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Schicksalsgunst - Einsatz über den eigentlichen Abenteurer hinaus


Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Eigentlich ist das Regelwerk eindeutig:

 

Es ist nicht möglich, eigene Schicksalsgunst für andere Personen einzusetzen.
Ich denke, dass das Regelwerk hier einen generellen Missbrauch unterbinden möchte.

 

Was würdet Ihr nun davon halten, wenn der Spieler eines Tiermeisters (Wildläufers) Schicksalsgunst für die von den Regeln her vorgesehenen Würfe auch für seine tierischen Gefährten einsetzen würde; oder ein Hexer für seinen Vertrauten oder ein Abenteurer für seinen Blutsbruder? Gibt es so enge personelle Verbindungen, bei denen Ihr eine Ausnahme zulassen würdet?

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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Nun, die Regeln sind eindeutig: Keine Schicksalsgunst für andere!

Als Hausregel habe ich aber in meiner Gruppe eingeführt, dass sich jeder für jeden opfern darf. Sprich: Wenn in einem schicksalshaften Endkampf der Hauptkämpfer der Truppe kritisch patzend sich dem Gegner ins Schwert stürzen würde, so darf gerne der Heiler aus der zweiten Reihe den Kameraden rechtzeitig am Schlawittchen packen und ihn zurückreissen...

Dies habe ich in dem Bewusstsein gemacht, damit die Spielercharaktere sich endlich mal kameradschaftlich verhalten können. Bisher wurde diese Möglichkeit noch nicht genutzt. :disturbed: Da ist sich doch jeder selbst der Nächste... :sly:

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Ich denke, man sollte da nicht päpstlicher als der Papst sein. Die Gefahr des Missbrauchs sehe ich nicht so sehr. Der Punkt SG is fott. Und wie heißt es bei uns im Rheinland so schön: „Wat fott es, es fott!“ Wenn die Spielergruppe allerdings anfangen würde sich wegen der Schicksalsgunst einen Halbling zu halten, wäre es etwas anderes.

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Beim Hexer und seinem Vertrauten ist die Verbindung wirklich sehr eng, da würde ich es auf jeden Fall zulassen. (Der Hexer erhält deutliche Nachteile, wenn sein Vetrauter hops geht.) Ebenso sieht es beim Tiermeister und seinen Gefährten aus.

 

Bei Blutsbrüdern würde ich diesen Schritt nicht gehen.

 

Insbesondere spricht der Regeltext von "anderen Personen". Tiere sind (zumindest nach unserem Verständnis) keine Personen (ein Tiermeister mag das anders sehen). Ein Blutsbruder ist aber eine Person.

 

Viele Grüße

Harry

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Hm, hab gerade die Spruchbeschreibung vom Blutsbruder gelesen. Danach würde ich das mit der SG da sogar akzeptieren. Mit Halblingen gibt es ja eh kein Problem, da die keine Blutsbrüder sein können.

 

Dann ist aber mal Schluss ;) SG ist ein Regelkonstrukt und symbolisiert das Glück eines Char. Sonst also nein.

 

Gruß

Bernd

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Ich würde es wohl nicht zulassen.

 

SG ist für mich eine der Möglichkeiten, die SPF am Leben zu erhalten. Und zwar eine Figur, die einem ans Herz gewachsen ist. Das wird auch dadurch verdeutlicht, dass die SG erst ab Grad 4 anfängt und die Punkte dann steigen.

 

 

Wenn jemand sein Viehzeugs damit retten will, wird dieser Schutzmechanismus m.e. ad absurdum geführt. Es mag für die Figur ein Schlag sein, aber das sind Erfahungen, die sie machen muss.

 

Viecher bekommen ja auch selbst SG, wenn sie was besonderes sind. Drachen oder Einhörner zum Beispiel. Wenn mein Hund oder Frettchen auf die selbe Stufe mit so alten, weisen Wesen gestellt würde, fände ich das komisch.

 

 

Einskaldir, dessen Hexer auch schon seinen Vertrauten begraben musste :dunno:

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Ich würde es wohl nicht zulassen.

 

SG ist für mich eine der Möglichkeiten, die SPF am Leben zu erhalten. Und zwar eine Figur, die einem ans Herz gewachsen ist. Das wird auch dadurch verdeutlicht, dass die SG erst ab Grad 4 anfängt und die Punkte dann steigen.

 

 

Wenn jemand sein Viehzeugs damit retten will, wird dieser Schutzmechanismus m.e. ad absurdum geführt. Es mag für die Figur ein Schlag sein, aber das sind Erfahungen, die sie machen muss.

 

Viecher bekommen ja auch selbst SG, wenn sie was besonderes sind. Drachen oder Einhörner zum Beispiel. Wenn mein Hund oder Frettchen auf die selbe Stufe mit so alten, weisen Wesen gestellt würde, fände ich das komisch.

 

 

Einskaldir, dessen Hexer auch schon seinen Vertrauten begraben musste :dunno:

Für Tiere gibt es doch Erheben der Toten. :D

 

Habe ich gehört...

