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Sanktionen gegen Spielfiguren - Schikane oder Teil der Regeln?


Alondro

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@Schwerttänzer: Ein Beispiel für die Bestrafung durch einen Gott, abseits des kritischen Patzers bei Wundertaten:

Wurde eine große Queste geschworen (im Zuge eines Wurfes auf Göttliche Gnade), dann muss diese auch durchgeführt werden.

Wenn sie ständig umgangen wird, dann kann (nicht muss) der Gott sein Recht geltend machen. Wie er das macht ist ihm überlassen - aber es wird sich im Regelfall um Sanktionen handeln.

Die Spielfigur sollte auch nicht erwarten, dass ihm die Queste einfach so in den Schoß fällt, sondern muss sie aktiv suchen. Auf Meta-Ebene müssen es sich Spieler und Spielleiter natürlich ausmachen, immerhin muss der Spielleiter sich dazu was überlegen oder es zumindest einbinden.

Selbiges gilt auch bei einem versprochenen Opfer.

 

In den Regeln kannst du das bei der Beschreibung wie Göttliche Gnade funktioniert nachlesen.

 

Zudem steht bei der Beschreibung zu den Priestern und/oder Ordenskriegern, dass sie sich an die Regeln ihres Ordens und ihres Glaubens halten müssen, da sie sonst mit Sanktionen rechnen müssen (ausgeführt durch entweder dem Orden oder dem Gott höchstpersönlich). Hier bin ich mir aber nicht 100% sicher. Leider habe ich das Arkanum auch gerade nicht zur Hand

 

Des weiteren steht bei der Beschreibung des Schamanen, dass dieser kein Tier seines Totemgeistes töten darf - noch nicht mal zur Selbstverteidigung, da sich sonst sein Totemgeist von ihm abwendet und er de facto seine Wundertaten permanent verliert (oder zumindest bis er einen neuen Totemgeist findet, der seinen alten ersetzt).

 

Im Myrkgard-Quellbuch (ja, nicht offiziell, weiß schon...) steht bei der Beschreibung der Ahnengeister in Minangpahit, dass diese auch in einem gewissen Rahmen Spielfiguren Sanktionen auferlegen können.

 

Und schlussendlich können Elfen zu Schwarzalben werden, sofern sie sich nicht eines tugendhaften Lebens befleißigen.

 

Es gibt Regeln (aufgestellt durch Götter, Totemgeister oder schlicht durch die Spielwelt selbst) in der Spielwelt, deren Nichtbeachtung mit Sanktionen innerhalb der Spielwelt geahndet werden. Diese Regeln sind nicht immer genau definiert, sodass es letztendlich dem Spielleiter überlassen ist, wie er sie handhabt.

Diese Macht muss der Spielleiter natürlich vorsichtig einsetzen um nicht auf der Metaebene Konflikte zu erzeugen (also Konflikte zwischen Spielleiter und Spieler).

 

Zusammenfassend: Die Regeln geben dem Spielleiter die Möglichkeit Sanktionen in (meist) gerechtfertigten Situationen zu vergeben.

Zudem sind Nichtspielerfiguren keine bloßen Statisten. Auch Abenteurer sind in den Augen von Königen bloß Untertanen, die er zufällig mit Namen kennt und in den Augen von Göttern unterscheiden sie sich noch weniger von normalen Menschen. Er kann (in machen Gruppen soll er sogar) die Reaktion der Nichtspielerfiguren nach bestem Wissen und Gewissen ausspielen, was mitunter zu Sanktionen für die Spielfiguren führt.

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Ein Beispiel
ich kann deinen gesamten Post nicht zuordnen!

 

Auch Abenteurer sind in den Augen von Königen bloß Untertanen,
sicher, scharidische Fürst wird eine erainnische Adlige als Untertanin betrachten?:rolleyes:

 

Entschuldige, hätte Zitieren sollen.

