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Zweihandwaffen einhändig führen - mit welchem Wert greift man an?


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Geschrieben

Ich weiß das im DFR steht, dass wenn ich nen Anderthalbhänder einhändig führen will, ich auch dazu Einhandschwert gelernt haben muss.

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.

 

Heißt das nun...

A: Wenn ich den Einhänder auf +5 und Anderthalber auf +10 habe und den AH nun einhändig führen will, ich mit +10 angreife da das Grundwissen des EH außreicht um das AH zu führen oder

B: Ich mit dem Wert eines EH angreife

Geschrieben

Hallo Homer!

 

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.
Ein Einhandschwert als Waffe gibt es bei MIDGARD nicht. Meinst Du ein Langschwert? Dafür gibt es keinen Grund: Du nimmst immer den Erfolgswert des Anderthalbhänders; egal, ob Du die Waffe ein- oder beidhändig führst.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben
Ich weiß das im DFR steht, dass wenn ich nen Anderthalbhänder einhändig führen will, ich auch dazu Einhandschwert gelernt haben muss.

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.

 

Da man keinen Wert auf "Einhandschwert" hat, kann man auch schlecht mit diesem Wert angreifen.

 

Heißt das nun...

A: Wenn ich den Einhänder auf +5 und Anderthalber auf +10 habe und den AH nun einhändig führen will, ich mit +10 angreife da das Grundwissen des EH außreicht um das AH zu führen oder

B: Ich mit dem Wert eines EH angreife

 

A.

Geschrieben

Ja, toll! Hab ich mich eben falsch ausgedrückt... aber der Sinn sollte eigentlich verstanden worden sein... gut. Dann weiß ich ja, dass es dann für Streitaxt und Schlachtbeil ebenso geht. Da darf jetzt mein Fuardainischer Barbar mit passendem Ogerhammer doch keinen Schild mehr lernen wenn er das Schlachtbeil einhändig einsetzen will. :D

 

Seite 196 DFR übrigens

Geschrieben

Hallo Homer!

 

Da darf jetzt mein Fuardainischer Barbar mit passendem Ogerhammer doch keinen Schild mehr lernen wenn er das Schlachtbeil einhändig einsetzen will. :D
Und warum darf er das nicht?

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben

Weil er nicht mehr genug Lernpunkte hat. :-p

Nur 2... Streitaxt/Schild oder Streitaxt/Schlachtbeil - weil Schild/Schlachtbeil geht nicht für mich zu lernen (haste gesehen, ich hab es exakt ausgedrückt, nur damit mich keiner Anlabern kann das die Aussage "Schild/Schlachtbeil geht nicht" die ich sagen wollte, nicht stimmt)

Geschrieben (bearbeitet)
Ich weiß das im DFR steht, dass wenn ich nen Anderthalbhänder einhändig führen will, ich auch dazu Einhandschwert gelernt haben muss.

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.

 

Heißt das nun...

A: Wenn ich den Einhänder auf +5 und Anderthalber auf +10 habe und den AH nun einhändig führen will, ich mit +10 angreife da das Grundwissen des EH außreicht um das AH zu führen oder

B: Ich mit dem Wert eines EH angreife

:D Um mal eine ernsthafte Antwort am Beispiel zu geben:

Die Figur lernt die Waffenfertigkeit "zweihändigen Schwertkampf" oder wie auch immer sie tatsächlich heißt

(die zur Waffe passende Fertigkeit findest Du im DFR bei der Waffenbeschreibung ganz oben oder gebündelt ganz hinten im Tabellenteil).

Damit beherrscht sie in Grundzügen den Kampf mit allen zweihändigen Schwertern, also EW:Angriff:W20+Fertigkeit+AnB-RK+evtl.Waffenbonus+-Sonstiges;

Schaden:SchB+Waffe.

 

Um daraufhin zu sagen:"Pöh, ist ja gar nicht schwer, den kann ich auch mit links!" muß sie für den Anderthalbhänder nur einen St-Wert von >80, also mind.81 vorweisen, dann ist alles im Lack.

