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Geschrieben

Mit zwei Dolchen bewaffnet, wird man versuchen einem Handgemenge aus dem Wege zu gehen. Gerät man doch in ein Handgemenge, so tut man gut daran zumindest einen Dolch fallen zu lassen. Handgemenge hat vornehmlich etwas mit den Händen sowie ringen, festhalten und wälzen zu tun.

Geschrieben
Wir reden hier von einem Regelkonstrukt. ;)

 

Ich halte den Einsatz von zwei Dolchen für schwierig, weil z.B. Festhalten als Aktion ohne Griffmöglichkeit nicht mehr geht.

 

A will ich das überhupt

 

b die Klinge stecken u lassen und damit zu agieren wäre kein "Festhalten"?

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

Meine Meinung: kein beidhändiger Kampf mit Dolchen im Handgemenge! Oder anders: nicht bei mir als Spielleiter! (Und auch kein beidhändiger Kampf mit WaLoKa!)

 

In meinem Bild bedeutet Handgemenge hauptsächlich Raufen, Rangeln, usw. und das teilweise auch an Boden.

DFR S.93 "Im Handgemenge ringen die Gegner auf engstem Raum miteinander"

DFR S.238 "Gelingt ein schwerer Treffer beim Handgemenge einleiten, so kann er sich dem Handgemenge nicht entziehen. Der Angreifer hat ihn mit einer oder mit beiden Händen gepackt und läßt ihn nicht mehr los."

 

Da behindert es meiner Meinung nach, wenn "keine" Hand mehr frei ist!

Ok, ich bin kein Messerkämpfer und bin schon lange aus dem Kampfsport raus, aber soweit ich mich erinnere, haben wir nie mit Waffen "gebalgt"!

 

Und genug Wucht, einem beim Gerangel den Dolch in den Bauch zu stechen, dass er tief steckenbleibt, naja!

Da hab ich andere Informationen, was so eine Muskulatur aushält, vor allem wenn es doch recht durchtrainierte Abenteurer sind!

 

Ein Straßenkämpfer mit zwei Messer macht bei mir Nahkampf. Und wenn er ins Handgemenge gezwungen wird oder hineinwill muß er gezwungenermaßen das zweite Messer loslassen!

 

Wenn dann könnte ich mir das noch mit viiiiieeeeel Fantasie in KTP vorstellen!

 

Wie es andere Spielleiter halten :dunno: Ich als Spielleiter hab mir meine Meinung gebildet! :plain:

gruß

Wolfheart

Bearbeitet von wolfheart
Zitate aus dem DFR aufgeführt
Geschrieben

 

In meinem Bild bedeutet Handgemenge hauptsächlich Raufen, Rangeln, usw. und das teilweise auch an Boden.

DFR S.93 "Im Handgemenge ringen die Gegner auf engstem Raum miteinander"

Ok, ich bin kein Messerkämpfer und bin schon lange aus dem Kampfsport raus, aber soweit ich mich erinnere, haben wir nie mit Waffen "gebalgt"!

MWn gilt in der Kampfkunst am Boden, als ne sehr nachteilige Position, Kampfsport ist ne Sportart, die hat mit The Real Thing wenig zu tun.

 

 

DFR S.238 "Gelingt ein schwerer Treffer beim Handgemenge einleiten, so kann er sich dem Handgemenge nicht entziehen. Der Angreifer hat ihn mit einer oder mit beiden Händen gepackt und läßt ihn nicht mehr los."

und wenn das jetzt einer mit dem Dolche tut, stecken lässt und weitermacht?

Hier gilt die Weiterführung und Umsetzung der Regeln zur äquivalenten Umsetzung der Situation.

 

Und genug Wucht, einem beim Gerangel den Dolch in den Bauch zu stechen, dass er tief steckenbleibt, naja!
drinlassen, nachdrücken, schneiden, beim Seppukku hat man auch nicht gerade viel Platz.

,

Wenn dann könnte ich mir das noch mit viiiiieeeeel Fantasie in KTP vorstellen!
Mir geht der Eastern Martial Arts Hype gründlich auf die Nerven.
Geschrieben

 

und wenn das jetzt einer mit dem Dolche tut, stecken lässt und weitermacht?