 

Ich verstand diese Aussage

Schwerttänzer, daß die Götter z. B. einfach so die -4 auf Wundertaten verteilen, weil sie vielleicht etwas in den falschen Hals bekamen, das ist eine offizielle Regel.

nenne mir bitte Regelwerk, Seite und Überschrift, erinnern kann ich mich da nämlich nicht dran oder ich missverstehe dich gerade völlig.

so, dass du allgemeiner nach Regelpassagen fragst, in denen Sanktionen durch höher stehende Wesen (ich nehme Totemgeister auch mit hinein, da sie sich in diesem Fall nicht großartig von Göttern unterscheiden) gerechtfertigt werden. In den von mir erwähnten Beispielen ist das der Fall. Auch eine -4 auf Wundertaten wäre eine denkbare (und durch die Regeln gedeckte) Sanktion, wenn ein Priester z.B. ein großes Opfer verspricht, es aber nicht bringt.

 

Zum scharidischen Fürst vs. erainnische Adelige rate ich dir, meine Aussage nochmal zu überdenken, denn offensichtlich hast du sie nicht verstanden.

Die erainnische Adelige kann noch so sehr auf ihren Status als Adelige pochen: Befindet sie sich im Herrschaftsgebiet des scharidischen Fürsten ist sie erstmal um keinen Deut besser oder privilegierter als ein anderer Untertan des Fürsten. Wo genau sie eingeordnet wird, darüber kann man diskutieren - aber ganz sicher unter dem Fürsten.

Umgekehrt gilt das natürlich genauso.

 

Und für einen König auf seinem Hoheitsgebiet sind erstmal alle Menschen Untertanen (eventuelle Priester anerkannter Götter bilden vielleicht die einzige Ausnahme) in dem Sinn, dass sie den Befehlen des Königs Folge leisten müssen.

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so, dass du allgemeiner nach Regelpassagen fragst, in denen Sanktionen durch höher stehende Wesen (ich nehme Totemgeister auch mit hinein, da sie sich in diesem Fall nicht großartig von Göttern unterscheiden) gerechtfertigt werden.

Das hielt ich eigentlich für abgeklärt,

 

 

Zum scharidischen Fürst vs. erainnische Adelige rate ich
deine Aussage zu überdenken.

 

Die erainnische Adelige kann noch so sehr auf ihren Status als Adelige pochen: Befindet sie sich im Herrschaftsgebiet des scharidischen Fürsten ist sie erstmal um keinen Deut besser oder privilegierter als ein anderer Untertan des Fürsten.

Das ist so falsch, falscher geht es kaum noch.

a sie ist von Adel, das heisst kein Bürgerlicher, d.h. sie wird als Adlige behandelt werden müssen

b sie ist nicht sein Untertan und hat deshalb definitiv nicht solche Pflichten

c sie hat sich an die Gesetze zu halten und Zölle zu zahlen, zu Heerdienst, Steuern, Rat, Treue etc ist sie nicht im mindesten verpflichtet.

d das wäre swehr dumm für die diplomatischen und ökonomischen Verhältnisse des Fürsten bzw seiner Stadt.

 

und das gilt für Könige genauso, sonst sind deren Vsallen und Untertanen auf einmal Fremden Herrschern Untertanendienste schuldig.

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Die erainnische Adelige kann noch so sehr auf ihren Status als Adelige pochen: Befindet sie sich im Herrschaftsgebiet des scharidischen Fürsten ist sie erstmal um keinen Deut besser oder privilegierter als ein anderer Untertan des Fürsten.

Das ist so falsch, falscher geht es kaum noch.

a sie ist von Adel, das heisst kein Bürgerlicher, d.h. sie wird als Adlige behandelt werden müssen

b sie ist nicht sein Untertan und hat deshalb definitiv nicht solche Pflichten

c sie hat sich an die Gesetze zu halten und Zölle zu zahlen, zu Heerdienst, Steuern, Rat, Treue etc ist sie nicht im mindesten verpflichtet.

d das wäre swehr dumm für die diplomatischen und ökonomischen Verhältnisse des Fürsten bzw seiner Stadt.

 

und das gilt für Könige genauso, sonst sind deren Vsallen und Untertanen auf einmal Fremden Herrschern Untertanendienste schuldig.

 

Ich behaupte einfach mal, daß jemand von Adel einen als ausländischen Adeligen vorgestellten meist mit einer gewissen Höflichkeit behandelt. Das kann natürlich auch aus unterschiedlichsten Gründen anders sein.

