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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

Gut, ich bin kein Autor, aber ich würde das einfach so laufen lassen. Wegen der Kopien hat da sicherlich keiner 100,00 € geboten, oder?

 

Äh, da bietet niemand 100€, der Typ hat da als Startpreis eingestellt:silly:

 

Was zeigt, dass er eigentlich schon genug gestraft ist. :devil:

Geschrieben

Nur ruhig mit den kleinen Hoppelpferdchen. Auch zu früheren Zeiten wurde der "kleine Handel" mit einzelnen Fotokopien im Kleinanzeigen-Bereich der Zeitschrift SPIELWELT bereits geduldet (Elsa hat die Kleinanzeigen zu der Zeit sicherlich noch selbst eingetippt). Der "Privatbereich" war damals also scheinbar auch nicht allzu eng gesteckt.

Der arme Kerl hier will sicherlich nur seine Restitäten loswerden (wenn auch zu einem ordentlichen Preis).

Geschrieben

Äh, da bietet niemand 100€, der Typ hat da als Startpreis eingestellt:silly:

 

Touche ;)

 

Ich hätte schreiben sollen: Wegen der Kopien wird doch niemand 100,00 € bieten, sondern wenn nur wegen der Spielsachen! :)

Geschrieben
Ich glaube, der Einsteller hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Schon garkeine mit krimineller Energien.

Und? Wenn ich ohne mir Gedanken zu machen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit meinem Auto überschreite, ist das eine Ordnungswiedrigkeit....

 

...und wenn ich bei Ebay, ohne mir Gedanken zu machen, illegale Sachen einstelle, dann ist das nicht zulässig.

 

Was ist denn das für eine - tschuldigung - dämliche Argumentation?

 

Grüße

 

Bruder Buck

Geschrieben

Und? Wenn ich ohne mir Gedanken zu machen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit meinem Auto überschreite, ist das eine Ordnungswiedrigkeit....

 

...und wenn ich bei Ebay, ohne mir Gedanken zu machen, illegale Sachen einstelle, dann ist das nicht zulässig.

 

Was ist denn das für eine - tschuldigung - dämliche Argumentation?

Nur, dass niemand bei eBay was illegales eingestellt hat. :D Es ist - zumindest habe ich es so weit verstanden - gesetzlich erlaubt, aber moralisch macht es in dem Zusammenhang mit dem Preis einen seltsamen Eindruck.

 

Den Autovergleich verfolge ich jetzt nicht weiter, die hinken sowieso immer auf 2 Beinen....:sly:

Geschrieben (bearbeitet)
Ich glaube, der Einsteller hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Schon garkeine mit krimineller Energien.

Und? Wenn ich ohne mir Gedanken zu machen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit meinem Auto überschreite, ist das eine Ordnungswiedrigkeit....

 

...und wenn ich bei Ebay, ohne mir Gedanken zu machen, illegale Sachen einstelle, dann ist das nicht zulässig.

 

Was ist denn das für eine - tschuldigung - dämliche Argumentation?

 

 

 

Lieber Bruder, mach mal langsam. An dieser Stelle sage ich immer gerne: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

 

Auch Du siehst sicherlich den qualitativen Unterschied zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Beigabe von ein paar kopierten Abenteuern in eine Ebay-Auktion, wo jemand scheinbar auf einen Schlag alles loswerden will, was er noch hat.

 

Zum einen macht es sehr wohl einen Unterschied ob Du ein Vergehen bewusst ("vorsätzlich") oder nicht bewusst ("fahrlässig") begehst. Meine Argumentation hat durchaus was für sich. Zum anderen finde ich es ungehörig meine Aussage als dämlich zu bezeichnen.

 

Ich denke, dass der Mensch der das eingestellt hat, sich keine großen Gedanken gemacht hat, weder um den Verkaufspreis noch um irgendwelche rechtlich relevanten Belange. Ich würde mit Begriffen wie "illegal" immer mal langsam machen.

