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Thaumagral eines Laran-Priesters


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Hallo,

 

nach der Beschreibung des Laran-Priesters darf dieser kein magisches Schwert benutzen, weil er auf der Suche nach dem Schwert des Laran ist. Die Tätowierung auf dem rechten Handrücken des Laran-Priesters erwärmt sich, wenn sich in seiner Nähe ein magisches Schwert befindet. Das ist soweit klar und wird bei uns so gespielt. Darum geht es mir auch nicht.

 

Wenn sich ein Laran-Priester ein Thaumagral in Form eines Langschwertes zulegt, zählt dieses Thaumagral als magisches Langschwert. Demnach müsste die Tätowierung des Laran-Priesters darauf reagieren. Andererseits ist ein Thaumagral in den Händen von jemand anderes nur ein normaler Gegenstand (Langschwert).

 

Meine Frage ist: Würdet Ihr dem Laran-Priester ein Thaumagral in Langschwert-Form gestatten? Wenn ja, dürfte die Tätowierung nicht auf sein Thaumagral reagieren.

 

Wie seht Ihr das?

 

Gruß

Shadow

 

P.S.: Der Laran-Priester erschien im GB nach M3-Regeln, d.h. es gab noch keine Thaumagrale!

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Da er ein Priester ist steht ihm eigentlich ein Thaumagral in Form seines religiösen Symbols zu. Ich würde sagen ein Armreif, oder ein Anhänger, der natürlich auch die Form eines Schwertes haben darf.

Wäre ein Langschwert als Thaumagral für ihn gedacht, hätte er nicht die Regel kein magisches Schwert zu führen.

Also stehen seine Klasse, als Priester und seine Religion gegen deinen Wunsch eines Thaumagrals in der Form eines Langschwertes.

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Ich hatte mich damals (noch vor M4) mit meinem SL zusammengesetzt und über das Problem des Verbotes von magischen Schwertern für den PK des Larans diskutiert. Wir haben uns darauf geeinigt, daß geweihte Waffen aus der eigenen Tempelproduktion als magisch gelten aber gleichzeitig nicht den Aufspürzauber auslösen. Ich würde diese Regelung auch auf Thaumagrale anwenden.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Ich hatte mich damals (noch vor M4) mit meinem SL zusammengesetzt und über das Problem des Verbotes von magischen Schwertern für den PK des Larans diskutiert. Wir haben uns darauf geeinigt, daß geweihte Waffen aus der eigenen Tempelproduktion als magisch gelten aber gleichzeitig nicht den Aufspürzauber auslösen. Ich würde diese Regelung auch auf Thaumagrale anwenden.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Das wäre eine Lösung. Das Thaumagral ist ja nur in den Händen des Besitzers ein magischer Gegenstand, für jeden anderen ist es einfach nur ein normaler Gegenstand. Bei Priestern wird das Thaumagral ja auch nicht im eigentlichen Sinne verzaubert, sondern "nur" geweiht.

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Korrekt. Die 'Eichung' auf den Träger habe ich auch Begründung verwendet.

 

Wenn ich mich recht erinnere, hat DiRi auch mal in einem Laran-thread erwähnt, daß die alte Regelung für magische Waffen und PK aus Valian im QB geändert wurde. Bedauerlicherweise ist es noch nicht erschienen...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Korrekt. Die 'Eichung' auf den Träger habe ich auch Begründung verwendet.

 

Wenn ich mich recht erinnere, hat DiRi auch mal in einem Laran-thread erwähnt, daß die alte Regelung für magische Waffen und PK aus Valian im QB geändert wurde. Bedauerlicherweise ist es noch nicht erschienen...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Wenn ich auf das Quellenbuch warten würde, wäre der Priester schon an Altersschwäche gestorben, bevor es erschienen ist. :agadur:

 

Werde trotzdem nochmal nach dem Thread suchen. Danke für den Tip.

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Ich hatte mich damals (noch vor M4) mit meinem SL zusammengesetzt und über das Problem des Verbotes von magischen Schwertern für den PK des Larans diskutiert. Wir haben uns darauf geeinigt, daß geweihte Waffen aus der eigenen Tempelproduktion als magisch gelten aber gleichzeitig nicht den Aufspürzauber auslösen. Ich würde diese Regelung auch auf Thaumagrale anwenden.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Ich würde es genau gleich machen. Alles andere macht aus meiner Sicht einfach keinen Sinn.

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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