Parathion Geschrieben 11. Februar 2008 report Geschrieben 11. Februar 2008 Hallo zusammen, wie würde die EP-Vergabe bei einem erfolgreichen Austreibung des Bösen aussehen? 1 AEP je AP des Gegners für "kampfloses Überwinden"? Multipliziert mit der Gefährlichkeit gemäß Fortgeschrittenem-System? Oder fällt das unter "Sonstige Zauber", d.h. 3 ZEP je eingesetztem AP? Bin da echt unschlüssig, Studium des Regelwerks und Suchfunktion haben nicht weitergeholfen. Viele Grüße, Parathion
Solwac Geschrieben 11. Februar 2008 report Geschrieben 11. Februar 2008 Nun, das hängt vom Einsatz ab: Wurde ein Gegner auf diese Art ausgeschaltet (z.B. ein finsterer Dämon, der gerade schon gekämpft hat), dann ist jeder EP voll verdient (ZEP je AP * EP-Faktor / 2 (wegen Magie)). Wenn hingegen kein Kampf durch den Einsatz ersetzt wird, dann wird ja auch kein Gegner überwunden. Genauso wie bei der Anwendung auf einen Gegenstand werden hier also 15 ZEP fällig. Solwac
Parathion Geschrieben 11. Februar 2008 Autor report Geschrieben 11. Februar 2008 Ist das mehr eine Bauchregel oder kann man das irgendwie am Regelwerk festmachen? Fürs kampflose Überwinden gibt es ja auf jeden Fall AEP, nicht ZEP. So wie Du es vorschlägst, sieht es nach Kampfzauber aus, der AP raubt - was in dem Fall ja nicht zutrifft (im konkreten Fall wurde ein Draug gebannt - wenn man ihm alle APs geraubt hätte, würde er ja nach einer Zeit wiederkehren). Gibt´s weitere Meinungen?
Shadow Geschrieben 11. Februar 2008 report Geschrieben 11. Februar 2008 Das zählt bei uns als sonstiger Zauber und gibt daher 15 ZEP. Wenn es nicht klappt den Dämon auszutreiben, kommt es ohnehin zum Kampf und dann gibt es für den Kampf EPs. Bei besonders wichtigen Austreibung des Bösen kann es schonmal ein paar AEP als Bonus geben.
Prados Karwan Geschrieben 11. Februar 2008 report Geschrieben 11. Februar 2008 Die Frage ist im Regelwerk beantwortet, s. S. 268, DFR: "Derselbe Zauberspruch kann hierbei je nach Art der Anwendung zu verschiedenen Gruppen gehören. Macht über Menschen kann ein Zauberer z. B. einsetzen, um einen angreifenden Krieger zu überwinden, was für die Vergabe von ZEP als Angriffszauber zählt. Er kann mit diesem Spruch aber auch einen Gefangenen ausfragen, was als sonstiger Zauber angesehen wird." Je nachdem, unter welchen Umständen innerhalb einer Abenteuersituation AdB angewendet wird, kann es also verschieden viele ZEP geben. Grüße Prados
Nikomedes Geschrieben 19. Mai 2009 report Geschrieben 19. Mai 2009 Danke für die Fragestellung, die hatten wir nämlich auch Letztens und außerdem wird sie in einem künftigen Abenteuer eine große Rolle spielen, weil da einiges zum Austreiben dabei sein könnte. Wenn ich die bisherigen Meldungen richtig verstehe und meine eigene Interpretation richtig ist, dann würden folgende Beispiele passen: 1) Angriffszauber: Wenn sich ein Kampf abzeichnet oder gerade im Gange ist und der Zauberer den Geist/Dämon/etc. mit AdB bannt, dann bekommt er 1 ZEP je dem Gegner geraubten AP (also in dem Fall alle AP die der Dämon/Geist/etc. noch hatte als er in die Sphäre gezogen wurde). 2) Sonstige Zauber: Wenn kein Kampf abzusehen ist und trotzdem etwas gebannt wird (zum Beispiel einer beseelte Waffe ihr Geisterwesen ausgetrieben wird) oder ein Geist ausgetrieben wird bei dem zumindest nicht sicher ist dass er kämpfen würde (zum Beispiel ein Geist der gestorben ist und einfach nur in die Nachwelt eingehen möchte, es aber nicht kann, und dabei eigentlich auf die Hilfe der Abenteurer hofft), dann gibt es 3 ZEP je eigenem verbrauchten AP, also genau 15 ZEP. 3) Kampfloses Überwinden: Wenn jemand eine "wirklich orginelle, unerwartete Idee" (DFR 271) hatte um den Geist zu vertreiben (dabei kann auch Austreibung des Bösen eine Rolle spielen), dann werden 1 AEP je AP die der Gegner hatte vergeben, verteilt auf alle die an der Planung und Ausführung beteiligt waren. Also wenn zum Beispiel der oben angeführte Geist in die Nachwelt eingehen kann, Dank der Hilfe der Abenteurer. Oder?
