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Zaubern im Handgemenge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich weiss nicht genau ob ich das lieber bei den Kampfregeln oder bei den Zauberregeln posten soll. Falls ich hier falsch bin, bitte verschieben...

 

Vom Grundsatz her ist es ja so, dass man im Handgemenge nicht zaubern kann. Ich meine aber irgendwo mal gelesen zu haben, dass wenn mann sich als Zauberer "ruhig" verhält (und nicht gerade erwürgt wird) man im Handgemenge trotzdem zaubern kann. Und ergeben sich daraus für mich verschiedenen Fragen:

 

1. Wie lange muss ich mich denn für einen Zauber "ruhig" verhalten? Nur die Zauberdauer? Dann wären 1sec Berührungszauber schon nach 1. Sekunde möglich... ist das gewollt? Oder muss man sich mndestens 1 Runde lang ruhig verhalten?

 

2. Bei Wort- und Gestenzaubern, welche Chance hat der andere Beteiligte im Handgemenge:

a) Zu erkennen, dass da gezaubert wird und

b) Den Zauber zu verhindern (besonders bei 1. Sec zaubern)

 

3. Liege ich mit meiner Erinnerung komplett falsch?

 

Vielen Dank

 

Anta

Geschrieben

3. Liege ich mit meiner Erinnerung komplett falsch?

Meine Erinnerung behauptet, letzteres wäre wahr; damit erübrigen sich die anderen Punkte.

Als Ausnahme würde ich vermutlich zulassen, daß ein Zauberer, der bereits vor der Teilnahme an dem Handgemenge "MüdS" gezaubert hat, weitere Gedankenzauber wirken kann, falls er keinen LP-Schaden kassiert.

Für alles andere ist im Handgemenge zu viel los.

Geschrieben

Ein Teilnehmer an einem Handgemenge kann nicht zaubern.

Ausnahme: Ein Zauberer, der "nur" festgehalten wird und sich nicht wehrt. Der kann Gedanken- und Wortzauber einsetzen. (DFR S. 241)

 

Tschuess,

Kurna

Geschrieben

Kurna bringt es auf den Punkt:

 

Solange der 'Festhalter' den Zauberer die ganze Runde lang nicht traktiert, würgt, schüttelt etc. kann er problemlos mentale und verbale Zauber ausführen.

 

Man könnte sich natürlich überlegen, daß der Festhalter einen verbalen Zauber, welcher länger als eine Sekunde dauert, bemerken und dann sofort die Konzentration des Zauberers unterbrechen kann...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

Dann schließt sich Frage 1 an... was ist mit 1 sek Zaubern? z.B. Verdorren kann ich also, wenn ich eine Runde nicht "traktiert" wurde, dann einen 1 Sekünder einsetzen, den man ja schwerlich unterbrechen kann?

 

Anta

Geschrieben
@Antalus

Ist Verdorren ein Gedanken- oder Wortzauber?

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Geste, weil ich den Gegner ja "berühren" muss...

 

Kurna hat das Regelwerk zitiert, Antalus. Danach gehen keine 1-Sekünder im Handgemenge.

 

Hornack

okay, ein nur "Festgehaltener"...

Geschrieben
Geste, weil ich den Gegner ja "berühren" muss...

 

Und welche Zauber kann ein festgehaltener Zauberer ausführen (wie Kurna und ich schon aufzählten) ?

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben
Geste, weil ich den Gegner ja "berühren" muss...

 

Und welche Zauber kann ein festgehaltener Zauberer ausführen (wie Kurna und ich schon aufzählten) ?

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Dem Wortlaut nach ist das klar, nur da die "Geste" ja aus dem berühren eines Gegners besteht (und nicht aus "auf das Meer peitschen") bin ich mir unsicher, ob das immer so gemeint ist, wie der Wortlaut es aussagt...

 

Anta

Geschrieben

@Hornack

Naja, bei manchen stellen im Regelwerk (z.B. bei der Erklärung einer 10sec Kampfrunde) steht, dass man bei unsinnigen Ergebnissen, von den Regelwerkswortlauten abweichen soll...

 

@Odysseus

Ich kenne die Regelung sogar recht genau ;) aber bei den Gesten ist nicht unterschieden, ob man dafür komplizierte Bewegungen, mystische Symbole oder was auch immer in die Luft zeichnen muss oder ähnliches. Mir erscheint es nur komisch, dass ich bei einem Kampf-Berührungszauber, wo ich normalerweise einen zusätzlichen Nahkampfangriff ausführen muss, auch noch so komplizierte Bewegungnen zusätzlich machen soll. Daher erscheint es mir logisch, dass die Geste in diesem Fall aus dem bloßen Berühren des Gegners besteht, und dass sollte man mMn auch im "festgehaltenen" Zustand durchführen können...

 

Aber okay, ich sehe, dass es durch das Regelwerk dem Wortlaut her wohl nicht abgedeckt ist und werde daher wohl eine Hausregel einführen...:-p

 

Anta

Geschrieben
Daher erscheint es mir logisch, dass die Geste in diesem Fall aus dem bloßen Berühren des Gegners besteht, und dass sollte man mMn auch im "festgehaltenen" Zustand durchführen können...
Vielleicht gehört dazu aber auch eine besondere Arm- und Handstellung? Vielleicht muß man vorher eine kurze kreisende Bewegung vollführen? Es ist eine auffällige Geste mit beiden Händen, auch wenn die dazugehörige Geste nicht bei jedem Zauber explizit beschrieben ist, aber es ist nicht unbedingt ein einfaches Händeschütteln oder die Hand auf die Schulter legen, da das nicht unter die auffällige Geste fällt. Darum kann man im Handgemenge keine Gestenzauber vollführen. :notify:
Geschrieben
Ein Teilnehmer an einem Handgemenge kann nicht zaubern.

Ausnahme: Ein Zauberer, der "nur" festgehalten wird und sich nicht wehrt. Der kann Gedanken- und Wortzauber einsetzen. (DFR S. 241)

 

Tschuess,

Kurna

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Geschrieben
Ein Teilnehmer an einem Handgemenge kann nicht zaubern.

Ausnahme: Ein Zauberer, der "nur" festgehalten wird und sich nicht wehrt. Der kann Gedanken- und Wortzauber einsetzen. (DFR S. 241)

 

Tschuess,

Kurna

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Doch: Es ist explizit erlaubt einen 1-Sekunden-Zauber (z.B. Vereisen) zu sprechen und noch in der selben Runde in ein Handgemenge springen und jemanden berühren um den Spruch auf ihn wirken zu lassen. Das zählt aber nicht als Zaubern im Handgemenge.

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