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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

So wie ich das sehe, ist es noch nicht ausjudiziert und derzeit laufen haufenweise Musterprozesse gegen Internet-sites auf denen Texte veröffentlicht werden. Die Chance, daß da irgendwelche Vergleiche rauskommen, stehen recht gut, sprich: Zitierter Text gegen bare Münze an die GEMA/wenauchimmer.

 

Besser man läßt sowas, da das wahrscheinlich Zahlungen nach sich zieht, was wir wohl nicht wollen.

 

Deshalb: Keine Kompletttexte, außer der Autor möchte gerne die möglicherweise fälligen Gebühren an die GEMA zahlen.

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Zitat[/b] (Bruder Buck @ 16 Juni 2003,16:27)]Okay, jetzt habe ich es kapiert. Dann habe ich doch richtig gehandelt, ich fürchtete schon, überreagiert zu haben.

 

Euer

 

Bruder Buck

Das wäre bei einem Hinweis zu den Werken von Goethe etc. so gewesen. wink.gif 70 Jahre nach dem Tod des Autors endet die Schutzdauer.

Die Gedichte der "Klassiker" können daher im Gedichtestrang wohl problemlos eingestellt werden.

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Zitat[/b] (Mike @ 16 Juni 2003,17:11)]Das wäre bei einem Hinweis zu den Werken von Goethe etc. so gewesen. wink.gif 70 Jahre nach dem Tod des Autors endet die Schutzdauer.

Die Gedichte der "Klassiker" können daher im Gedichtestrang wohl problemlos eingestellt werden.

Puh! Glück gehabt...  cool.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Zitat[/b] (Mike @ 16 Juni 2003,17:11)]
Zitat[/b] (Bruder Buck @ 16 Juni 2003,16:27)]Okay, jetzt habe ich es kapiert. Dann habe ich doch richtig gehandelt, ich fürchtete schon, überreagiert zu haben.

 

Euer

 

Bruder Buck

Das wäre bei einem Hinweis zu den Werken von Goethe etc. so gewesen. wink.gif 70 Jahre nach dem Tod des Autors endet die Schutzdauer.

Die Gedichte der "Klassiker" können daher im Gedichtestrang wohl problemlos eingestellt werden.

Hm... dann sind ja die Heinz Erhardt Gedichte noch geschützt?!

notify.gif

 

mfg

Detritus

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Zitat[/b] (Livia @ 16 Juni 2003,20:55)]
Zitat[/b] ]...muß man eigentlich...
! Ist halt die Frage, wie streng man (bzw. hj) das sieht.

Ich hab ja keine Ahnung inwiefern man das verachlässigen kann wink.gif,

 

Grüße,

Livia

Das ist eher die Frage ob ein Autor(envertreter) sich dieses Forum ansieht und auf Klagswürdigkeit überprüft. Da weise ich auf mein letztes posting hin: Wenn man im Zweifelsfall das Geld aufbringt....

 

Vernachlässigen kann man das nicht.

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Zitat[/b] (Nixonian @ 16 Juni 2003,21:13)]
Zitat[/b] (Livia @ 16 Juni 2003,20:55)]
Zitat[/b] ]...muß man eigentlich...
! Ist halt die Frage, wie streng man (bzw. hj) das sieht.

Ich hab ja keine Ahnung inwiefern man das verachlässigen kann wink.gif,

 

Grüße,

Livia

Das ist eher die Frage ob ein Autor(envertreter) sich dieses Forum ansieht und auf Klagswürdigkeit überprüft. Da weise ich auf mein letztes posting hin: Wenn man im Zweifelsfall das Geld aufbringt....

 

Vernachlässigen kann man das nicht.

Noch schlimmer könnten die Erben sein  biggrin.gif

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  • 1 Monat später...

Ein Einverständnis ist grundsätzlich auch nicht nötig, wenn die Quellenangabe eindeutig ist und ein Zitat verwendet wird (also darauf Bezug genommen wird und nicht alleine verwendet wird) sowie sich nur auf relevante Teile bezogen wird.

 

Also komplette Ideen, Texte etc. benötigen das Einverständnis des Autors, einzelne Passagen, auf die man sich bezieht, können unter exakter Quellenangabe frei werwendet werden.

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Ich bin irgendwann einmal gefragt worden, ob mein Beitrag (zusammen mit den anderen aus einemThread) für einen Gildenbriefartikel verwendet werden darf. Ich weiß gerade nicht wer mich fragte, aber ich hatte zugestimmt und fand es recht anständig, dass ich gefragt wurde.

