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Soziale Wahrnehmung & Reaktionen auf diverse Fertigkeiten / Zauber


Serdo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

 

was mich beschäftigt, ist die soziale Wahrnehmung der Normalbevölkerung diverser Fertigkeiten, insbesondere Zauber: Wie wird Nekromantie (Skelette/Zombies erschaffen, Wandelhand etc.), Giftzauber (Vergiften, Todeshauch, Rauchwolke), Beherrschung (Macht über XYZ) oder Beschwörung (Belebungshauch, (finstere) Dämonen oder Elementarwese beschwören, Ungeheuer rufen) in der Bevölkerung wahrgenommen bzw. darauf reagiert? Für die Betrachtung und Diskussion möchte ich mich auf Alba als Referenzland beschränken.

 

Fangen wir mit der Nekromantie an:

 

Spontan fällt mir Macht über den Tod (Skelette bzw. Zombies erschaffen) ein. Ohne Zweifel wird jeder Zauberer, der mit ein paar Skelett- oder Zombie-Dienern im Gepäck reist, gefürchtet und von der Obrigkeit festgesetzt. Was hat er zu erwarten? Wartet der nächste Scheiterhaufen auf ihn? Gibt es eine Geldstrafe wegen Führen von Untoten ohne Lizenz des örtlichen Herrschers? Oder wird er nur ermahnt, seine Untoten wegen der Seuchengefahr nicht innerhalb der Stadtmauern abzustellen? Oder wird er sogar gebeten, den im Schuldturm Verstorbenen zur postmortalen Zwangsarbeit auf dem Gemeindeacker zu motivieren?

 

Eine Wandelhand ist ob ihrer Größe leichter im Reisegepäck zu verstecken als ein Zombie. Nichtsdestotrotz sollte es stutzig machen, wenn bei der Zollstation eine mumifizierte Hand im Gepäck gefunden wird. Wie reagiert hier die Ordnungsmacht?

 

Bitte diskutiert und ergänzt erstmal nur den Abschnitt Nekromantie. Die anderen Bereiche möchte ich erst mal hinten anstellen.

Geschrieben

Nekromanten erwartet der Tod auf dem Scheiterhaufen, wenn er sich öffentlich als solcher zu erkennen gibt.

 

Da gibts dann auch nicht unbedingt ein Gericht oder sowas, sondern jeder beliebige Lynchmob reicht aus

Geschrieben
Nekromanten erwartet der Tod auf dem Scheiterhaufen, wenn er sich öffentlich als solcher zu erkennen gibt.

 

Da gibts dann auch nicht unbedingt ein Gericht oder sowas, sondern jeder beliebige Lynchmob reicht aus

Ja, das ist ziemlich eindeutig. Feuerbestattung....

Geschrieben

Zustimmung.

 

Wer die Totenruhe stört ist fällig, da wird kein langer Prozess gemacht.

 

Bei einer mumifizierten Hand im Gepäck sollte man sich eine wirklich gute Erklärung* einfallen lassen, warum man einen solchen Gegenstand mit sich führt.

 

Blaues Feuer

 

*wenn der Zöllner allzuschlecht bezahlt wird reicht vielleicht auch eine entsprechende Summe Bestechungsgeld.

Geschrieben
Die Frage ist: "Wo?"

 

Im Ikenga-Becken, Rawindra oder KanThaiPan sieht es möglicherweise anders aus, als in Vesternesse und Eschar.

 

Möglich, aber Serdo wollte Frage konkret für Alba beantwortet haben.

Geschrieben

Möglich, aber Serdo wollte Frage konkret für Alba beantwortet haben.

 

Keine Ahnung, warum ich das soeben nicht gesehen habe :silly:

 

 

Ich denke in den etwas "wilderen" Gegenden reicht es aus, wenn nur der Verdacht (ob berechtigt, sei mal dahingestellt) der Nekromantie besteht, um die Einwohner dazu zu bewegen, denjenigen auf den Scheiterhaufen zu bringen. Vorausgesetzt, derjenige hat nicht eine solche Ausstrahlung oder einen solchen Ruf, dass sich niemand traut, sich mit ihm anzulegen.

 

In den zivilisierteren Gegenden dürfte es ein Fall für die örtliche Magiergilde sein.

 

bis dann,

Sulvahir

Geschrieben
Wer die Totenruhe stört ist fällig, da wird kein langer Prozess gemacht.

 

Nach allgemeinem Spielverständnis gebe ich Dir recht. Allerdings habe ich nirgendwo eine entsprechende Stelle in einem Quellenbuch gefunden. Im Gegenteil: Die Albai kennen eine Methode, einen Toten innerhalb 24 Stunden noch kurz zurückkehren zu lassen, um eine Nachricht (z.B. wer sein Mörder ist) abzusetzen. Das kann sogar ohne Magier funktionieren! Leider habe ich die Quellenangabe nicht zur Hand. War - so glaube ich - in einem der letzten Gildenbriefe. Wer kann ergänzen?