Hier gilt die Weiterführung und Umsetzung der Regeln zur äquivalenten Umsetzung der Situation.

 

Der schwere Treffer beim Einleiten in das Handgemenge kostet aber keine LP. Was du beschreibst kostet LP.

Geschrieben
In meinem Bild bedeutet Handgemenge hauptsächlich Raufen, Rangeln, usw. und das teilweise auch an Boden.

DFR S.93 "Im Handgemenge ringen die Gegner auf engstem Raum miteinander"

Ok, ich bin kein Messerkämpfer und bin schon lange aus dem Kampfsport raus, aber soweit ich mich erinnere, haben wir nie mit Waffen "gebalgt"!

MWn gilt in der Kampfkunst am Boden, als ne sehr nachteilige Position,

Jepp! Nichts desto trotz wird auch das geübt! Wenn ich mir Würfe, Hebel usw. anschaue, geht das mMn in Richtung Handgemenge!

 

Und bei Waffentechniken, mit denen auch Hebel und Würfe gemacht werden, ist mWn die Zielsetzung nicht, selbst ins Handgemenge zu gehen...

Ich interpretiere das DFR (auch S.238) so, dass Handgemenge einleiten auch was mit Ergreifen zu tun hat. Das andere sehe ich als Nahkampf!

 

...Kampfsport ist ne Sportart, die hat mit The Real Thing wenig zu tun.

Kommt immer darauf an, mit welcher Ernsthaftigkeit der Trainer rangeht! Es gibt auch da verschwimmende Grenzen!

Im Kampfsport werde allerdings ich nie so weit gehen, wie in der Kampfkunst, da würde ich Dir Recht geben!

 

DFR S.238 "Gelingt ein schwerer Treffer beim Handgemenge einleiten, so kann er sich dem Handgemenge nicht entziehen. Der Angreifer hat ihn mit einer oder mit beiden Händen gepackt und läßt ihn nicht mehr los."
und wenn das jetzt einer mit dem Dolche tut, stecken lässt und weitermacht?

Hier gilt die Weiterführung und Umsetzung der Regeln zur äquivalenten Umsetzung der Situation.

Wenn der Angreifer mit dem Messer in dieser Form zusticht, dann macht er einen EW: Dolch und geht nicht ins Handgemenge.

Oder als Verteidiger, der nicht ins Handgemenge gehen will aber eine offene Stelle findet und nutzt!

Wie gesagt, beides hatte nicht die Zielsetzung - meine Sicht als Spielleiter - ins Handgemenge zu gehen!

 

Und genug Wucht, einem beim Gerangel den Dolch in den Bauch zu stechen, dass er tief steckenbleibt, naja!
drinlassen, nachdrücken, schneiden,

Was dann im Handgemenge ein EW: Dolch wäre... aber immer noch mit nur einem Dolch!

Achja, drinlassen und dann erfolgreiches Nachdrücken würde ich als SpL übrigends als EW: Dolch in der zweiten Runde machen lassen!

Und bei Pech ist möglicherweise der Dolch nicht mehr in der Hand...

 

beim Seppukku hat man auch nicht gerade viel Platz.

Nun ja, ich gehe mal davon aus, dass der sich selbst Tötende sich nicht selbst ausweicht, oder? Und damit genug Zeit und Musse auf den richtig gesetzten Stich vorhanden ist!

 

Achja, und ich hoffe, wir kommen mit dieser Diskussion nicht zu weit von der Ursprungsfrage weg... (beidh. Kampf mit 2 Dolchen im Handgemenge)

 

gruß

Wolfheart

Geschrieben

Natürlich geht es hier um ein Regelkonstrukt. Nichtsdestotrotz darf so ein Regelkonstrukt ja auch nachvollziehbar bleiben.

 

Erst mal vorneweg: Wenn es nach mir ginge, bliebe es bei einem Angriff mit oder ohne Dolch. Punkt. Schluss.