HarryW Geschrieben 27. Mai 2009 report Geschrieben 27. Mai 2009 3) Kampfloses Überwinden: Wenn jemand eine "wirklich orginelle, unerwartete Idee" (DFR 271) hatte um den Geist zu vertreiben (dabei kann auch Austreibung des Bösen eine Rolle spielen), dann werden 1 AEP je AP die der Gegner hatte vergeben, verteilt auf alle die an der Planung und Ausführung beteiligt waren. Also wenn zum Beispiel der oben angeführte Geist in die Nachwelt eingehen kann, Dank der Hilfe der Abenteurer. Oder? + 15 ZEP für den Zaubernden mfg HarryW
HarryW Geschrieben 27. Mai 2009 report Geschrieben 27. Mai 2009 "Kampfloses Überwinden" ist etwas anderes... S.B. hatten wir neulich einen Fall, in dem eine NSpF, die vom Bösen besessen war, von einem aus der Gruppe gelähmt wurde und dann wurde gefahrlos AdB angewendet. Dieses beschriebene Beispiel würde ich nicht als Kampflos bezeichnen. Die Lähmung wäre hier IMHO eine Kampfhandlung => 1 ZEP / AP des besessenen Austreibung des Bösen dann nicht mehr wirklich => 15 ZEP Kampfloses Überwinden ist für mich was anderes: * Man überredet den Gegner aufzugeben/einigt sich friedlich mit ihm * Man Betäubt (mit Schlafgift oder Meucheln, nicht mit dem Zauber Schlaf!) und fesselt ihn. * Man weicht ihn geschickt aus (vorbeischleichen etc.) * ... Ich kann mir spontan keine Situation vorstellen in der Austreibung des Bösen darunter fällt, höchstens vielleicht, dass man den Geist überredet auf seine Resi zu verzichten. mfg HarryW
Mitel Geschrieben 2. Januar 2011 report Geschrieben 2. Januar 2011 Wie sieht es denn in diesem Zusammenhang mit der "Übermacht" aus? Im Regelwerk steht ja (Fortgeschrittenen System), dass man mit "Austreibung des Bösen" als Angriffszauber ZEP bekommt wie als Fernkampftreffer. Und dieser ist KEP/2. In unserem Fall haben in der ersten Runde 4 Leute einen Dämonen angegriffen, dann habe ich "Austreibung des Bösen" gezaubert. Wie werden die KEP nun berechnet? 1 gegen 1 oder 5 gegen 1? Ich bin ja der Meinung, da es ja auf das Verhältnis der Angriffsmöglichkeiten pro Runde ankommt, dass ich 1 gegen 1 mit dem Dämon gekämpft habe. Immerhin hat der Rest der Gruppe 10min Däumchen gedreht. Dazu kommt, dass, wenn ich versagt hätte, der Dämon mich eine Runde lang mit all seinen Kräften auseinander gerissen hätte. Wie ist eure Meinung? mfg Mitel
Blaues Feuer Geschrieben 2. Januar 2011 report Geschrieben 2. Januar 2011 ich würde 1 gegen 1 Punkte vergeben. Der Zaubernde begibt sich alleine in die Gefahr der Auflösungskugel.
Ma Kai Geschrieben 2. Januar 2011 report Geschrieben 2. Januar 2011 ich würde 1 gegen 1 Punkte vergeben. Der Zaubernde begibt sich alleine in die Gefahr der Auflösungskugel. Eben. EP, Überzahl, "Kampfzauber" orientiert sich für mich alles am potenziellen Freischlag. Der ist das Risiko, das der Austreiber eingeht.
Mordraig Geschrieben 20. Januar 2011 report Geschrieben 20. Januar 2011 Eine zusätzliche Anwendung ist Austreiben des Bösen gegen Krankheitsdämonen, zum Bannen eines Bösen Blicks, Versteinern, etc - da würde das Austreiben als Rettungszauber gelten (2 ZEP je AP des Geretteten im ausgeruhten, gesunden Zustand)...