 

Die Frage ist: "Wo?"

Im Ikenga-Becken, Rawindra oder KanThaiPan sieht es möglicherweise anders aus, als in Vesternesse und Eschar.

 

Und auf Myrkgard wird es nochmal anders sein. Um genau diese lokale Diskussion zu sparen, sollten wir uns auf ein Land beschränken, das die meisten gut kennen: Alba.

Geschrieben (bearbeitet)
Wer die Totenruhe stört ist fällig, da wird kein langer Prozess gemacht.

 

Nach allgemeinem Spielverständnis gebe ich Dir recht. Allerdings habe ich nirgendwo eine entsprechende Stelle in einem Quellenbuch gefunden. Im Gegenteil: Die Albai kennen eine Methode, einen Toten innerhalb 24 Stunden noch kurz zurückkehren zu lassen, um eine Nachricht (z.B. wer sein Mörder ist) abzusetzen. Das kann sogar ohne Magier funktionieren! Leider habe ich die Quellenangabe nicht zur Hand. War - so glaube ich - in einem der letzten Gildenbriefe. Wer kann ergänzen?

 

"Der letzte Zeuge" Gildenbrief 53

 

Allerdings wird in dem Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Befragung nur in besonderen Fällen angewandt wird (und nur von einem Priester?)

 

Ausserdem ist es das eine, einen Geist kurz zu befragen, etwas anderes einen Toten in seine Dienste zu zwingen.

 

Ganz konkret wüßte ich nur eine Stelle in der die oben beschriebenen Reaktionen benannt sind: Arkanum=>Das Konspekt der Zauberer=>Zauberer und die Welt. (LuxARK S. 207)

 

"Dämonen- und Totenbeschwörer[...] dürfen sich nur in wenigen Gegenden Midgards zu erkennen geben ohne verfolgt zu werden."

 

weiter gibt es im MdS einen Abschnitt über Untote und darin den Kasten "Götter und Untote", (LuxARK S. 93) in dem beschrieben wird, daß die Götter Untote nicht gern sehen, da sie ausserhalb der kultischen Ordnung stehen und der Umgang mit Ihnen als grobe Form der Ketzerei angesehen wird.

 

Grüße

Blaues Feuer

Bearbeitet von Blaues_Feuer
Geschrieben
Wer die Totenruhe stört ist fällig, da wird kein langer Prozess gemacht.

 

Nach allgemeinem Spielverständnis gebe ich Dir recht. Allerdings habe ich nirgendwo eine entsprechende Stelle in einem Quellenbuch gefunden. Im Gegenteil: Die Albai kennen eine Methode, einen Toten innerhalb 24 Stunden noch kurz zurückkehren zu lassen, um eine Nachricht (z.B. wer sein Mörder ist) abzusetzen. Das kann sogar ohne Magier funktionieren! Leider habe ich die Quellenangabe nicht zur Hand. War - so glaube ich - in einem der letzten Gildenbriefe. Wer kann ergänzen?

 

"Der letzte Zeuge" Gildenbrief 53

 

Allerdings wird in dem Artikel ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Befragung nur in besonderen Fällen angewandt wird (und nur von einem Priester?)

 

Ausserdem ist es das eine, einen Geist kurz zu befragen, etwas anderes einen Toten in seine Dienste zu zwingen.

 

Ganz konkret wüßte ich nur eine Stelle in der die oben beschriebenen Reaktionen benannt sind: Arkanum=>Das Konspekt der Zauberer=>Zauberer und die Welt. (LuxARK S. 207)

 

"Dämonen- und Totenbeschwörer[...] dürfen sich nur in wenigen Gegenden Midgards zu erkennen geben ohne verfolgt zu werden."

 

weiter gibt es im MdS einen Abschnitt über Untote und darin den Kasten "Götter und Untote", (LuxARK S. 93) in dem beschrieben wird, daß die Götter Untote nicht gern sehen, da sie ausserhalb der kultischen Ordnung stehen und der Umgang mit Ihnen als grobe Form der Ketzerei angesehen wird.

 

Grüße

Blaues Feuer

 

Genau.

Dieser spezielle Zauber ist sogar Grundzauber eines Priesters, was heißt, dass er vom Gott gewirkt wird, nicht vom Priester selber.

Und einen Gott kann man schlecht als Ketzer verbrennen :lol:

Er darf außerdem nur in sehr speziellen Fällen angewendet werden. Ein einfacher Mord reicht nicht aus. Handelt es sich beim Mordopfer um einen König, Oberpriester oder ähnliches wäre es allerdings durchaus denkbar.

Geschrieben
Genau.

Dieser spezielle Zauber ist sogar Grundzauber eines Priesters, was heißt, dass er vom Gott gewirkt wird, nicht vom Priester selber.