 

Wenn man aber mit einem Dolch + beidhändigem Kampf einen zweiten Angriff haben sollte, dann sollte man ihn mit waffenlosem Kampf in jedem Fall selbst ohne beidhändigen Kampf auch haben. Wenn man sich über den Boden rollt, kratzen, beißen, Finger umdrehen, Knie reinrammen, Kopfstoß geben, Ellenbogencheck machen, mitderFaustdieFressepolieren darf, dann hat man mit WaloKa locker mehr Angriffsoptionen, als ein Kämpfer mit zwei Dolchen je haben wird.

 

Weiterhin bestreite ich fürs Handgemenge die Grundvorraussetzung, die für einen Kampf mit zwei Waffen und zwei EW gegeben sein müsste: Die Tatsache, dass man beide Waffen ungehindert benutzen kann. Wahrscheinlich wird man jede Kampfrunde genügend Zeit selbst auf einer seiner Waffenhände liegen oder der Gegner tut es. Und wenn ich mit einer TR auf und dem Gewicht zweier Leute auf einer Hand mit einem platt auf den Boden gedrücken Dolch liege, dann schneidet da auch keiner mehr irgendwas.

 

Und jeder Abenteurer wird zusehen, dass er zumindest eine Hand frei hat zum Abstützen o.ä.

Geschrieben

Oh, oh, hier geht ja einiges durcheinander. Macht euch bitte klar, was es mit den einzelnen Termini des Regelwerks auf sich hat. Weiterhin geht es hier um eine Regelfrage, nicht aber um eine Realitätsdiskussion. Das eine hat mit dem anderen nicht immer etwas zu tun.

 

Waffenloser Kampf ist niemals mit beidhändigem Kampf kombinierbar. Der Einsatz von waffenloser Kampf ist von vornherein schon so definiert, dass man beide Hände benutzt.

 

Wenn das Regelwerk von Dolch spricht und das auch noch in Fettdruck setzt, so ist üblicherweise die Waffenfertigkeit gemeint, also ein EW: Dolch.

 

Grüße

Prados

Geschrieben

Jepp! Nichts desto trotz wird auch das geübt! Wenn ich mir Würfe, Hebel usw. anschaue, geht das mMn in Richtung Handgemenge!

ich hatte von Griffen gesprochen.

Kommt immer darauf an, mit welcher Ernsthaftigkeit der Trainer rangeht!

Nein, es kommt darauf an was die Schule macht.

Aus Sportfechten oder Ken Do wird bei aller Ernsthaftigkeit weder noch Kenjutsu

 

 

Wenn der Angreifer mit dem Messer in dieser Form zusticht, dann macht er einen EW: Dolch und geht nicht ins Handgemenge.
ich würde sagen, er geht mit dem EW Dolch ins Handgemenge.

 

Wie gesagt, beides hatte nicht die Zielsetzung - meine Sicht als Spielleiter - ins Handgemenge zu gehen!
in meiner schon ob als SL oder Charakterspieler

Achja, drinlassen und dann erfolgreiches Nachdrücken würde ich als SpL übrigends als EW: Dolch in der zweiten Runde machen lassen!

ähnlich hat es der GURPS SL gemacht, bei dem ich es zum ersten mal machte massiver Angriff.

 

 

 

Nun ja, ich gehe mal davon aus, dass der sich selbst Tötende sich nicht selbst ausweicht, oder?
der zieht sich sein messerchen aber durch den Körper.

Mir geht es gar nicht um Realismus, nur um Spielgefühl

 

@Eleazar

 

dann hat man mit WaloKa locker mehr Angriffsoptionen, als ein Kämpfer mit zwei Dolchen je haben wird.
es ist nicht von Belang, ob der Waloka mehr Optionen haben kann, sondern ob er das Potential hat, sie zu nutzen, ob er dafür koordiniert ist um gleichzeitig mit Händen, Füssen, etc was zu machen.
Geschrieben

Ähm, die Regelfrage ist doch beantwortet - mehrfach. Gleichlautend. Nachvollziehbar. Was will man mehr?