Merl Geschrieben 20. Januar 2011 report Geschrieben 20. Januar 2011 Hallo, um den Bösen blick loszuwerden braucht man 3 Zauber gleichzeitig. Normalweise befindet man sich mit dem Zauber in einer lebensbedrohlichen Situation. Von daher würde ich das als lebensrettende Maßnahme einstufen und auch 2 ZEP pro AP des Geretten vergeben (sofern das mehr ist, als die ZEP die man für "Sonstige Zauber" erhält - im Zweifel also für den Spieler). Allerdings sollte man die ZEP pro AP vielleicht unter den 3 Zaubern/Zauberern aufteilen. Schliesslich wird man nur einmal gerettet. Grüsse Merl
Mordraig Geschrieben 20. Januar 2011 report Geschrieben 20. Januar 2011 Der BöBl war ja auch nur ein Beispiel für Austreibung des Bösen bei einem lebensbedrohlichen Zauber (bei dem ich ohne Nachschlagen wusste, dass Austreibung des Bösen von der Spruchbeschreibung gefordert wird) ... bei einem hochgradigen Kämpfer kommen aber auch mit Rettungszaubern einige EP zusammen. Zu den aufgeteilten EP ein Gegenargument, wenn auch nur einer der drei Zauber nicht gewirkt wird/mißlingt wird der Kranke nicht geheilt und es gibt (zumindest im ersten Fall) gar keine EP. Daher m.E. eher volle EP für alle beteiligten Zauberer. (Meine Meinung muss sich hier nicht mit Eurer decken - Diskussionen über die ZEP-Vergabe bitte im geeigneten Strang.)
JOC Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 (bearbeitet) ich würde 1 gegen 1 Punkte vergeben. Der Zaubernde begibt sich alleine in die Gefahr der Auflösungskugel. Eben. EP, Überzahl, "Kampfzauber" orientiert sich für mich alles am potenziellen Freischlag. Der ist das Risiko, das der Austreiber eingeht. Moment mal, für die Übermacht-Kalkulation zählt erstmal die Zahl der Angriffsmöglichkeiten der gegnerischen Parteien. Also wie gefährlich sind zwei Kampfparteien zueinander. Nicht wer tatsächlich angreift, oder tatsächlich erfolgreich angreift. Das regelt KEP pro AP. Die Belohung für das Risiko des Austreibenden ist, dass er alle zum Zeitpunkt des Zaubers potentiellen KEP/ZEP einsackt. Selbstverständlich ohne teilen zu müssen. Durch Austreiben des Bösen einen Schlag zu riskieren (Nebenbei: wobei der Dämon u.U. auch nur einfach einen Schlafzauber wirkt, und dann abhaut), ist ein deutlich Anderes, als vom Dämon einen Schlag zu riskieren und wirklich allein zu sein. D.h. Niemanden in der Umgebung zu haben, der dann mit Angriffen zur Seite steht. Die Anwendung des Zaubers verändert das Gesamtrisiko der zwei Kampfparteien nicht. Das persönliche Risiko steigt. Aber das steigt u.U. auch, wenn ein Krieger gegen 3 Gegner gleichzeitig Kämpft, während sich der Magier nur mit einem Gegner herumschlägt. Seine Belohnung sind dann die vielen KEP durch weggehauene AP. Die Zahl der Angriffsmöglichkeiten verschiebt sich zumindest nicht. (Ja es gibt Einzelne, die jede Runde und Kampfsituation einzeln abrechnen. Lassen wir das bitte erstmal außen vor) Dann ist noch dagegen zu halten, dass der Zauberer dieses Risiko natürlich meist nicht eingehen muss. Ist der Kampf wirklich ungefährlicher, dann ist es doch O.K. sich für Kampf zu entscheiden. Wer unnötige Risiken eingeht, muss doch nicht grundsätzlich dafür belohnt werden? Wenn ein Spieler den Dämon zum persönlichen Zweikampf herausfordert, dann ist mir der Unterschied auch klar. Aber bildet die Gefahr auf einen freien Angriff/Zauber tatsächlich ein ähnliches Risiko ab? [Persönliches Risiko: Hat die Gruppe Heiltränke dabei, verschiebt sich vielleicht das tatsächliche Risiko? Der Zauberer bereitet Austreibung des Bösen vor, aber der Krieger