KajaZornbringer Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Laß mich kurz nachdenke, weil ich mit paypal bei I-Tunes Musik kaufe habe ich eine ?massiv? erhöhte Gefahr von Homeland Security als Terrorist eingestuft zu werden. Darum werde ich in Deutschland kreditunwürdig. Und das glaubst du jetzt ernsthaft Wahrscheinlich wird sie das aufgrund ihres Namens nicht betreffen, aber eine simple Namensverwechslung reicht aus. Da können sie wieder sagen, daß sie das nicht betrifft. Aber es betrifft andere. Aber das ist ihnen dann auch egal. Ich habe immer gedacht, dass Rasterfahndung, ihre Auswüchse und ihre Pannen im Schulunterricht durchgenommen werden (wahrscheinlich wurden). Aber das betrifft ja schon wieder nur andere.
Wulfhere Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Na ja das nichteinlösen von Lastschriften sagt klar ziemlich viel über die Kreditwürdigkeit aus. Sollte man ja nicht vergessen... :lookaound: Das hängt davon ab, ob sie wegen Deckungsmangel oder wegen Widerspruch nicht eingelöst werden. Na ja gegebenénfalls nur bedingt, falls der Kontoinhaber schnell genug ist.
Tuor Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Ich bin zwar kein Fachmann für internationales Privatrecht. Probleme sehe ich hier für Privatkunden aber dennoch nicht. PayPal ist als Bank auf dem deutschen Markt tätig und unterliegt damit der deutschen Bankenaufsicht. Bei Streitigkeiten sind deutsche Gerichte zuständig, weil der Erfüllungsort Deutschland ist. Werden die deutschen Datenschutzbestimmungen verletzt, macht sich PayPal nach deutschem Recht schadensersatzpflichtig. So sieht es aus meiner Sicht rechtlich für Privatkunden aus. Bei Kaufläuten mag anderes gelten.
Sulvahir Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Na ja das nichteinlösen von Lastschriften sagt klar ziemlich viel über die Kreditwürdigkeit aus. Sollte man ja nicht vergessen... :lookaound: Das hängt davon ab, ob sie wegen Deckungsmangel oder wegen Widerspruch nicht eingelöst werden. theoretisch...
castor Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 (bearbeitet) Na ja das nichteinlösen von Lastschriften sagt klar ziemlich viel über die Kreditwürdigkeit aus. Sollte man ja nicht vergessen... :lookaound: Das hängt davon ab, ob sie wegen Deckungsmangel oder wegen Widerspruch nicht eingelöst werden. theoretisch... Um das ganze noch ein bißchen zu unterfüttern, hier ein Zitat aus dem Scoring-Bericht für das Bundesministerium für Verbraucherschutz: Eine besondere Rolle spielt das Scoring bei Kreditverträgen ohne direktem Kontakt zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer bzw. im Massengeschäft, das teilweise von externen Dienstleistungsunternehmen, sog. Kreditfirmen, wahrgenommen wird.41 Hier ist es für den Kreditgeber oft objektiv nicht möglich, oft finanziell nicht sinnvoll, den Kreditnehmer umfassend zu beraten und im Rahmen dieser Beratung die individuellen Daten zu erheben, die bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen. Umso wichtiger werden - möglichst billige, aber doch risikoadäquate - Auskünfte von Auskunfteien. Liegen über die Vertragspartner keine Negativdaten bei Auskunfteien vor, so gewinnt ein beauskunfteter Score eine entscheidungserhebliche Relevanz. Dies gilt für den gesamten Versandhandel mit Verbraucherkrediten und insbesondere für den Online-Handel bzw. den Electronic