Ashoris Geschrieben 5. Juli 2008 report Geschrieben 5. Juli 2008 P.S. @Bro: Die Lanze verfügt über einen Quer- oder Parierring, welcher es ermöglicht die Lanze zwischen Arm und Körperseite einzuklemmen. Dies fehlt beim Stoßspeer. Der Stoßspeer würde also beim Aufpral durch den Handgriff nach Hinten rutschen oder zumindest nur einen Teil der Kraft weitergeben. Der Quer oder Parrierring ist bestimmt eine Option bei der Lanze aber sicher keine Bedingung um als Lanze zu zählen waage ich einfach einmal zu behaupten :-) die Waffe wird als 4m oder längerer Spieß beschrieben keinerlei weitere Hinweise auf irgendwelche Haken/Befestigungen oder Parierhilfen. Als Beispiel führe ich einfach mal die Abbildung auf Seite 199DfR an. Dort ist die Lanze mit einer klassischen Speerspitze wie sie auch bei einer Saufeder ( Stoßspeer) zu finden ist abgebildet + Schaft und sonst nix) Aber eigentlich geht es ja um den Stoßspeer. In den Regelerläuterungen zum Kampf mit Pferd / Sturmangriff zu Pferd werden Lanze und Stoßspeer nahezu gleich behandelt. Vermutlich ist die Beschreibung im Regelwerk schlicht und einfach unglücklich formuliert (meine ganz persönliche Meinung). Für alle Leute allerdings die es sehr genau, ich wage sogar zu behaupten pingelig, sehen dann doch noch mal ein Auszug aus dem Regelwerk. Zitat DfR S. 260 letzter Absatz : Führt ein Reiter mit Lanze oder Stoßspeer einen Sturmangriff, so muß er nach jedem schweren Treffer überprüfen ob die Waffe im Ziel stecken bleibt und seiner Hand ........ ( man bemerke Einzahl ! ) bleiben wir also bei der Annahme das der Stoßspeer beim Sturmangriff zweihändig gehalten wird so steht fuer jeden der Hände am Schaft 1 Wurf zu ? Desweiteren muß für alle anderen 2händig geführten Waffen auf einem Pferd ein EW: Kampf zu Pferd gelingen, wäre es dann nicht auch für den Stoßspeer im 2händigen Sturmangriff nötig ? Insgesamt halte ich es auschließlich für eine unglückliche Formulierung die sich eigentlich nur auf den Sturmangriff zu Fuß bezieht. 1 1
Eriol Geschrieben 5. Juli 2008 report Geschrieben 5. Juli 2008 Desweiteren muß für alle anderen 2händig geführten Waffen auf einem Pferd ein EW: Kampf zu Pferd gelingen, wäre es dann nicht auch für den Stoßspeer im 2händigen Sturmangriff nötig ? Hhm. Sturmangriffe sind nur für Reiter möglich, die "Kampf zu Pferd" beherrschen. Allerdings müssen sie vorher nicht darauf würfeln, um einen einfachen Sturmangriff zu reiten. Dass das notwendig werden sollte, wenn ein Stoßspeer zweihändig benutzt wird, weil bei Zweihandwaffen ein erfolgreicher "Kampf zu Pferd" notwendig wird, klingt schon komisch. Außerdem wäre dann die Bewegungsweite des Pferds auf max. B24 festgelegt (siehe Kampf zu Pferd, letzter Absatz, (In der Lux.ed. S.194 o.)), davon konnte ich beim Sturmangriff jedoch keinen Hinweis finden. Gruß, Eriol der immer noch gerne seinen Stoßspeer im Reiterkampf einsetzt, aber in Zukunft wohl entweder nur einhändigen Schaden macht oder vorher einen EW:Kampf zu Pferd würfeln wird...
Merl Geschrieben 5. Juli 2008 report Geschrieben 5. Juli 2008 (bearbeitet) Hallo, ich denke Prados liegt hier mit seiner Regelauslegung falsch. Nur in der Waffenbeschreibung steht ein Hinweis auf diese blödsinnige zu Pferd 2-Händerauslegung beim Sturmangriff. DFR S 205: Ein Stoßspeer kann mit einer Hand geführt werden, doch richtet er bei Sturmangriffen nur dann den erhöhten Schaden (2W6 und zu Pferd sogar 3W6) an, wenn er mit beiden Händen gehalten wird. DFR S 259: Ein Reiter kann Stoßspeer und Lanze jederzeit einhändig führen und daher gleichzeitig einen Schild benutzen. Die Lanze kann ausschließlich beim Sturmangriff eingesetzt werden. (Man beachte "einhändig" ist sogar im Regeltext fett gedruckt. Das "ausschliesslich" bezieht sich hier auf einhändig. Normalerweise kann eine Lanze nur beidhändig geführt werden.) DFR S. 260 letzter Absatz : Führt ein Reiter mit Lanze oder Stoßspeer einen Sturmangriff, so muß er nach jedem schweren Treffer überprüfen ob die Waffe im Ziel stecken bleibt und seiner Hand ........ DFR S 260: Der Sturmangriff eines Reiters erhöht den Schaden mit Lanze und Stossspeer beträchtlich DFR S 333: Lanze - Sturmangriff / zu Pferd "2w6+2 / 3W6 +3 Stossspeer - Sturmangriff / zu Pferd "2w6 / 3W6 (analoge Beschreibung = analoge Handhabung) Alle anderen Zitate aus der Beschreibung "Wie gehe ich mit Waffen im Sturmangriff und Reiterkampf um" besagen also ganz klar, dass nicht beide Hände notwendig sind. Vor allem das vorletzte Zitat erwähnt noch mal ausdrücklich, dass man höheren Schaden "macht" und nicht "machen kann". Also entweder ist die Waffenbeschreibung ungenau, oder die Beschreibung des Strumangriff ist falsch. Ich tendiere dazu, dass man sich bei der Beschreibung der Waffe vertan hat, und nicht gerade da wo man beschreibt, wie ein Sturmangriff durchzuführen ist. Also ich sehe hier noch nicht, dass die Regelfrage korrekt geklärt ist. Grüsse Merl Bearbeitet 5. Juli 2008 von Merl 3
Prados Karwan Geschrieben 5. September 2008 report Geschrieben 5. September 2008 Regelantwort von Midgard-Online: Auch zu diesem Thema bat Merl um eine Antwort. Merl hat in seinem vorhergehenden Beitrag Recht, ein Abenteurer, der Kampf zu Pferd gelernt hat, kann Lanze und Stoßspeer einhändig führen und auf diese Weise auch einen Sturmangriff mit erhöhtem Schaden durchführen, sofern die Bewegungsvoraussetzungen erfüllt sind. Grüße Christoph Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang. 1
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