 

Mal ehrlich: Wen jucken denn ein paar Zeitschriften Kopien. Hier wird eine Mücke zum Elefanten gemacht. Also, beruhigen, abwarten was passiert und keine anderen Forenschreiber in den Senkel stellen.

Bearbeitet von Cut
Geschrieben

Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

Und egal pb das irgendwen juckt oder nicht: Kopien von irgendwas zu verkaufen widerspricht den Richtlinien von E-Bay. Man möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmt.

 

Der Verkäufer soll ja auch nicht gleich in den Knast gehen.

Aber er sollte darauf hingewiesen werden, dass er sich mir so einem Angebot Ärger einhandeln kann. Sei es evtl. von Elsa oder zumindest mit E-Bay.

 

Mal abgesehen davon das der Preis nur ein Scherz sein kann. :)

Geschrieben
Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

 

Unter dem Namen war es in Spielwelt und Hexenblut, beides vergriffen, nur so als Info.

 

Man weiß halt teilweise nicht, welche Variante er verkauft, alte oder aktuelle:

* das Auge des Wüstengottes

* eine verhängnisvolle Erbschaft

* des Bettlers Himmelreich

* Gefährliche Träume

* die Suche nach dem blauen Auge

* späte Rache

 

Und "Das Juwel des Unlichts" runterladen, ausdrucken und verkaufen ist nicht gerade fein

 

Gruß

Bernd

Geschrieben
Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

 

Unter dem Namen war es in Spielwelt und Hexenblut, beides vergriffen, nur so als Info.

 

Man weiß halt teilweise nicht, welche Variante er verkauft, alte oder aktuelle:

* das Auge des Wüstengottes

* eine verhängnisvolle Erbschaft

* des Bettlers Himmelreich

* Gefährliche Träume

* die Suche nach dem blauen Auge

* späte Rache

 

Und "Das Juwel des Unlichts" runterladen, ausdrucken und verkaufen ist nicht gerade fein

 

Gruß

Bernd

 

Das Abenteuer erschien auch in einem eigenen Abenteuerband.

Welche Version ist doch relativ egal.

 

Außerdem ist die Auktion eh schon durch.

Geschrieben
Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

 

Unter dem Namen war es in Spielwelt und Hexenblut, beides vergriffen, nur so als Info.

 

Man weiß halt teilweise nicht, welche Variante er verkauft, alte oder aktuelle:

* das Auge des Wüstengottes

* eine verhängnisvolle Erbschaft

* des Bettlers Himmelreich

* Gefährliche Träume

* die Suche nach dem blauen Auge

* späte Rache

 

Und "Das Juwel des Unlichts" runterladen, ausdrucken und verkaufen ist nicht gerade fein

 

Gruß

Bernd

 

Das Abenteuer erschien auch in einem eigenen Abenteuerband.

Welche Version ist doch relativ egal.

 

Außerdem ist die Auktion eh schon durch.

 

Ich weiß, dass es in einem eigenen Abenteuerband erschien, aber eben nicht unter dem alten Namen.

Und ich sehe schon einen Unterschied zwischen Kopien vergriffener Texte und von aktuellen noch käuflichen.

Hier im Forum dürfen ja keine Kopien aktueller Werke verteilt werden, bei vergriffenen Texten sieht man das evtl. lockerer, aber das weiß ich nicht.

Die Problematik bei Kopien alter Versionen: Wenn eh doch jeder die Texte hat, rechnen sich für die Verlage keine Aktualisierungen/Neuveröffentlichungen.

 

Gruß

Bernd

Geschrieben
Und wie willst Du das bei einem Paketpreis bewerten?

 

Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen:

ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche ;)

 

Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt.