Commerce (E-Commerce). ... Das Scoring-Verfahren, im Internet-Handel schon weit verbreitet, rastert seine Daten: wohnt er in einer schlechteren Gegend, klingt sein Name ausländisch, gibt es keine Ware auf Rechnung. Er gilt als unzuverlässiger Kunde, ohne das Geringste verschuldet zu haben. Und [Fußnote entfernt] das ist erst der Anfang. Welches orwellsche Potenzial die digitale Welt entwickeln kann, wenn sie etwa auf das Gesundheitswesen übergreift, ist eine erschreckende Vorstellung ...42 Scoring hat nicht nur Auswirkungen bei der Frage, ob eine Kreditvergabe erfolgen soll, sondern auch, unter welchen Bedingungen dies der Fall ist (Zinsen, Laufzeit, Dispo; sog. risikoorientiertes Pricing). Einige Kreditinstitute passen schon jetzt die Kreditzinsen an die Kundenbonität an. Die Citibank staffelt ihre Kreditzinsen seit Jahren nach dem Einkommen der Antragsteller.43 Bei einem Vergleich der Stiftung Warentest Mitte 2005 standen 54 Pauschalpreisangebote mit bonitätsunabhängigen Konditionen 9 bonitätsbedingt gestaffelte Angebote gegenüber.44 Die Tendenz ist zunehmend. Nach welchen Kriterien die Beurteilungen erfolgen, ist den Verbrauchern i.d.R. nicht transparent. Zunehmend denken Kreditinstitute auch über bonitätsabhängige Zinsanpassungen während der Kreditvertragsdauer nach.45 Viele Banken, v.a. Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Großbanken, sind aber insofern noch zurückhaltend. Mit Rechtsverbindlichkeit der Baseler Eigenkapitalrichtlinie der Europäischen Union (Basel II)46 ist damit zu rechnen, dass die scoreabhängigen Vertragsbedingungen zunehmen werden.47 Kredit-Scoring erfolgt anlässlich der unterschiedlichsten Formen der Kreditgewährung. Die klassische Form der Kreditgewährung erfolgt durch ein Kreditinstitut durch einen persönlichen Antrag. Der Kredit kann als Konsumentenkredit gewährt werden, zum Kauf eines Autos oder zur Baufinanzierung bzw. zum Erwerb einer Immobilie. Neben dem persönlich beantragten Kredit findet die Kreditgewährung auf Distanz (Telefon, Internet) bei sog. Direktbanken einen immer größeren Anklang. Als Kreditgewährung im weiteren Sinn werden auch Vorleistungen eines Versandhändlers, eines Telekommunikations- oder eines Energieversorgungsunternehmens angesehen. Im Versandhandel wird Scoring oft eingesetzt um zu entscheiden, ob eine Leistung oder eine Ware auf Rechnung oder nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme erbracht bzw. geliefert wird.48 Und man kann davon ausgehen das die Informationen auch international verkauft und genutzt werden, außerhalb des Geltungsbereichs des BDG. Hier der Link: http:////www.bmelv.de/cln_045/nn_752314/SharedDocs/downloads/02-Verbraucherschutz/Finanzdienstleistungen/scoring,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/scoring.pdf Bearbeitet 9. Mai 2008 von castor
Wulfhere Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Na ja das nichteinlösen von Lastschriften sagt klar ziemlich viel über die Kreditwürdigkeit aus. Sollte man ja nicht vergessen... :lookaound: Das hängt davon ab, ob sie wegen Deckungsmangel oder wegen Widerspruch nicht eingelöst werden. theoretisch... ??? Da haben Leute die Daten falsch erfaßt und dann ?? Dann wird das berichtigt und fertig. Dann darfst du keine Vorgehensweise auch nur in Betracht ziehen, wo Menschen beteiligt sind, weil immer Fehler passieren können.
