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Wirkungsdauer von Zaubern - Kann der Zauberer die Wirkung eines Zaubers vorzeitig beenden?


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Während der Wirkungsdauer kann man den Zauber nur beenden, wenn dies ausdrücklich im Spruch angegeben ist. (Siehe S. 83 Arkanum) Ansonsten benötigt man Bannen von Zauberwerk, um seinen eigenen Spruch zu beenden.

In keinem Fall kann man einen Zauber "beenden" der Wirkungsdauer "0" hat. Dieser wirkt augenblicklich und kann somit, anschliessend nicht mehr aufgehoben werden.

 

Soweit die Regeln.

Ich würde es allerdings für realistisch halten, wenn der Zauber zumindestens Wirkungsdauern, die sich auf ihn selbst beziehen abbrechen kann. Also als Wirkungsziel Z oder 1 Wesen haben, wenn er selbst das Wesen ist.

 

Eine einmal gezauberte Feuerkugel ist halt einfach da, und wird spätestens mit Ablauf der Wirkungsdauer explodieren. Das muss man sich halt vorher überlegen :-))

 

Danke für den Verweis. Jetzt sehe ich vielleicht klarer (oder auch nicht). Die von mir zitierte Textstelle bezöge sich dann wohl auf den Zaubervorgang, d.h. die Zeit während der Zauberdauer und wäre daher hier nicht so ganz relevant. Meine Frage bezöge sich dann darauf, was passierte, nachdem der Spruch (bzw. dessen Wirkung) einmal in die Welt gesetzt sei.

 

Ich habe jetzt mal wahllos ins Arkanum hineingeschaut und bin dort zufällig auf Erscheinungen gestoßen (Zd 20 sec, Wd 2 min). Da steht auch nichts von fallenlassen, wohl aber, daß sich der Zauberer "während der ganzen Wirkungsdauer auf seinen Zauber konzentrieren [muß...] sich also insbesondere nur mit B1 fortbewegen und nicht handeln [kann]". Das wäre dann... interessant. Wenn ein Zauberer einmal eine Erscheinung gezaubert hat, dann wäre er für die nächsten zwei Minuten gaga. Wenn ihm in der Zwischenzeit die Decke auf den Kopf fiele oder ihn ein Dämon verfrühstückte, dann wäre das halt Pech?

 

Im Arkanum S. 83 steht dieses: "Wirkungsdauer 'unendlich' haben dagegen Sprüche, die unbegrenz wirken, eventuell aber mit Bannen von Zauberwerk oder ähnlicher Magie aufgehoben werden können. Die Wirkung einiger solcher Zauberformeln läßt sich auch durch einen bloßen Willensakt des Zauberers oder spezielle passende Gegenmagie beenden. Dies wird in der Beschreibung des jeweiligen Spruches erläutert."

 

Wenn das allgemein gälte, ergäben sich daraus immer noch zwei Fragen: 1. was ist mit nicht-unendlich-Zaubern (z.B. eben Heranholen), 2. ist der Willensakt eine Handlung (sonst wären die 10sec. der Runde und auch der Wirkungsdauer von H. doch bereits mit der einen Sekunde Zauberdauer ausgefüllt)?

 

Feuerkugel ist insoweit hoffentlich relativ eindeutig, als die Spruchbeschreibung sagt, der Zauberer könne sie "jederzeit explodieren lassen. Wird die Konzentration des Zauberers gebrochen, so explodiert die Feuerkugel sofort". Ich lese das auch so, daß eine einmal in die Welt gesetzte Feuerkugel auf jeden Fall explodiert, es geht nur noch um das "wann" und "wo". Aber dazu gibt es garantiert irgend etwas in einer fünfzig-Seiten-Diskussion "Feuerkugel" hier im Forum...

