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Elfenmagier und Schadenszauber


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jede regeltechnische Begründung erklärt dies auf anderer als der Spielebene.

 

Ich versuche mir immer aus Sicht meiner Figur zu erklären, warum gewisse Figuren etwas nicht lernen dürfen, also eine Abneigung haben oder fehlende Begabung. (Wobei es nicht nachvollziehbar ist, warum Söldner keine Heilkunde lernen dürfen. Es ist eine Wissensfertigkeit, die gerade bei großen Truppen sinnvoll erscheint.)

Daraus entsteht dann meist eine ethische Begründung, die die Figur bereichern kann.

 

Aus der Vergangenheit der Elfen kann man sich einiges erklären, auch das übersteigerte Ehrgefühl (kein Giftmischen: "Ich werde die Natur nicht missbrauchen!"), welches aus einem unbewussten Schuldgefühl entstanden sein mag.

Inwieweit ein Elf Giftmischen (Naturmissbrauch) und Todeshauch (Einsatz der Macht) unterscheidet, sei jeder Figur und somit jedem Spieler selbst überlassen.

Beides ist für mich allerdings nachvollziehbar.

 

Auch die Abneigung gegen bestimmte Zauber lässt sich sicherlich aus der Vergangenheit erklären.

(Mein Zornalpriester lernt deswegen keine Eiszauber!)

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben (bearbeitet)

Man kann das mit dem Todeshauch so sehen und das Verbot aus dem Verbot von Giftmischen ableiten.

 

Ich halte das aber für ein zumindest fragwürdiges Argument. Zum einen ist es so, dass den Elfen explizit bestimmte Zauber verboten sind. Wenn so eine Auflistung (Schwarzmagsch) besteht, hätte man auch andere verbotene Zauber dort aufgenommen. Dies ist aber nicht so.

 

Zum Zweiten kann man Giftmischen und Todeshauch auch unterscheiden. Meines Erachtens ist Giftmischen deshalb verboten, weil es zu hinterhältigen Todesarten führt. Das ist selbst bei uns noch ein typisches Mordmerkmal und führt deshalb, ganz platt, zur DUNKLEN SEITE der Macht.

 

Todeshauch ist aber ein Kampfzauber. Die Wirkungsbeiführung ist dabei vernachlässigbar und zudem zu erkennen. Deshalb sehe ich einen Unterschied zwischen Giftmischen als Fertigkeit und dem Zauber Todeshauch.

Bearbeitet von Einskaldir
Geschrieben

Letztlich sollte man seiner Figur ihre eigene Moral zugestehen.

 

Den missglückten Regelmechanismus hätte ich lieber anders gehabt.

 

Wie schon vorgeschlagen, Giftmischen nur für Gegenmittel einsetzen.

Aber auch das zeigt, daß man um die Giftigkeit weiß und dieses Wissen dann entgegen der Moral zu nutzen, sollte eine gewisses Gefährdungspotential haben, welches den Elf zum Schwarzalben machen könnte, ihm zumindest schwarze Haare bescheren.

 

Das könnte man auch auf diese besonderen Zauber ausdehnen.

 

Da sich aber noch keiner meiner Spieler für einen Elfen entaschieden hat, bin ich noch nicht in dieses unruhige Fahrwasser geraten.

 

 

Würde ich einen Elfen spielen, so legte ich die Regeln so aus, daß auch diese wenigen auber erst weinmal Tabu für ihn wären.

Ob er das im Laufe der Abenteurerkarriere durchhielte, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn nicht, dann wäre es sicherlich eine interessante Figur, die hoffentlich von seinesgleichen mit einer gewissen Skepsis bedacht würde.

Und ich hätte einen Elfen mit schwarzen Haaren.

Geschrieben
Man kann das mit dem Todeshauch so sehen und das Verbot aus dem Verbot von Giftmischen ableiten.

 

Ich halte das aber für ein zumindest fragwürdiges Argument. Zum einen ist es so, dass den Elfen explizit bestimmte Zauber verboten sind. Wenn so eine Auflistung (Schwarzmagsch) besteht, hätte man auch andere verbotene Zauber dort aufgenommen. Dies ist aber nicht so.

 

Zum Zweiten kann man Giftmischen und Todeshauch auch unterscheiden. Meines Erachtens ist Giftmischen deshalb verboten, weil es zu hinterhältigen Todesarten führt. Das ist selbst bei uns noch ein typisches Mordmerkmal und führt deshalb, ganz platt, zur DUNKLEN SEITE der Macht.

 

Todeshauch ist aber ein Kampfzauber. Die Wirkungsbeiführung ist dabei vernachlässigbar und zudem zu erkennen. Deshalb sehe ich einen Unterschied zwischen Giftmischen als Fertigkeit und dem Zauber Todeshauch.

