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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab mich grad ein bisschen durch ein Forum gelesen, in dem Urheberrecht und Copyright diskutiert wird. Dort wurde die Frage gestellt, ob man Songtexte in Diskussionsforen posten dürfte.

 

Antwort der Rechtskundigen lautete Nein, weil hier das Nutzungsrecht etc. bei den Musikverlagen liegt. Man könnte hier zwar argumentieren, das man die Texte ja nicht postet um sie zu veröffentlichen sondern z.B. weil man sie nicht versteht und eine Richtige Version davon wünscht, hätte damit aber vermutlich im Ernstfall keinen Erfolg

 

Zum anderen Thema (Zitate aus Regelwerken) stand dort das selbe was Sorla schon postete.

 

 

 

 

Geschrieben

@HarryW

Gilt das Zitierverbot auch wenn man die Songtexte mit Quellen- und Autorenangabe versieht? Ich dachte bisher zitieren dürfte man grundsätzlich aus allen Veröffentlichungen solange die Zitate nicht zu Umfangreich und als solche ausreichend gekennzeichnet sind.

 

hiram

Geschrieben

@Hiram:

1. Würde ich hier meinen, dass das Zitat sehr wohl zu umfangreich ist, denn es handelt sich um das gesamte Werk

 

2. handelt es sich ja hier nicht um ein Zitat das eigene Ausführungen unterstützen soll

 

3. Ups blush.gif  jetzt muss ich mich selber korrigieren. Zitate müssen sehr wohl mit einer Quellenangabe versehen werden. Die Quellenangabe alleine berechtigt aber zu gar nichts. Nur weil ich sage woher ich etwas geklaut habe, darf ich noch lange nicht klauen.

 

Hier der Link zu dieser Diskussion

 

 

 

 

Geschrieben

Hei,

 

Ich hab eine kleine, nette "SL-Hilfe" gebaut:

 

Eine PDF-Datei, in der man die AEP/ZEP/KEP der Spieler eintragen kann; würfe auf z.B. Baukunde, Wahrnehmung, Sechster Sinn können automatisch für alle auswürfelt werden. Auf der zweiten Seite befindet sich der Albische Kalender. Hier kann man per Knopfdruck Minuten, Stunden, Tag, Monate zur Zeit hinzuaddieren. Das aktuelle Datum wird natürlich angezeigt.

 

Der Nachteil wäre allerdings, dass man beim Rollenspiel einen PC oder Mac neben sich stehen haben muss. Wenn interesse besteht, schicke ich dat Dingens zu jemanden, der es zum Download bereitstellt.

 

Frage an Lizenzrechtler: Da in dem gesamten Dokument nicht auf Midgard verwiesen wird, aber Midgard-Spezifische Sachen wie eben "Baukunde" etc. enthalten sind, muss ich Elsa fragen? Es baut ja immerhin auf den Midgard-Regeln auf.

 

Rana  satisfied.gif

Geschrieben

Ich glaube nicht das da wirklich Probleme bestehen Rana. Dies ist aber nur eine persönliche Meinung, die ich nicht durch Gesetzestexte etc. belegen kann. Ich kann mir aber nicht vorstellen das dir Elsa hier schwierigkeiten machen wird. Aber wenn du sie extra fragst, weil du unsicher bist, schadet es keinenfalls.

Geschrieben

sehe das momentan noch etwas anders. kann leider an der uni mein posting zum urheberrecht im Boss-strang nicht umkopieren (mach ich aber zu hause mal). vielleicht lest ihr das mal...

Geschrieben

@Einskaldir: In deinem dortigen Posting erwähnst du ja das Forum von Recht.de und genau dort hab ich eine Fragestellung entdeckt die lautete: Darf ich in einem Forum Songtexte posten -> die Antwort war nein.

