Bart Geschrieben 15. Juni 2004 report Geschrieben 15. Juni 2004 Zitat[/b] (Armand des Cons @ 15 Juni 2004,10:01)]Hi,ich hoffe ich bin hier richtig. Mal ne ganz plumpe Frage: Wann darf man Fernkampfangriffe abwehren (WW:Abwehr)? Wie siehts aus bei einem Fernkampfangriff gegen einen Gegner der sich im Nahkampf befindet? Wie regelt Ihr sowas? Leider werde ich aus dem Regelwerk nicht so richtig schlau. Schonmal Danke für die Hilfe, Armand Steht aber alles im Regelwerk Mal ganz grob: Wenn man von dem Schützen weiss oder aber man selber schon im Kampfgeschehen ist, dürfen Fernkampfangriffe generell abgewehrt werden. Eike
Isaldorin Marcallo Geschrieben 15. Juni 2004 report Geschrieben 15. Juni 2004 Hallo Armand Meines Wissens nach, steht dem Opfer bei einem Fernkampfangriff eine ganz normale Abwehr zu, sofern er den Angriff zumindest ahnt. Ahnungslosen Opfer steht selbstverständlich keine Abwehr zu. Ein Fernkanmpfangriff in einen Nahkampf wird ganz normal ausgeführt. Verfehlt der Schütze aber sein Ziel, d.h. schafft er mit seinem Angriff keine 20, so würfelt er einen 2ten Angriff mit +4. Er hat hier den EW von +4 und keinen Bonus von +4! Damit greift er den 2ten beteiligten Nahkämpfer an, bzw. alle an diesem Nahkampf beteiligten Kämpfer. Das ganze steht im DFR Seite 233 f. Gruß Isaldorin
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