 

Und dass die Beiträge unter Pseudonymen veröffentlicht werden macht sie nicht frei von Urheberechten.

Schriftsteller und Journalisten haben oft unter Pseudonym (warum auch immer) gearbeitet (u.a. Jens Daniel = Rudolf Augstein, Herbert Fram = Willy Brandt, Hans Mayer = Jean Améry, Georges Remi = Herge, David John Moore Cornwall = John le Carre, Agatha Mary Clarissa Mallowan = Agatha Christie) ohne dass sie deswegen ihr Urheberrecht an ihren Werken verloren hätten.

 

Und über die Messengerfunktion kann man  im Forum versuchen den Autor zu erfahren.

 

 

 

 

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Hi mystic X,

 

ich bezweifele nicht das geistige Eigentum eines Autors an seinem Artikel oder hege den Verdacht, dass Ideen von den Forumsbetreibern oder -teilnehmern unlauter ausgenutzt werden.

Ich hab nur keine Ahnung wie es rechtlich geregelt ist. Ein Internetzugang ist nicht zwangsläufig exklusiv und ein Internetforum könnte theoretisch eine Klausel der automatischen Abtretung von Veröffentlichungsrechten beinhalten. Wenn es da so gewaltige Probleme gibt, nur weil die Werte einer Hauskatze aus dem Bestiarium einer vergriffenen Auflage zitiert werden, hätte es mich mal interessiert, wie es andersherum aussieht.

 

So long

Birk

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Wo sollte da der Unterschied zwischen dem Internet und einer Zeitschrift liegen?

Selbst, wenn die Zeitschrift sehr exclusiv ist mit einer Auflage von 100 Exemplaren - Stadtbüchereien und UBs sind ja so zusammensgeschlossen, daß man über Fernleihe an alles kommt. (Ein Buch, das ich suchte, war mal in einer kath. Pfarrbücherein irgendwo in Bayern vorrätig) Zur Not muß man sich halt in die Deutsche Bibliothek begeben.

Das andere Extrem: Bäckerblume, Apotheken-Rundschau etc. Kann jeder mitnehmen ...

 

Im Internet veröffentlichte Sachen sind zwar für viele Leute bequemer zugänglich. Aber es handelt sich um eine Veröffentlichung genauso wie in einer Zeitschrift.

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  • 1 Jahr später...

Wie ist dass denn mit CD-Covern, Filmplakaten etc.? Wennn ich beispielsweise eine [thread=3805]CD "bespreche" und das Cover einfüge[/thread] (auch weil es netter aussieht) wie ist das dann mit dem Urheberrecht. Oder ist das kein Problem, weil der Text ja von mir ist und Bilder vom Objekt bei Rezensionen zulässig sind?

 

Marc

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Urheberrechtlich ist das eher kein Problem, da hier das Bild nie von seinem ursprünglichen Platz entfernt, sondern lediglich verlinkt wurde. Rechtlich ist das ein Graubereich (in der Bildadresse ist das Bild am ursprünglichen Ort, hier erscheint es im Zusammenhang des Forums), aber manche Seiten verbieten diese Direktverlinkung, weil es "Bandbreitendiebstahl" ist. Die Anführungszeichen, weil das kein offizielles Delikt ist, das irgendwie mit Diebstahl zu tun hätte. Aber es können dem Besitzer des direktverlinkten Bildes durch hohen Fremdtraffic Kosten entstehen (z.B. wenn seine Traffic-Limits überschritten werden) und es zählt(e? -in Zeiten, wo traffic immer billiger wird, ist es wohl nicht mehr so dramatisch) daher nicht unbedingt zum guten Ton im Netz.

Smilie-Seiten u.ä. die extra für die Direktverlinkung vorgesehen sind, sind natürlich ausgenommen.

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  • 3 Wochen später...
</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">@ Payam: Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Es spielt auch eine Rolle, zu welchem Zweck das Zitat gebracht wird. Die Pauschalabgaben sind hochumstritten, da sie einen Generalverdacht auf jeden Anwender legen, das Urheberrecht zu verletzen. Ob sich GEMA, VG Wort und VG Bild mit ihren Wünschen nach mehr Einnahmepotential durchsetzen werden, ist gar nicht so klar.

Die Rechte an einem Werk hat nach deutschem Recht übrigens immer der/die Autorin inne! Die sind nur eingeschränkt übertragbar. Was ein deutlicher Gegensatz zum angelsächsischen copyright steht.