 

Die Realitätsdiskussion geht an der Realität am Spieltisch meilenweit vorbei. Midgard geht davon aus, daß der oder die EWs eines Spielers eine Reihe von Aktionen während der Runde repräsentieren. Es wird auch aus den Bonus-Handlungsmöglichkeiten des beidhändig kämpfenden unmittelbar klar, daß das nur im Nahkampf, aber nicht im Handgemenge funktionieren kann. Eine oder zwei verschiedene Personen angreifen? Doppelschlag auf die gleiche Stelle? Natürlich geht das im Handgemenge nicht.

 

Allerdings hätte ich eine Fortsetzungsfrage. Es sei jemand ins Handgemenge geraten, der neben einer Einhandwaffe in seiner Waffenhand eine Parierdolch geführt habe. Die Person sei nicht beidhändig. Sie ist nun im Handgemenge und hat einen Dolch in der Hand, allerdings nicht in der richtigen. Kann sie nun ihren Erfolgswert für Dolch zum Angriff nutzen, oder müßte sie (angenommen, sie beherrschte es) beidhändiger Kampf einsetzen (weil falsche Hand), oder den EW:Parierdolch, oder müßte sie erst mal die Hand wechseln (was womöglich noch einen EW+4:Raufen erfordern würde, analog zum Ziehen eines am Körper getragenen Dolches). Auf diese Weise könnte eventuell doch noch jemand im Handgemenge auf beidhändigen Kampf würfeln...

Geschrieben
...Weiterhin bestreite ich fürs Handgemenge die Grundvorraussetzung, die für einen Kampf mit zwei Waffen und zwei EW gegeben sein müsste: Die Tatsache, dass man beide Waffen ungehindert benutzen kann...

Danke, das sehe ich genauso!

 

Jepp! Nichts desto trotz wird auch das geübt! Wenn ich mir Würfe, Hebel usw. anschaue, geht das mMn in Richtung Handgemenge!

ich hatte von Griffen gesprochen.

Na, wenn Griffe nicht auch ins Handgemenge gehören, dann weiß ich auch nicht. :dozingoff: Mal abgesehen davon, dass wir es von Waffeneinsatz (Dolch) hatten! :dunno:

 

Wenn der Angreifer mit dem Messer in dieser Form zusticht, dann macht er einen EW: Dolch und geht nicht ins Handgemenge.
ich würde sagen, er geht mit dem EW Dolch ins Handgemenge.
Wie gesagt, beides hatte nicht die Zielsetzung - meine Sicht als Spielleiter - ins Handgemenge zu gehen!
in meiner schon ob als SL oder Charakterspieler

Da wir zwei wohl nie in der gleichen Runde mit mir als Spielleiter spielen werden, brauchen wir unsere unterschiedlichen Meinungen nicht weiter vertiefen...

 

...Mir geht es gar nicht um Realismus, nur um Spielgefühl...

Bei ersterem bin ich mir leider beim Lesen Deiner Postings nicht immer so sicher. Und beim Zweiten streiten sich die Geister, weil "über Geschmack läßt sich trefflich streiten"... aber halt ohne Erfolg! Du hast Dein Spielgefühl - unbenommen - und ich mein Spielgefühl - unbenommen!

 

Naja, meine Meinung habe ich geäußert und begründet. Glücklicherweise sind solche Regelfragen im Zweifelsfall in der jeweiligen Spielrunde zu klären!

 

Allerdings hätte ich eine Fortsetzungsfrage. Es sei jemand ins Handgemenge geraten, der neben einer Einhandwaffe in seiner Waffenhand eine Parierdolch geführt habe. Die Person sei nicht beidhändig. Sie ist nun im Handgemenge und hat einen Dolch in der Hand, allerdings nicht in der richtigen. Kann sie nun ihren Erfolgswert für Dolch zum Angriff nutzen, oder müßte sie (angenommen, sie beherrschte es) beidhändiger Kampf einsetzen (weil falsche Hand), oder den EW:Parierdolch, oder müßte sie erst mal die Hand wechseln (was womöglich noch einen EW+4:Raufen erfordern würde, analog zum Ziehen eines am Körper getragenen Dolches). Auf diese Weise könnte eventuell doch noch jemand im Handgemenge auf beidhändigen Kampf würfeln...