KajaZornbringer Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Ein Link (http://software.magnus.de/sicherheit/artikel/paypal.html) und ein paar Zitate daraus. Das kann man nicht alles auf den PDF-Kauf beziehen, aber mir reichen die Geschäftspraktiken aus, um generell davon Abstand zu nehmen. Paypal präsentiert sich dabei gerne als neutrales Zahlungssystem. Doch viele Beispiele zeigen, dass die Firma sich vielmehr regulierend ins eBay-Geschäft einmischt. Damit bricht Paypal die eigentlich einer Bank gebotene Unabhängigkeit. Paypal versucht zu entscheiden, wer in einem eBay- Sreitfall Recht und Unrecht hat. Das sollte aber nicht die Aufgabe eines Dienstes sein, der "nur" Geld transportiert. Wer sein Geld nicht mehr abheben kann, liest vermutlich zum ersten Mal die seitenlangen Nutzungsbedingungen. Mehr als 30 000 Zeichen auf zehn Seiten umfassen allein die Kern-AGB, dazu kommen Verweise auf weitere Richtlinien. Wer sorgfältig liest, braucht gut zwei Stunden. So mancher Abschnitt entpuppt sich als Überraschung. Nicht nur, dass alle persönlichen Angaben in den USA gespeichert werden – nicht gerade eine Hochburg des Datenschutzes – nein, Paypal behält sich auch vor, "nach eigenem Ermessen ... Konten jederzeit zu schließen, sofern dies angebracht ist." (Punkt 7.3) Es sei "sehr kompliziert", sich bei Paypal gegen Kontensperrungen zu wehren, schreibt auch IT-Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff, "da kaum ein deutschsprachiger Ansprechpartner zu finden ist. Wer eine Klage gegen Paypal einreichen will, muss dies in London tun. Es gilt englisches Recht. Er kann sich aber auch in englischer Sprache bei einem Ombudsmann beschweren, der bei der Londoner Finanzbehörde tätig ist. Paypal ist somit in Deutschland rechtlich nicht zu greifen. "Die deutsche Bankenaufsicht ist für Paypal nicht zuständig" erklärt Ben Fischer, Pressereferent Bankenaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: "Wir haben keinen Zugriff auf dieses Unternehmen." Paypal ist mit dem so genannten europäischen Pass unterwegs, das bedeutet: Der Finanzdienstleister unterliegt der Aufsicht in seinem Heimatland Großbritannien und kann in allen Ländern der Europäischen Union seine Dienste anbieten. Immerhin heißt es im letzten Satz: "Man muss als Verkäufer allerdings die Risiken kennen und sollte sein Paypal-Konto möglichst täglich leeren. Es darf nicht Existenzbedrohend sein, bei Paypal liegende Gelder abzuschreiben."
KajaZornbringer Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Ich habe schon an einigen Projekten mitgearbeitet, bei denen es um Identitätsfeststellung, Bonität, Scoring, ... im Internet geht. Falls man mal bei PayPal rausfliegt, sollte man sich nicht wundern, wo man plötzlich nicht mehr reinkommt. Keine Frage: Identitätsfeststellung und Bonitätsprüfungen sind das gute Recht eines jeden Unternehmens. Aber diese Feststellung hat seriös zu erfolgen.
Tuor Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 @ Kaja: Spätestens bei einer Unerlaubten Handlung §§823 I +II BGB landest du im deutschen Recht vor deutschen Gerichten, egal, was in den AGB steht.
KajaZornbringer Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 @ Kaja: Spätestens bei einer Unerlaubten Handlung §§823 I +II BGB landest du im deutschen Recht vor deutschen Gerichten, egal, was in den AGB steht. Daß mit den Streitigkeiten ist so eine Sache. Da gibt es auch auf deutschen Boden schon so einige Problemchen, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt. Da müsstest du schon allein die Zeit haben das alles auszufechten. Dann brauchst du auch noch ein gewisses Rechtsverständnis, um nicht blindlings in die erste Falle zu tappen. Es gibt genug Unternehmen die sind kommunikationstechnisch erst gar nicht zu erreichen. PayPal ist, nach allem was ich lesen konnte, ein Paradebeispiel dafür. Fakt bleibt am Ende, daß sich PayPal allein schon vieler Kontrollen entziehen kann. Vom konkreten Streitfall abgesehen.