springt in der Runde sofort vor und erschlägt den Dämon mit einem Hieb. Hat der Dämon keine Angriffszauber, oder Fernkampfwaffen, liegt das persönliche Risiko nur beim Krieger. Hat der Dämon einen Angriffszauber, dann vielleicht doch nicht? Stellt sich der Zauberer aber vorher direkt neben den Dämon und zaubert, hatte er ein noch höheres Risiko als der Krieger weil wehrlos. Belohnung? Oder nur weniger KEP für den Krieger, weil er das Risiko getroffen zu werden jetzt mit dem Zauberer teilt? Umgekehrt geht ein Charakter vllt. ein sehr hohes Risiko ein, z.B. weil er einen Balken stützt, der die Decke vor dem Einsturz bewahrt, oder sowas. Er ist möglicherweise wehrlos, und wird angegriffen. Er bekommt:zumindest 0 KEP. Die Anderen aber vielleicht "mehr" weil seine Angriffsmöglichkeit fehlt.] Bearbeitet 25. März 2013 von JOC
JOC Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 (bearbeitet) ich würde 1 gegen 1 Punkte vergeben. Der Zaubernde begibt sich alleine in die Gefahr der Auflösungskugel. Wie sähe es dann z.B. aus, wenn der Zauberer "eigentlich" 2 Angriffsmöglichkeiten hätte? Sollte das in das Verhältnis nicht eingehen, gehen dann die Angriffsmöglichkeiten des Dämon noch in die Kalkulation ein? Bearbeitet 25. März 2013 von JOC
Blaues Feuer Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 Nicht ganz. Die Zahl der Möglichkeiten wird nur berücksichtig, wenn auch alle dran kommen könnten. Bsp.: vier Abenteurer stehen um einen gleichstarken Gegner und können alle in dieser Runde diesen Gegner angreifen. Vierfache Übermacht = 1/4 KEP. Der erste haut mit einer 20/100 den Gegner von der Platte. Immernoch vierfache Übermacht und 1/4 KEP. Sind die Gefährten verhindert (schlafen gelegt, gefesselt, ausserhalb der Reichweite,....) so reduziert sich die Übermacht bis es eben 1:1 oder noch schlechter für die Abenteurer aussieht. Dann gehen auch die KEP entsprechend hoch. Das Beispiel dazu findet man im DFR auch seite 273, linke Spalte. Von fünf Abenteurer in einem engen Höhlengang kann trotzdem nur einer den Bären angreifen. 1:1-Situation, auch wenn der Rest anwesend ist und natürlich theoretisch auch Angriffe hätte, sie aber aufgrund der Gegebenheiten nicht anbringen kann. Bei der Auflösungkugel ist es das selbe. Dem Zauberer im Inneren nützen die schlagbereiten Schwerter der Kämpfer gar nichts. Er steht 1:1. Hätte er sich vornehm zurück gehalten und die Kämpfer drauf hauen lassen und ab und an eine Feuerlanze ins Handgemenge geknallt, wäre die Übermacht vorhanden. Jeder hatte weniger Risiko ausgeschaltet zu werden, dafür gibt es auch weniger KEP für den einzelnen.
Blaues Feuer Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 ich würde 1 gegen 1 Punkte vergeben. Der Zaubernde begibt sich alleine in die Gefahr der Auflösungskugel. Wie sähe es dann z.B. aus, wenn der Zauberer "eigentlich" 2 Angriffsmöglichkeiten hätte? Sollte das in das Verhältnis nicht eingehen, gehen dann die Angriffsmöglichkeiten des Dämon noch in die Kalkulation ein? Du meinst, wenn er z.B. Beidhändigen Kampf beherrscht und mit zwei gezogenen Waffen in der Hand das Austreiben des Bösen gesprochen hat? Trotzdem keine halbierten KEP für den Zauberer. Das zu bannende Wesen hat einen Freischlag bzw. freien 10 Sekunden Zauber, gegen den der Zauberer weder resistieren noch abwehren darf. Angreifen darf der Zauberer erst recht nicht. Übermacht und Angriffsmöglichkeiten werden erst wieder berücksichtigt, wenn die Auflösenkugel vorbei und der Dämon/Geist immer noch da ist und es mit "normalem" Kampf weiter geht.
