschaltet


Abd al Rahman

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Geschrieben
Rechtlich ist das sicher die einfachste Lösung. Ich fände es allerdings schade, da mit einer solchen Avatargallerie nur eine begrenzte Auswahl von Bildern möglich ist.
Finde ich auch, wäre davon ja auch betroffen. Mein Avatar müsste vermutlich auch verschwinden, da ich die offizielle Herkunftsseite nicht mehr finde. Aber es ist immer noch besser, als gar keine Avatare mehr zu haben - zumindest meiner Meinung nach.
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Geschrieben
Und wenn dieser dann fragt, warum er nicht dürfe, schließlich dürfe es ja dieser Raistlin, dann sagt hj: "Weil du mir nicht vertrauenswürdig genug bist."
Man kann das auch anders formulieren. :rolleyes:

 

Außerdem sollten hier genügend Leute persönlich bekannt sein, damit es genügend verschiedene Symbole und Avatare geben wird, wenn man mal ein paar erstellt. :sigh:

Geschrieben
Mein Avatar müsste vermutlich auch verschwinden, da ich die offizielle Herkunftsseite nicht mehr finde. Aber es ist immer noch besser, als gar keine Avatare mehr zu haben - zumindest meiner Meinung nach.

 

Dein Avatar war einer aus Baldurs Gate. Wenns dir beim Suchen hilft..

Geschrieben
Dein Avatar war einer aus Baldurs Gate. Wenns dir beim Suchen hilft..
Das Bild habe ich noch, ich verwende es auch in einem anderen Forum - aber ich finde die Ankündigung auf der Bioware-Homepage nicht mehr, in der sie die Avatare zur freien Verfügung stellen. Nach den verschärften Forumsregeln dürfte ich ihn daher nicht mehr benutzen.
Geschrieben

ich finde es auch schade, dass die Avatare weg sind, zumal ich gerade einen neuen gefunden hatte.

 

ABER ich kann HJ voll und ganz verstehen, zumal er die Risiken trägt. Ich kann auch verstehen, dass er sich nicht hinsetzten möchte, um in mühseliger Kleinstarbeit eine Avatargalerie zu erstellen. Und ein Zweiklassenforum, in dem einige ihre Avatare benutzen dürfen und andere nicht, liegt mir nun überhaupt nicht. Dann schon lieber ganz ohne!

 

:grim:

Geschrieben
@Triton: Nein. Bei Hotlinking ist die Strafe noch höher, weil zur Urheberrechtsverletzung noch Bandbreitendiebstahl kommt.
Nächste Frage: Was genau ist eigentlich "Bandbreitendiebstah"l und ist das wirklich eine Straftat oder ein Witz?

 

Ein Witz ist das nicht, ich verweis dich mal auf wikipedia:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenverkehr

 

Azu (klaut Wissen) bi

Geschrieben
@Triton: Nein. Bei Hotlinking ist die Strafe noch höher, weil zur Urheberrechtsverletzung noch Bandbreitendiebstahl kommt.

 

Ist aber meine eigene Bandbreite wenn ich es auf meine Server/Homepage liegen habe.

 

Bitte nicht alles so hochkochen lassen. HJ musste natürlich reagieren, da bei der größe des Forums er einfach nicht sicher sein kann. Es wird sich eine Lösung finden.

Bis dahin müsst ihr eben wieder die Namen lesen für die Erkennung des Schreiberlings.

 

Gruß

Stefan

Geschrieben
Bis dahin müsst ihr eben wieder die Namen lesen für die Erkennung des Schreiberlings.

 

Das ist natürlich schon eine höhere Anforderung... :worried:

 

 

 

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche ;)

Geschrieben

Vielleicht klappt es nicht in Raistlins Sinne, aber der Vorschlag lässt sich doch varrieren. Ich denke z.B. daran, einen Link zu dem gewählten Avatar an den Admin mitzusenden, aus dem Link sollte dann die rechtliche Erlaubnis zum freien Nutzung hervorgehen!

Mein letztes grünes Tierchen war z.B. aus der kgleichen Galeriee eines Zeichners, aus der auch HarryW/B seinen Musikus hatte und direkt machte der nächste auch von den putzigen kerlchen Gebrauch. d.h., so eine frei nutzbare Quelle ist dann dem Admin schnell bekannt.

natürlich ist dies Aufwand, eine Datei mit Übersicht der aktuellen Avatare der einzelnen Nutzer plus hinterlegtem Link zur Freigabe.

 

Auch meine Version kann natürlich noch verbessert werden...nur als Vorschlag! :thumbs:

 

P.S.:Yon Attans Figur ist aus Diabolo, the Wanderer, soviel ich weiss. kann mir vorstellen, das es wie bei Baldurs gate nicht unbedingt frei ist...

und wie ist das mit den Pokemon und manga-Figuren, aus der internen Liste??

Grüße!