Hmmm... Bauchentscheidung ohne Regelgrundlage ;) - Deine angebotenen Mölichkeiten...

entweder EW:beidhändiger Kampf

oder EW: Parierdolch

oder Waffenwechsel

aber nicht voller EW: Dolch

Wobei der EW:Beidh. Kampf halt nicht als "2 Angriffe" verwendet wird, sondern "nur" als "falsche Waffenhand".

 

gruß

Wolfheart - mit seiner Meinung eigentlich ganz zufrieden

Geschrieben

 

Und damit lieferst du zumindest für mich das stichhaltigste Argument, abseits der doch wohl nicht ganz eindeutigen Regellage. (Sonst gäbe es wohl keine Missverständnisse)

 

Sorry, solange kein Kampfkünstler mir sat das geht nicht oder ist unpraktikabel ist das mMn keine belegende Aussage.

Das wurde zu oft widerlegt.

 

Irgendwie hat das Bild des Strassen-Gossenkämpfers der mit 2 "Messern" low and dirty ins Handgemenge geht, was für sich.

 

Nur zur Info für dich lieber Schwerttänzer, ich denke ich kann mich nach 22 Jahren Judo 2.Dan und 16 Jahren JuJutsu 1.Dan mit Bundesligaerfahrung und vielen internationalen Tunierteilnahmen und Lehrgängen schon als Kampfkünstler bezeichnen.

 

Also wenn dir das dann als Argument reicht.... :lol:

 

Nix für ungut....

Gruß Toda

Geschrieben
Es sei jemand ins Handgemenge geraten, der neben einer Einhandwaffe in seiner Waffenhand eine Parierdolch geführt habe. Die Person sei nicht beidhändig. Sie ist nun im Handgemenge und hat einen Dolch in der Hand, allerdings nicht in der richtigen. Kann sie nun ihren Erfolgswert für Dolch zum Angriff nutzen, oder müßte sie (angenommen, sie beherrschte es) beidhändiger Kampf einsetzen (weil falsche Hand), oder den EW:Parierdolch, oder müßte sie erst mal die Hand wechseln (was womöglich noch einen EW+4:Raufen erfordern würde, analog zum Ziehen eines am Körper getragenen Dolches). Auf diese Weise könnte eventuell doch noch jemand im Handgemenge auf beidhändigen Kampf würfeln...

 

Angriff mit Nicht-Führungshand: -6 auf EW:Angriff

Angriff im Handgemenge: +4 auf EW:Angriff

 

Somit erhält der Parierdolchangreifer -2 auf seinen EW:Dolch, wenn er als Rechtshänder mit Links gehaltenem Parierdolch angreift.

 

Will er diesen Malus nicht erhalten, so muss er seine Aktion in dieser Runde darauf verwenden, die Waffenhand zu wechseln.

Geschrieben
Ähm, die Regelfrage ist doch beantwortet - mehrfach. Gleichlautend. Nachvollziehbar. Was will man mehr?

 

Eine eindeutig belegte Antwort steht noch aus. Bei der Fertigkeit Faustkampf steht bspw. explizit dabei, dass sie im Handgemenge nicht angewendet werden kann. Beim Beidhändigen Kampf wurde so eine eindeutige Aussage noch nicht aufgetan -- oder habe ich da etwas überlesen?

 

Was dann Realitätsbezug angeht: ich halte es insbesondere bei Kampfregeln für legitim einen Bezug zur Realität herzustellen. Die Regeln bilden die Realität ein Stück weit spielbar (=stark vereinfachend) ab. Will man einfach nur spielen, dann kann man auch knobeln/paschen oder eine Münze werfen. Nachvollziehbar sollte ein Regel schon sein.

Geschrieben

Hier wird häufig davon ausgegangen, dass man im Handgemenge eine Hand frei haben muss, um den Gegner festzuhalten...