Geschrieben

das mag ja sein. aber was ich kurz überflogen habe, waren die antworten relativ unbegründet, was ich sehr schade finde.

die auflistung der songtexte von denen da die rede war, war aber offensichtlich auch eine, um des auflistens willen.

in unserem boss-strang ,werden sie aber auch zum meinungsaustausch und zur diskussion gestellt. deshalb glaube ich, das die bewertung da aus den von mir angeführten gründen eine andere ist.

 

 

 

 

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Aug. 05 2002,16:50)</td></tr><tr><td id="QUOTE">das mag ja sein. aber was ich kurz überflogen habe, waren die antworten relativ unbegründet, was ich sehr schade finde.

die auflistung der songtexte von denen da die rede war, war aber offensichtlich auch eine, um des auflistens willen.

in unserem boss-strang ,werden sie aber auch zum meinungsaustausch und zur diskussion gestellt. deshalb glaube ich, das die bewertung da aus den von mir angeführten gründen eine andere ist.<span id='postcolor'>

Es ist und bleibt aber immer noch die Tatsache, das man nur Teile eines Werkes und das nur in gewissen Umfang zitieren darf. Ich weiss nicht in wie weit das im Boss-Strang passierte, aber im Schwampf postete z.B. Odysseus komplette Songtexte und zwar nicht um sie zu diskutieren oder eines seiner Argumente damit zu unterstützen. Und ich kann mir nicht vorstellen das man unter "Teile eines Werkes" das gesamte Werk versteht.

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Aug. 05 2002,22:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE">wo steht denn, dass man nur teile zitieren darf?<span id='postcolor'>

Sonst dürfte ich hier ja auch das Komplette Regelwerk posten um eine Argumentation zu begründen oder?

Geschrieben

nun dann müsstes du schon eine umfangreiche wissenschaftliche arbeit über das regelwerk schreiben. eine art regelwerkkommentar. dann ginge das wohl. ansonsten würden deine erläuterungen zu einem mißverhältnis von original und eigener arbeit führen. das wäre dann nicht mehr von § 51 UrhG gedeckt.

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Aug. 06 2002,00:32)</td></tr><tr><td id="QUOTE">nun dann müsstes du schon eine umfangreiche wissenschaftliche arbeit über das regelwerk schreiben. eine art regelwerkkommentar. dann ginge das wohl. ansonsten würden deine erläuterungen zu einem mißverhältnis von original und eigener arbeit führen. das wäre dann nicht mehr von § 51 UrhG gedeckt.<span id='postcolor'>

Und das ist deiner Meinung nach nicht der fall, wenn ich einen Liedertext poste und dazu schreibe, "mir gefällt das Lied"?

 

Ich gebe nicht vor mich hier wirklich gut auszukennen aber ich habe die Experten auf Recht.de so verstanden, dass man nur Teile von Werken zitieren darf.

Geschrieben

Sorry einskaldir, aber ich verstehe wirklich nicht, wie Du zu der Rechtsauffassung kommen kannst, dass das Zitieren eines kompletten Werkes (hier Songtext) urheberrechtlich gedeckt sei.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Aug. 05 2002,22:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE">wo steht denn, dass man nur teile zitieren darf?<span id='postcolor'>

 

Im von Dir angeführten §51 UrhG:

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (§51 @ UrhG)</td></tr><tr><td id="QUOTE">

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

 

1.  einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.  Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3.  einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.<span id='postcolor'>

(Hervorhebungen durch mich.)

Der Boss-Faden fällt definitiv nicht unter 1., sondern unter 2. Es dürfen also bestenfalls einzelne Stellen aus dem Werk zitiert werden.

Hinzu kommt noch, dass zusätzlich das amerikanische Copyright gilt, dass hier "skilled labor" voraussetzt, was ebenfalls nicht angenommen werden kann...