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Da steht auch nichts von fallenlassen, wohl aber, daß sich der Zauberer "während der ganzen Wirkungsdauer auf seinen Zauber konzentrieren [muß...] sich also insbesondere nur mit B1 fortbewegen und nicht handeln [kann]". Das wäre dann... interessant. Wenn ein Zauberer einmal eine Erscheinung gezaubert hat, dann wäre er für die nächsten zwei Minuten gaga. Wenn ihm in der Zwischenzeit die Decke auf den Kopf fiele oder ihn ein Dämon verfrühstückte, dann wäre das halt Pech?

 

Jeder Zauber, auf den sich der Zauberer während der Wirkungsdauer konzentrieren muss, kann natürlich auch während der Wirkungsdauer vom Zauberer abgebrochen werden (indem er sich absichtlich nicht mehr auf den Zauber konzentriert).

Welche Nebenwirkungen dabei auftreten, hängt vom Zauber ab: Im günstigsten Fall hört die Wirkung des Zaubers einfach auf, im ungünstigsten Fall erleidet der Zauberer die Wirkung des Zaubers (z.B. Feuerkugel auf dem Nachbarfeld)

 

bis dann,

Sulvahir

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@ Markus:

Dein Zitat bezieht sich eindeutig auf den Zaubervorgang, nicht auf die Wirkungsdauer und hilft deshalb bei deiner Frage nicht weiter. Während des Zauberns (Zauberdauer) kannst du den Zauber jederzeit abbrechen - allerdings halte ich das bei 1sec-Zaubern für undurchführbar.

 

Das Herangeholte fliegt während der Wirkungsdauer auf den Zauberer zu. Und um die ausgelöste Zauberwirkung aufheben zu können, muss das explizit beim Zauber erwähnt sein.

 

Hornack

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Also, das heißt jetzt: während der Zauberdauer kann jeder Zauber abgebrochen werden. Die AP ist weg, sonst passiert nichts. Das Abbrechen an sich ist keine Handlung, aber der Zauberer ist noch den Rest der Runde mit Zaubern beschäftigt (wie sonst auch; wenn er einen 20sec-Zauber nach der ersten Sekunde abbricht, kann er in dieser Runde nichts anderes mehr unternehmen, die nächste Runde, die sonst Sekunde 11-20 der Zd gewesen wäre, steht ihm aber dann zur Verfügung).

 

Nach Ende der Zauberdauer, aber innerhalb der Wirkungsdauer ist der Zauber grundsätzlich in der Welt.

Wenn man sich laut Beschreibung darauf konzentrieren muß (z.B. Erscheinungen), kann man die Konzentration jederzeit fallen lassen (das ist keine Handlung) und der Zauber hört dann auf.

Wenn man einen Zauber einfach "fallenlassen" (Bannen von Licht und Dunkelheit, Macht über das Selbst), gilt das obige analog.

Wenn die Spruchbeschreibung nichts dergleichen erwähnt (z.B. Nebel schaffen, Nebel wecken, Pflanzenfessel, ...), bleibt nur Bannen von Zauberwerk (Ark S. 31), für das aber nur der EW: Zaubern gelingen muß (es gibt keinen WW). Hierbei ist zu beachten, daß BVZ 10 Minuten Zauberdauer hat.

Manche Zauber sind noch hartnäckiger, wenn sie einmal da sind (Pestklaue z.B.).

Gegenzaubern geht gegen eigene Zauber schon mal gar nicht, da es mit dem bekämpften Zaubervorgang simultan ist.

 

Deckt das alle Möglichkeiten ab?

  • Like 1
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Moderation :

Zwei Stränge verschmolzen.

 

EinMODskaldir

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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Vielleicht noch eine kleine Ergänzung:

 

Wenn jemand einen 1Sekünder ankündigt, aber bevor er überhaupt mit Handeln an der Reihe ist "abbricht" (zum Beispiel weil er angegriffen wird), würde ich ihm noch eine neue Handlung zugestehen. Das wäre aber auch eigentlich kein Abbrechen der Zauberhandlung, sondern eher ein Umentscheiden der Handlung in der Runde.

