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Draug Schaden auch AP?


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Wenn ein Spieler von z.B. einem Draug getroffenen wird, egal ob leicht o der schwer erleidet er 2 LP Schaden!

 

Erleidet er auch automatisch 2 AP Schaden durch diesen "zusätzlichen" Schadenseffekt?

 

Denn in den Regeln steht dass Figuren im Kampf immer beim Erleiden von LP auch AP verlieren, aber bei der Beschreibung des Draug steht 1w6 AP & 2 LP aber nicht & 2 LP/AP!

 

Bei meinem ersten Midgard Meistern seit 2 Jahren (und meinem 2ten überhaupt) habe ich nämlich dem Spieler "nur" 2 LP geraubt.

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Wer 2 LP verliert, verliert natürlich auch 2 AP. Man kann hier allerdings von einem "Minimalschaden" ausgehen, so dass nur im Fall eines leichten Treffers und eines gewürfelten Schadens von 1 diese Ausnahme zum Tragen kommt. Ansonsten würde ich über den normalen AP-Schaden eines Draugs (1W6) hinaus dem Opfer keine weiteren APs abziehen.

 

Marek

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Hallo Marek und Pandike!

 

Wer 2 LP verliert, verliert natürlich auch 2 AP.
Wieso "natürlich"? Ich sehe dafür keine Basis in den Regeln.
Das sehe ich ganz wie Pandike. In der Regel wird von schwerem oder leichtem Schaden gesprochen. Diese Terminologie wird in dem hier behandelten Fall nicht verwendet, was den Schluss nahe legt, dass es sich bei dem Zusatzschaden des Draugs analog zu dem eines Geistes außergewöhnlicherweise lediglich um 2 Lebenspunkte handelt.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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Auch ich bin davon überzeugt, dass hier kein zusätzlicher AP-Schaden erzeugt wird. Wozu auch?

 

Und außerdem ...

Moderation :

...ist das hier nicht zwingend eine Anfängerfrage, weswegen ich sie einfach mal ins passende Unterforum verschiebe, wo sie eventuell noch andere finden.

 

Grüße...

Der alte RosenMOD

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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Wer 2 LP verliert, verliert natürlich auch 2 AP.
Wieso "natürlich"? Ich sehe dafür keine Basis in den Regeln.

 

Bei einem leichten Treffer durch einen Draug verliert man 1W6 AP & 2 LP, bei einem schweren Treffer 1W6 AP & (1W6-RK)+2 LP.

 

Gruß

Pandike

 

Erstaunlich und interessant. Spontan hätte ich auch gedacht der Schaden wäre 2LP& AP. Man lernt eben nie aus.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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LP-Verluste sind schwerer Schaden (DFR, S. 96).

Im übrigen habe ich nicht behauptet, dass diese zwei AP zusätzlich abgezogen werden, sondern mindestens (in dem Fall, das beim AP-Schadensermittlung im Falle eines leichten Treffes eine 1 fällt). Damit wäre dem Regelwerk in keinster Weise widersprochen.

 

Marek :read:

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LP-Verluste sind schwerer Schaden (DFR, S. 96).
Das stimmt nicht - schwerer Schaden geht normalerweise mit dem Verlust von LP einher, aber nicht jeder LP-Verlust ist auch ein schwerer Schaden. Jedenfalls geht das nicht aus dem von dir genannten Text hervor.

 

Vergleiche mal die Beschreibungen der Zauber Böser Blick und Todeszauber. Beim ersten Zauber ist nur vom Verlust von LP die Rede, beim zweiten von LP und AP. Wenn der Verlust von LP immer auch den Verlust von AP bedeuten würde, wäre die Angabe beim Todeszauber unnötig.

 

Der zusätzliche LP-Verlust durch die Grabeskälte eines Draugs wird nicht als schwerer Schaden bezeichnet, sondern tritt "zusätzlich zum normalen leichten oder schweren Schaden" auf.

 

Im übrigen habe ich nicht behauptet, dass diese zwei AP zusätzlich abgezogen werden, sondern mindestens (in dem Fall, das beim AP-Schadensermittlung im Falle eines leichten Treffes eine 1 fällt). Damit wäre dem Regelwerk in keinster Weise widersprochen.
Doch, da man laut Regelwerk in einem solchen Fall nur 1 AP verliert.

 

Gruß

Pandike

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Böser Blick[/i] und Todeszauber. Beim ersten Zauber ist nur vom Verlust von LP die Rede, beim zweiten von LP und AP. Wenn der Verlust von LP immer auch den Verlust von AP bedeuten würde, wäre die Angabe beim Todeszauber unnötig.

