Serdo Geschrieben 6. Februar 2009 report Geschrieben 6. Februar 2009 Bei einem Runenstabzauber kommt ein emittierender Effekt im Normalfall aus der Bruchstelle. So z.B. bei Bannen von Dunkelheit. Bei sich ausbreitenden Effekten wie z.V. Hauch der Verwesung oder Hauch der Betäubung sollte das doch auch der Fall sein. Hier kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Hauch-Runenstab wie Rauchgranaten eingesetzt werden könnten: Türe auf, Hauchgranate rein, Türe zu. Oder durch Fenster/Kamine etc. werfen. Nicht nur zum Ausräuchern von Befestigungen stelle ich es mir effektiv vor. So könnte man den Runenstab über die feindlichen Reihen werfen, auf dass diese in ihrem Rücken durch die sich ausbreitenden Dämpfe bedroht werden. Unzählige Anwendungsmöglichkeiten. Ist das regeltechnisch so in Ordnung? (Da es sich in erster Linie um eine Regelfrage handelt, habe ich das entsprechende Präfix verwendet. Ich befürchte aber, dass sich die Diskussion in Richtung Hausregel bewegen wird. Falls dies so ist, bitte ich die Moderatoren, den Titel anzupassen.)
Solwac Geschrieben 6. Februar 2009 report Geschrieben 6. Februar 2009 Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Thaumaturgen können Rauchwolke als Zaubersiegel und nicht als Runenstab. Daher würde von der Seite her ein anderer Mechanismus gefragt sein. Im Arkanum gibt es Rauchperlen (unter Zaubermittel), diese könnten wie Feuerperlen auch als "Handgranate" eingesetzt werden. Die Herstellung ist natürlich mit etwas Aufwand verbunden, sollte aber schon ab mittleren Graden für einen Thaumaturgen möglich sein. Solwac
Serdo Geschrieben 6. Februar 2009 Autor report Geschrieben 6. Februar 2009 Bei Rauchwolke gebe ich Dir recht. Da ist es ein Siegel. Aber meines Wissens nach ist Hauch der Betäubung und Hauch der Verwesung ein Runenstabzauber. Todeshauch ebenfalls, wenn ich mich nicht irre. Um diese ging es mir hauptsächlich. Darum auch die Hauchgranaten anstatt Rauchgranaten.
Solwac Geschrieben 6. Februar 2009 report Geschrieben 6. Februar 2009 Deswegen ja mein Beispiel mit der Feuerperle. Da hat ein Thaumaturg auch einen Runenzauber als Grundlage. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Runenbolzen mit "Hauch". Man könnte das als Stabhandgranate sehen. Solwac
Einskaldir Geschrieben 6. Februar 2009 report Geschrieben 6. Februar 2009 Ich möchte noch hinzufügen, dass das Regelwerk solche "Bomben" kennt und da auch nicht zu knappe Hürden setzt. So gibt es in Kanthaipan entsprechende Explosivkörper, die aus einer Rauchbombe nach Beimischung eines Pilzgiftes eine DoKuKona machen, die wie der Zauber Todeshauch wirkt. Zum einen ist es aber sehr schwer an sowas heranzukommen und zum anderen erfordert der Umgang die Fertigkeit LiYao. Das sollte man bedenken, wenn man solche einfachen "Runenstäbe" unters Volk bringt.
KageMurai Geschrieben 6. Februar 2009 report Geschrieben 6. Februar 2009 Ist das regeltechnisch so in Ordnung? Soweit ich weiß gibt es nichts, was dagegen spricht, es so zu handhaben.
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