Tuor Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 @ Kaja: Spätestens bei einer Unerlaubten Handlung §§823 I +II BGB landest du im deutschen Recht vor deutschen Gerichten, egal, was in den AGB steht. Daß mit den Streitigkeiten ist so eine Sache. Da gibt es auch auf deutschen Boden schon so einige Problemchen, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt. Da müsstest du schon allein die Zeit haben das alles auszufechten. Dann brauchst du auch noch ein gewisses Rechtsverständnis, um nicht blindlings in die erste Falle zu tappen. Es gibt genug Unternehmen die sind kommunikationstechnisch erst gar nicht zu erreichen. PayPal ist, nach allem was ich lesen konnte, ein Paradebeispiel dafür. Fakt bleibt am Ende, daß sich PayPal allein schon vieler Kontrollen entziehen kann. Vom konkreten Streitfall abgesehen. Ich konnte bei einem zugegebenermaßen flüchtigen Blick über die AGB nichts erkennen, was nicht auch in den AGBs anderer Banken steht. Zudem weiß ich aus eigener anwaltlicher Erfahrung, dass die deutschen Gerichte überaus verbraucherfreundlich entscheiden. Einen Bonus für große Unternehmen gibt es vor deutschen Gerichten nicht, es ist eher umgekehrt. Jede Marktmacht endet spätestens an der Gerichtpforte. Ich kann auch keineswegs feststellen, dass der sog. Kleine Mann Schwierigkeiten hätte, vor deutschen Gerichten gegenüber großen Unternehmen zu bestehen. Ich weiß allerdings, dass diese Behauptung immer wieder aufgestellt wird.
Meeresdruide Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Klar, das kennt man doch aus Spielfilmen und Serien… ohne Anwalt, der mindestens ein paar 1000 € pro Minute will, hat man doch gar keine Chance!!!!11!!!elf!!! Ok, im Ernst: Gerade wenn es darum geht, ob eine AGB wirksam ist, kann man das Ergebnis nicht immer vorhersehen; da hängt es auch von Wertungen ab, bei denen man die Sache so oder so sehen kann. Allerdings entscheidet da immer noch der Richter und nicht der Anwalt des großen Unternehmens.
KajaZornbringer Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 @ Kaja: Spätestens bei einer Unerlaubten Handlung §§823 I +II BGB landest du im deutschen Recht vor deutschen Gerichten, egal, was in den AGB steht. Daß mit den Streitigkeiten ist so eine Sache. Da gibt es auch auf deutschen Boden schon so einige Problemchen, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt. Da müsstest du schon allein die Zeit haben das alles auszufechten. Dann brauchst du auch noch ein gewisses Rechtsverständnis, um nicht blindlings in die erste Falle zu tappen. Es gibt genug Unternehmen die sind kommunikationstechnisch erst gar nicht zu erreichen. PayPal ist, nach allem was ich lesen konnte, ein Paradebeispiel dafür. Fakt bleibt am Ende, daß sich PayPal allein schon vieler Kontrollen entziehen kann. Vom konkreten Streitfall abgesehen. Ich konnte bei einem zugegebenermaßen flüchtigen Blick über die AGB nichts erkennen, was nicht auch in den AGBs anderer Banken steht. Zudem weiß ich aus eigener anwaltlicher Erfahrung, dass die deutschen Gerichte überaus verbraucherfreundlich entscheiden. Einen Bonus für große Unternehmen gibt es vor deutschen Gerichten nicht, es ist eher umgekehrt. Jede Marktmacht endet spätestens an der Gerichtpforte. Ich kann auch keineswegs feststellen, dass der sog. Kleine Mann Schwierigkeiten hätte, vor deutschen Gerichten gegenüber großen Unternehmen zu bestehen. Ich weiß allerdings, dass diese Behauptung immer wieder aufgestellt wird. Ich habe nichts darüber gesagt, wie es vor Gericht aussehen würde. Darauf bezog sich auch die Ausnutzung der Marktmacht nicht. Meine Ausführungen bezogen sich darauf, daß man wahrscheinlich doch gar nicht erst klagen wird. Man telefoniert hinterher, schreibt an, usw. Falls die Summe nicht groß ist, wird man kaum vor Gericht ziehen. Das ist die Strategie. Die Dienste überall anbieten, aber kommunikationstechnisch nicht reagieren. Die meisten "Probleme" erledigen sich von selbst. Und die Marktmacht bezog ich z.B. auf Ebay. Ist man bei PayPal raus, dann ist man auch bei Ebay raus. PayPal ist zunehmend im Auskunftei-Bereich aktiv. Bei der Schufa kann man z. B. darauf klagen, daß der eigene Datensatz vollständig aus dem jurisitischen Datenbestand gelöscht wird. Und wenn man erst "gelöscht" ist, dann fangen die Probleme erst wirklich an.