Was jedoch die Behandlung als Adelige angeht, kann das schon sehr seltsam sein.

Der Emir gibt sich mit ihr vielleicht nicht ab, weil er sich nur mit Männern unterhält.

Sie landet im Harem, weil sie als Frau eben dorthin gehört und er spricht mit dem ihm passend erscheinenden Krieger...

Er wird sie jedoch sicherlich nach seinem Kenntnisstand angemessen zu behandeln versuchen.

D. h. sind es Figuren niedrigen Grades, die zufällig in der Gegend sind und noch nichts geleistet haben, wird er sie kaum zur Kenntnis nehmen, sind sie hochgradige Figuren mit einem gewissen Bekanntheitsgrad, wird er sich mit ihnen zu schmücken trachten.

 

 

Sie ist eben kein Untertan, sondern Gast/Fremde.

 

Sie hat, wie Schwerttänzer schreibt "nur" Zölle zu zahlen und Gesetze einzuhalten.

 

Die diplomatischen und ökonomischen Verwicklungen, wenn eine kleine (SF) erainnische Adelige vom Emir von Nedschef aus erainnischer Sicht unangemessen abgekanzelt würde, sind wohl eher mit dem sprichwörtlichen Sack Reis in KanThaiPan gleichzusetzen. Da kräht kein Hahn nach.

Es sind schließlich nur Abenteurer, die sich in einer mittelalterlichen Welt, in der es zwar Kommunikationen über große Distanzen gibt, auch wenn diese sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, bewegen.

 

 

Und ich schulde Dir, Schwerttänzer, noch den Zufallsmechanismus bezüglich meiner Nachsicht: Spielleiterwillkür unter Vorgaben (Passt das hier? Ist es nachvollziehbar? Wann gab es das zuletzt?)

 

Erstaunlicherweise sind mir da noch keine Klagen von Spielerseite gekommen. Es heißt dann eher von Figur A zu Figur B: "Och, nee! Nicht schon wieder Du mit Deinen seltsamen Träumen! Ja, ist gut, da ist ja meistens was dran! Aber knntest Du nicht um deutlichere Zeichen bitten?"

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Sanktionen müssen folgenden Richtlinien folgen:

 

1. Sie müssen innerhalb der Spielwelt begründbar sein (Spieler müssen die BEgründung nicht notwendigerweise kennen. Das herausfinden warum sie gerade benachteiligt werden kann ein Abenteuer sein).

 

2. Sie müssen verhältnismäßig sein, wobei hier natürlich die Meinungen was denn Verhältnismäßig ist auseinander gehen können.

 

3. Der Spielleiter darf nicht sanktionieren, weil er die Spieler triezen will. Plausibel begründen lässt sich vieles. Das ist natürlich unmöglich zu kontrollieren. Hier hilft nur das vertrauen der Spieler in ihren Spielleiter.

 

Viele Grüße

hj

 

Genau wie Leif:

 

Volle Zustimmung!

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Ich behaupte einfach mal, daß jemand von Adel einen als ausländischen Adeligen vorgestellten meist mit einer gewissen Höflichkeit behandelt. "

und das ihm die Privilegien und Rechte seines Standes zustehen.

 

 

Der Emir gibt sich mit ihr vielleicht nicht ab, weil er sich nur mit Männern unterhält.

ne bessere Ausrede um dem Them auszuweichen, hast du nicht gefunden?

Sie landet im Harem,

Nein, damit würde er ihre Familie tödlichst herausfordern, er wird sie vielleicht der Gesellschaft seiner Frauen oder ihrer Töchter anvertrauen.

Die diplomatischen und ökonomischen Verwicklungen, wenn eine kleine (SF)

Eine bessere Ausrede...,

ich habe mich weder auf klein, noch auf SC only bezogen.

Ich erinnere mich, das Dschinghis Khan das chorezmische Reich für den Mord an Gesandten oder händlern vernichtet hat.

 

 

erainnische Adelige vom Emir von Nedschef aus erainnischer Sicht unangemessen abgekanzelt würde,
seine Nachbarn würden ggf sehr viel höhere Sicherheiten für Kontakte mit ihm verlangen.

