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Aufwachen - Abwehr von verschlafenen Abenteurern möglich?


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Geschrieben

Hallo Bernward!

 

So viel ich weiß, kann man ja auch normal abwehren,die Reflexe funktionieren also.
Das sehe ich anders: Ein verschlafener Abenteurer erfüllt alle Bedingungen der Wehrlosigkeit (DFR, S. 95).

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Bernward!

 

So viel ich weiß, kann man ja auch normal abwehren,die Reflexe funktionieren also.
Das sehe ich anders: Ein verschlafener Abenteurer erfüllt alle Bedingungen der Wehrlosigkeit (DFR, S. 95).

 

Das gilt aber nur in der Runde in der er das erste Mal angegriffen wird (DFR, S.103). Die (möglichen) übrigen Runden aus dem W6 Wurf "verfallen" danach.

 

bis dann,

Sulvahir

Bearbeitet von Sulvahir
Geschrieben

Ein Abenteuerer, der zum Aufwachen würfeln konnte, also durch Lärm geweckt wurde, darf sofort normal abwehren, wenn er angegriffen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist er hellwach und darf auch zurückschlagen.

 

Wenn er nicht angegriffen wird oder durch Treten bzw. geweckt wird, braucht er 1W6 Runden, bis er angreifen kann.

 

Schläft er noch, d.h. ihn hat nichts geweckt, ist jeder Treffer gegen ihn kritisch. Der Angreifer muss dazu nicht mal würfeln. Hat er genug Zeit, kann der Angreifer ihn auch töten. Soll es schnell gehen, geht das nur über einen Meucheln-Wurf.

Geschrieben

Hallo Einskaldir!

 

Ein Abenteuerer, der zum Aufwachen würfeln konnte, also durch Lärm geweckt wurde, darf sofort normal abwehren, wenn er angegriffen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist er hellwach und darf auch zurückschlagen.
Unter Berücksichtigung, dass das Handeln in der Regelpassage betont wird (DFR, S. 103) und eine Abwehraktion kein aktives Handeln darstellt, gebe ich Dir Recht. Allerdings ist das Opfer nicht ab dem Zeitpunkt des Angriffs, sondern erst in der folgenden Runde in der Lage, aktiv zu werden.

 

In diesem Zusammenhang für einen Angriff interessant ist auch die Frage, ab wann das verschlafene Opfer nicht mehr liegt, sondern steht. Ist das Aufstehen bereits eine aktive Handlung?

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben
In diesem Zusammenhang für einen Angriff interessant ist auch die Frage, ab wann das verschlafene Opfer nicht mehr liegt, sondern steht. Ist das Aufstehen bereits eine aktive Handlung?

 

Würde ich so sehen - das ist es ja sonst auch. Genauso übrigens Waffe ziehen, Verteidigungswaffe greifen, ... ist schon schlecht, wenn man überrascht wird...

Geschrieben

In diesem Zusammenhang für einen Angriff interessant ist auch die Frage, ab wann das verschlafene Opfer nicht mehr liegt, sondern steht. Ist das Aufstehen bereits eine aktive Handlung?

 

Das Aufstehen sehe ich als Automatismus, der zum Wachwerden dazu gehört und würde es schon in den W6 Runden zulassen - Wenn man steht heißt ja nicht, dass man bereits handlungsfähig ist.

 

bis dann,

Sulvahir

Geschrieben

Hallo Sulvahir!

 

Das Aufstehen sehe ich als Automatismus, der zum Wachwerden dazu gehört und würde es schon in den W6 Runden zulassen - Wenn man steht heißt ja nicht, dass man bereits handlungsfähig ist.
Bis wann erhält der Angreifer dann einen Zuschlag von 4 auf seinen Angriff?

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Sulvahir!

 

Bis wann erhält der Angreifer dann einen Zuschlag von 4 auf seinen Angriff?

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

 

Ich würde das der Einfachheit halber wie folgt halten:

 

Der Angegriffene steht in der ersten Runde auf (, es sei denn der Spieler sagt etwas anderes). Vorher schläft der Angegriffene noch und der Angriff trifft automatisch kritisch. Danach steht der Angegriffene, ist aber wehrlos. Demnach würde Bonus nur in der ersten Runde gelten.

 

Wird der Verschlafene während der ersten Runde angegriffen, bleibt er liegen, da danach das Aufstehen eine Handlung im Nahkampf ist.

 

bis dann,

Sulvahir

Bearbeitet von Sulvahir
Geschrieben

Ich sehe das wie Markus und so handhaben wir das auch.

 

Es wird gezählt. Bei 3 Runden macht der Betroffene 3 Runden selbstverständlich gar nichts. Dann erst darf er handeln. Aufstehen ist eine Handlung, die eine ganze Runde erfordert (wenn man keine Akrobatik hat). Also ist die erste Handlung des Aufwachenden in Runde 4 das Aufstehen. Auf keinen Fall vorher.

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo Einskaldir!

 

Ein Abenteuerer, der zum Aufwachen würfeln konnte, also durch Lärm geweckt wurde, darf sofort normal abwehren, wenn er angegriffen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist er hellwach und darf auch zurückschlagen.
Unter Berücksichtigung, dass das Handeln in der Regelpassage betont wird (DFR, S. 103) und eine Abwehraktion kein aktives Handeln darstellt, gebe ich Dir Recht. Allerdings ist das Opfer nicht ab dem Zeitpunkt des Angriffs, sondern erst in der folgenden Runde in der Lage, aktiv zu werden.

 

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

 

Es ist in der darauffolgenden Runde erst in der Lage zu handeln. Da Abwehr keine Handlung ist und ich auch nicht sehe, dass ein Abenteurer, der aufwacht, einem Wehrlosen gleichzustellen ist (siehe Passage und Beispiel zu Wehrlosigkeit), gebe ich ihm die Abwehr und kann sie nicht guten Gewissens absprechen. Wenn du das tust, dann auf Grundlage der Passage zur Wehrlosigkeit, aber nicht aufgrund der Passage zum Aufwachen.

 

Das "aktiv werden" ist mit Handeln gleichzusetzen. Denn ab dem Tritt oder dem Angriff, kann er machen, was er will. Dies hat aber nichts mit der Abwehrfähigkeit zu tun.

 

Ich verweise in dem Punkt auf den Regelbegriff der Überraschung.

 

Dort steht, dass die Parteien zu überrascht zum Handeln sind. Sie können sich nicht bewegen,nicht angreifen, nicht zaubern. Aber sie "handeln" instinktiv, was zu einer Abwehr mit -4 führt. Zumindest die ist absolut angemessen.

Bearbeitet von Einskaldir

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