Nixonian Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Moderation : Ich darf alle Diskutanten daran erinnern, daß Vollzitate von anderen Seiten, v.a. da sie verlinkbar sind, nicht erwünscht ist. Ich nehme an, die Geschichte vom Ministerium ist ok, drum lasse ich die stehen, aber auch hier reicht ein link und bläht eine Diskussion nicht unnötig auf. Andere Seiten würden das aber sicher als unzulässig erachten, z.B. der Heise-Verlag. Deswegen wurde das entsprechende Posting auch gelöscht. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
Gast Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Sie können sich ja schon einmal auf den zukünftigen Spam freuen und vielleicht werden sie plötzlich kreditunwürdig weil sie die amerikanischen Behörden für einen Terroristen oder Kinderschänder hält. Das was bisher in gesamten letzten 30 Jahren bei der Schufa aufsummiert an Pannen und Missbrauch gelaufen ist, ist dagegen harmlos. Erläutern Sie mir doch bitte, wie amerikanische Behörden über PaPal dafür sorgen können, dass ich bei deutschen Banken kreditunwürdig werde. Das finde ich interessant. Ich bin nicht Sie äh sie, aber so ganz abwegig ist das tatsächlich nicht. Die Schufa pflegt einen regen Datenaustausch mit Ebay. Ebay klammert Kreditwürdigkeitsdaten offiziell auf den Info-Seiten ihres Webseiten-Auftrittes aus. Es werden "nur" reine Identitätsdaten ausgetauscht. Aber die Angelegenheit ist durchaus defizil, weil z.B. auch Adressdaten zur Kreditunwürdigkeit führen können. Wobei man bei 'Kreditunwürdigkeit' auch noch unterscheiden muss, aber dass weißt du als Banker sicherlich besser als ich. Ob PayPal und Ebay ihre Daten nur direkt untereinander tauschen oder auch Daten von PayPal über Ebay durchgeschleust werden ist mir nicht bekannt. Indirekt geschieht das aber sicherlich. So etwas sollte man aber ausprobieren können, aber ob man das riskieren sollte Ich habe Online-Zugriff auf meine Schufa-Daten. Vielleicht sollte ich mal rumprobieren. Also gibt es theoretisch die Kette von der OFAC bis hin zu deutschen Kreditinstituten. Inwieweit die Kette im Zweifelsfall auch tatsächlich "durchschalten" würde, kann ich nicht sagen.
Tuor Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Man kann bei ebay kaufen und verkaufen ohne PayPal-Konto.