 

Und ich schulde Dir, Schwerttänzer, noch den Zufallsmechanismus bezüglich meiner Nachsicht: Spielleiterwillkür unter Vorgaben (Passt das hier? Ist es nachvollziehbar? Wann gab es das zuletzt?)

 

Erstaunlicherweise sind mir da noch keine Klagen von Spielerseite gekommen. Es heißt dann eher von Figur A zu Figur B: "Och, nee! Nicht schon wieder Du mit Deinen seltsamen Träumen! Ja, ist gut, da ist ja meistens was dran! Aber knntest Du nicht um deutlichere Zeichen bitten?

was hat das mit meiner Frage zu tun?
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Ich behaupte einfach mal, daß jemand von Adel einen als ausländischen Adeligen vorgestellten meist mit einer gewissen Höflichkeit behandelt. "

und das ihm die Privilegien und Rechte seines Standes zustehen.

 

 

Die Rechte stehen der Figur aus meiner Sicht nicht zu. Der Fürst des Gastlandes kann sie gewähren.

 

 

Der Emir gibt sich mit ihr vielleicht nicht ab, weil er sich nur mit Männern unterhält.

ne bessere Ausrede um dem Them auszuweichen, hast du nicht gefunden?

Es ist nur eine Möglichkeit, Schätzelein. Natürlich ist auch möglich, daß er sie in aller Höflichkeit empfängt. Er sie vielleicht sogar zur Zweitfrau nimmt, oder gar für sie seine Erstfrau verstößt oder umbringen lässt.

 

 

Sie landet im Harem,

Nein, damit würde er ihre Familie tödlichst herausfordern, er wird sie vielleicht der Gesellschaft seiner Frauen oder ihrer Töchter anvertrauen.

 

Das meinte ich damit, als gast, nicht als Xtehefrau.

 

Die diplomatischen und ökonomischen Verwicklungen, wenn eine kleine (SF)

Eine bessere Ausrede...,

ich habe mich weder auf klein, noch auf SC only bezogen.

Ich erinnere mich, das Dschinghis Khan das chorezmische Reich für den Mord an Gesandten oder händlern vernichtet hat.

 

 

Jau, Herzchen, alles, was nicht in Deine Welt passt, ist eine faule Ausrede. Erainn ist mit dem Reich Dschingis Khans nicht unbedingt vergleichbar. Midgard ist nicht so kriegerisch wie es die Erde zu Dschingis Khans Zeiten war. Die Erainner werden nicht vereint werden und gegen den Emir von Nedschef in den Krieg ziehen, weil eine Adelige auf Abenteuerreise dort beleidigt oder getötet wurde.

Aber es können für scharidische Händler vielleicht Probleme in Erainn auftauchen, Strafzölle, Überfälle, Beschlagnahmungen. Gut sie reisen dann nicht mehr dahin und es gibt dann nur noch sehr teure Güter, die auf Umwegen nach Erainn gelangen.

 

 

 

erainnische Adelige vom Emir von Nedschef aus erainnischer Sicht unangemessen abgekanzelt würde,
seine Nachbarn würden ggf sehr viel höhere Sicherheiten für Kontakte mit ihm verlangen.

 

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Vielleicht interessieren sich die Nachbarn, alles Schariden gar nicht für diese primitiven Erainner.

 

Es gibt reichlich Möglichkeiten, was der Emir tun und lassen kann. In vielen Dingen sehen wir beide das auch ähnlich. Höchstwahrscheinlich wird er sich auch angemessen verhalten, aber er muss es nicht unbedingt, auch wenn er es sollte.

 

Nebenbei, wie sähe es eigentlich aus, wenn die Adelige in KanThaiPan wäre?

Möglicherweise muss sie vor dem Himmelskaiser auf dem Boden rumrobben? (Kotau) Vor einem erainnischen Hochkönig würde sie vielleicht nur knicksen müssen.

Wäre das auch eine Beleidigung, die zum Kriege - wie bei Dschingis Khan - führen müssen?

 

Und ich schulde Dir, Schwerttänzer, noch den Zufallsmechanismus bezüglich meiner Nachsicht: Spielleiterwillkür unter Vorgaben (Passt das hier? Ist es nachvollziehbar? Wann gab es das zuletzt?)