 

Das ist in der Form falsch. Auch die Abgaben an die VG Wort decken nur die pauschalen Kozessionsabgaben für den Privatgebrauch ab. Wenn er regelmäßig und in größerem Volumen bei e-Bay handelt, ist das schon mal ziemlich dicht an gewerbsmäßigem Handel. Auch ein Pakethandel hilft da nicht zwingend weiter, ebenso nicht das von Nanoc vorgeschlagene "als Dreingabe". Okay, in dem speziellen Fall dürfte Nanocs "Dreingabe" funktionieren, da der Rest definitiv kein Scheingeschäft ist. (Das berühmte Beispiel: "Ich verkaufe ein Bild gemalt von meiner Tochter und als Dreingabe gibt es noch einen Account bei WoW").

Ohne Makler (e-Bay) dazwischen, wäre es sicher einfacher. Und mit einem anderen Einstiegspreis vielleicht. ;)

Geschrieben
Es ist auch müßig, hier darüber zu diskutieren. Ob und wie Elsa dagegen vorgeht, sollte ihr allein überlassen sein.

 

Hi Kazzirah,

 

Foren leben doch auch davon, dass oft nicht wirklich wichtiges diskutiert wird, oder? Ich finde es müßig zu behaupten, das wäre müßig :silly: Dann könnten die meisten Foren zu machen und auch im Midgard-Forum wäre nur die Hälfte los

 

Außerdem hat ja niemand Elsa etwas vorgeschrieben, aber darf man nicht unabhängig von Elsa diskutieren? Immerhin kam hier eine Debatte zum Thema auf und evtl. eine Sensibilisierung bzgl. Kopien.

 

Wenn Dir das alles zu profan ist musst Du Dich ja nicht dran beteiligen ;)

 

GRuß

Bernd

Geschrieben
Und wie willst Du das bei einem Paketpreis bewerten?

 

Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen:

ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche ;)

 

Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt.

 

Das ist in der Form falsch.

 

Begründung? In jeder Kopie steckt ein Anteil für die Zweitverwertung drin, die Urheberrechte sind damit abgegolten.

 

Wenn ich etwas urheberrechtlich geschütztes legal kaufe, darf ich es doch legal weiterverkaufen?!

 

Inzwischen bin ich mir auch bei der Preisfrage gar nicht so sicher. Ein urheberrechtlich geschütztes Buch darf ich ja auch zum höheren als dem Verkaufspreis verkaufen - wenn jemand entsprechend dafür zahlt.

Geschrieben
Und wie willst Du das bei einem Paketpreis bewerten?

 

Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen:

ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche ;)

 

Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt.

 

Das ist in der Form falsch.

 

Begründung? In jeder Kopie steckt ein Anteil für die Zweitverwertung drin, die Urheberrechte sind damit abgegolten.

 

Wenn ich etwas urheberrechtlich geschütztes legal kaufe, darf ich es doch legal weiterverkaufen?!

 

Inzwischen bin ich mir auch bei der Preisfrage gar nicht so sicher. Ein urheberrechtlich geschütztes Buch darf ich ja auch zum höheren als dem Verkaufspreis verkaufen - wenn jemand entsprechend dafür zahlt.

 

Ich habe die Begründung direkt dahinter geschrieben. :read:

 

Das Teil heißt nicht umsonst "Privatkopie". Du darfst die also nicht einfach so weiter verkaufen. Vor allem darfst du nicht einfach so Gewinn damit machen.

Auch dein CD-Brenner hat eine Pauschalabgabe für GEMA, VG Bild und VG Wort. Die umfaßt aber eben kein unumschränktes Verwertungsrecht, sondern allein die Möglichkeit der Privatkopie. Damit ist gedeckt, die Dinger an Freunde zu verschenken, nicht aber der Handel auf e-bay. Probier's aus, stell eine von dir kopierte CD bei e-bay rein. Du kannst mit anwaltlicher Post rechnen.