Die Figur kämpft mit dem EW:Waffenfertigeit, z.B. zweihändige Schwerter und erzielt ganz normal den Treffer, nur der Schaden wird modifiziert.

 

Die Waffenhand ist nicht frei wählbar; Rechtshänder kämpfen auch in diesem Fall mit rechts.

Die Figur hat dann die andere Hand für andere Dinge frei, etwa einen Schild.

Ist mMn nur was für Pussies: Dicke Schwerter sind für dicke Jungs.

Denn solche Waffen leben von der optischen Wirkung des Anwenders:

Ein zweihändiger Schaden von 1W6+2 ist jetzt kein Mörderschaden, sieht aber verdammt gut aus! :cool:

Wenn jetzt aber eine Figur stark genug ist, den Anderthalbhänder einhändig zu führen, dürfte ihre Statur entsprechend ausfallen - schließlich liegt die Bedingung dafür schon weit über dem Durchschnitt!

Solchen Gestalten könnte es aber als Feigheit ausgelegt werden, einen Schild o.ä. gemeinsam mit einem besonders langen Langschwert zu führen, zeugt es doch nicht nur von einem übersteigerten Sicherheitsdenken, sondern auch von einem gewissen Ressentiment gegenüber der bewaffneten Auseinandersetzung.

 

Außerdem schmilzen die Regelvorteile bei einhändiger Führung extrem:

Denn regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalbhänder ein Langschwert mit dem Waffenschaden 1W6+1; Rundumschläge sind nicht mehr möglich.

 

 

LEIDER!

 

Und damit ist es aus mit dem coolen Superheldenauftritt.

Der geht nur zweihändig und rücksichtlos, der Gedanke an die persönliche Sicherheit sollte hier keine Rolle spielen.

Finde ich (s. Signatur, jetzt sage ich's auch mal... :D)

 

Grüße, Drachenmann

 

PS: Doch spätestens beim Lernen sollte sich die Figur entscheiden:

Sie kann schließlich den Anderthalbhänder als eigene Fertigkeit lernen und das zweihändige Schwert vernachlässigen, das dann auf dem bis dahin erlernten Wert verbleibt...

Bearbeitet von Drachenmann
Geschrieben (bearbeitet)
Ich weiß das im DFR steht, dass wenn ich nen Anderthalbhänder einhändig führen will, ich auch dazu Einhandschwert gelernt haben muss.

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.

 

Heißt das nun...

A: Wenn ich den Einhänder auf +5 und Anderthalber auf +10 habe und den AH nun einhändig führen will, ich mit +10 angreife da das Grundwissen des EH außreicht um das AH zu führen oder

B: Ich mit dem Wert eines EH angreife

:D Um mal eine ernsthafte Antwort am Beispiel zu geben:

Die Figur lernt die Waffenfertigkeit "zweihändigen Schwertkampf" oder wie auch immer sie tatsächlich heißt

(die zur Waffe passende Fertigkeit findest Du im DFR bei der Waffenbeschreibung ganz oben oder gebündelt ganz hinten im Tabellenteil).

Damit beherrscht sie in Grundzügen den Kampf mit allen zweihändigen Schwertern, also EW:Angriff:W20+Fertigkeit+AnB-RK+evtl.Waffenbonus+-Sonstiges;

Schaden:SchB+Waffe.

Die Grundkenntnisse (NICHT "die Fertigkeit"!) heißen, soweit ich mich nicht irre, "Zweihandschwerter", und ermöglichen den zweihändigen Angriff mit Anderthalber und Bihänder sowie das Steigern der entsprechenden Waffenfertigkeiten "Anderthalber" und "Bihänder".

Um daraufhin zu sagen:"Pöh, ist ja gar nicht schwer, den kann ich auch mit links!" muß sie für den Anderthalbhänder nur einen St-Wert von >80, also mind.81 vorweisen, dann ist alles im Lack.

Nicht ganz; die Grundkenntnisse "Einhandschwerter" sind von Nöten, will man mit dem Anderthalber einhändig angreifen.