 

Erstaunlicherweise sind mir da noch keine Klagen von Spielerseite gekommen. Es heißt dann eher von Figur A zu Figur B: "Och, nee! Nicht schon wieder Du mit Deinen seltsamen Träumen! Ja, ist gut, da ist ja meistens was dran! Aber knntest Du nicht um deutlichere Zeichen bitten?

was hat das mit meiner Frage zu tun?

 

Du fragtest nach einem Zufallsinstrument. Das kann eine Tabelle sein, muss es aber nicht.

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Ich behaupte einfach mal, daß jemand von Adel einen als ausländischen Adeligen vorgestellten meist mit einer gewissen Höflichkeit behandelt. "

und das ihm die Privilegien und Rechte seines Standes zustehen.
Wenn schon ein Beispiel, dann ein passendes!

 

Eine erainnische Adlige in Eschar hat keine Rechte aufgrund ihres Stands. :notify:

Sie wird wie jede andere Ausländerin behandelt und dies bedeutet in erster Linie Duldung. Auftreten und Erscheinung werden höchstwahrscheinlich dazu führen, dass es im Interesse der Einheimischen liegt hier wohlwollend zu handeln. Aber erstens ist dieses nicht einklagbar und zweitens wird die scharidische und nicht die erainnische Sicht entscheiden.

 

Der Stand bei Midgard ist kein Diplomatenpass.

 

Solwac

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Allerdings gehört zum standesgemäßen Verhalten natürlich auch das standesgemäße Reisen (mit Diener, entsprechender Kleidung usw.). Sonst könnte sich ja jeder Bettler als Adliger ausgeben, wenn er nur gerissen und talentiert genug wäre.

 

Auch sind belegende Dokumente (Stammbäume usw.) in entsprechenden Kulturen nicht unbekannt.

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Der Stand bei Midgard ist kein Diplomatenpass.

 

Solwac

 

Das wage ich zu bezweifeln. Solange man sich standesgemäß verhält wird man auch seines Standes angemessen behandelt.

 

Viele Grüße

hj

Hängt vom Land ab. In Eschar interessiert keinen, dass man der dritte Sohn eines Syres ist. Der reiche moravische Händler (Mittelschicht) ist wahrscheinlich interessanter.

Auch dürfte es keinen Unterschierd zwischen dem Sohn des Syres und dem Spitzbuben aus Beornenburgh geben, wenn dieser sich wie der Adlige benehmen kann. Entscheidend ist nicht der Stand sondern das Auftreten.

 

Solwac

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Als SL bin ich da recht nachsichtig, denn, wie schon geschrieben, Gott sieht nicht alles.

dann hätte ich dafür aber gerne nen Zufallsmechanismus, wie z.b. die alte Priestertabelle bei WFRP

 

 

Hervorhebung durch mich: Ok, nennen wir es eine Frage oder Forderung oder Wunsch. ich kenne die Priestertabelle nicht, benötige sie auch nicht, auch wenn ich sie gerne mal in den Fingern hätte.

 

Mein Zufallsgenerator ist eben meine wohlwollende SL-Willkür.

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Die erainnische Adelige kann noch so sehr auf ihren Status als Adelige pochen: Befindet sie sich im Herrschaftsgebiet des scharidischen Fürsten ist sie erstmal um keinen Deut besser oder privilegierter als ein anderer Untertan des Fürsten.

Das ist so falsch, falscher geht es kaum noch.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um einen offiziellen diplomatischen Besuch handelt oder die Begegnung in einer weltoffenen Hafenstadt stattfindet oder ein Empfehlungsschreiben einer anerkannten Autorität besitzt - in diesen Fällen gelten andere Konventionen.

a sie ist von Adel, das heisst kein Bürgerlicher, d.h. sie wird als Adlige behandelt werden müssen

Sie ist für den Emir eine:

- Ungläubige

- Ausländerin

- Frau

- womöglich in zwielichtiger Gesellschaft

 

Sie kann froh sein, wenn sie von dem Emir nur ignoriert wird. Gerade "ungläubig" und "Frau" sind in der scharidischen Kultur zwei Punkte, die sich verheerend auf den sozialen Status auswirken.

