Alshara Geschrieben 13. September 2006 report Geschrieben 13. September 2006 Hallo ! Ghulgift wirkt ja bekanntlich wie der Zauber Lähmung. Dieser kann mit Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden. Gilt dies auch für die vom Ghul verursachte Lähmung ? Logischerweise müßte hier doch eigentlich Bannen von Gift genommen werden, oder bin ich da auf dem Holzweg ? Wenn Bannen von Zauberwerk, dann stellt sich noch die Frage, ob ein Thaumaturg auch dazu in der Lage ist, den laut Regel kann dieser den Zauber nur auf ein Objekt (!= Wesen) wirken, wobei diese m.E. eigentlich eher verhindern soll, daß der Thaumaturg Kraftfelder und ähnliche nicht materielle Dinge bannen kann. Eigentlich sollte es keinen Grund geben, warum er sein Siegel nicht auch auf eine gelähmte Person malen kann. Das wurde hier im Zusammenhang mit Versteinern schon mal diskutiert. Dort war der Consens, daß eine versteinerte Person wohl ein Objekt ist . Wie seht ihr das mit der Lähmung ? VG Michael
Solwac Geschrieben 13. September 2006 report Geschrieben 13. September 2006 Da beim Ghul keine Magie wirkt, halte ich auch Bannen von Gift hier für angebracht. Solwac
Akeem al Harun Geschrieben 13. September 2006 report Geschrieben 13. September 2006 In der Beschreibung des Ghules ist explizit von einem Gift die Rede, insofern ist auch bei mir Bannen von Gift das Gegenmittel der Wahl. @Solwac: Du meinst sicher "da der Ghul keine Magie wirkt", oder? Viele Grüße Harry
Solwac Geschrieben 13. September 2006 report Geschrieben 13. September 2006 @Solwac: Du meinst sicher "da der Ghul keine Magie wirkt", oder?Nicht nur. Er zaubert nicht, aber das Leichengift ist auch nicht magischen Ursprungs, was ja eventuell auch ein Grund für Bannen von Zauberwerk hätte sein können.
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