Geschrieben

ich komme darauf, weil ich folgendes in einem lehrbuch gefunden habe:

 

die verwertungsrechte der urheber werden auch durch das zitatrecht eingeschränkt. zweck der zitatfreiheit ist es, die freiheit der auseinandersetzung mit fremden gedanken zu fördern, und zwar auch so, dass politische wissenschaftliche oder geistige strömungen durch wörtliche wiedergabe einzelner stellen aus geschützten werken anderer deutlich gemacht werden können ( Kleinzitat). das kleinzitat ist auch bei webseiten und multimediawerken möglich, wobei, wenn es nicht anders geht, ganze werke zitiert werden können.. zitate sind aber immer nur "in einem durch den zweck gebotenen umfang" zulässig, was im einzelfall den zitierumfang beschränkt.

 

beim zitieren ist folgendes zu beachten:

es muss eine inner verbindung zwischen dem eigenen werk und dem zitierten werk bestehen. diese liegt nur vor, wenn das zitat zur erläuterung, veranschaulichung oder bestätigung der eigenen gedankenführung oder im rahmen der auseinadersetzung mit dem zitierten werk benutzt wird. dabei kann da zitat auch als blickfang, als beispiel verwendet oder als motto vorangestellt werden.

 

zit. dietrich harke; Urheberrecht, 2. Aufl., carl heymanns verlag , münchen 2001

 

diese argumentation war inbesondere in einem themenkomplex gebettet, in dem es darum ging, was bei der erschaffung der eigenen homepage zu beachten sei.

da hier aber nur einzelne gedanken gepostet werden und das forum nicht zur wiedergabe von fremden werken gedacht ist, ist erst recht keine verletzung des urheberrechts in der wiedergabe von songtexte, inbesondere zum gedankenaustausch, was hauptzweck des forums ist, zu sehen.

 

wichtig ist allerdings das richtige zitat. ein hyperlink reicht dazu, wie ich zumindest in einem kommentar gefunden habe, nicht aus.vielmehr muss der verfasser und möglichst genau der ursprung (sprich album,label) bezeichnet werden.

 

 

das hatte ich schon im boss strang gepostet. wie gesagt, dass ist nur meine interpretation dieser meinung. mag auch sein, dass es sich dabei innerhalb der juristerei um eine mindermeinung handelt. meine urheberrechtskenntnisse sind wie die von hendrik nicht wirklich vorhanden.

Geschrieben

tja ich schätze das mit den ganzen songtexten geht wohl eher wirklich nicht. hatte das nochmal im rechtsforum gepostet und leider nur eine antwort (ohne urteile oder aufsätze) erhalten.  angryfire.gif

 

wir sollten uns also wirklich nur an auszüge mit qellenangabe halten.

 

es sei denn, wir propagieren die gesamten forumsbeiträge als eine einzige wissenschaftliche arbeit. vielleicht gehts dann....  biggrin.gif

  • 1 Monat später...
Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Semour @ Sep. 09 2002,19:55)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Nach dem 'Schutzlandprinzip' kann amerikanisches Urheberrecht nur in den USA verletzt werden.

Ebenso wie deutsches Urheberecht nur in Deutschland verletzt werden kann.

 

Da der Tatort Deutschland ist, dürfte das amerikanische Recht keine Anwendung finden.<span id='postcolor'>

Tja, leider gilt das nicht im Internet. Der Betreiber eines Internetangebots kann theoretisch überall auf der Welt verklagt werden, eine Folge der gobalisierten Welt.

Die einzige Chance, das amerikanische copyright zu umgehen, wäre, das Angebot für Seitenabrufe aus Regionen zu sperren, in denen copyright statt Urheberschutz gilt... Viel Spass dabei. wink.gif

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Hallo an alle "Urheberrechtsexperten":

 

Ich habe bei den [thread=1575]Gedichten[/thread] im Rest der Welt meine Bedenken gegen die vollständige Zitierung eines Liedtextes von Herbert Grönemeier angemeldet, woraufhin Fundgil den Beitrag vorerst geändert hat. Da ich keine Ahnung vom Urheberrecht habe und nur aus einer Vermutung heraus die Sache angesprochen habe, nun die Frage, ist es statthaft, Liedtexte hier komplett reinzustellen?

 

Euer

 

Bruder Buck

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