 

b sie ist nicht sein Untertan und hat deshalb definitiv nicht solche Pflichten

Gerade deshalb hat sie sich dran zu halten.

Sie hat keine Rechte und schon gar nicht das Recht den allgemeinen Pflichten nicht nachzukommen.

c sie hat sich an die Gesetze zu halten und Zölle zu zahlen, zu Heerdienst, Steuern, Rat, Treue etc ist sie nicht im mindesten verpflichtet.

Steuern darf sie im Zweifel neben Zöllen auch zahlen.

Bei allem anderen wird eher das Gegenteil angenommen, mit der Folge, dass sie noch misstrauischer beäugt wird und repressiver behandelt wird.

d das wäre swehr dumm für die diplomatischen und ökonomischen Verhältnisse des Fürsten bzw seiner Stadt.

Warum?

Aus der Sicht des Emirs ist Erainn weit weg, rückständig und uninteressant. Wenn es zwischen diesem Emir und demjenigen erainnischen Fürsten zu dessen Gefolge sie gehört Handels- und diplomatische Beziehungen gibt, dann gibt es auch Referenzen, auf die sich die Adelige berufen kann.

und das gilt für Könige genauso, sonst sind deren Vsallen und Untertanen auf einmal Fremden Herrschern Untertanendienste schuldig.

Bis zu einem gewissen Grad sind sie das auch, es sei denn es gibt Verträge, Gilden etc., die sie schützen.

 

bis dann,

Sulvahir

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:schweiss:

 

Eigentlich wollte ich hier keine so spezifische Diskussion starten, weswegen ich das Thema mit Schwerttänzer per PN weitergeführt habe.

 

Das Thema "Verhalten von Herrschern gegenüber fremden Adeligen - insbesondere Spielfiguren" ist sicherlich interessant, aber hat nur eingeschränkt etwas mit dem Thema zu tun.

 

Für das Thema zusammenfassend finde ich ist wichtig:

Der lokale Herrscher hat erstmal die unmittelbare Macht, gestützt auf z.B. Haustruppen etc., über eventuelle Personen (sofern sie nicht mit einem Heer anreisen). Da der Spielleiter den Herrscher als NSPF führt, kann er sie prinzipiell dazu verwenden Sanktionen zu verhängen.

 

Schikane ist es, wenn es dafür keine Begründung aus der Spielwelt gibt oder sich die Figur komplett untypisch verhält, ohne dass die Spielfiguren zumindest die Möglichkeit gehabt haben auf eventuelle Eigenheiten aufmerksam zu werden. (Natürlich könnte ein Abenteuer darauf basieren, dem verrückt gewordenen Herrscher das Handwerk zu legen)

 

Keine Schikane ist ein Verhängen dieser Sanktionen, wenn es in der Entwicklung des Geschehens begründet liegt. Und die Reaktion verhältnismäßig ist. (Abenteurer lassen den Herrscher sein Gesicht verlieren, weil die Spieler mal wieder auf einem Egotrip sind und eventuelle NSPF als bloße Statisten betrachten die ihnen alles verzeihen weil sie ja die Guten sind)

 

Natürlich muss der Spielleiter die sozialen Gegebenheiten berücksichtigen. Denn auch der lokale Herrscher wird das tun und bestimmte Personen sind mitunter ein rotes Tuch, während andere größere Toleranz erfahren.

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Sie landet im Harem, weil sie als Frau eben dorthin gehört und er spricht mit dem ihm passend erscheinenden Krieger...

 

Das halte ich übrigens für wenig wahrscheinlich, denn das ist ja auch eine Ehre, und die wird sicher nicht einer einfach so dahergelaufenen Ausländerin (und behauptet sie auch, sie sein adlig) zuteil werden.

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Sie landet im Harem, weil sie als Frau eben dorthin gehört und er spricht mit dem ihm passend erscheinenden Krieger...

 

Das halte ich übrigens für wenig wahrscheinlich, denn das ist ja auch eine Ehre, und die wird sicher nicht einer einfach so dahergelaufenen Ausländerin (und behauptet sie auch, sie sein adlig) zuteil werden.