 

Du kannst aber von den Nutzern, die einen Fremdavatar nutzen wollen, eine rechtsverbindliche Erklärung abverlangen, daß sie für den von ihnen genutzen Avatar die Rechte zur Verwendung als Avatar in Internetforen besitzen und Dich von allen Forderungen Dritter freistellen, die aus der Verwendung des Avatars entsehen können. :thumbs:

 

Zur Not machen wir doch mal ein paar Not-Avatare für das Midgard-Forum, die lizenzfrei zu nutzen sind! :D

Geschrieben
aus dem Link sollte dann die rechtliche Erlaubnis zum freien Nutzung hervorgehen!
Und wie will HJ bei wildfremden Websites das fest stellen? Vielleicht haben die auch nur geklaut und tun so als dürften die das Online stellen?

 

HJ kann sich eigentlich nur dann halbwegs sicher sein, wenn die Bilder von Leuten erstellt werden, die er persönlich kennt, und ihm offiziell zur freien Nutzung im Forum überlassen werden. Alles andere steht noch mit den laufenden Verfahren aus. :dunno:

Geschrieben

Ich oute mich mal wieder als hoffnungslos veraltet:

 

Soweit ich weiß, sind nach dem Urheberrecht private und nichtkommerzielle Vervielfältigungen erlaubt.

Ist das Problem an der ganzen Sache der nicht-private Rahmen "Internet"?

 

Ich stelle mich nicht dumm, ich verstehe es wirklich nicht!

 

Das Forum ist definitiv nicht auf Gewinn ausgerichtet, verkauft keine Avatare und erhebt keine Gebühren für die Einrichtung der Bilder.

Trotzdem entstehen Rechtsfragen? Inwiefern?

 

Ich frage deshalb, weil mein Bild nur ein einziges Mal existiert und absolut niemand Ansprüche geltend machen kann...

 

Grüße, Drachenmann

Geschrieben

@Drachenmann: Für die Gültigkeit des Urheberrechts ist es ziemlich egal, ob du etwas kommerziell oder nicht-kommerziell (privat) tust. Wichtig ist, ob du etwas öffentlich oder nicht-öffentlich (privat) tust. Wie du siehst hat privat zwei unterschiedliche Bedeutungen, das führt oft zu Verwirrung. Das hat dich wahrscheinlich auf den Holzweg geführt, deine Aussage ist falsch.

 

Veröffentlichungen sind grundsätzlich verboten, erlaubt ist lediglich die nicht-öffentliche und nicht-kommerzielle Nutzung. Das Midgard-Forum ist eindeutig öffentlich, schließlich kann jeder hier lesen.

 

Vervielfältigungen sind etwas anderes, du darfst dir z.B. deinen Avatar ausdrucken und in dein Zimmer kleben, wenn du willst auch tausend mal - dein Zimmer ist nämlich privat im Sinne von nicht-öffentlich. (Anders als eine Homepage im Web, die grundsätzlich öffentlich, weil allgemein zugänglich, ist)

Geschrieben

@Drachenmann

 

Da das Forum so wie jeder Webauftritt eine Art der Veröffentlichung ist, werden hier Richtlinien wie an andere Medien angelegt, also z.B. Zeitungen, Radiosendungen o.ä.

Auch wenn dein Radiosender gratis wäre, dürftest du dort nicht ohne Erlaubnis des Künstlers beliebige Lieder abspielen, sondern müßtest an die Gema oder wen auch immer bezahlen.

 

Die Problematik in Deutschland scheint nun zu sein, daß man ein seltsames Rechtsmittel namens "Abmahnung" verwendet, das ich -zumindest in dieser Form- in Österreich z.B. nicht kenne.

Die Summen, die hierbei verlangt werden, haben oft wenig mit einer tatsächlichen Schadenswiedergutmachung zu tun, sondern scheinen eher öfter dem Reich der Fantasie zu entspringen, v.a. auch durch die Abmahnanwälte, die natürlich nur bei entsprechenden Summen verdienen.

 

Als Beispiel: Weil in einem anderen Forum ein Avatar nicht rechtmäßig verwendet wurde, hätte der Forenbetreiber 1980 Euro zahlen sollen.

 

Zu "Vertrauen". Ich glaube schon, daß HJ in mich als Mit-Admin ein gewissen Vertrauen setzt. Dennoch habe ich ein Bild verwendet, dessen rechtliche Lage m.M.n unklar ist. Es ist ein screenshot aus einem 40 Jahre alten Disney-Film, der auf einer Fanseite ohne Rechtshinweise eingestellt war. Dieses Bild habe ich genommen und bearbeitet, um es avatargerecht zu machen.

Auch wenn ich jetzt glaube, daß ich das Bild rechtens verwende, muß es nicht so sein. Möglicherweise sind auch screenshots aus Disney-Filmen verboten? Möglicherweise möchte die Seite, von der ich das Bild habe, plötzlich "Körberlgeld" machen und will doch was dafür? Oder möglicherweise ist es sowieso hinfällig, weil eben dafür kein schöpferischer Anspruch mehr besteht.

