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Computernerds unter sich - Der Computerschwampf


Empfohlene Beiträge

DVI ist Standard für das Grafikkartensignal.

 

HDMI ist dann gut, wenn du 1. Sound mit übertragen willst oder 2. die Notwendigkeit für einen durchgängigen Kopierschutz besteht

Danke für die Antworten, das hat mir weitergeholfen.

 

Jetzt würde mich nur noch interessieren, wie die Daten die vom PC zum Monitor laufen kopiert werden können. Muss dafür ein Gerät angeschlossen werden oder braucht man dafür so etwas wie einen "Funkempfänger"

Selbst ist der Mann. Aber ob ich das wirklich wissen wollte. :disturbed:

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Gefährlicher sind in der Nähe des Computers verlaufende Regenrinnen, Abflussrohre und Blitzableiter, weil sie die Strahlung weiträumig außerhalb des Gebäudes weitergeben.

 

Zumindest das mit dem Blitzableiter hat sich nach dem nächsten Gewitter erledigt - das mit dem Strahlung weitergeben funktioniert auch umgekehrt...

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Gefährlicher sind in der Nähe des Computers verlaufende Regenrinnen, Abflussrohre und Blitzableiter, weil sie die Strahlung weiträumig außerhalb des Gebäudes weitergeben.
Zumindest das mit dem Blitzableiter hat sich nach dem nächsten Gewitter erledigt - das mit dem Strahlung weitergeben funktioniert auch umgekehrt...

Tsss.... Und man macht sich soviel Gedanken um die Sicherheit von W-LAN. :silly:

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Haleluia!

 

Ich mache das erste Backup meiner Computerfestplatte! Ein Jahr gibts diesen selbstgebauten PC schon, hat durchaus schon seine Mucken gezeigt mit Bluescreens und verloren gegangenem Bios, aber ein Backup hab ich vorher trotzdem nie gemacht. Ist ja kaum was drauf. Nur eine handvoll Programme mit mit dutzenden von Updates und ein Haufen Comics, gesammelt während jahrelanger Streifzüge im Internet. Kann man bestimmt auch ohne Backup in wenigen Stunden rekonstruieren.

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Das Problem sind hier nicht die Fälle, in denen man eindeutig einen Schuldigen identifizieren und zur Verantwortung ziehen kann, sondern die Fälle, in denen der Schuldige weder auszumachen noch zur Rechenschaft zu ziehen ist.

 

Wikileaks sei hier als (populäres) Beispiel genannt. Hier ist die Rechtslage zumindest unklar. Die Amis möchten denen natürlich den Status als Journalisten absprechen, damit sie die für die Veröffentlichung von Dokumenten belangen können. Aus Sicht der Amis tut Wikileaks also illegales, ohne dafür zur Verwantwortung gezogen werden zu können. => Rechtsfrei.

 

Auch ein Problem sind Dienste, die über irgendwelche pazifischen Inseln laufen und sich daher der Rechtsverfolgung weitgehend entziehen.

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Es gibt keinen "rechtsfreien Raum". Das Gesetz kennt so etwas nicht.

Es gibt lediglich Taten, die rechtswidrig sind, sich der Verfolgung aber dadurch entziehen, dass die Aufklärung durch mangelnde Kooperation der Staaten, von denen diese Taten ausgehen (z.B. die genannten Karibikinseln), nicht erfolgen kann.

Das Problem ist, dass Taten im Ausland begangen werden, und dennoch Auswirkungen auf das Gebiet des Inlandes haben. Z.B. kann sogenannte "harte Pornografie" (Also KiPo, Vergewaltigungen, Inzest, usw.; in Deutschland verboten) auf einem Karibikserver gehostet und damit in Deutschland abgerufen werden.

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Das Problem ist schlicht, dass territorial gebundenes Recht auf ein nicht territorial gebundenes Medium übertragen wird, und dass das deutsche Recht das Ubiquitätsprinzip kennt. Dummerweise kennen das auch andere Staaten, so dass "das Internet" so ziemlich genau das Gegenteil von einem rechtsfreien Raum ist - hier gelten diverse Rechte/Rechtssysteme, die zu einem nicht unerheblichen Teil miteinander kollidieren. Es also gibt im Internet nicht zuwenig sondern zuviel Recht.