JOC Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 (bearbeitet) Danke BF. Ein paar Sachen sind mir noch nicht klar. Nicht ganz. Die Zahl der Möglichkeiten wird nur berücksichtig, wenn auch alle dran kommen könnten. Das Übermacht-Verhätnis innerhalb der Kugel zählt noch, oder? Bekommt also ein Zauberer mit einer Angriffsmöglichkeit gegen einen Dämon mit zwei Angriffsmöglichkeiten dann doppelte ZEP? Hätte der Zauberer selbst zwei Angriffsmöglichkeiten, wird es dann 1:1 gegen den gleichen Dämon (ein Krieger gegen den Feind im Höhleneingang hätte doch auch diese Anpassung)? [Wenn innerhab der Kugel keine Angriffsmöglichkeiten für Übermacht verglichen werden, was dann?] Für mein Verständnis: bedeutet der "freie Hieb" einen einzelnen Angriff, oder einmal alle Angriffe die pro Runde möglich sind (Dämon mit 2 Attacken)? Angenommen es handelt sich um einen Dämon mit 2 mächtigen Attacken. Der Dämon hat aber kein Interesse daran den Zauberer zu töten, weil er ihn für seine Pläne noch braucht, und würde deswegen nicht zuschlagen sondern fliehen. Würde das für dich im Rahmen dier spielleiterischen "Abschätzung" noch eine Rolle spielen? Sind die Gefährten verhindert (schlafen gelegt, gefesselt, ausserhalb der Reichweite,....) so reduziert sich die Übermacht bis es eben 1:1 oder noch schlechter für die Abenteurer aussieht. Dann gehen auch die KEP entsprechend hoch. Das Beispiel dazu findet man im DFR auch seite 273, linke Spalte. Von fünf Abenteurer in einem engen Höhlengang kann trotzdem nur einer den Bären angreifen. 1:1-Situation, auch wenn der Rest anwesend ist und natürlich theoretisch auch Angriffe hätte, sie aber aufgrund der Gegebenheiten nicht anbringen kann. Welche Bedeutung hat beim Höhlenbeispiel "keine Rückzugsmöglichkeiten"? Bedeutet dass, das wenn die Gruppe sich die ungünstigen Machtverhältnisse selbst auferlegt, obwohl es leicht anders ginge, dass dann die veränderte Übermacht nicht gezählt wird? Ich bin z.B. davon ausgegangen, dass wenn A lieber schon Leichen nach Schätzen fleddert, während B noch kämpft das Übermacht-Verhältnis unverändert bleibt. Obwohl nur B riskiert getroffen zu werden, und ihm das Schwert von A gar nichts nutzt. Liebe Grüße Joc Bei der Auflösungkugel ist es das selbe. Dem Zauberer im Inneren nützen die schlagbereiten Schwerter der Kämpfer gar nichts. Er steht 1:1. Hätte er sich vornehm zurück gehalten und die Kämpfer drauf hauen lassen und ab und an eine Feuerlanze ins Handgemenge geknallt, wäre die Übermacht vorhanden. Jeder hatte weniger Risiko ausgeschaltet zu werden, dafür gibt es auch weniger KEP für den einzelnen. Bearbeitet 25. März 2013 von JOC
Tuor Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 JOK die Anzahl an Angriffen des Abenteurers spielen für die EP des Gegners keine Rolle. Sie steigern nur den theoretischen EP Wert des Abenteurers. Auf die EP kindernd wirkt sich die Anzahl der Abenteurer aus, die in das Geschehen eingreifen können. Dies ist aber bei Austreiben des Bösen nicht gegeben.
JOC Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 (bearbeitet) ich würde 1 gegen 1 Punkte vergeben. Der Zaubernde begibt sich alleine in die Gefahr der Auflösungskugel. Wie sähe es dann z.B. aus, wenn der Zauberer "eigentlich" 2 Angriffsmöglichkeiten hätte? Sollte das in das Verhältnis nicht eingehen, gehen dann die Angriffsmöglichkeiten des Dämon noch in die Kalkulation ein? Du meinst, wenn er z.B. Beidhändigen Kampf beherrscht und mit zwei gezogenen Waffen in der Hand das Austreiben des Bösen gesprochen hat? Trotzdem keine halbierten KEP für den Zauberer. Das zu bannende Wesen hat einen Freischlag bzw. freien 10 Sekunden Zauber, gegen den der Zauberer weder resistieren noch abwehren darf. Angreifen darf der Zauberer erst recht nicht. Übermacht und Angriffsmöglichkeiten werden erst wieder berücksichtigt, wenn die Auflösenkugel vorbei und der Dämon/Geist immer noch da ist und es mit "normalem" Kampf weiter geht. Danke BF, hatte schon geschrieben und dann erst diese Antwort gelesen. Also kein Vergleich der Angriffsmöglichkeiten, also u.U. die gleiche Kalkulation bei einem Dämon mit zwei Angriffen, wie bei einem Dämon mit einem Angriff. @Tuor Danke, das verstehe ich langsam. Wenn noch geklärt ist, was genau ein freier Hieb ist, usw. sehe ich vermutlich klar. Bearbeitet 25. März 2013 von JOC