 

Diese Auslegung halte ich für richtig. Zudem steht das Verbot von Giftmischen ausdrücklich im Zusammenhang mit dem hohen Ehrgefühl der Elfen.

 

Aufgrund ihres ausgeprägten Ehrgefühls und ihrer Lebensweise dürfen Elfen niemals […] Giftmischen […] lernen.

 

Bei einem Kampf Aug in Aug einen Kampfzauber zu sprechen, halte ich für nicht ehrenrührig.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Das "ausgeprägte Ehrgefühl und die Lebensweise" eines Elfen wird ihn daran hindern, jemals Wissen über die Herstellung toxischer Substanzen (a.k.a. Giftmischen zu erwerben. Als "passives" Giftmischen (im Sinne von Erkennen von Giften und Heilen von Vergiftungen) können Elfen im Zweifelsfall auch Erste Hilfe, Heilkunde, Überleben, Tier- oder Pflanzenkunde einsetzen.

 

Dieses "Ehrgefühl" entstand lt. Bestiarium bei den Elfen aus der Notwendigkeit der Alfar, in einer Welt der nahen Chaosebenen ihre Zivilisation zu erhalten - ein Elf, der sich diesem "Ehrgefühl" widersprechend verhalten würde, würde in den Augen der traditionsbewussten, "ehrbaren" Elfen den Fortbestand der Rasse und der elfischen Lebensart auf das Extremste gefährden.

 

Ich gehe daher davon aus, dass ein Elf aufgrund seiner Einschränkungen auch niemals wissentlich eine vergiftete Waffe oder ein von einem Fremden hergestelltes Gift einsetzen wird (auch dies ist ihm im Regelwerk nicht explizit verboten worden); vermutlich wird ein Elf auch niemals einen Todeshauch einsetzen, um einem lebenden Wesen damit zu schaden.

 

Er wird einen derartigen Zauber aber vielleicht erlernen, um ihn im Zweifelsfall als einen Gegenzauber einsetzen zu können - die "Umgehungsmöglichkeit" über Bannen von Zauberwerk ist eher... sagen wir mal... reichlich wenig erfolgversprechend.

 

Grüße,

Yarisuma

Geschrieben

Ich gehe daher davon aus, dass ein Elf aufgrund seiner Einschränkungen auch niemals wissentlich eine vergiftete Waffe oder ein von einem Fremden hergestelltes Gift einsetzen wird (auch dies ist ihm im Regelwerk nicht explizit verboten worden); vermutlich wird ein Elf auch niemals einen Todeshauch einsetzen, um einem lebenden Wesen damit zu schaden.

 

Freitags in der Rollenspielgruppe:

Mein Hexer erkennt den Inhalt einer Phiole als Waffengift.

Die Elfenwaldläuferin sofort: Das will ich haben!

Gruppe: Du bist eine Elfe. Du hasst Gift! Du müsstest eigentlich die Phiole sofort zerstören.

Elfenwaldläuferin: Aso. Na, aber du könntest doch, ohne dass ich es merke, meine Speerspitzen damit behandeln, oder? Ich meine, dann würde ich ja nichts mit dem Gift zu tun haben...

 

:rotfl::rotfl::rotfl:

Geschrieben
Als "passives" Giftmischen können Elfen im Zweifelsfall auch Erste Hilfe, Heilkunde, Überleben, Tier- oder Pflanzenkunde einsetzen.

 

Grüße,

Yarisuma

...außer sie haben das Pech, Waldläufer zu sein oder eine andere Klasse, die ihnen das Erlernen von Heilkunde verbietet... :rolleyes:

 

;) Auch die können es - rein theoretisch - als ungewöhnliche Fertigkeit zu Spielbeginn erlernen. Die Erfolgschancen sind dann zwar unveränderbar, aber immerhin...

Geschrieben

Freitags in der Rollenspielgruppe:

Mein Hexer erkennt den Inhalt einer Phiole als Waffengift.

Die Elfenwaldläuferin sofort: Das will ich haben!

Gruppe: Du bist eine Elfe. Du hasst Gift! Du müsstest eigentlich die Phiole sofort zerstören.

Elfenwaldläuferin: Aso. Na, aber du könntest doch, ohne dass ich es merke, meine Speerspitzen damit behandeln, oder? Ich meine, dann würde ich ja nichts mit dem Gift zu tun haben...

 

:rotfl::rotfl::rotfl:

 

Wie schon gesagt... Im Regelwerk steht nicht explizit, dass Elfen keine vergifteten Waffen einsetzen dürfen; meiner unmaßgeblichen Meinung nach würde ein Elf das aber auch nicht tun, weil es gegen sein Ehrgefühl und gegen seine Lebensart geht. Und ein Elf, dem man eine vergiftete Waffe "unterschiebt", dürfte sich meiner Meinung nach auf extreme Gewissensbisse einstellen, wenn er das 'rausbekommt und es einfach hinnimmt...

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