KajaZornbringer Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 Ich hoffe mir legt man das jetzt nicht als Spam aus. Diese Liste hat mir gerade mein Kollege gemailt. Ist deutsch und englisch gemischt. Bei dem aktuellen eCommerce-Report muss ich noch in Erfahrung bringen, ob ich den hier posten darf, oder ob es den vielleicht schon öffentlich gibt. Die Sachen aus der ct sind hier ja schon verlinkt (weiter vorne). http://www.nopaypal.com http://www.nopaypal.co.uk http://www.paypalwarning.com http://www.nopaypal.de http://www.nopaypal.de.tf http://www.beschwerdezentrum.de/paypal.html http://www.paybayinside.de http://www.nopaypal.eu.tf-Forum http://www.screw-paypal.com/ http://www.suepaypal.org http://www.paypalsucks.com http://www.aboutpaypal.com http://www.dooyoo.co.uk/bank/paypal-com/reviews/ Das sind in erster Linie betroffene Benutzer. Aber das fließt auch in den Commerce-Report mit ein. Es gibt auch einen Report der das OFAC-Thema näher beleuchtet. Aber ich vergesse schon wieder, das betrifft ja nur unsere muslimischen Freunde. Sollen die sich doch darum kümmern. Ich frage morgen mal meine französisch-algerisch Arbeitskollegin danach. Viele Grüße, Nicola
Gast Geschrieben 9. Mai 2008 report Geschrieben 9. Mai 2008 @Kaja: Danke für die Liste. Endlich wieder was zu lesen Man kann bei ebay kaufen und verkaufen ohne PayPal-Konto. Ja (allerdings verweise ich auch auf #29 und das was uns möglicherweise blüht). Außerdem kann man noch PayPal ohne Ebay nutzen. Und der Adressabgleich mit der Schufa gilt "nur" für Ebay-Neukunden seit 2002 und Adressänderungen. Konzernkundenkonten gibt es schon jetzt. Und man kann Bankkonten, Kreditkarten und Mobiltelefonverträge ohne Schufa-Auskunft bekommen. Und ...
Wulfhere Geschrieben 10. Mai 2008 report Geschrieben 10. Mai 2008 Sie können sich ja schon einmal auf den zukünftigen Spam freuen und vielleicht werden sie plötzlich kreditunwürdig weil sie die amerikanischen Behörden für einen Terroristen oder Kinderschänder hält. Das was bisher in gesamten letzten 30 Jahren bei der Schufa aufsummiert an Pannen und Missbrauch gelaufen ist, ist dagegen harmlos. Erläutern Sie mir doch bitte, wie amerikanische Behörden über PaPal dafür sorgen können, dass ich bei deutschen Banken kreditunwürdig werde. Das finde ich interessant. Ich bin nicht Sie äh sie, aber so ganz abwegig ist das tatsächlich nicht. Die Schufa pflegt einen regen Datenaustausch mit Ebay. Ebay klammert Kreditwürdigkeitsdaten offiziell auf den Info-Seiten ihres Webseiten-Auftrittes aus. Es werden "nur" reine Identitätsdaten ausgetauscht. Aber die Angelegenheit ist durchaus defizil, weil z.B. auch Adressdaten zur Kreditunwürdigkeit führen können. Wobei man bei 'Kreditunwürdigkeit' auch noch unterscheiden muss, aber dass weißt du als Banker sicherlich besser als ich. Ob PayPal und Ebay ihre Daten nur direkt untereinander tauschen oder auch Daten von PayPal über Ebay durchgeschleust werden ist mir nicht bekannt. Indirekt geschieht das aber sicherlich. So etwas sollte man aber ausprobieren können, aber ob man das riskieren sollte Ich habe Online-Zugriff auf meine Schufa-Daten. Vielleicht sollte ich mal rumprobieren. Also gibt es theoretisch die Kette von der OFAC bis hin zu deutschen Kreditinstituten. Inwieweit die Kette im Zweifelsfall auch tatsächlich "durchschalten" würde, kann ich nicht sagen. Das ist nun definitiv eine urbane Legende