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Wir haben da ne Blödheitsregel eingeführt, das heißt wenn ein Sc aufgrund der Blödheit eines anderen Sc draufgehen würde, kann dieser ihm SG schenken, wenn dieser selbst keine mehr hat.

 

Unsere Gruppe hatte nämlich einen Raum betreten in dem ein total abgefahrener Thron stand, und bevor ein anderer SC was tun konnte hat sich mein Ordenskrieger auf den Thron gesetzt, weil er von sowas immer geträumt hatte. Auf dem Thron lag als Falle der Zauber Auflösung für den ganzen Raum. Die anderen 3 SC haben den WW verkackt während der Ordenskrieger natürlich gülden resistierte. Da nur noch ein anderer Sc SG hatte, durfte mein Ordenskrieger seine SG an die beiden anderen weitergeben, damit die nicht ohne Schuld draufgehen.

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Ich würde ebenfalls wie Einskaldir keine SG für Tiere oder Vertraute erlauben. SG ist meines Erachtens SC-bezogen und nicht übertragbar auf seine tierischen Gefährten.

 

Ebenfalls würde ich auch nicht generell erlauben, dass ein SC seine SG für einen anderen SC einfach mal eben so einsetzt. Bei ganz besonderen Situationen und wenn die beiden SC eine vielleicht etwas innigere Beziehung durch ihre gemeinsamen Erlebnisse und Abenteuer zueiander haben (ich denke da an meinen Zwerg Ghim, welcher auf seiner bisherigen langen Reise doch eine enge Freundschaft zu dem Hexer Myrath aufgebaut hat und für ihn jederzeit ins Gefecht springen würde), würde ich es unter Umständen zulassen. Einfache Kämpfe, wo z.Bsp. ein Wegelagerer mal eben eine 20 mit einem hohen W%-Wurf hinlegt zählen dazu aber nicht. Besondere Situationen gibt es doch eher selten und da könnte man es halt schon einmal zulassen.

 

Grüße

Ghim

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Hallo!

 

Eigentlich ist das Regelwerk eindeutig:

 

Es ist nicht möglich, eigene Schicksalsgunst für andere Personen einzusetzen.
Ich denke, dass das Regelwerk hier einen generellen Missbrauch unterbinden möchte.

 

Was würdet Ihr nun davon halten, wenn der Spieler eines Tiermeisters (Wildläufers) Schicksalsgunst für die von den Regeln her vorgesehenen Würfe auch für seine tierischen Gefährten einsetzen würde; oder ein Hexer für seinen Vertrauten oder ein Abenteurer für seinen Blutsbruder? Gibt es so enge personelle Verbindungen, bei denen Ihr eine Ausnahme zulassen würdet?

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

 

Schicksalsgunst hat man so wenig, das meiner Meinung nach jeder Charakter diese auch für andere einsetzen können sollte. Ich würde die Regelung das mit jedem Punkt Sicksalsgunst ein Wurf wiederholt werden kann für am besten halten.

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Ich würde die Regelung das mit jedem Punkt Sicksalsgunst ein Wurf wiederholt werden kann für am besten halten.

 

Aber keinen Wurf des Gegners, um das mal wieder zu betonen.

 

Ich würde das auch zulassen. Schicksalsgunst ist dazu da um die Charaktere vor extremem Würfelpech zu bewahren. Wenn halt der Finstermagier bei der Grauen Hand die kritische 20 Würfelt und der Charakter nur noch 6 LP hat, könnte er wegen mir mit SG auch den Zauberwurf wiederholen lassen. Andernfalls hätte er trotz SG kaum Überlebenschancen und das ist numal der Sinn von SG.

 

Da würde ich bewusst von den Regeln abweichen.

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Da würde ich bewusst von den Regeln abweichen.

 

Naja. Sinn der SG ist es nicht, den SC vor JEDEM Schaden zu bewahren. Aber wenn du das so siehst und dir klar ist, dass du damit die Regel nicht einhälst, kannst du natürlich machen, was du möchtest. ;)

 

 

 

Eben.

 

Solange die SG reicht haben die Charaktere bei mir ein leichtes Leben.;)

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Da würde ich bewusst von den Regeln abweichen.

Ich weiche als SL sogar noch deutlicher von den Regeln ab. Doch dazu muss ich kurz ausholen:

Meine Spieler sind zwischen 27 und 37 Jahre alt und haben schon eine seeehr lange Rollenspielerfahrung. Das hat nicht nur Vorteile und äußert sich leider darin, dass sich die Spieler der Sterblichkeit ihrer Charaktere nur zu bewußt sind. Will sagen: Sie planen sich die Finger wund und kommen vor lauter WENN und ABER nicht zum Handeln. Und wenn es dann doch mal soweit ist, dann geht man lieber zwei Schritte zurück als einen nach vorne. Ja nichts falsch machen! Jeder Schritt, jeder Kampf könnte tödlich sein. Also unter "Helden" stell ich mir was anderes vor... :dozingoff:

 

Darum hatte ich es letztes Jahr so gehandhabt, dass am 6. Dezember ein seltsames, rotgewandetes Wesen, das eigentlich viel zu dick für den Kamin war, durch den es eingestiegen ist, eine weiblich geformte Flasche zurückließ. Der Inhalt war zuckersüß und schmeckte lecker. Man gab die Flasche dem Halbling zum Testen ("Der verträgt das Gift am Besten..."). Und der fand das Zeug so lecker, dass er gleich alle vier Portionen flüssige SGP in sich reinleerte. :lol: Als den anderen bewusst wurde, was da eben passiert war, war das Zetern groß. :motz:Doch es half nichts. Schließlich konnte man den Halbling ja nicht auspressen.

