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Geschrieben
Eben darauf kommt es an. Es passiert während eines Kampfes. Das ist mehr als eine diffuse Gefahr. Ein Zauberer weiß, dass er als Zauberer auch hinter den Reihen Primärziel ist.

Die Frage ist, wie man das behandeln würde, wenn der Zauberer "normal" also ohne Scharfschießen beschossen würde. Darf er seinen Zauber abbrechen und Abwehren oder darf er es nicht? Wenn er die Wahl hat, ist ein Scharfschuss nicht möglich.

 

Viele Grüße

Harry

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Geschrieben
Eben darauf kommt es an. Es passiert während eines Kampfes. Das ist mehr als eine diffuse Gefahr. Ein Zauberer weiß, dass er als Zauberer auch hinter den Reihen Primärziel ist.

Die Frage ist, wie man das behandeln würde, wenn der Zauberer "normal" also ohne Scharfschießen beschossen würde. Darf er seinen Zauber abbrechen und Abwehren oder darf er es nicht? Wenn er die Wahl hat, ist ein Scharfschuss nicht möglich.

 

Jepp, genau so sehe ich es.

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben
Eben darauf kommt es an. Es passiert während eines Kampfes. Das ist mehr als eine diffuse Gefahr. Ein Zauberer weiß, dass er als Zauberer auch hinter den Reihen Primärziel ist.

Die Frage ist, wie man das behandeln würde, wenn der Zauberer "normal" also ohne Scharfschießen beschossen würde. Darf er seinen Zauber abbrechen und Abwehren oder darf er es nicht? Wenn er die Wahl hat, ist ein Scharfschuss nicht möglich.

 

Viele Grüße

Harry

 

Hi,

ich glaube es dreht sich im Kreis. Abwehren darf der Zauberer (oder jeder anderer Zuschauer, der sich grad nicht bewegt) nur, wenn er den Angriff kommen sieht. Dann ist natürlich auch kein gezielter Schuss mit Scharfschießen möglich.

 

Tagsüber muss der Angriff daher von hinten erfolgen, denn - so sagen es die Regeln - von vorne müsste der Schütze für seinen Schuss kurz sein Versteck verlassen, so dass das Opfer reagieren und ausweichen kann.

 

@Rabeneschen, letzter punkt: Meiner Meinung reicht ein bisschen Schatten tagsüber nicht aus. Ich würde den gezielten Schuss nur von hinten erlauben.

 

Guß

Stefan

Geschrieben
Abwehren darf der Zauberer (oder jeder anderer Zuschauer, der sich grad nicht bewegt) nur, wenn er den Angriff kommen sieht.

Die Frage, ob der Zauberer abwehren darf oder nicht, halte ich für einen guten Maßstab, wenn nicht den einzigen, ob ein Schwarfschuss möglich ist oder nicht.

 

Davon abgesehen muss ein Schütze nicht zwingend aus seiner Deckung kommen, wenn er schießt. Schatten kann da - je nach Situation - durchaus ausreichend sein. Stell dir vor, du stehst mit dem Gesicht zur Sonne an einem hellen Tag wie heute und vor dir ist ein kleines Wäldchen. Du siehst schlicht und einfach nicht, ob sich jemand vor dem Wäldchen befindet oder nicht, selbst wenn sich dieser Jemand bewegt.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben

Wie gesagt, die Regeln sagen, dass gezielte Schüsse/Würfe angewendet werden können, falls das Opfer "nichts von der Anwesenheit des Schützen weiß" (DFR, S. 249), z. B. bei einem Hinterhalt.

 

Zum Thema Hinterhalt bei Tageslicht (siehe Beitrag von Bernson) sagen die Regeln: "Die beste Deckung verbirgt den Angreifer nicht völlig, sobald er zum Schuß oder Wurf ansetzt" (DFR, S. 236).

 

In den Beispielen für gezieltes Schießen/Werfen und Meucheln sind explizit Beispiele mit Kampfhandlung dargestellt.