Die Figur kämpft mit dem EW:Waffenfertigeit, z.B. zweihändige Schwerter und erzielt ganz normal den Treffer, nur der Schaden wird modifiziert.

Unpräzise und daher leider falsch: Die Figur kämpft, so sie den Anderthalber einhändig führt, mit dem EW: Anderthalber (plus evtl. Boni).

"Zweihandschwerter" und "Einhandschwerter" sind Grundkenntnisse, keine Waffenfertigkeiten.

 

Außerdem schmilzen die Regelvorteile bei einhändiger Führung extrem:

Denn regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalbhänder ein Langschwert mit dem Waffenschaden 1W6+1; Rundumschläge sind nicht mehr möglich.

 

Wieder falsch. Regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalber ein einhändig geführtes Zweihandschwert (nämlich ein Anderthalber).

Denn eine Figur, die lediglich Grundkenntnisse in Einhandschwertern hat, kann, selbst wenn sie St:91+ hat, den Anderthalber NICHT als gelernte Waffe, sondern nur improvisiert führen.

Korrekt ist, daß mit einhändig geführten Andernhalbern keine Rundumschläge ausgeführt werden können.

 

 

PS: Doch spätestens beim Lernen sollte sich die Figur entscheiden:

Sie kann schließlich den Anderthalbhänder als eigene Fertigkeit lernen und das zweihändige Schwert vernachlässigen, das dann auf dem bis dahin erlernten Wert verbleibt...

Wie gesagt, "Zweihandschwerter" sind eh Grundkenntnisse und haben daher sowieso keinen Erfolgswert.

Ein Kämpfer mit Bastardschwert sollte immer die Waffenfertigkeit "Anderthalber" steigern; daher ergibt leider auch diese Aussage oben keinen Sinn.

 

Gruß

Krayon

Bearbeitet von Krayon
Präzisierung
Geschrieben (bearbeitet)
Ich weiß das im DFR steht, dass wenn ich nen Anderthalbhänder einhändig führen will, ich auch dazu Einhandschwert gelernt haben muss.

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.

 

Heißt das nun...

A: Wenn ich den Einhänder auf +5 und Anderthalber auf +10 habe und den AH nun einhändig führen will, ich mit +10 angreife da das Grundwissen des EH außreicht um das AH zu führen oder

B: Ich mit dem Wert eines EH angreife

:D Um mal eine ernsthafte Antwort am Beispiel zu geben:

Die Figur lernt die Waffenfertigkeit "zweihändigen Schwertkampf" oder wie auch immer sie tatsächlich heißt

(die zur Waffe passende Fertigkeit findest Du im DFR bei der Waffenbeschreibung ganz oben oder gebündelt ganz hinten im Tabellenteil).

Damit beherrscht sie in Grundzügen den Kampf mit allen zweihändigen Schwertern, also EW:Angriff:W20+Fertigkeit+AnB-RK+evtl.Waffenbonus+-Sonstiges;

Schaden:SchB+Waffe.

Die Grundkenntnisse (NICHT "die Fertigkeit"!) heißen, soweit ich mich nicht irre, "Zweihandschwerter", und ermöglichen den zweihändigen Angriff mit Anderthalber und Bihänder sowie das Steigern der entsprechenden Waffenfertigkeiten "Anderthalber" und "Bihänder".

Ich hatte das ja immer so verstanden, daß eine Figur die Grundkenntnisse einer Fertigkeit erwerben muß, um sie danach steigern zu dürfen. Aber was soll's...steht ja alles in den Regeln.

Um daraufhin zu sagen:"Pöh, ist ja gar nicht schwer, den kann ich auch mit links!" muß sie für den Anderthalbhänder nur einen St-Wert von >80, also mind.81 vorweisen, dann ist alles im Lack.

Nicht ganz; die Grundkenntnisse "Einhandschwerter" sind von Nöten, will man mit dem Anderthalber einhändig angreifen.
Sicher, das wusste Homer aber schon vorher, weil er auf dieser Bedingung ja seine gesamte Frage stellt. Also habe ich's mir verkniffen, um nicht alles doppelt zu schreiben.