Nach deiner Argumentation dürfte ich einfach so ein beliebiges Werk kopieren und dann weiter verkaufen. ich düfte also z.B. meine Bücher einscannen (gab es ja auch Gebühren für VG Wort) und die pdfs dann im Internet vertreiben. Hab ja für bezahlt. Die Bibliotheken würden sich was freuen! Das wollen die schon seit Jahren tun. Nichts schützt die wertvollen Bücher besser, als sie online zugängig zu machen.

Sorry, nein, das geht eben nicht.

In bestimmten Fällen ist die Weitergabe von solchen Kopien legal. Es mag sein, dass das in dem hier betrachteten Fall so ist. Er erscheint mir grenzwertig. Es hängt m.E. vor allem davon ab, ob der Händler juristisch als gewerbsmäßig handelt und mit welchem Wert die restlichen Artikel antiquarisch gewertet werden.

Ein weiteres Problem sind die Abenteuer, von denen eine abgewandelte, erneuerte Fassung erhältlich sind. Die sind nämlich nicht wirklich vergriffen. (Außer der Käufer macht geltend, dass er am Inhalt selbst gar nicht so sehr interessiert ist, sondern allein an der Form. Zum Beispiel aus wissenschaftlichen Interessen.)

 

Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Moderation :

 

Beiträge aus dem Strang zu Ebayangeboten ausgegliedert. spinquisition.gif

 

 

EinMODskaldir

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Bearbeitet von Einskaldir
Geschrieben

Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

 

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

Bitte erweitere meine Aussage nicht um konstruierte Beispiele - CD-Brenner und Scanner im Privathaushalt sind ja eine andere Geschichte, da nur die Gerätepauschale an die VG Wort ging.

Geschrieben

Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

 

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

 

Privater Gebrauch von Kopien ist erlaubt. Privater Verkauf mit Sicherheit nicht.

 

Aus ABC-Recht: "Wesentlich für die Annahme des privaten Gebrauchs ist, dass kein Geld fließt, das bedeutet, abgesehen von Materialkosten darf der Dritte kein Geld für die angefertigte Kopie bezahlen. Es ist also verboten, diese Kopien zu verkaufen."

 

Eine Kopiekostenerstattung scheint legal oder zumindest nicht illegal.

 

Blox(erklärbär)mox

Geschrieben

Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

 

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

Wie kommst du denn darauf?

Dann könnte ich ja alle Abenteuer und Quellenbücher kopieren und ruhigen Gewissens verkaufen....

 

Wenn ich bei meinem nächsten Papierhöker etwas kopiere, dann sieht Elsa und der VFSH und auch der Autor davon keinen Cent.

Geschrieben
Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.
Nein. Definitiv nicht!
Geschrieben

Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

 

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

Woher hast du diese spannende Erkenntnis? Das, was in der Kopie an Geld für die VG Wort (bzw. Bild) drin ist, ist keine Lizenz für die Weiterverbreitung, sondern allein für die private Vervielfältigung und Nutzung. Ursprünglich auch allein deswegen eingeführt, weil man den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften eine Prozessflut ersparen wollte, aber das nur mal am Rande.

Das einzige, was dich in einem solchen Falle im Zweifel vor einem Strafprozess bewahrt ist die Geringfügigkeit.

 

Also es gab früher schon mindestens eine Fall-Diskussion in dem Strang (siehe Beitrag #232 und folgende).

Den haben wir dann wohl übersehen.

 

Mir ist die Rechtslage nicht klar. Einzelne Zeitschriftenbeiträge könnte ich bspw. über die Uni-Bibliothek bestellen (zumindest war das zu meinen Studienzeiten so).

Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt?

 

Ja. Und ich habe auch schon Zeitschriftenbeiträge aus Zeitschriften für den privaten Bereich bestellt. Die Aussage der Dame an der Unibib war damals, dass das zwar nicht deren Hauptaufgabe ist, aber man ist ganz klar nicht nur für den wissenschaftlichen Bereich zuständig (einen Bibliothek-Ausweis kann an der Unibib jeder bekommen, ggf. eben gegen eine Gebühr, falls man nicht Uni-zugehörig ist).