 

Naja, meine Hoffnung, dass die Spieler etwas dynamischer und mutiger ihre Abenteuer angehen, hat sich über das Jahr hin nicht erfüllt.

 

Fazit: Ob Schicksalsgunst oder nicht, ob nur im engen Regelrahmen oder auch für andere einsetzbar ist eigentlich vollkommen egal. Ein besseres Spiel hat es (in meiner Gruppe) nicht gefördert. So sind die SGP doch nichts anderes als der letzte Notanker, damit die Figur nicht das Zeitliche segnet. Und als Spielleiter liegt mir ja etwas daran, dass die Figuren, für die ich die Kampagne konzipiert habe, auch möglichst weit kommen. Darum dürfen meine Spieler die SGP für nahezu alles verwenden. Schlussendlich ist die Menge der SGP doch sehr begrenzt und schließt damit einen inflationären und massiven Missbrauch aus.

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Bei ganz besonderen Situationen und wenn die beiden SC eine vielleicht etwas innigere Beziehung durch ihre gemeinsamen Erlebnisse und Abenteuer zueiander haben (ich denke da an meinen Zwerg Ghim, welcher auf seiner bisherigen langen Reise doch eine enge Freundschaft zu dem Hexer Myrath aufgebaut hat und für ihn jederzeit ins Gefecht springen würde), würde ich es unter Umständen zulassen.

Der Vertraute eines Hexers heißt so, weil er genau das ist: ein Vertrauter. Die Beziehung zwischen einem Hexer und seinem Vertrauten (und analog zwischen einem Tiermeister und einem seiner Gefährten) dürfte mindestens genauso innig sein, wie die Beziehung zwischen deinem Zwerg und dem Hexer.

 

Warum würdest du es also bei dem Zwerg und dem Hexer erlauben, bei dem Hexer (Tiermeister) und seinem Vertrauten (Gefährten) aber nicht? Das halt ich für inkonsequent.

 

Viele Grüße

Harry

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Gut, du hast natürlich Recht, vielleicht liege ich falsch. Es kommt sicherlich immer darauf an, wie man seinen Vertrauten (analog Tiermeister: seinen Gefährten) ausspielt. Ich denke, dass man einfach zwischen SC und SC einfach besser persönliche Bindungen aufbauen und somit das "für einen anderen SC SG ausgeben" besser ausspielen kann. Ich hatte bisher noch nie einen Vertrauten/Gefährten und kenne den Umgang mit selbigen dementsprechend nicht. Unser Hexer hat ihn zwar immer sehr gut in sein "Spielen" integriert, aber ob er für ihn einen SG geopfert hätte? Ich weiss nicht, ich denke einfach, dass SG dafür zu kostbar ist. :dunno:

 

Beste Grüße

Ghim

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Unser Hexer hat ihn zwar immer sehr gut in sein "Spielen" integriert, aber ob er für ihn einen SG geopfert hätte? Ich weiss nicht, ich denke einfach, dass SG dafür zu kostbar ist. :dunno:

 

Eben. Ob er dafür SG geopfert hätte, muss der Spieler dann schon selbst wissen.

Ich hätte als SL kein Problem damit, wenn Spieler ihre karge SG für Vertraute, Gruppenmitglieder, befreundete NSCs oder den namenlosen Bauern am Wegesrand ausgeben wollen. Wenn ihnen das so wichtig ist: Nur zu.

Weg ist weg.

 

Das wäre dann aber eine Hausregel. Offiziell geht das nicht.

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Wenn die SG so kostbar ist, wie du sagst, dann ist wohl wirklich weniger die Frage, ob eine Figur (bzw. ihr Spieler) SG für jemand anderen ausgeben will. Insofern sollte das selbstregulierend sein und ein Verbot wäre hinfällig.

 

Viele Grüße

Harry

Klar, dennoch halte ich nichts davon, SG für Tiere auszugeben. Zumal die Chance, dass es dazu jemals kommt doch schwindend gering ist. Es sei denn man legt es darauf aus.

 

Eben. Ob er dafür SG geopfert hätte, muss der Spieler dann schon selbst wissen.
Richtig, das wäre dann eine andere als unsere Hausregel.

 

Beste Grüße

Ghim

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  • 1 Monat später...

Ich denke, dass eigene Schicksalsgunst nicht für andere Wesen/Personen genutzt werden können. Sie stellen sich für mich als Möglichkeiten dar, das eigene Schicksal, der sie einsetzenden Person, nochmal abzuwenden. Andere Wesen/Personen können davon aber höchstens indirekt betroffen werden, in dem der eigene Einsatz positive Folgen auf das Umfeld hat.

 

viele Grüsse

Gindelmer

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