Blaues Feuer Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 (bearbeitet) Aber das Übermacht-Verhätnis innerhalb der Kugel zählt noch, oder? Bekommt also ein Zauberer mit einer Angriffsmöglichkeit gegen einen Dämon mit zwei Angriffsmöglichkeiten dann doppelte ZEP? interessante Frage. Das kommt wohl darauf an, wie man den Satz "das Wesen erhält einen Hieb, der nicht abgewehrt werden kann" interpretiert. Setzen wir mal der Dämon hat vier Arme und könnte in einer normalen Nahkampfrunde viermal zuhauen. Dann gäbe es die Möglichkeit a) ein Hieb = ein Angriff mit einem der Arme. In dem Fall gäbe es keine Übermacht und damit keine doppelten ZEP für den Zauberer. Möglichkeit b) das Wesen darf einen 10 Sekunden Zauber machen, also heißt "ein Hieb" eine volle Kampfrunde. Dann dürfte es in dieser Zeit natürlich viermal zuschlagen, was einer vierfachen Übermacht entspricht und dementsprechend vierfache ZEP gibt. Hätte der Zauberer selbst zwei Angriffsmöglichkeiten, wird es dann 1:1 gegen den gleichen Dämon (ein Krieger gegen den Feind im Höhleneingang hätte doch auch diese Anpassung)? Wie gesagt, die Angriffsmöglichkeiten nützen dem Zauberer in der Kugel ja nichts, er kann auf keinen Fall angreifen. Auch wenn er Götterarme, Beidhändigen Kampf und Dauerbeschleunigung angeworfen hätte. Da er nicht zuschlagen darf, hat er nicht mal einen einzigen Angriff, geschweige denn acht. Also gibt es auch keine Verringerung der ZEP durch Übermacht durch den Zauberer. Bearbeitet 25. März 2013 von Blaues_Feuer
JOC Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 (bearbeitet) interessante Frage. Das kommt wohl darauf an, wie man den Satz "das Wesen erhält einen Hieb, der nicht abgewehrt werden kann" interpretiert. Setzen wir mal der Dämon hat vier Arme und könnte in einer normalen Nahkampfrunde viermal zuhauen. Dann gäbe es die Möglichkeit a) ein Hieb = ein Angriff mit einem der Arme. In dem Fall gäbe es keine Übermacht und damit keine doppelten ZEP für den Zauberer. Möglichkeit b) das Wesen darf einen 10 Sekunden Zauber machen, also heißt "ein Hieb" eine volle Kampfrunde. Dann dürfte es in dieser Zeit natürlich viermal zuschlagen, was einer vierfachen Übermacht entspricht und dementsprechend vierfache ZEP gibt. O.K. nachdem es entweder einen Hieb, oder einen Zauber bis maximal 10s hat, vermutlich eindeutig. Ein Hieb bedeutet hier einen Angriff mit einem Arm. Also ist 1:1 am Ende fair. Bearbeitet 25. März 2013 von JOC
JOC Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 Und nur um sicher zu gehen KEP/2 als ZEP, da Kampfzauber wie Fernkampf, bleibt aber unberührt?
Blaues Feuer Geschrieben 25. März 2013 report Geschrieben 25. März 2013 Angenommen es handelt sich um einen Dämon mit 2 mächtigen Attacken. Der Dämon hat aber kein Interesse daran den Zauberer zu töten, weil er ihn für seine Pläne noch braucht, und würde deswegen nicht zuschlagen sondern fliehen. Würde das für dich im Rahmen dier spielleiterischen "Abschätzung" noch eine Rolle spielen? das würde ich ehrlich gesagt vom vorherigen Kampfverlauf abhängig machen. Hat der Zauberer gesehen, dass der Dämon zwei starke Attacken hat und er damit rechnen muss, beide Schläge abzukriegen, dann sollt er (wenn man spielt ein Hieb = volle Kampfrunde) auch doppelte ZEP kriegen. Er kann ja nicht wissen, dass der Dämon lieber abhaut. Wird der Dämon praktisch aus dem Hinterhalt angegriffen und konnte seine ganze Angriffsstärke noch nicht demonstrieren - geht also der Zauberer von nur einem Hieb aus, den er meint abzukönnen - dann gibt es auch nur normale ZEP.
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