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Vielleicht noch eine kleine Ergänzung:

 

Wenn jemand einen 1Sekünder ankündigt, aber bevor er überhaupt mit Handeln an der Reihe ist "abbricht" (zum Beispiel weil er angegriffen wird), würde ich ihm noch eine neue Handlung zugestehen. Das wäre aber auch eigentlich kein Abbrechen der Zauberhandlung, sondern eher ein Umentscheiden der Handlung in der Runde.

 

Interessant - ich nicht. Wenn er einen Nahkampfangriff angekündigt hat (und z.B. durch eine Abwehr-"1" stürzt), darf er sich ja auch nicht mehr umentscheiden (und im Beispiel gleich wieder aufstehen), oder?

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Vielleicht noch eine kleine Ergänzung:

 

Wenn jemand einen 1Sekünder ankündigt, aber bevor er überhaupt mit Handeln an der Reihe ist "abbricht" (zum Beispiel weil er angegriffen wird), würde ich ihm noch eine neue Handlung zugestehen. Das wäre aber auch eigentlich kein Abbrechen der Zauberhandlung, sondern eher ein Umentscheiden der Handlung in der Runde.

 

Interessant - ich nicht. Wenn er einen Nahkampfangriff angekündigt hat (und z.B. durch eine Abwehr-"1" stürzt), darf er sich ja auch nicht mehr umentscheiden (und im Beispiel gleich wieder aufstehen), oder?

 

Das ist laut Regeln eh explizit ausgeschlossen. Ein ungeplanter Sturz führt dazu, dass du sämtliche Handlungen in der Runde verlierst. Steht so im DFR.

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  • 1 Jahr später...

Ohne jetzt eine bis ins kleinste Detail gehende Bearbeitung aller Zauber vorzunehmen, denke ich (würde ich es so handhaben), dass Zauber mit denen ein ZAU sich selbst belegt willentlich beenden kann wann er will.

 

Bei Zaubern, die er auf andere spricht, sehe ich diese Möglichkeit generell weniger (wenn nicht etwas anderes bei den Sprüchen erwähnt ist).

Ein Opfer, das Lähmung, Versteinern, Vereisen, Macht über Menschen o.ä. unterworfen ist, bleibt also die Wd durch verzaubert.

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Daraus würde aber folgen, dass ein Hexer, der Binden des Vertrauten zaubert, 2 h durch die Augen seines Vertrauten sehen muss, da nirgendwo in der Zauberbeschreibung steht, dass der Zauber willentlich abgebrochen werden kann. Oder?

 

Er kann durch die Augen sehen, muss es aber nicht.

 

Im Übrigen bleibt ihm ein auf jeden Fall erfolgreiches Bannen von Zauberwerk, welches aber 10 Minuten in Anspruch nimmt.

 

@ Xan: Ich wüsste nicht, dass das nach Regeln geht.

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Also, das heißt jetzt: während der Zauberdauer kann jeder Zauber abgebrochen werden. Die AP ist weg, sonst passiert nichts. Das Abbrechen an sich ist keine Handlung, aber der Zauberer ist noch den Rest der Runde mit Zaubern beschäftigt (wie sonst auch; wenn er einen 20sec-Zauber nach der ersten Sekunde abbricht, kann er in dieser Runde nichts anderes mehr unternehmen, die nächste Runde, die sonst Sekunde 11-20 der Zd gewesen wäre, steht ihm aber dann zur Verfügung).

Bezüglich der Hervorhebung: Etwas unschön formuliert, da er den Rest der Runde ja genau nicht mehr damit beschäftigt ist und z.B. abwehren könnte.

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Daraus würde aber folgen, dass ein Hexer, der Binden des Vertrauten zaubert, 2 h durch die Augen seines Vertrauten sehen muss, da nirgendwo in der Zauberbeschreibung steht, dass der Zauber willentlich abgebrochen werden kann. Oder?

 

Er kann durch die Augen sehen, muss es aber nicht.

Sehe ich auch so. Sonst hätte man statt "so kann er mit dessen Augen sehen" (so steht es im ARK) einfach "so sieht er mit dessen Augen" schreiben können.

 

@ Xan: Ich wüsste nicht, dass das nach Regeln geht.

