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Berufsfähigkeit Schätzen +10 steigerbar?


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Im Regelbuch steht, dass Charaktere entsprechend ihres Berufes Schätzen+10 auf die Waren haben die sie in ihrem Beruf fertigen. Ein Waffenschmied hätte also Schätzen +10 auf Waffen, ein Goldschmied Schätzen+10 auf Schmuck usw.

 

Jetzt hatten wir folgende Situation: Mein Zwerg (Goldschmied, Schätzen Schmuck +10, Schätzen+4) hatte einen Mißerfolg beim Schätzen eines Schmuckstückes und erhielt nachdem er von dieser Fehleinschätzung erfuhr einen Praxispunkt.

 

Folgende Fragen habe ich dazu:

 

1. Kann dieser Praxispunkt nur verwendet werden um Schätzen allgemein zu steigern (von +4 auf +5)?

2. Kann mit Hilfe des PP der nur auf Schmuckstücke bezogene Wert gesteigert werden (von +10 auf +11) da auf diesen Wert gewürfelt wurde?

 

Da Schätzen im allgemeinen nicht für spezielle Waren einzeln gelernt werden muss sondern ein einziger Wert für alle Waren gilt würde ich sagen 1. ist richtig, bin mir aber nicht sicher. Was ist eure Meinung? Wie würdet ihr das handhaben?

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Eine Frage vorweg: spielt ich nach der M3-PP Regelung (Chance auf eine Steigerung) oder nach der M4-PP Regelung (1 PP = 40 FP)?

 

Unabhängig davon, tendiere ich zu 2. Wobei ich dir als Spielleiter nahe legen würde, so schnell wie möglich Schätzen allgemein auf den Wert zu lernen, den du bereits für Schmuckstücke hast und dann nur noch einen Wert weiterzuführen.

 

Die Frage nach der Midgard Version rührt daher, dass man mit einem PP für Schätzen nach M4 tatsächlich von +10 nach +11 kommt (Standardfertigkeit; als Grundfertigkeit kommt man von +10 nach +12), allerdings würde der Sprung von +4 nicht bei +5 enden, sondern frühestens bei +8 (+9 wäre auch möglich, als Standardfertigkeit), bestenfalls (Grundfertigkeit) bei +11. ...unter Zugabe der entsprechenden EP natürlich!

 

Viele Grüße

Harry

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Schätzen +10 als Berufsfähigkeit ist eine ungelernte Fertigkeit (DFR S. 57), also kann man dafür keine Praxispunkte erhalten und die Fertigkeit auch nicht steigern. Da der Zwerg Schätzen +4 gelernt hat, würde ich ihm aber einen Praxispunkt zugestehen, wenn er beim Versuch, ein Schmuckstück zu schätzen (mit +10), scheitert, und ihm darauf ein Wurf auf Schätzen +4 gelingt. Mit diesem Praxispunkt kann er dann Schätzen +4 steigern.

 

Gruß

Pandike

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Schätzen +10 als Berufsfähigkeit ist eine ungelernte Fertigkeit (DFR S. 57), also kann man dafür keine Praxispunkte erhalten und die Fertigkeit auch nicht steigern. Da der Zwerg Schätzen +4 gelernt hat, würde ich ihm aber einen Praxispunkt zugestehen, wenn er beim Versuch, ein Schmuckstück zu schätzen (mit +10), scheitert, und ihm darauf ein Wurf auf Schätzen +4 gelingt. Mit diesem Praxispunkt kann er dann Schätzen +4 steigern.

 

Gruß

Pandike

 

So ähnlich haben wir es dann auch gehandhabt. Allerdings habe ich den zweiten Wurf auch auf 10+ abgelegt. Es steht ja auf Seite 278, dass für den zweiten Wurf die gleichen Zuschläge und Abzüge gelten. Da es im Grunde ein und die selbe Fähigkeit ist könnte man die +10 auch als +4 mit WM+6 interpretieren oder? Naja, jedenfalls hat der Spielleiter mir einen PP für Schätzen zugestanden.

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