Zum Inhalt springen

Ausweichen - steigerbar?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moderation :

Ein g wurde dem Titel hinzugefügt.

 

Detritus

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Geschrieben
Ja meine Frage steht schon im Titel, ich habe darüber keine Infos im QB gefunden nur das ein Abenteurer mit +11 startet. Habe ich etwas überlesen?

 

Grüße Flo

Ich glaube nicht, dass Du etwas überlesen hast (außer vielleicht die Bemerkung, dass für den Einsatz von Schußwaffen auf Midgard 1880 verwiesen wird ;)). Ausweichen ist eine weitere Fertigkeit, die genauso wie Abwehr gehandhabt wird. Die Kosten und Beschränkungen sind dieselben, der Abwehrbonus sollte auch bei Ausweichen zählen, da der alte RW von der Gewandheit übernommen wurde.

 

Beispiel: Eine Figur von Grad 8 mit einem AbB von +1 kommt nach Myrkgard. Sie hat dann Abwehr+16 und Ausweichen+12. Nach den ersten Erfahrungen mit Schußwaffen kann dann auch Ausweichen gesteigert werden (für 10, 20, 80 und 300 EP für die vier Stufen bis effektiv +16).

 

Solwac

Geschrieben
Ist halt die Frage, ob man Ausweichen überhaupt braucht.
Nein, die Frage stellt sich nicht. Hier geht es ja nicht um die Frage, ob die Regel sinnvoll ist, sondern um die Frage, was die Regeln überhaupt aussagen wollen.

 

Solwac

Geschrieben
@Mod: Passt der Thread "Regelfragen zu Myrkgard" überhaupt? Bitte verschieben...

Er passt.

Bei diesem Ausweichen handelt es sich nicht um die Aktion "Geschossen ausweichen" aus den Kampfregeln des DFR, sondern um eine Besonderheit des Zweikronenreichs auf Myrkgard.

 

Detritus

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...