<span id='postcolor'>

 

Oh, die GEMA und die VG Wort sind ja auch nur geschaffen worden, weil eine Einzelabrechnung unmöglich erschien. Deshalb zahlt man auch auf jedem Kopierer eine Pauschale an die VG Wort (ich glaube 1,5 Ct?). Und solange ein Zitat nicht gewerbliche Interessen verfolgt, ist es praktisch immer durch die VG Wort abgedeckt - ein Hobbyforum wie dieses zählt - zumal HJ damit kein Geld verdient - wohl nicht in die Kategorie "gewerblich". Was anderes wäre es, wenn ich z.B. den Service anbiete, gegen Gebühr aus Rollenspielbüchern Monster abzuschreiben.

 

Nebenbei - in Deutschland ist das Urheberrecht in gewissen Teilen so oder so viel lockerer. Ich darf mich ungestraft über ein Original lustig machen, es persiflieren oder eine Fortsetzung schreiben, also z.B. Harry Potter Teil 28. Im Angelsächsischen Raum ist dies nicht möglich.

 

Und noch zum Urheberrecht: Das der Urheber die Rechte behält stimmt nur, wenn es sich nicht um eine Werksarbeit handelt...

 

Grüsse

Payam

Ich gehe mit Henni und Payam konform.

In diesem Forum wird m.E. kein Urheberrecht verletzt, da es keine Außenwirkung hat. Henni spricht ja auch von einer "Öffentlichen Wiedergabe". Die ist aber in einer solchen kleinen, internen Gruppe, wie wir sie darstellen, nicht gegeben.

Ich gehe mal davon aus, die ganze Zurückhaltung von JEF, GILDENBRIEF und Forum beruht auf der antwaltlichen Auseinandersetzung mit Steffi über Steffies Urheberanspruch bezüglich Lidralien.Ich kapiere die ganze Sache nicht. Der Normalfall ist laut BGB und höchstrichterlichen Entscheidungen, daß ein Teilwerk nicht wichtiger ist als das Geamtwerk. Was bedeutet, daß die Urheberschaft, sofern sie nicht explizit erklärt wurde, in das Gesamt(Kunst)werk eingeht. (Kann man alles nachlesen, Henni.)

Das machen wir doch alle, wenn wir einen Artikel für den GILDENBRIEF oder ein MIDGARD-Abenteuer schreiben. Wir geben ein Recht auf, um ein neues zu begründen.

Das ist langjähriger Status Qou und kann in jeder Verhandlung eingebracht werden.

Was seit Anbeginn versäumt wurde, ist die schriftliche Fixierung dieser Vereinbarung. Aber das läßt sich durch Zeugenaussagen mündlich beweisen.

(Henni: Hab ich recht? Mein Jurastudium ist schon über 20 Jahre her.

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  • 2 Monate später...

Hallo!

 

Im Sylt-Con Strang kam das Thema auf, ob man für solche Zwecke Logos (z.B. Midgard, Midgard Forum) auf T-Shirts oder Mauspads verwenden darf.

 

Dazu habe ich einmal den §53 UrhG bemüht, und dort heraus lese ich sinngemäß, daß ich als private Person von urheberrechtlich geschützten Werken "Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" herstellen oder sogar für mich herstellen lassen darf!

 

Rein vom Urheberrecht scheint damit die Herstellung von T-Shirts oder Mauspads (als ähnlicher Träger wie Papier) erlaubt zu sein, solange ich es ausschließlich für den Privatgebrauch und nicht zum Wiederverkauf herstelle oder jemanden damit beauftrage es für mich herzustellen.

 

Die Frage an die rechtlich bewanderten Leute hier: Sehe ich das soweit richtig?

 

Welches Gesetz greift bei Logos außer dem Urheberrecht? Wenn ein Logo ein eingetragenes Warenzeichen ist, gelten dort ja noch separate Bestimmungen, oder? Welches Gesetz umfaßt diese?

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Das ist im UrhG wohl unerheblich, da ich als Berechtigter ("eine natürliche Person zum privaten Gebrauch") das jemanden machen lasse. Solange das Ergebnis auf Papier oder ähnlichem Träger vorliegt, ist das nach dem vorliegenden Gesetzestext anscheinend erlaubt.

 

Was wohl nicht erlaubt wäre, wäre ein Gewerbetreibender, der von sich aus mir ein kostenpflichtiges Angebot unterbreitet, so ein Logo zu benutzen und mir das Ergebnis zu verkaufen.

 

Ein Copy-Shop ist prinzipiell auch jedermann zugänglich. Für den eigenen Privatgebrauch darf ich dort auch beliebige Werke kopieren (gegen Entgeld!), sofern die Vorlage keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage ist, was ja auch hier nicht gegeben ist.

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