 

Sorry, aber das ist jetzt an den Haaren herbeigezogen, denn wir reden über Kampfauswirkungen und nicht den schleichenden Verfall nach einem Bösen Blick, bei dem der LP-Verlust ein Maß für den Eintritt des Todes ist ... - im übrigen würde auch hier derjenige täglich 1 AP verlieren, aber das ist für den Spruch nicht wirklich interessant.

 

Der zusätzliche LP-Verlust durch die Grabeskälte eines Draugs wird nicht als schwerer Schaden bezeichnet, sondern tritt "zusätzlich zum normalen leichten oder schweren Schaden" auf.
Schaden ist Schaden ist Schaden ...

 

Doch, da man laut Regelwerk in einem solchen Fall nur 1 AP verliert.
Nein, 2 LP und AP.

 

Gruß, Marek

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Da ich leider keinen Fall kenne, in denen der LP-Schaden den AP-Schaden übersteigt, halte ich das für eine äußerst gewagte Interpretation. Für mich ist schwerer Schaden (vergleiche auch Gifte oder ähnliches) untrennbar mit LP- und AP-Schaden verbunden. Insofern hat noch kein Argument, das hier angeführt wurde, meine Sichtweise geändert ... (ich verweise gern noch einmal auf DFR, S. 96)

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Da ich leider keinen Fall kenne, in denen der LP-Schaden den AP-Schaden übersteigt, halte ich das für eine äußerst gewagte Interpretation. Für mich ist schwerer Schaden (vergleiche auch Gifte oder ähnliches) untrennbar mit LP- und AP-Schaden verbunden. Insofern hat noch kein Argument, das hier angeführt wurde, meine Sichtweise geändert ... (ich verweise gern noch einmal auf DFR, S. 96)

 

Bei Giften wird explizit der Schaden in "LP & AP" angegeben. Insofern kann man dem Regelwerk schon trauen: Es spricht von "schwerem Schaden" bei gleichzeitigem Verlust von LP und AP, schwerer Schaden kann aber nur durch äußere Gewalteinflüsse zugefügt werden. Ist keine Gewalt im Spiel, so bei Giften, bestimmten Formen der Zauberei und eben der Grabeskälte, wird die Schadensart jeweils angegeben. Diese Argumentation folgt der Seite 96, in der ausdrücklich von Waffenschaden und von Verletzungen die Rede ist. Vergleicht man dann noch Seite 107, stellt man fest, dass dort der Begriff des 'schweren Schadens' nicht verwendet wird, sondern stattdessen immer stets von LP- und AP-Schaden gesprochen wird.

 

Grüße

Prados

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Da ich leider keinen Fall kenne, in denen der LP-Schaden den AP-Schaden übersteigt, halte ich das für eine äußerst gewagte Interpretation. Für mich ist schwerer Schaden (vergleiche auch Gifte oder ähnliches) untrennbar mit LP- und AP-Schaden verbunden. Insofern hat noch kein Argument, das hier angeführt wurde, meine Sichtweise geändert ... (ich verweise gern noch einmal auf DFR, S. 96)

 

Du kennst keinen solchen höheren LP-Schaden, weil du ihn in deinem Regelsystem unmöglich machst. In der anderen Sichtweise, die von mir vertreten wird, ist er möglich, wenn der hier genannte Draug einen beispielsweise ungerüsteten Gegner schwer trifft: 1W6 Punkte schweren Schaden plus 2 LP.

 

Insofern ist meine Aussage keine "äußerst gewagte Interpretation", sondern einfache Konsequenz der von mir vertretenen Regelauslegung.

 

Grüße

Prados

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@Marek: Der Geister"schaden" ist aber einfach der Entzug von Lebensenergie, ich halte den Vergleich mit dem Bösen Blick schon für passend. Die Besonderheit des LP-Verlusts zeigt sich ja auch in den Schwierigkeiten, ihn wieder rückgängig zu machen.

 

Solwac

 

Diese Schwierigkeit tritt beim Schaden durch einen Draug nicht auf. Der zusätzliche LP-Schaden heilt normal.

 

Grüße

Prados

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@Marek: Der Geister"schaden" ist aber einfach der Entzug von Lebensenergie, ich halte den Vergleich mit dem Bösen Blick schon für passend. Die Besonderheit des LP-Verlusts zeigt sich ja auch in den Schwierigkeiten, ihn wieder rückgängig zu machen.

 

Solwac

 

Diese Schwierigkeit tritt beim Schaden durch einen Draug nicht auf. Der zusätzliche LP-Schaden heilt normal.

 

Grüße

Prados

Da habe ich doch glatt den Draug gefährlicher gemacht...

Danke für die Klarstellung.

 

Solwac

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