Geschrieben

@hjmaier u. HarryB: Warum sollte man eurer Meinung nach in einem Kampf "Geschossen ausweichen" als Aktion wählen, wenn man in einem Kampf eh immer mit einem Fernkampfangriff rechnet?

 

In den Regeln ist diese Option explizit angegeben, um einem Schuss aus dem Hinterhalt/einem gezielten Schuss/Wurf zu entgehen. Innerhalb eines Kampfes sehen die Regeln darüber hinaus keine weiteren Aktionsalternativen mit einem gleichen/ähnlichen Effekt vor.

Geschrieben
Abwehren darf der Zauberer (oder jeder anderer Zuschauer, der sich grad nicht bewegt) nur, wenn er den Angriff kommen sieht.

Die Frage, ob der Zauberer abwehren darf oder nicht, halte ich für einen guten Maßstab, wenn nicht den einzigen, ob ein Schwarfschuss möglich ist oder nicht.

 

Ich hatte gestern denselben Einfall, habe ihn aber nach einiger Überlegung nicht gepostet, weil ich ihn letztlich irreführend finde: Der Zauberer unterscheidet sich in seiner Abwehrmöglichkeit in diesem Fall nicht von einem X-beliebigen anderen Zuschauer(, der vielleicht gerade seine Fingernägel reinigt).

 

Schatten kann da - je nach Situation - durchaus ausreichend sein. Stell dir vor, du stehst mit dem Gesicht zur Sonne an einem hellen Tag wie heute und vor dir ist ein kleines Wäldchen. Du siehst schlicht und einfach nicht, ob sich jemand vor dem Wäldchen befindet oder nicht, selbst wenn sich dieser Jemand bewegt.

 

Ich kann mir das gut vorstellen, aber das jetzt von Fall zu Fall unterschiedlich festzulegen, wäre mir zu willkürlich. Wenn jemand einen Hinterhalt explizit so plant, dass die Opfer von der Sonne geblendet werden und die Angreifer im dunkelsten Schatten verborgen sind, würde ich nach festlegung der wolkenwahrscheinlichkeit und misslungener Wahrnehmungs-Probe o.ä. der Opfer einen gezielten Schuss ausnahmsweise zulassen.

 

Viele Grüße

Stefan

Geschrieben
Ich kann mir das gut vorstellen, aber das jetzt von Fall zu Fall unterschiedlich festzulegen, wäre mir zu willkürlich.

Curilias hat ja die Regeln zu dieser Frage zitiert. Die Regeln sind für die meisten Anwendungsfälle auch hinreichend genau. Dass es in Einzelfällen eine davon abweichende Regelung geben mag, will ich aber nicht ausschließen.

 

@Curilias: Ich muss erst die Regeln nachlesen, bevor ich mich zu "Geschossen ausweichen" äußere.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben
Die Frage ist, wie man das behandeln würde, wenn der Zauberer "normal" also ohne Scharfschießen beschossen würde. Darf er seinen Zauber abbrechen und Abwehren oder darf er es nicht? Wenn er die Wahl hat, ist ein Scharfschuss nicht möglich.
Das Argument ist nachweislich falsch. Duelle werden explizit als eine der Gelegenheiten genannt, bei denen Scharfschießen eingesetzt werden kann (DFR S. 249), und auch ein Duellant hätte die Wahl, abzuwehren. Wo ist der Unterschied zum Zauberer?

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
Die Frage ist, wie man das behandeln würde, wenn der Zauberer "normal" also ohne Scharfschießen beschossen würde. Darf er seinen Zauber abbrechen und Abwehren oder darf er es nicht? Wenn er die Wahl hat, ist ein Scharfschuss nicht möglich.
Das Argument ist nachweislich falsch. Duelle werden explizit als eine der Gelegenheiten genannt, bei denen Scharfschießen eingesetzt werden kann (DFR S. 249), und auch ein Duellant hätte die Wahl, abzuwehren. Wo ist der Unterschied zum Zauberer?

Der Duellant verzichtet freiwillig auf jeden Fall auf die Abwehr und hält still. Der Zauberer hält sich die Option abzuwehren offen.