 

Ich weiß nicht, wer dir das da genau gesagt hat, also in welcher Funktion sie da sitzt. In den meisten Uni-Bibliotheken hast du gute Chancen, dass das eine Studentische Hilfskraft ist.

Universitätsbibliotheken haben genau eine Funktion: Die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit. Privatleute können zugelassen werden, wenn sie ihre wissenschaftlichen Interessen glaubhaft machen. (Was fast immer geht und auch ohne Fragen akzeptiert wird.) Insbesondere Kopien von Zeitschriften sind formal nur dann rechtens, wenn sie augenscheinlich wissenschaftlich (oder journalistisch) begründet sind. Wissenschaft hat innerhalb des Urheberrechts eine Sonderstellung, die aber im neuen Urheberrecht m.W. eher eingeschränkt wurde. Zumindest ist die Zugänglichmachung von Zeitschriftenartikeln arg eingeschränkt.

In diesem Zusammenhang recht spannend: Informationen zum Urheberrecht bei Subito, dem Dokumentenversendedienst der Öffentlichen Bibliotheken.

Der einzige Punkt im Urheberrecht, der hier eventuell ein Recht auf Kopie bietet ist §53 (2) Nr.4

(2) 1 Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

[...]

4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

 

Dabei gilt aber mindestens eine Einschänkung aus

2 Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

 

1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder

2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder

3. das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

 

3 Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.

 

Aber auch hier gilt, dass die Kopie formal beauftragt sein muss, also nicht bereits vorliegen darf und es darf nicht gewerbsmäßig gehandelt werden. Es darf auch nicht mehr als die reinen Reproduktionskosten bezahlt werden. Eine e-bay-Versteigerung fällt da m.E. nicht unter dieses Gebot.

Geschrieben

Wenn ich bei meinem nächsten Papierhöker etwas kopiere, dann sieht Elsa und der VFSH und auch der Autor davon keinen Cent.

 

Das ist dann aber die Sache von Elsa - wenn sie die Ansprüche nicht anmeldet - Pech gehabt! So funktioniert das nunmal mit der VG Wort.

 

Und wie es weiter oben hieß: Zu den Materialkosten dürfte eine Abgabe erlaubt sein, kostenlos im Bundle mit anderen Verkäufen ziemlich sicher ebenfalls.

 

Es sei denn, jemand kann hier mal einen § zitieren, der das verbietet.

Geschrieben

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

Woher hast du diese spannende Erkenntnis? Das, was in der Kopie an Geld für die VG Wort (bzw. Bild) drin ist, ist keine Lizenz für die Weiterverbreitung, sondern allein für die private Vervielfältigung und Nutzung. Ursprünglich auch allein deswegen eingeführt, weil man den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften eine Prozessflut ersparen wollte, aber das nur mal am Rande.

 

Von der VG Wort selbst:

 

Für die Betreibervergütung sieht das Gesetz eine Vergütung von Euro 0,0103 pro Kopie (bzw. Euro 0,0256 für Kopien aus Schulbüchern) vor. Da jedoch die Zahl der urheberrechtlich relevanten Kopien im Einzelfall selbstverständlich nicht festgestellt werden kann, sehen die Tarife der VG Wort bzw. die von ihr abgeschlossenen Gesamtverträge mit Großbetreibern Pauschalierungen vor.

Geschrieben

@ Parathion:

Und wo liest du da heraus, dass du die Kopien verkaufen darfst? Du hast den Gesetzestext gelesen, den ich zitiert habe? Gegen den ersten Satz bei dir sagte ich ja nichts, nur gegen deinen Schluss, dass du Eigentumsrechte damit erwirbst. Das ist nicht der Fall.

Dein Zitat deckt das auch nicht. Nicht einmal bei großzügiger Auslegung, im Gegenteil bestätigt es eher meine Aussage.

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