 

Also auch wenn HJ jetzt wem vertrauen würde- woher wüßte er, daß dieser jemand das Medienrecht so genau kennt, daß dessen Avatar wirklich frei von jedem Rechtsanspruch ist?

 

Laßt es bitte im Moment gut sein, man kann auch ohne Avatare leben. Wir hoffen genauso wie ihr, daß auch diese Abmahnwelle versandet oder daß es ein paar rechtsgültige Aussagen gibt, die die eine oder andere Richtung stützen. So lange das nicht klar ist, habt bitte Geduld und Verständnis dafür, daß sich HJ nicht in die Lage begeben will, einen Rechtsstreit über Tausende oder gar Zehntausende Euro zu führen.

 

lG

Lukas

Geschrieben

Das Problem ist die unsichere Gesetzeslage. Wahrscheinlich erübrigt sich die Geschichte in ein paar Monaten wieder, so wie beispielsweise der Fall, bei dem ein Forenbetreiber abgemahnt wurde, weil ein Forenmitglied einen Markennamen als Benutzernamen verwendet hatte :silly:. [ich kann das Beispiel mal raussuchen, die c´t berichtete damals].

 

Man könnte jetzt das Urheberrecht oder das Markenrecht oder das Teledienstgesetz (TDG) auseinander friemeln, diskutieren und interpretieren. Aber leider schützt einen das nicht vor einer Abmahnung. Wenn hj (oder einem Forenmitglied, je nach Auslegung des TDG) eine Abmahnung ins Haus flattert, dann hat er zumindestens erstmal den 'Aufwandsärger' (mit der Gegenpartei sprechen, zum Anwalt rennen, ...).

 

Letztlich kann man derzeit nur abwarten, wie sich beispielsweise der Fall von VoodooAlert entwickelt (Gegenklage, richterliche Entscheidung, ...).

Geschrieben

@Nix: Die Abmahnung ist nicht so "seltsam", sondern eigentlich ein recht nützliches Rechtsmittel. Im normalen Gebrauch spart sie Zeit und Kosten. Im Internet verwenden einige Anwälte sie aber in ähnlicher Form wie Betrüger, die grundlose Rechnungen verschicken. http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

 

@Cedric: Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Man darf keine urheberrechtlich geschützten Avatare verwenden. Die Frage ist lediglich, ab wann der Betreiber dafür haften muss.

Geschrieben

Ich möchte zwar auch (m)einen Avatar wiederhaben, aber mir ist ein Forum ohne Avatare lieber als ein Forum mit rechtlichen Problemen. Und das Forum ist mit über 800.000 Beiträgen so groß, dass ein Abmahnanwalt nicht dran vorbei kommen könnte, wenn es eine Möglichkeit für eine erfolgsversprechende Abmahnung gibt.

 

Ich gehe davon aus, dass sich die Situation demnächst klären wird, genauso wie es z.B. beim Fall des Heise-Forums schon zu einer weiteren Entscheidung gekommen ist.

 

Solwac

Geschrieben

Ich finde, HJ hat die richtige Entscheidung getroffen.

Sagt mal, sind Euch diese briefmarkengroßen Bildchen denn wirklich so wichtig? Aussagen wie "ein Forum ohne Avatare ist nur ein halbes Forum" kann ich leider nicht nachvollziehen. Es geht doch um die Beiträge, nicht die Bildchen!

 

Und den Moderatoren noch mehr Arbeit zu machen und zusätzliche "Genehmigungsfunktionen" einzubauen halte ich einfach für übertrieben.

Zumal es vermutlich eh nur eine temporäre Sache ist, bis Rechtssicherheit besteht.

 

Gruß

Krayon

Geschrieben
@Triton: Nein. Bei Hotlinking ist die Strafe noch höher, weil zur Urheberrechtsverletzung noch Bandbreitendiebstahl kommt.

Das ist nicht ganz richtig. Verlinkte Grafiken in Signatur und Beiträgen liegen nicht auf meinem Server.

 

Ausserdem, wenn ich daran erinnern darf: Das einbinden von Bildern über den -Tag ist hier nur dann erlaubt wenn die Quellseite das ausdrücklich zuläßt.

Also Smilie Seiten und ähnliches.

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben

Manchmal seid ihr schon lustig. Ich hab den Eindruck, dass ihr denkt, HJ hätte die Avatare abgeschaltet, um euch zu ärgern.

 

Stellt euch vor: da liegt ihr falsch. HJ hätte die Avatare gern wieder im Forum, aber bevor es einen unsinnigen Rechtsstreit wegen irgendwelcher Bildchen gibt, geht er halt verständlicherweise auf Nummer Sicher.

 

Wenn ihr euch bei irgendjemandem über die Abschaltung beschweren wollt, sucht euch die Emailadresse des abmahnenden Anwalts.

 

Hornack

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