 

Dass bei einer handvoll von Sprüchen explizit von einem Willensakt die Rede ist, spricht wohl eher dafür, dass es nach den Regeln nicht geht.

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  • 1 Jahr später...

Hallo :),

 

es ist doch interessant, was selbst nach Jahren des Spielens immer wieder für Regelfragen auftauchen und wir haben wieder eine gefunden :D.

 

Und zwar kann ein Zauberer einen von ihm gewirkten Zauber einfach aufheben?.

Z.B. Stille hält 1 Minute, kann der Zauberer der ihn gewirkt hat vor der Zeit aufheben?

Kann der Zauberer eine Flammenwand verschwinden lassen?

 

Gibt es da eine generelle Regel oder ist das von Zauber zu zauber verschieden (bei Unsichtbarkeit ist es ja klar).

 

Danke und Grüße

Calandryll

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Wenn der Zauberer den Spruch vorher abbrechen kann, steht das in der Spruchbeschreibung.

 

Wenn nicht, dann nicht.

 

Dann bleibt ihm bei längerer Wirkungsdauer nur ein Bannen von Zauberwerk, welches bei ihm als "Ausgangszauberer" immer erfolgreich ist.

 

Siehe auch folgender Strang:

 

http://www.midgard-forum.de/forum/showthread.php?t=14063&highlight=*wirkungsdauer*

Bearbeitet von Einskaldir
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Man sollte der Ordnung halber noch erwähnen, daß ein Zauberer, der einen von ihm selbst gewirkten Spruch beenden will, das Zauberduell automatisch gewinnt. ...

 

Kann mir hierzu jemand die Regelstelle / Seite im Arkanum nennen. Ich find´s einfach nicht. Danke.

 

Gruß

Shadow

 

Seite 31

 

Gefunden. Danke Einsi.

 

Gruß

Shadow

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Man sollte der Ordnung halber noch erwähnen, daß ein Zauberer, der einen von ihm selbst gewirkten Spruch beenden will, das Zauberduell automatisch gewinnt. ...

 

Kann mir hierzu jemand die Regelstelle / Seite im Arkanum nennen. Ich find´s einfach nicht. Danke.

 

Gruß

Shadow

 

Seite 31

 

Gefunden. Danke Einsi.

 

Gruß

Shadow

 

Da alles immer so komisch im Regelwerk verteilt ist, lernt man, sich bei den entsprechenden Zaubern Seitenzahlen hinzuzuschreiben. Deshalb hab ich es schnell gefunden.:D

 

Sowas hab ich auch bei den Zauberliedern gemacht. Die Passage, worin steht, dass Stille Zauberlieder unwirksam macht, findet man ja auch nicht von allein. ;)

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Moderation :

Themen verschmolzen. Danke Einskaldir für den Hinweis.

 

Grüße

Rotes Feuer

 

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  • 3 Monate später...

Mir stellt sich gerade die Frage, ob man Verzauberungen, die man sich selbst zugeführt hat vorzeitig beenden kann?

 

Es gibt ja Verzauberungen, die einem neben Vorteilen auch Nachteile einbringen, so dass es sinnvoll sein könnte die Verzauberung schnell (per Willensakt) wieder loszuwerden.

 

Bsp.: Auf See findet ein Gefecht statt. Jemand zaubert sich Eisenhaut an, hat aber das Problem, dass er während der Wirkungsdauer über Bord geht. Das Gewicht reißt ihn natürlich förmlich in die Tiefe. Muss er jetzt ausharren, bis der Zauber vorbei ist, oder kann er sich (bewusst) dazu entschließen den Zauber früher enden zu lassen?

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Vorzeitiges Beenden geht nur, wenn es explizit im Zauber steht (siehe Befestigen). Ansonsten muss da ein Bannen von Zauberwerk her - bei eigenen Zaubern allerdings ohne Zauberduell, was aber im geschilderten Fall angesichts der Zd von 10 min nichts bringt.

 

Siehe auch ARK, S. 83, rechte Spalte oben.

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