 

Viele Grüße

Harry

Geschrieben
Der Duellant verzichtet freiwillig auf jeden Fall auf die Abwehr und hält still. Der Zauberer hält sich die Option abzuwehren offen.
Der Duellant kann ja betrügen und im letzten Augenblick doch ausweichen. Er hat also genau dieselbe Option.

 

Welchen Unterschied soll es für den Schützen machen, dass sein Ziel ausweichen könnte, wenn es sich freiwillig entscheidet, dies doch nicht zu tun?

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
@hjmaier u. HarryB: Warum sollte man eurer Meinung nach in einem Kampf "Geschossen ausweichen" als Aktion wählen, wenn man in einem Kampf eh immer mit einem Fernkampfangriff rechnet?

Ich antworte mal einfach: Der Schütze erhält WM-2

Geschossen ausweichen.

Der Abenteurer ändert ständig seine Position,

läuft in Schlangenlinien und hechtet von Deckung

zu Deckung. Daher erhalten Gegner einen

Abzug von -2 auf EW:Angriff, wenn sie

ihn mit Schuß- oder Wurfwaffen attackieren.

Zusätzlich darf er auch dann einen WW:Abwehr

machen, wenn er im Fernkampf aus dem

Hinterhalt angegriffen wird, denn er rechnet

ja mit Beschuß.

Geschrieben
@hjmaier u. HarryB: Warum sollte man eurer Meinung nach in einem Kampf "Geschossen ausweichen" als Aktion wählen, wenn man in einem Kampf eh immer mit einem Fernkampfangriff rechnet?

Ich antworte mal einfach: Der Schütze erhält WM-2

Geschossen ausweichen.

Der Abenteurer ändert ständig seine Position,

läuft in Schlangenlinien und hechtet von Deckung

zu Deckung. Daher erhalten Gegner einen

Abzug von -2 auf EW:Angriff, wenn sie

ihn mit Schuß- oder Wurfwaffen attackieren.

Zusätzlich darf er auch dann einen WW:Abwehr

machen, wenn er im Fernkampf aus dem

Hinterhalt angegriffen wird, denn er rechnet

ja mit Beschuß.

 

Ok, welchen Sinn hat dann Geschossen ausweichen außer dem Abzug von -2 auf EW:Angriff?.

 

Vor dem Hintergrund von Hinterhalt bzw. gezielter Schuss/Wurf: Warum sollte man die Aktion Geschossen ausweichen wählen, wenn es doch scheinbar einfach ausreicht mit einem Fernkampfangriff zu rechnen (eben außer den angesprochenen WM-2 auf einen normalen EW:Fernkampfangriff). Für mich gibt das keinen Sinn.

 

Zumal DFR, S. 236 vor dem Hintergrund eines Hinterhalts besagt: "Eine Ausnahme bilden nur Abenteurer, die Geschossen ausweichen (s. oben)."

Geschrieben

Er rechnet mit einem Hinterhalt, hat aber keine Ahnung wo der Feind sitzt, deswegen könnte er, wenn er sich normal bewegt, zum Ziel eines Scharfschützen werden (ohne die Option Auszuweichen). Da er sich aber zusätzlich zum Hinterhalt auch noch auf den Beschuß mit FK-Waffen einstellt (sich im zickzack bewegt und Deckung sucht) steht ihm erstens eine Abwehr gegen normale FK-Angriffe zu, und zweitens ein Scharfschütze kann seine Kehle somit auch nicht aufs Korn nehmen! :notify:

 

Würd ich behaupten:disturbed:

Geschrieben
:confused:

 

Jetzt bin ich schon ziemlich verwirrt :uhoh:

 

"Sorgfältiges zielen" würde also auf jeden Fall funktionieren, falls ich die Zeit dazu habe (1 Kampfrunde?) und ich würde +4 auf den Wurf in der nächsten Runde kriegen ? Würde mein Zielen unterbrochen werden, wenn ich abwehren muss ?

 

Meine Frage bezüglich Bonus eines Scharfschützen gegen Deckungs-malus will anscheinend niemand beantworten :down:

 

Scharfschiessen würde also nur funktionieren, wenn der Magier nichts von mir wüsste, also wenn ich mich irgendwo im Schatten verstecke !? :disturbed:

 

Hi Rabenesche!