Was ist jetzt aber, wenn man den Gegner nicht festhalten möchte!?

Es ist klar, dass wenn man nicht wenigstens eine Hand frei hat, den Gegner nicht daran hindern kann, das Handgemenge zu verlassen (es sei denn, man benutzt eine Beinschere). Jedoch stelle man sich z.B. folgende Situation vor: man selbst liegt auf dem Rücken und wird von einem Gegner der sich mit einem im Handgemenge befindet, von oben ins Gesicht geschlagen... die beiden Dolche im Gürtel bieten sich hier eindeutig an. Dolche ziehen und von rechts und links in die jeweils ungeschützten Rippen stechen.

Auch halte ich es für unwahrscheinlich, dass wenn man zum Handgemenge gezwungen wird, und schon beide Dolche in den Händen hat, einen der Beiden fallen lässt. Immerhin kann sich der Gegner nun diesen nehmen und ist selbst besser bewaffnet... :notify:

In sofern halte ich es durchaus nicht für unmöglich, beidhändig ins Handgemenge zu gehen; jedoch bezog sich meine Frage auch nicht auf die Realität, sondern auf eine Midgard beziehende Regelfrage.

Geschrieben
Eine eindeutig belegte Antwort steht noch aus. Bei der Fertigkeit Faustkampf steht bspw. explizit dabei, dass sie im Handgemenge nicht angewendet werden kann.

 

Man könnte beim Faustkampf (von der Anwendung her - es funktioniert wie ein Angriff mit der Waffe) auch auf den Gedanken kommen, daß man das im Handgemenge anwenden könnte. Beim beidhändigen Kampf ist eigentlich aus den Handlungsmöglichkeiten (zwei Gegner angreifen? Doppelangriff?) für meine Begriffe relativ sicher zu erschließen, daß das im Handgemenge nicht geht.

Geschrieben

@Markus:

 

Die Kampftechnik erfordert einen gewissen Abstand zum Gegner und kann daher nicht im Handgemenge eingesetzt werden.

 

Eine solch klare Aussage gibt es zum Beidhändigen Kampf scheinbar leider nicht.

Geschrieben

@ KageMurai: Nur leider wird ja höchstens der allergrößte Oberdepp sich aufrecht auf seinen Gegner setzen, ihm die Fresse polieren und seinen Gegner in aller Seelenruhe die Gelegenheit geben, ihm die Dolche in die Seite zu rammen.

 

Ich halte so eine dämliche Aktion nicht für den Regelfall im Handgemenge sondern für einen Patzer bei der Abwehr. Und dann sind zwei Angriffe pro Runde kein Problem.

 

Also in Kürze: Du kannst von einer Situation im Handgemenge nicht auf eine allgemeine Kampfweise zurückschließen.

 

 

Und noch mal zur Regelexegese: Ich denke, man darf dem Regelwerk auch zugestehen, dass nicht jede Feinheit glasklar und bestgelungen formuliert ist. Was ist wahrscheinlicher? Manchmal entspricht vielleicht das was da steht nicht ganz dem, was gemeint ist. Ich weiß, dass das ein schwieriges Argument ist.

 

Dennoch: Gewisse Optionen, die beidhändige Kampf bietet, sind eben nur im Nahkampf und nicht im Handgemenge überhaupt sinnvoll vorstellbar. Der Waffeneinsatz im Handgemenge ist zudem aufgrund der besonderen Bedingungen aufs engste begrenzt.

 

Ich finde, dann muss man nur noch 1 und 1 zusammenzählen.

Geschrieben

Warum sollte man im Handgemenge nicht auch zwei Gegner angreifen können? Wenn tatsächlich zwei Gegner im selben Handgemenge verwickelt sind (was ja durchaus möglich ist), so kann ich mir schon vorstellen, dass man mit der linken Hand nach dem einen und der rechten Hand nach dem anderen sticht. Ist natürlich ein erhöhtes koordinatives Problem, aber das kann man ja durch die in BHK investierten FP als abgegolten sehen.

