Merl Geschrieben 21. Dezember 2008 report Geschrieben 21. Dezember 2008 Hallo, bei meiner Antwort auf einen Beitrag zum Thema Fechten mit Stangenwaffen bin ich darauf gestossen, dass im Beschreibungstext des Stielhammers nicht steht, das diese Waffe beidhändig geführt werden muss. Bei den anderen Stangenwaffen, Glefe und Helebarde steht dies explizit dabei. Bin ich hier nun auf eine Regellücke gestossen, oder gibt es irgendwo einen Passus, dass alle Stangenwaffen beidhändig geführt werden müssen? Aus dem Bauch heraus, würde ich schon sagen, dass der Stielhammer mit 2 Händen geführt werden muss, allerdings finde ich dazu keinen Hinweis in den Regeln. Grüsse Merl
SMH Geschrieben 22. Dezember 2008 report Geschrieben 22. Dezember 2008 Hallo Merl, vielleicht hilft Dir Folgendes weiter: Auf S. 198 findet sich die Information, dass alle Stangenwaffen sowohl zum Stechen als auch zum Schlagen eingesetzt werden können. Auf S. 230 findet sich die Information, dass allgemein nur Stangenwaffen zweihändig geführt werden, die schlagend eingesetzt werden. In den Beschreibungen der Glefe findet sich zusätzlich das Wort "stets"/bei der Hellebarde "auf jeden Fall", d.h. in beiden Fällen zweihändig, der Stielhammer nur zweihändig, wenn mit ihm geschlagen aber nicht gestochen wird.
Tarnadon Geschrieben 22. Dezember 2008 report Geschrieben 22. Dezember 2008 Sieh mal im DFR unter zweihändige Hiebwaffen nach. Der Stielhammer zählt zu dieser Gruppe dazu und wird daher wie der Name schon sagt zweihändig geführt. MfG Tarnadon
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