 

Sorgfältig zielen dauert mindestens 1 Runde (Aber wenn Du willst kannst Du beliebig lange zielen) und bringt +4 auf den direkt darauffolgenden Angriff.

 

Eine Abwehr unterbricht das Zielen auf alle Fälle da Du Dich dazu ja bewegen musst. M.M.n. unterbricht auch ein Resistenzwurf gegen physikalische Zauber das Zielen.

 

Das sehe ich anders. Solange der Magier sich auf das Zaubern konzentriert ist er die perfekte Zielscheibe.

 

Gruss

 

Chaos

Geschrieben

Es gibt ja im prinzip zwei Optionen wann Scharfschiessen verwendet werden darf:

 

Mal sehen ob ich richtig zusammenfassen kann:confused:

 

1. Das Opfer ist Ahnungslos, heisst es sieht weder den Schützen noch das kommende Geschoß (heißt bei Tageslicht nur von hinten)....

Wenn das Opfer den Scharfschützen nicht sieht aber erahnt kann es trotzdem von hinten "erschossen werden" (Nachts zur not auch von vorne, wenn nicht genug Licht da ist), wenn es nicht "geschossen ausweicht" ....und das alles nur bis zum mittleren Bereich der Waffe...

 

2. Das Opfer ist im Nahbereich der Waffe und wird "in Schach gehalten"....

 

diese Option ist mir schleierhaft....wenn ich in Schach gehalten werde habe ich doch auch ne Ausweichoption, oder nicht ?

Das würde bedeuten, daß der Magier in meinem Beispiel einfach nur stirbt, wenn er sich nicht von der Stelle rührt und stattdessen 10s zaubert....angenommen ich werde bei meinem 10s langem in Schachhalten und zielen nicht gestört :confused:

Geschrieben
Es gibt ja im prinzip zwei Optionen wann Scharfschiessen verwendet werden darf:

 

Mal sehen ob ich richtig zusammenfassen kann:confused:

 

1. Das Opfer ist Ahnungslos, heisst es sieht weder den Schützen noch das kommende Geschoß (heißt bei Tageslicht nur von hinten)....

Wenn das Opfer den Scharfschützen nicht sieht aber erahnt kann es trotzdem von hinten "erschossen werden" (Nachts zur not auch von vorne, wenn nicht genug Licht da ist), wenn es nicht "geschossen ausweicht" ....und das alles nur bis zum mittleren Bereich der Waffe...

 

2. Das Opfer ist im Nahbereich der Waffe und wird "in Schach gehalten"....

 

diese Option ist mir schleierhaft....wenn ich in Schach gehalten werde habe ich doch auch ne Ausweichoption, oder nicht ?

Das würde bedeuten, daß der Magier in meinem Beispiel einfach nur stirbt, wenn er sich nicht von der Stelle rührt und stattdessen 10s zaubert....angenommen ich werde bei meinem 10s langem in Schachhalten und zielen nicht gestört :confused:

 

 

Zu 1.: ~ korrekt

Zu 2.: Wer in Schach gehalten wird, ist wehrlos (DFR, S. 236).

 

Grüße,

Tede

Geschrieben
1. Das Opfer ist Ahnungslos, heisst es sieht weder den Schützen noch das kommende Geschoß (heißt bei Tageslicht nur von hinten)....

Wenn das Opfer den Scharfschützen nicht sieht aber erahnt kann es trotzdem von hinten "erschossen werden" (Nachts zur not auch von vorne, wenn nicht genug Licht da ist), wenn es nicht "geschossen ausweicht" ....und das alles nur bis zum mittleren Bereich der Waffe...

[/Quote]

Meiner Meinung nach darf das Opfer den Schützen nicht sehen, das Geschoß dürfte zu schnell sein, um es zu sehen, eine Ausnahme wäre eine Wurfwaffe.

 

Wenn das Opfer den Scharfschützen "erahnt", ist es nicht ahnungslos.

