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Geschrieben

Ob man durch das Gegenzaubern nun mehr oder weniger AP verliert, als ohne Gegenzaubern, ist bei der EP-Vergabe nun doch wirklich unerheblich.

 

Das GegenZAUBERN ist ja nunmal mit dem Zaubern selbst gut vergleichbar.

  • Es wird auf Zaubern gewürfelt (hier ein WW statt einem EW).
  • Es werden AP aufgewendet, wie beim Zaubern.
  • Es gibt quasi eine Resistenz, nämlich der ursprüngliche Zauber, gegen den gezaubert wird, also auch hier ein Zauber"duell".

Ich kann mich immer mehr mit der Idee anfreunden, fürs Gegenzaubern AEP zu vergeben. Nämlich 1-10 wie für gute Einfälle, oder im Ausnahmefall auch mal mehr. Pauschal 5 AEP fürs Gegenzaubern könnten manchmal nicht verhältnismäßig sein (zu viel/zu wenig)

Geschrieben
Natürlich ist es egal, zumal das Regelwerk selbst nicht konsistent formuliert ist, denn, wie in meinen vorherigen Beitrag erwähnt, müsste es tatsächlich für eine erfolgreiche Abwehr EP geben, denn Abwehr wird unter den allgemeinen Fertigkeiten gelistet, wofür es nach 'erfolgreicher Anwendung' AEP geben soll. Vergibt die jemand?

 

Es ist für mich allerdings fraglich ob man für Abwehr AEP kriegt.

 

1) Man würfelt einen WW:Abwehr keine EW:Abwehr, somit könnte es analog zum zaubern bedeuten das man im Kampf nicht von einer erfolgreichen Anwendung von Abwehr reden kann.

 

2) Dies wird durch einen weiteren Satz im Abschnitt "Erfahrung durch allgemeine Fähigkeiten" (DFR., S. 270) gestützt.

 

Eine Spielerfigur erhält auch dann nur 5 AEP, wenn sie bei einer Aktion mehrere Erfolgswürfe für die Fertigkeit würfeln muß...

 

Hier wird implizit auch für das erfolgreiche Anwenden einer Fertigkeit ein EW:Fertigkeit vorrausgesetzt. Ein WW:Fertigkeit würde damit nicht zur AEP vergabe führen.

 

Gruss

sir_paul

 

 

Ja... Genau... Das sagt ja auch der Prados.... :dunno:

Geschrieben (bearbeitet)

Ja... Genau... Das sagt ja auch der Prados.... :dunno:

 

Nö:

 

Prados sagt:

 

müsste es tatsächlich für eine erfolgreiche Abwehr EP geben, denn Abwehr wird unter den allgemeinen Fertigkeiten gelistet, wofür es nach 'erfolgreicher Anwendung' AEP geben soll. Vergibt die jemand?

 

was für mich bedeutet, nach Regeln muss man nach dem Kampf 5 AEP für Abwehr geben.

 

Und ich bin der Meining das dies nicht der Fall ist

 

Es ist für mich allerdings fraglich ob man für Abwehr AEP kriegt.

 

da ja ein WW:Abwehr gewürfelt wird und kein EW.

 

Also Prados pro AEP für Abwehr nach dem Kampf und ich dagegen :silly:

 

Gruss

sir_paul

Bearbeitet von sir_paul
Nachtrag
Geschrieben

Hallo Sir Paul und Einskaldir!

 

Moderation :

Hier geht es lediglich um Erfahrungspunkte für das Gegenzaubern, nicht die Abwehr. Wenn Ihr weiter darüber diskutieren wollt, dann tut dies bitte in einem passenderen Themenstrang.

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben

Ja, gehen wir zum eigentlichen Thema zurück. Ein Zauber ist ein Zauber und es ist bestimmt sinnvoll wenn man sich gegen einen Angriff verteidigen will. Das Prinzip eines Gegenzaubers ist Feuer mit Feuer bekämpfen. Man spricht genau den gleichen Zauber wie sein gegenüber und neutralisiert damit die arkane Energie. Warum sollte dies nicht als Zauber gewertet werden? In diesem Fall ist der Zauber ein sonstiger Zauber (je nach Situation kann ein Zauber Angriffs-, Rettung- oder sonstiger Zauber sein DFR S.268) und gibt dem Zaubernden 3 ZEP pro AP.

 

Eigentlich würde ein Rettungszauber hier besser passen, jedoch ist es von den Regeln her nicht abgedeckt, dass ein Zauber ein Rettungszauber ist und dabei keine AP heilt.

 

Masamune

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Wenn ich Erfahrungspunkte dafür vergebe, wenn ein Zauberer z.B. sinnvollerweise eine Feuerwand vor eine Eiswand zaubert, um diese "aufzutauen", ein Besänftigen gegen einen unter dem Einfluss von Bärenwut Kämpfenden oder mehrfach einen Windstoß gegen einen Todeshauch einsetzt, dann kann ich auch Erfahrungspunkte für ein Gegenzaubern vergeben.

 

Ich würde ebenfalls das Gegenzaubern als "sonstigen Zauber" werten und 3x eingesetzte AP als ZEP vergeben.

