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Urheberrecht- Frage


Lux

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Darf man Bücher die man besitzt einscannen und für sich selbst nutzten? Also nicht kommerziell, nicht vervielfältigen sondern nur als Document im Laptop zwecks leichteren transports für mich?

 

Bevor ich mir solch eine Mühe mache möchte ich wissen ob ich das darf.

Danke vorab für Antwort

ein braver Lux

Geschrieben

Vorsicht. Bei ganzen Büchern (oder im Wesentlichen ganzen Büchern) ist die Privatkopie stark eingeschränkt.

 

Erlaubt ist nur eine Vervielfältigung (worunter auch das Einscannen fällt) zur Aufnahme in ein eigenes Archiv - wohlgemerkt: eigenes, d. h. keine Freunde, Familienmitglieder, etc. (die normalerweise unter die Privatkopie fallen).

 

Details: § 53 UrhG (und hier insbesondere auch den Abs. 4 Buchst. b lesen).

 

Claus

Geschrieben
OK, das wußte ich nicht. Wobei es hier wohl auch Theorie und Praxis gibt. Wenn ich Familienmitgliedern die Kopie zur Verfügung stelle, wird wohl auch keiner etwas sagen.

...zumindest nicht, solange der Rechteinhaber nichts davon weiß. ;)

  • 3 Wochen später...
  • 4 Jahre später...
Geschrieben

Sind eigentlich Texte urheberrechtlich geschützt, deren Herkunftsangabe dem praktisch widerspricht. Im konkreten Fall meine ich einen Text, der mit "Altirischer Segen" unterzeichnet ist.

Geschrieben
Sind eigentlich Texte urheberrechtlich geschützt, deren Herkunftsangabe dem praktisch widerspricht. Im konkreten Fall meine ich einen Text, der mit "Altirischer Segen" unterzeichnet ist.

 

was genau möchtest Du wissen?

 

Darfst Du ihn frei verwenden? Ja. Es liegt kein Urheberverwertungsrecht darauf.

 

Darfst Du behaupten, der Text wäre von Dir? Nein, das wäre Plagiat.

Geschrieben
Sind eigentlich Texte urheberrechtlich geschützt, deren Herkunftsangabe dem praktisch widerspricht. Im konkreten Fall meine ich einen Text, der mit "Altirischer Segen" unterzeichnet ist.

 

was genau möchtest Du wissen?

 

Darfst Du ihn frei verwenden? Ja. Es liegt kein Urheberverwertungsrecht darauf.

 

Darfst Du behaupten, der Text wäre von Dir? Nein, das wäre Plagiat.

 

Wenn die Übersetzung neueren Datums ist, kann daraus schon ein eigenes Urheberrecht entstehen. Hängt dann aber davon ab, ob dem Schöpfungshöhe nachgesagt werden kann.

Geschrieben
stimmt, die Übersetzungen hab ich vergessen.

 

Es würde allerdings frei stehen, eine eigene Übersetzung anzufertigen.

Ich habe auch schon einige Varianten im Netz gesehen. Eventuell nehme ich mir mal die künstlerische Freiheit und fertige eine an.

 

Dann bin ich Urheberrechteinhaber, muhahaha!

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