 

Und irgendwie widerspricht sich in meinem Kopf dies "in Schach halten erlaubt Scharfschiessen" und der Zauberer auf den kein Scharfschiessen angewandt werden darf, weil er theoretisch Ausweichen könnte. Der in Schach Gehaltene könnte auch eine plötzliche Bewegung machen.

Geschrieben

:colgate: Bei mir widerspricht sich auch vieles im Kopf wenn ich versuche manche Regeln logisch nachzuvollziehen....trotzdem würde ich gerne nur die offizielle Regelfrage klären und nicht allzusehr in Hausregeln abschweifen.

 

Deswegen würde ich keine Unterscheidung zwischen Wurf- und Schusswaffen machen.... Wenn jemand von vorne mit einem Bogen auf mich schiesst....kann ich zumindest reflexartig die Arme hochnehmen mich zur Seite drehen usw.

 

Und daß das "Erahnen" der Gefahr ausreicht um nicht erschossen zu werden...steht nirgends in den Regeln...

 

Wenn ich ahne daß mich jemand aufs Korn nimmt...und der mir in den Rücken schiesst....kann ich nix machen:after:

 

 

Das mit dem in Schach halten....check ich persönlich auch nicht:silly:

Geschrieben

Das mit dem in Schach halten....check ich persönlich auch nicht:silly:

 

Das ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. Wenn dich jemand mit der z.B. Armbrust bedroht, dann hällst du erst mal still und machst keine falsche Bewegung. Derjenige, der Dich bedroht achtet im Gegenzug auf jede falsche Bewegung und hat den Finger am Abzug. Wenn Du nun zuckst, dann drückt er ab. Er hat die ganze Zeit ja schon auf Dich gezielt und es ist wirklich nur ein Fingerkrümmen. So schnell kannst Du nun wirklich nicht ausweichen und Du zählst regeltechnisch als wehrlos, erleidest also automatisch schweren Schaden, wenn Du getroffen wirst.

Soooo schwer is es nicht. :dunno:

 

 

Grüße Alondro

Geschrieben

:rolleyes: Das 08/15 "in Schach halten" ist mir schon klar....wenn man z.B. mit Armbrüsten bewaffneten Wachen verhaftet wird u.ä.

 

Hier sind aber Teilweise Situationen genannt worden, die als "in Schach halten" gelten sollten...es aber nicht wirklich waren....

 

Es stellt sich die Frage: Kann ich in Schach gehalten werden, wenn ich nichts davon weiss?

 

@ Alondro :Als Beispiel sei hier der Magier zu nennen, der bei unserem letzten Spielabend gezaubert hat....während ich mit dem Speer auf Ihn gezielt habe...

 

Jetzt haben hier einige behauptet, daß man in Schach gehalten wird wenn man sich eine Runde lang nicht vom Fleck rührt, während der andere auf mich mit einer FK-Waffe zielt...dann könnte er Scharfschiessen bentzen....

Ich zweifle ob das reicht, schliesslich habe ich als Magier die Chance meinen Zauber zu unterbrechen um auszuweichen...somit gelte ich nicht als "wehrlos"

 

Was anderes wäre ein Duell bei dem nicht ausgewichen wird, oder Verhaftung u.Ä

Geschrieben

Es stellt sich die Frage: Kann ich in Schach gehalten werden, wenn ich nichts davon weiss?

 

Jetzt haben hier einige behauptet, daß man in Schach gehalten wird wenn man sich eine Runde lang nicht vom Fleck rührt, während der andere auf mich mit einer FK-Waffe zielt...dann könnte er Scharfschiessen bentzen....

Ich zweifle ob das reicht, schliesslich habe ich als Magier die Chance meinen Zauber zu unterbrechen um auszuweichen...somit gelte ich nicht als "wehrlos"

 

Was anderes wäre ein Duell bei dem nicht ausgewichen wird, oder Verhaftung u.Ä

 

Im Schach gehalten zu werden, wenn man davon nichts weiß ist nicht möglich. Vielmehr ist es die Falsche Wortwahl und schießt am Sinn des Ausdruckes "im Schach halten" vorbei. Das ist einfach ein Schuss auf einen Ahnungslosen.