 

Grüße,

Yarisuma

Geschrieben
Es gibt ja die schwarzmagischen Gegenzauberer des Magischen Convents

(Siehe Midgard online) wo spezifisch angegeben wird, dass sie für Gegenzauber Zep bekommen ( Weil sie ja die schwarzmagischen Sprüche lernen müssen, aber nicht nutzen dürfen).

Deswegen würde ich sagen, dass generell keine Zep zu vergeben sind, weil hier ganz klar auf die Ausnahme hingewiesen wird.

Das sehe ich anders. Die Magi Maldigis erhalten aus Ausgleich dafür, dass sie ihre schwarzmagischen Sprüche nicht anwenden dürfen und keine ZEP dafür erhalten, doppelte ZEP für entsprechende Gegenzauber. Das spricht keineswegs dagegen, dass andere Zauberer für ihre Gegenzauber normale ZEP erhalten.

 

Gruss

Pandike

Geschrieben (bearbeitet)
Die Magi Maldigis erhalten aus Ausgleich dafür, dass sie ihre schwarzmagischen Sprüche nicht anwenden dürfen und keine ZEP dafür erhalten, doppelte ZEP für entsprechende Gegenzauber. Das spricht keineswegs dagegen, dass andere Zauberer für ihre Gegenzauber normale ZEP erhalten.

 

Gruss

Pandike

 

Doppelte ZEP im Vergleich zu was?

 

Das impliziert mE, dass andere Zauberer eben doch ZEP erhalten.

 

Edit: Die doppelte "Verneinung" hat mich etwas verwirrt. Ich unterstütze also Pandikes Aussage bzw. bekräftige sie!

Bearbeitet von Parathion
Geschrieben
Die Magi Maldigis erhalten aus Ausgleich dafür, dass sie ihre schwarzmagischen Sprüche nicht anwenden dürfen und keine ZEP dafür erhalten, doppelte ZEP für entsprechende Gegenzauber. Das spricht keineswegs dagegen, dass andere Zauberer für ihre Gegenzauber normale ZEP erhalten.

 

Gruss

Pandike

 

Doppelte ZEP im Vergleich zu was?

Doppelte ZEP im Vergleich zu denen, die man normalerweise für einen sonstigen Zauber (bei erfolglosem Gegenzaubern) oder für das Beseitigen der schwarzmagischen Kreatur oder Wirkung durch Rettungs- oder Kampfzauber (bei erfolgreichem Gegenzaubern) erhalten hätte. Also z. B. 4 x (AP des Opfers) ZEP bei einer erfolgreich gegengezauberten Pestklaue, 52 ZEP (im Durchschnitt) für einen erfolgreich gegengezauberten Pflanzenmann, im Misserfolgsfalle immer noch 54 bzw. 24 ZEP.

 

Für normale Zauberer gäbe es dann wohl die Hälfte davon.

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
Es gibt ja die schwarzmagischen Gegenzauberer des Magischen Convents

(Siehe Midgard online) wo spezifisch angegeben wird, dass sie für Gegenzauber Zep bekommen ( Weil sie ja die schwarzmagischen Sprüche lernen müssen, aber nicht nutzen dürfen).

Deswegen würde ich sagen, dass generell keine Zep zu vergeben sind, weil hier ganz klar auf die Ausnahme hingewiesen wird.

 

Ich halte den Vergleich mit der Abwehr für nicht angebracht.

Beim Gegenzaubern setzte ich AP ein, bei der Abwehr verliere ich die AP, so oder so, ich vermeide LP-Verlust, was Belohnung genug ist.

 

Der Einwand von death Phobos scheint mir gerechtfertigt. Wenn ausdrücklich erwähnt wird, daß nur diese speziellen Figuren ZEP erhalten, sollten die anderen dies einfach nicht.

Geschrieben
Der Einwand von death Phobos scheint mir gerechtfertigt. Wenn ausdrücklich erwähnt wird, daß nur diese speziellen Figuren ZEP erhalten, sollten die anderen dies einfach nicht.
Das wird dort aber nicht gesagt. Die Stelle lautet:

 

Magi Maldigis dürfen ihre schwarzmagischen Zauber laut Gildenvorschrift jedoch nicht anwenden. Insbesondere erhalten sie keine ZEP, wenn sie es doch tun. Sie erhalten jedoch ZEP, wenn sie erfolgreich Gegenzauber anwenden, und zwar doppelt so viel ZEP, als hätten sie durch einen entsprechenden Rettungs- oder Fernkampfzauber die schwarzmagische Wirkung oder Kreatur beseitigt. Bei gelungenem EW aber misslungenem Gegenzauber erhalten sie immerhin noch doppelte Basis-ZEP (6 ZEP pro aufgewendetem AP).
Meines Erachtens ist damit noch keine Aussage darüber gemacht, wie es bei anderen Zauberern gehandhabt wird - am wahrscheinlichsten scheint mir aber, dass diese für Gegenzauber normale (nicht doppelte) ZEP erhalten.

 

Gruss

Pandike

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