Die Figur kämpft mit dem EW:Waffenfertigeit, z.B. zweihändige Schwerter und erzielt ganz normal den Treffer, nur der Schaden wird modifiziert.

Unpräzise und daher leider falsch: Die Figur kämpft, so sie den Anderthalber einhändig führt, mit dem EW: Anderthalber (plus evtl. Boni).

"Zweihandschwerter" und "Einhandschwerter" sind Grundkenntnisse, keine Waffenfertigkeiten.

Ok, sie kämpft mit dem EW:Anderthalbhänder. Aber genau darum dreht sich die Frage doch, darum schrub ich so.

Sorry, aber eben wird's mir echt zu oberlehrerhaft. "Zweihandschwerter" und "Einhandschwerter" sind keine Grundkenntnisse, definitiv nicht, sondern am Ehesten "Waffengattungen" oder "-familien". Wer zB den Anderthalbhänder als Waffenfertigkeit lernt, erwirbt damit automatisch die Grundkenntnisse (=meistens +4) für sämtliche "Zweihandschwerter".

Außerdem schmilzen die Regelvorteile bei einhändiger Führung extrem:

Denn regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalbhänder ein Langschwert mit dem Waffenschaden 1W6+1; Rundumschläge sind nicht mehr möglich.

 

Wieder falsch. Regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalber ein einhändig geführtes Zweihandschwert (nämlich ein Anderthalber).

Denn eine Figur, die lediglich Grundkenntnisse in Einhandschwertern hat, kann, selbst wenn sie St:91+ hat, den Anderthalber NICHT als gelernte Waffe, sondern nur improvisiert führen.

Korrekt ist, daß mit einhändig geführten Andernhalbern keine Rundumschläge ausgeführt werden können.

Gell, es macht Dir Spaß? :disgust:

Ich habe nichts, gar nichts gegen präzise Erklärungen und lasse mich gerne korrigieren.

Wenn es aber darin gipfelt, vor lauter Korrekturwut sowohl das Hintergrundwissen des Fragestellers zu vergessen, als auch den Kontext einer Antwort zu mißachten, werde ich genervt.

Ich dachte, es wäre ansatzweise klar, daß ich in diesem Zusammenhang vom Schaden sprach.

Und Homers Frage bezog sich ganz klar auf eine Figur, die den Anderthalbhänder auf +10 und ein beliebiges Einhandschwert auf +5 gelernt hat.

Wenn Du mich zerpflücken willst, bitte.

Aber nicht so, daß die ursprüngliche Frage völlig in den Hintergrund gedrängt wird.

 

Außerdem ist die Mindeststärke für den Anderthalbhänder 81, nicht 91.

PS: Doch spätestens beim Lernen sollte sich die Figur entscheiden:

Sie kann schließlich den Anderthalbhänder als eigene Fertigkeit lernen und das zweihändige Schwert vernachlässigen, das dann auf dem bis dahin erlernten Wert verbleibt...

Wie gesagt, "Zweihandschwerter" sind eh Grundkenntnisse und haben daher sowieso keinen Erfolgswert.

Ein Kämpfer mit Bastardschwert sollte immer die Waffenfertigkeit "Anderthalber" steigern; daher ergibt leider auch diese Aussage oben keinen Sinn.

 

Gruß

Krayon

Wie gesagt, auch der Anderthalbhänder ist ein Zweihandschwert. Der Begriff "Zweihandschwert" ist regeltechnisch nicht gleichbedeutend mit "Grundfertigkeit", sondern eher mit Waffengattung.

Und natürlich haben sie einen EW, nämlich die Grundkenntnisse+Modifikationen.

 

Um mit dem erlernten EW:Anderthalbhänder unter der zwingenden Voraussetzung einer Mindeststärke von 81 einhändig angreifen zu dürfen, muß die betreffende Figur die Grundkenntnisse im Umgang mit einem Einhandschwert erworben haben.