 

Wenn der für eine Runde verharrende mit einem Angriff rechnet und die Gegenwehr noch nicht aufgegeben hat (was die Voraussetzung für ein "im Schach halten" ist) ist er nicht wehrlos und kann abwehren/ausweichen, wenn er registriert: Holla, der zielt aber lange auf mich. Da beweg ich mich mal lieber wieder. Also kein Scharfschießen.

 

Grüße Alondro

Geschrieben

 

Im Schach gehalten zu werden, wenn man davon nichts weiß ist nicht möglich. Vielmehr ist es die Falsche Wortwahl und schießt am Sinn des Ausdruckes "im Schach halten" vorbei. Das ist einfach ein Schuss auf einen Ahnungslosen.

 

 

Grüße Alondro

 

@ Alondro: So hab ichs auch ausgelegt...ansonsten wäre Scharfschiessen viel zu übel! Aber Vorsicht: Ahnungslos (laut Scharfschiess-Regeln :disturbed: ) wär er aber nur, wenn der Scharfschütze für das Opfer unsichtbar ist....hiesse bei Schuss in den Rücken, wenn das Opfer keine Ahnung hat wo genau der Scharfschütze sitzt.

 

:confused:

 

Eine Sache stört mich doch noch....irgendjemand hat ein Beispiel (mit dem vom Pferd absteigendem Heerführer) genannt, daß es nicht reicht, wenn der Scharfschütze beim Schiessen in völliger Dunkelheit verborgen ist, wenn das Opfer im Tageslicht steht. Da würde es das Geschoss kommen sehen.

 

Muss also alles in völliger Dunkelheit passieren oder im Rücken des Opfers....

Jetzt sehen aber die wenigsten (menschlichen nicht magisch begabten) Helden nix in völliger Dunkelheit....

 

Welche Beleuchtung erlaubt es dem beschossenen Wachmann noch! auszuweichen? Reicht schon eine Fackel um nicht das Opfer eines Scharfschusses von vorne zu werden?

Geschrieben
Ich zweifle ob das reicht, schliesslich habe ich als Magier die Chance meinen Zauber zu unterbrechen um auszuweichen...somit gelte ich nicht als "wehrlos"
Natürlich gilt ein Zauberer, der die Chance hat, seinen Zauber abzubrechen, dies aber nicht tut, gemäß den Midgard-Regeln als wehrlos!

 

Für einen gezielten Schuss auf ihn ist es auch völlig unnötig, eine Runde auf ihn zu zielen. Die ganze Diskussion um "im Schach halten" führt in die Irre, hier trifft vielmehr der Fall "freiwilliger Verzicht auf Abwehr" zu.

 

Wenn ich als Zauberer bemerke, dass jemand mit einer Fernkampfwaffe auf mich anlegt, dann muss ich entweder meinen Zauber abbrechen und ausweichen, oder ich muss die Konsequenzen tragen - einschließlich eines gezielten Schusses. Wenn ich nicht will, dass auf mich gezielt geschossen wird, dann kann ich das jederzeit verhindern, aber dazu muss ich eben meinen Zauber abbrechen.

 

Wenn ich dagegen nicht auf die Bedrohung durch den Schützen reagiere, sondern ungerührt meinen Zauber zu beenden versuche, ist die Situation für den Schützen nicht anders, als wenn ich von seiner Anwesenheit nichts ahnte. Also ist ein gezielter Schuss möglich.

 

Gruß

Pandike

Geschrieben
:colgate: Bei mir widerspricht sich auch vieles im Kopf wenn ich versuche manche Regeln logisch nachzuvollziehen....trotzdem würde ich gerne nur die offizielle Regelfrage klären und nicht allzusehr in Hausregeln abschweifen.

 

[... ]

Wenn du wirklich eine offizielle Antwort möchtest, sei so lieb und schicke mir die konkrete Fragestellung noch einmal per PN. Ich habe hier nämlich den Überblick verloren.

 

Grüße

Christoph

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