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Wie kommt es dann, daß diffamierende Äußerungen im rechtsfreien Raum zu dermaßen drastischen Konsequenzen führen?

 

"Drastisch" weil?

 

Für eine Beleidigung 3 Monate Haft finde ich drastisch.

 

@Akeem

Dein Beispiel bezieht sich ebenfalls nicht auf einen rechtsfreien Raum. Ein rechtsfreier Raum ensteht nicht dadurch, daß irgendwem auf der Welt irgendwo etwas nicht paßt. Aus dieser Richtung wäre nämlich für extremistische Muslime Deutschland ein rechtsfreier Raum, wo die Gesetze der Scharia nicht durchsetzbar sind.

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@Akeem

Dein Beispiel bezieht sich ebenfalls nicht auf einen rechtsfreien Raum. Ein rechtsfreier Raum ensteht nicht dadurch, daß irgendwem auf der Welt irgendwo etwas nicht paßt. Aus dieser Richtung wäre nämlich für extremistische Muslime Deutschland ein rechtsfreier Raum, wo die Gesetze der Scharia nicht durchsetzbar sind.

 

Die Chinesen sehen das im Prinzip so. Mit der Konsequenz, dass sie versuchen, den Zugang zu kontrollieren und nur zu -(formal) aus ihrer Sicht- dem chinesischen Recht entsprechenden Angeboten zulassen.

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@Akeem

Dein Beispiel bezieht sich ebenfalls nicht auf einen rechtsfreien Raum. Ein rechtsfreier Raum ensteht nicht dadurch, daß irgendwem auf der Welt irgendwo etwas nicht paßt. Aus dieser Richtung wäre nämlich für extremistische Muslime Deutschland ein rechtsfreier Raum, wo die Gesetze der Scharia nicht durchsetzbar sind.

 

Verzeihung, ich habe mich da falsch ausgedrückt. Natürlich entsteht so kein rechtsfreier Raum. Es wird aber so wahrgenommen...

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Wie kommt es dann, daß diffamierende Äußerungen im rechtsfreien Raum zu dermaßen drastischen Konsequenzen führen?

 

"Drastisch" weil?

 

Für eine Beleidigung 3 Monate Haft finde ich drastisch.

 

 

Du hast dann nur den Rest des Artikels überflogen. Der Junge ist mehrfach vorbestraft. Wenn ich von deutschen Recht ausgehe, dann müssten für 3 Monate Haft die Vorstrafen nicht mehr alleine im "Kavaliersdelikts"-Bereich liegen. Und schon die Straftat, die der Auslöser war, ist sicher nicht mer lustig.

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Du hast dann nur den Rest des Artikels überflogen.

Nein. Für einen Juristen fällst du immer ganz schön viele Vorurteile, stelle ich fest. Meine Einschätzung mußt du schon auch mir überlassen. Deine Einschätzung beruht, wie ich annehme, auch nicht auf mehr Einblick in den Fall als lediglich dieser eine Artikel.

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Du hast dann nur den Rest des Artikels überflogen.

Nein. Für einen Juristen fällst du immer ganz schön viele Vorurteile, stelle ich fest. Meine Einschätzung mußt du schon auch mir überlassen. Deine Einschätzung beruht, wie ich annehme, auch nicht auf mehr Einblick in den Fall als lediglich dieser eine Artikel.

 

Das war nicht böse gemeint, sondern ich bin davon ausgegangen, dass dir die kriminelle Vorgeschichte einfach entgangen ist. Denn dann wäre es völlig normal bei einer Beleidigung von keiner Haftstrafe auszugehen. 20-30 Tagessätze wären dann das Übliche.

 

Ich habe sicherlich nicht mehr Einblick, das stimmt. Ich habe nur das Ergebnis aufgrund der Erwähnung der Vorstrafen nicht als "drastisch" gewertet. Denn die Vorstrafen könnten das Strafmaß gut erklären.

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