Und einen Gott kann man schlecht als Ketzer verbrennen :lol:

Er darf außerdem nur in sehr speziellen Fällen angewendet werden. Ein einfacher Mord reicht nicht aus. Handelt es sich beim Mordopfer um einen König, Oberpriester oder ähnliches wäre es allerdings durchaus denkbar.

 

We spitzfindig argumentieren möchte kann sagen, daß es ein Umgang mit Geistern ist, nicht mit Untoten. Der Priester bittet seinen Gott (in Alba Ylathor) die Seele des Verstorbenen kurz zurückzuschicken. Insofern ist es (in der Spielwelt gesprochen) kein Zauber. Der Leichnam wird aber nicht wiederbelebt.

 

und wie Du sagtest, es wird nur in sehr speziellen Fällen angewendet, nicht um dem alten Bauern in Erbschaftsangelegenheiten zu befragen.

Geschrieben

Um noch kurz auf das Beispiel der Wandelhand einzugehen...

 

Ich weiß nicht - ist das ganze Grund-/Standardzauber für Magier? Wenn ja wäre es durchaus möglich, dass man nur der Magiergilde über stellt wird (sofern man von jemanden erwischt wird, der deren Autorität anerkennt) und diese dann relativ milde urteilt.

Wird man aber in einem kleinen Dorf damit erwischt könnte ich mir alle möglichen Reaktionen von "Eingeschüchtert" über "Verschreckt" bis hin zu "ungezügelten Hass welcher in einem Lynchmob sein Ventil findet" vorstellen, wobei letzteres nicht so wahrscheinlich ist wie bei einem Zombiebuttler im Schlepptau - insbesondere wenn die Dörfler auf den Dienst dieses Magiers angewiesen sind (Beispiel: Die Dörfler engagieren die A. sich ihres Dunkelwolfproblems anzunehmen. Auch wenn sie eine Wandelhand als nekromantisch und böse ansehen werden sie selbige vielleicht pragmatisch ignorieren)

 

Allgemein:

Normale Albai werden auf Nekromantie mit Furcht oder Hass reagieren. Dabei kann es durchaus mal wegen relativ Harmlosen Dingen zu einer Lynchjustiz kommen.

Geschrieben
Die Frage ist: "Wo?"

 

Im Ikenga-Becken, Rawindra oder KanThaiPan sieht es möglicherweise anders aus, als in Vesternesse und Eschar.

 

Das sehe ich anders. Es mag lokale Gebräuche geben bis zum rituellen Kanibalismus, aber Begräbnisriten und Tabus rund um den Tod gibt es seit der Altsteinzeit in jeder Kultur. Die 'Totenruhe' mag von Land zu Land anders aussehen, aber existieren tut sie immer.

 

LG

 

Chaos

Geschrieben (bearbeitet)
Die Frage ist: "Wo?"

 

Im Ikenga-Becken, Rawindra oder KanThaiPan sieht es möglicherweise anders aus, als in Vesternesse und Eschar.

 

Das sehe ich anders. Es mag lokale Gebräuche geben bis zum rituellen Kanibalismus, aber Begräbnisriten und Tabus rund um den Tod gibt es seit der Altsteinzeit in jeder Kultur. Die 'Totenruhe' mag von Land zu Land anders aussehen, aber existieren tut sie immer.

 

LG

 

Chaos

 

Ja; der Totenkult in Minangpahit auf Myrkgard ist aber z.B. so beschrieben, dass sich in der Schlacht gefallene Krieger wiedererwecken lassen um als beseelte Zombies weiterzukämpfen. (ja ich weiß, dass es sich um ein Fanprojekt handelt - aber eine Grundlage wird das doch auch haben^^)

Auch findet eine strenge Trennung zwischen Toten des eigenen Volks und eines fremden Volks statt.

Bearbeitet von Tellur
Geschrieben

Um wieder nach Alba zurückzukehren:

Ich kann mich erinnern dass eine Brufsgruppe die viel mit dem Tod zu tun hatte (ich glaube es waren Scharfrichter) im Alba QB als geächtet dargestellt worden war. Insofern würde ich mal meinen, dass die Albai ganz besonders sensibel auf eine abgetrennte, mumifizierte Menschenhand reagieren würden (in Eschar mag das anders sein, aber wir reden ja über Alba). Sich als Totenbeschwörer auszugeben, kann da nur noch viel schneller zu Problemen führen.

 

Mich würde übrigens ein weiterer Zweig sehr intessieren, nämlich Beherrschung in Alba, nachdem ein Magier in meiner Runde diesen Zauber benutzt und auch gerne einsetzt und wir demnächst nach Alba kommen werden. Hat da vielleicht jemand schon Erfahrungen gemacht?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hm dazu würd ich einfach mal sagen in Alba sind die Toten Tabu, woran meiner Meinung nach auch die Grausige clanngadarnische Kopf-ab-und-an-den-Gürtel-damit Angewohnheit nicht ganz unschuldig ist.

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