 

Da ich den Doppelangriff an sich (insbesondere mit zwei Dolchen) für ein ziemlich absurdes Konstrukt halte, fällt es mir auch schwer, ihn mir im Handgemenge vorzustellen. Tatsächlich würde ich aber vermuten, dass er wenn überhaupt, dann nur im Handgemenge realisiert werden kann.

 

Insgesamt dürfte jemand, der in beiden Händen tödliche Waffen (Dolche) hat und mit diesen umgehen kann, für den Gegner auch oder vielleicht gerade im Handgemenge eine größere Gefahr darstellen als jemand mit nur einer solchen Waffe. Das kann man, wenn man will, durchaus über die zusätzlichen Vorteile von BHK abbilden.

Ich würde allerdings vermuten, dass das Herumfuchteln mit zwei Dolchen im Handgemenge die nicht geringe Möglichkeit bietet, sich selbst zu verletzen. Dafür gibt es keine regeltechnische Abbildung. Hausregeln sind natürlich Tür und Tor geöffnet.

Geschrieben

Na, wenn Griffe nicht auch ins Handgemenge gehören, dann weiß ich auch nicht. :dozingoff: Mal abgesehen davon, dass wir es von Waffeneinsatz (Dolch) hatten! :dunno:

Du kamst mit Würfen und Hebel

 

@Masaaki Toda Liest sich für mich nach Sport.

 

Tja, lesen bildet ja angeblich.... allerdings solltes du jemandem mit 2 Dekaden praktischer Kampferfahrung auch glauben wenn er dir ne Info gibt, denn in der Zeit kriegt man viel über andere Stile mit... insbesondere da JuJutsu bzw. der Vorläufer JiuJitsu sowohl Messer, Stock, Tonfa, Stab und Kettenkampf beinhaltet.

 

Viel Spaß noch

Toda

Geschrieben

Ich mache ebenfalls Judo bzw. Karate (zwar beides nur 8. Kyu aber immerhin), und glaube mir, das geht teilweise schon ganz schön in Richtung Kampf, vor allem wenn wir mal wieder "Messerabwehr" (natürlich gegen Holzstöcke) machen.

 

Wenn dir all das nicht reicht:

Karateka gelten vor Gericht als mit einem Messer bewaffnet, wenns um eine Schlägerei geht.

D. h. wenn ich bei einem Straßenkampf Karate anwende, ist das vor Gericht dasselbe, als würde ich mit einem Messer zustechen.

Und jetzt sag nochmal, dass das alles in keinster Weise mit Dolchkampf vergleichbar wäre.

Geschrieben

Das Recht in Deutschland hat nunmal manchmal so seine Macken... ^^

Nicht dass ich dir widersprechen würde, dass Kampfsport so gefährlich sei, wie ein Dolchangriff (jedenfalls sofern man die nötige Erfahrung damit hat) jedoch würde ich mich zur Belegung dieser Tatsache nicht unbedingt auf das dt. Gericht beziehen... immerhin ist Pfefferspray erlaubt, während ein Kobutan verboten ist (stellt eine geringere Waffe dar, als ein Kugelschreiber)...:D

 

aber zurück zum beidhändigen Kampf, welcher herzlich wenig mit Karate zu tun hat (jedenfalls in diesem Zusammenhang)

Geschrieben
Das Recht in Deutschland hat nunmal manchmal so seine Macken... ^^

Nicht dass ich dir widersprechen würde, dass Kampfsport so gefährlich sei, wie ein Dolchangriff (jedenfalls sofern man die nötige Erfahrung damit hat) jedoch würde ich mich zur Belegung dieser Tatsache nicht unbedingt auf das dt. Gericht beziehen... immerhin ist Pfefferspray erlaubt, während ein Kobutan verboten ist (stellt eine geringere Waffe dar, als ein Kugelschreiber)...:D

 

aber zurück zum beidhändigen Kampf, welcher herzlich wenig mit Karate zu tun hat (jedenfalls in diesem Zusammenhang)

 

nur am Rande, hab ich grad gefunden in der Beschreibung:

 

Kobutan

 

Gruß Toda

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