Ob es sich dabei um ein Langschwert oder einen Krummsäbel handelt ist völlig wurscht.

Wäre es nicht so, würden im Umkehrschluß mit dem Erlernen des Anderthalbhänders ganz bestimmt nicht zugleich die pauschalen Grundkenntnisse im Umgang mit "Zweihandschwertern" erworben.

 

Und wenn wir schon mal beim Erbsenzählen sind:

Im gesamten DFR habe ich noch nie den Begriff

Bastardschwert
gelesen. Du vielleicht? :ätsch:

 

Allerdings gebe ich Dir recht, was mißverständliche Formulierungen angeht:

Statt zu schreiben, die Figur könne beim Steigern sich auf den Anderthalbhänder konzentrieren und das zweihändige Schwert venachlässigen, hätte ich schreiben sollen:"...jedes weitere zweihändige Schwert vernachlässigen..."

Danke für die Berichtigung.

 

Grüße.

Bearbeitet von Drachenmann
Geschrieben
Ich weiß das im DFR steht, dass wenn ich nen Anderthalbhänder einhändig führen will, ich auch dazu Einhandschwert gelernt haben muss.

Es wird NIRGENDWO erwähnt das ich mit dem Wert des EH angreife.

 

Heißt das nun...

A: Wenn ich den Einhänder auf +5 und Anderthalber auf +10 habe und den AH nun einhändig führen will, ich mit +10 angreife da das Grundwissen des EH außreicht um das AH zu führen oder

B: Ich mit dem Wert eines EH angreife

:D Um mal eine ernsthafte Antwort am Beispiel zu geben:

Die Figur lernt die Waffenfertigkeit "zweihändigen Schwertkampf" oder wie auch immer sie tatsächlich heißt

(die zur Waffe passende Fertigkeit findest Du im DFR bei der Waffenbeschreibung ganz oben oder gebündelt ganz hinten im Tabellenteil).

Damit beherrscht sie in Grundzügen den Kampf mit allen zweihändigen Schwertern, also EW:Angriff:W20+Fertigkeit+AnB-RK+evtl.Waffenbonus+-Sonstiges;

Schaden:SchB+Waffe.

Die Grundkenntnisse (NICHT "die Fertigkeit"!) heißen, soweit ich mich nicht irre, "Zweihandschwerter", und ermöglichen den zweihändigen Angriff mit Anderthalber und Bihänder sowie das Steigern der entsprechenden Waffenfertigkeiten "Anderthalber" und "Bihänder".

Ich hatte das ja immer so verstanden, daß eine Figur die Grundkenntnisse einer Fertigkeit erwerben muß, um sie danach steigern zu dürfen. Aber was soll's...steht ja alles in den Regeln.
Bei Fertigkeiten ist das richtig, bei Waffen unpräzise:

Willst Du die Waffenfertigkeit "Krummsäbel" steigern, kannst aber schon mit dem Langschwert umgehen, mußt Du die Grundkenntnisse für Kummsäbel nicht erwerben, sondern kannst die Waffenfertigkeit fröhlich von +4 aufwärts lernen.

Meinerseits unpräzise oben: Natürlich kannst Du auch ohne die Grundkenntnisse in der Waffengattung "Zweihandschwert" mit Bihänder oder Anderthalber zweihändig angreifen. Aber halt improvisiert.

Um daraufhin zu sagen:"Pöh, ist ja gar nicht schwer, den kann ich auch mit links!" muß sie für den Anderthalbhänder nur einen St-Wert von >80, also mind.81 vorweisen, dann ist alles im Lack.

Nicht ganz; die Grundkenntnisse "Einhandschwerter" sind von Nöten, will man mit dem Anderthalber einhändig angreifen.
Sicher, das wusste Homer aber schon vorher, weil er auf dieser Bedingung ja seine gesamte Frage stellt. Also habe ich's mir verkniffen, um nicht alles doppelt zu schreiben.
Gut, das mit dem "Kann ich auch mit links!" klang nach "ohne weitere Vorbedingung". Mißverständnis. :cool:

Die Figur kämpft mit dem EW:Waffenfertigeit, z.B. zweihändige Schwerter und erzielt ganz normal den Treffer, nur der Schaden wird modifiziert.