Gast Geschrieben 10. Mai 2008 report Geschrieben 10. Mai 2008 (bearbeitet) Sie können sich ja schon einmal auf den zukünftigen Spam freuen und vielleicht werden sie plötzlich kreditunwürdig weil sie die amerikanischen Behörden für einen Terroristen oder Kinderschänder hält. Das was bisher in gesamten letzten 30 Jahren bei der Schufa aufsummiert an Pannen und Missbrauch gelaufen ist, ist dagegen harmlos. Erläutern Sie mir doch bitte, wie amerikanische Behörden über PaPal dafür sorgen können, dass ich bei deutschen Banken kreditunwürdig werde. Das finde ich interessant. Ich bin nicht Sie äh sie, aber so ganz abwegig ist das tatsächlich nicht. Die Schufa pflegt einen regen Datenaustausch mit Ebay. Ebay klammert Kreditwürdigkeitsdaten offiziell auf den Info-Seiten ihres Webseiten-Auftrittes aus. Es werden "nur" reine Identitätsdaten ausgetauscht. Aber die Angelegenheit ist durchaus defizil, weil z.B. auch Adressdaten zur Kreditunwürdigkeit führen können. Wobei man bei 'Kreditunwürdigkeit' auch noch unterscheiden muss, aber dass weißt du als Banker sicherlich besser als ich. Ob PayPal und Ebay ihre Daten nur direkt untereinander tauschen oder auch Daten von PayPal über Ebay durchgeschleust werden ist mir nicht bekannt. Indirekt geschieht das aber sicherlich. So etwas sollte man aber ausprobieren können, aber ob man das riskieren sollte Ich habe Online-Zugriff auf meine Schufa-Daten. Vielleicht sollte ich mal rumprobieren. Also gibt es theoretisch die Kette von der OFAC bis hin zu deutschen Kreditinstituten. Inwieweit die Kette im Zweifelsfall auch tatsächlich "durchschalten" würde, kann ich nicht sagen. Das ist nun definitiv eine urbane Legende Ich kann das hier nicht weiter ausführen. Ich kann dir das gerne mal in Bacharach (so du denn da bist) erzählen oder evtl. per PN. Das ist sicherlich keine urbane Legende. EDIT: Du beziehst dich doch speziell auf die Adressdaten, oder? Sagt, dir das Thema 'häufiger Wohnungswechsel' etwas? Bearbeitet 10. Mai 2008 von Gast Ergänzung (s.o.)
Sulvahir Geschrieben 10. Mai 2008 report Geschrieben 10. Mai 2008 Man kann bei ebay kaufen und verkaufen ohne PayPal-Konto. Noch. In Australien müssen Anbieter ab dem 21 Mai PayPal anbieten. Zumindest als Verkäufer wird man über kurz oder lang nicht um PayPal herum kommen, wenn man bei eBay anbieten will. bis dann, Sulvahir
Nanoc der Wanderer Geschrieben 10. Mai 2008 report Geschrieben 10. Mai 2008 Man kann bei ebay kaufen und verkaufen ohne PayPal-Konto. Aber die Saftnasen von eBay haben den Käuferschutz an PayPal gekoppelt. Bietet der Verkäufer kein PP an, hat man Pech gehabt. Gruß Bernd
Einskaldir Geschrieben 10. Mai 2008 report Geschrieben 10. Mai 2008 Vielleicht sollte man dann einfach mal auf Ebay verzichten. Man soll auch anderswo Dinge kaufen können.
Kurna Geschrieben 10. Mai 2008 report Geschrieben 10. Mai 2008 Für mich überwiegen die Vorteile von Paypal bei Weitem die Nachteile. Viele Verkäufe/Käufe, die ich in den letzten Jahren getätigt habe, wären in der Zeit vor Paypal gar nicht möglich gewesen, weil es völlig unrentabel gewesen wäre. Aber ich habe halt viele Kontakte mit Leuten aus dem Ausland, insbesondere Großbritannien und den USA. Z.B. besitze ich manchen Film auf DVD, der von den jeweiligen Filmemachern nur in Eigenregie übers Internet vertrieben wird, um die Kosten wieder reinzubringen. Klar wäre es schön, wenn Paypal völlig ohne Fehler wäre. Aber ich bin erst einmal froh, dass es es gibt und es Bewegung in die Geldtransferlandschaft gebracht hat. Tschuess, Kurna
Solwac Geschrieben 5. Juni 2008 report Geschrieben 5. Juni 2008 Interessante Vorbehalte eines ebay-Managers. Solwac
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