Unpräzise und daher leider falsch: Die Figur kämpft, so sie den Anderthalber einhändig führt, mit dem EW: Anderthalber (plus evtl. Boni).

"Zweihandschwerter" und "Einhandschwerter" sind Grundkenntnisse, keine Waffenfertigkeiten.

Ok, sie kämpft mit dem EW:Anderthalbhänder. Aber genau darum dreht sich die Frage doch, darum schrub ich so.

Sorry, aber eben wird's mir echt zu oberlehrerhaft. "Zweihandschwerter" und "Einhandschwerter" sind keine Grundkenntnisse, definitiv nicht, sondern am Ehesten "Waffengattungen" oder "-familien". Wer zB den Anderthalbhänder als Waffenfertigkeit lernt, erwirbt damit automatisch die Grundkenntnisse (=meistens +4) für sämtliche "Zweihandschwerter".

Soderle, extra nochmal nachgeschaut, damit ich mich trefflich mit Dir streiten kann (und auch meine eigenen Kenntnisse auffrische) *g*: Bihänder und Anderhalbhänder (als tatsächliche Waffen) gehören in die Waffengattung "Zweihandschwert". Um die Waffenfertigkeit "Anderhalber" oder "Bihänder" erlernen und steigern zu dürfen, muß man die Grundkenntnisse in der Waffengattung "Zweihandschwert" erlernen.

Der Einfachhalt halber habe ich "sind Grundkenntnisse" geschrieben; korrekt hätte ich "sind Waffengattungen" tippen müssen. Es sind jedoch definitiv keine Waffenfertigkeiten - das wollte ich damit klarstellen.

Außerdem schmilzen die Regelvorteile bei einhändiger Führung extrem:

Denn regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalbhänder ein Langschwert mit dem Waffenschaden 1W6+1; Rundumschläge sind nicht mehr möglich.

 

Wieder falsch. Regeltechnisch ist der einhändig geführte Anderthalber ein einhändig geführtes Zweihandschwert (nämlich ein Anderthalber).

Denn eine Figur, die lediglich Grundkenntnisse in Einhandschwertern hat, kann, selbst wenn sie St:91+ hat, den Anderthalber NICHT als gelernte Waffe, sondern nur improvisiert führen.

Korrekt ist, daß mit einhändig geführten Andernhalbern keine Rundumschläge ausgeführt werden können.

Gell, es macht Dir Spaß? :disgust:

Ich habe nichts, gar nichts gegen präzise Erklärungen und lasse mich gerne korrigieren.

Wenn es aber darin gipfelt, vor lauter Korrekturwut sowohl das Hintergrundwissen des Fragestellers zu vergessen, als auch den Kontext einer Antwort zu mißachten, werde ich genervt.

Ich dachte, es wäre ansatzweise klar, daß ich in diesem Zusammenhang vom Schaden sprach.

Entschuldige, Du sprachst allgemein von "Regelvorteilen" und sehr speziell von "Rundumschlag". Da kam ich nicht drauf, daß Du ausschließlich von Schaden sprachst. :dunno:

Aber auch, wenn es nur um Schaden geht, finde ich es falsch, einen einhändig geführten Anderthalber regeltechnisch als Langschwert zu bezeichnen.

Und Homers Frage bezog sich ganz klar auf eine Figur, die den Anderthalbhänder auf +10 und ein beliebiges Einhandschwert auf +5 gelernt hat.

Wenn Du mich zerpflücken willst, bitte.

Aber nicht so, daß die ursprüngliche Frage völlig in den Hintergrund gedrängt wird.

Entschuldige nochmal, aber da Fimolas die Eingangsfrage bereits ganz zu Anfang korrekt beantwortet hat, hielt ich Deine ausschweifende (und zumindest arg mißverständliche Ausführung) für eine Erweiterung der Frage. :dunno:

Außerdem ist die Mindeststärke für den Anderthalbhänder 81, nicht 91.

Hehe... ich könnt jetzt sagen: "Meine Aussage oben sagt nix über die Mindeststärke und ist so, wie sie dort steht, korrekt." (was sie durchaus ist), aber Du hast recht: Ich bin von der falschen Mindeststärke ausgegangen. Ich hatte mir Schlachtbeil und Anderthalber mit der gleichen "Einhändig-Mindeststärke" gemerkt.
PS: Doch spätestens beim Lernen sollte sich die Figur entscheiden:

Sie kann schließlich den Anderthalbhänder als eigene Fertigkeit lernen und das zweihändige Schwert vernachlässigen, das dann auf dem bis dahin erlernten Wert verbleibt...

Wie gesagt, "Zweihandschwerter" sind eh Grundkenntnisse und haben daher sowieso keinen Erfolgswert.

Ein Kämpfer mit Bastardschwert sollte immer die Waffenfertigkeit "Anderthalber" steigern; daher ergibt leider auch diese Aussage oben keinen Sinn.

 

Gruß

Krayon

Wie gesagt, auch der Anderthalbhänder ist ein Zweihandschwert. Der Begriff "Zweihandschwert" ist regeltechnisch nicht gleichbedeutend mit "Grundfertigkeit", sondern eher mit Waffengattung.

Und natürlich haben sie einen EW, nämlich die Grundkenntnisse+Modifikationen.

Hier begibst Du Dich auf das gleiche haarspalterische Diskussionsniveau, das ich gelegentlich pflege.

Zu "Zweihandschwert", "Waffengattung" und "Grundkenntnissen": siehe oben oder Regelwerk.

Und NEIN! "Zweihandschwert" (d.h. Waffengattung respektive Grundkenntnisse in dieser Waffengattung) hat KEINEN EW!

Die Waffenfertigkeit, die da entweder "Anderthalber" oder "Bihänder" heißt, hat einen EW, nämlich Waffenfertigkeit+Modifikatoren.

 

Um mit dem erlernten EW:Anderthalbhänder unter der zwingenden Voraussetzung einer Mindeststärke von 81 einhändig angreifen zu dürfen, muß die betreffende Figur die Grundkenntnisse im Umgang mit einem Einhandschwert erworben haben.

Ob es sich dabei um ein Langschwert oder einen Krummsäbel handelt ist völlig wurscht.

Wäre es nicht so, würden im Umkehrschluß mit dem Erlernen des Anderthalbhänders ganz bestimmt nicht zugleich die pauschalen Grundkenntnisse im Umgang mit "Zweihandschwertern" erworben.

Das ist völlig korrekt; weder würde ich das in Abrede stellen, noch habe ich das hier irgendwo getan. :dunno:

Und wenn wir schon mal beim Erbsenzählen sind:

Im gesamten DFR habe ich noch nie den Begriff

Bastardschwert
gelesen. Du vielleicht? :ätsch:

Hihi, Erbsen falsch gezählt, lieber Drachenmann. :D

Solang die genannte (tatsächliche) Waffe regeltechnisch als "Anderthalber" geführt wird, kann mein Kämpfer auch ein Bastardschwert verwenden. :)

Mein Kämpfer darf auch mit einem "Ger" kämpfen, obwohl der nirgendwo genannt wird - ist auch nix anderes als ein Wurfspeer. ;)

Allerdings gebe ich Dir recht, was mißverständliche Formulierungen angeht:

Statt zu schreiben, die Figur könne beim Steigern sich auf den Anderthalbhänder konzentrieren und das zweihändige Schwert venachlässigen, hätte ich schreiben sollen:"...jedes weitere zweihändige Schwert vernachlässigen..."

Danke für die Berichtigung.

 

Grüße.

Bin mir jetzt nicht sicher, was Du meinst, vor allem, wenn Du Dich auf den Originalbeitrag beziehst... dort taucht kein anderes Zweihandschwert außer dem Anderthalber auf...

 

Gruß

Krayon

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