 

Eben, da könnte ja jeder dahergelaufen kommen und behaupten, er wäre der rechtmäßige Schamar von Nuristan. (um mal ein offizielles Beispiel zu bringen)

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Die erainnische Adelige kann noch so sehr auf ihren Status als Adelige pochen: Befindet sie sich im Herrschaftsgebiet des scharidischen Fürsten ist sie erstmal um keinen Deut besser oder privilegierter als ein anderer Untertan des Fürsten.

Das ist so falsch, falscher geht es kaum noch.

Im Defaultfall wird er sie, so sie Standesgemäss auftritt, die örtlichen Sitten achtet, kein religiöses Tabu gebrochen hat, usw höflich empfangen. Obwohl ein höflicher Empfang nach scharidischen Sitten (am Boden kauern und die Stirn auf die Fliesen) der Errainerin kaum so vorkommen wird.

 

Sie kann aber auch Pech haben, der Emir ist ein Frauenfeind, religiöser fanatiker der Ungläubige nicht ausstehen kann, usw :silly:

 

a sie ist von Adel, das heisst kein Bürgerlicher, d.h. sie wird als Adlige behandelt werden müssen

Kein MUSS, der Gastgeber KANN, eine Verpflichtung besteht nicht sobald die Kulturen weit genug voneinander entfernt sind, v.a. wenn unterschiedliche Religionen im Spiel sind.

Sie ist für den Emir eine:

- Ungläubige

- Ausländerin

- Frau

- womöglich in zwielichtiger Gesellschaft

 

Sie kann froh sein, wenn sie von dem Emir nur ignoriert wird. Gerade "ungläubig" und "Frau" sind in der scharidischen Kultur zwei Punkte, die sich verheerend auf den sozialen Status auswirken.

 

b sie ist nicht sein Untertan und hat deshalb definitiv nicht solche Pflichten

Gerade deshalb hat sie sich dran zu halten.

Sie hat keine Rechte und schon gar nicht das Recht den allgemeinen Pflichten nicht nachzukommen.

Stimmt nicht, sie ist keine Untertanin, keine Vasallin, damit hat sie dem Herrscher gegenüber keine derartigen Pflichten wie Heerfolge, Treue, Rat, usw

Wenn sie deratige Pflichten hätte, würde auch der Herrscher Ihr gegenüber derartige Pflichten haben und sie als Adelige behandeln MÜSSEN.

Im Mittelalter laufen Pflichten in beide Richtungen!

c sie hat sich an die Gesetze zu halten und Zölle zu zahlen, zu Heerdienst, Steuern, Rat, Treue etc ist sie nicht im mindesten verpflichtet.

Steuern darf sie im Zweifel neben Zöllen auch zahlen.

Bei allem anderen wird eher das Gegenteil angenommen, mit der Folge, dass sie noch misstrauischer beäugt wird und repressiver behandelt wird.

d das wäre swehr dumm für die diplomatischen und ökonomischen Verhältnisse des Fürsten bzw seiner Stadt.

Auch Herrscher können dämlich sein. Er kann Errain als für sich irrelevant einstufen, bei einem Wüstenscheich wahrscheinlich, beim Herrscher eines Küstenhandelsplatzes unwahrscheinlich.

Warum?

Aus der Sicht des Emirs ist Erainn weit weg, rückständig und uninteressant. Wenn es zwischen diesem Emir und demjenigen erainnischen Fürsten zu dessen Gefolge sie gehört Handels- und diplomatische Beziehungen gibt, dann gibt es auch Referenzen, auf die sich die Adelige berufen kann.

und das gilt für Könige genauso, sonst sind deren Vsallen und Untertanen auf einmal Fremden Herrschern Untertanendienste schuldig.

Bis zu einem gewissen Grad sind sie das auch, es sei denn es gibt Verträge, Gilden etc., die sie schützen.

Das stimmt bis zu gar keinem Grad! Verträge schützen die Händler usw vor Willkür, sie legen einer dauerhaft dort angesiedelten kaufmannschaft Pflichten auf, aber kein Herrscher wird akzeptieren, dass seine Gefolgsleute Pflichten anderen gegenüber haben. Das wäre Wahnsinn!!!

 

bis dann,

Sulvahir

 

Zusammenfassung:

 

Im Normalfall wird ein fremder Herrscher einen durchreisenden, höflichen, standesgemäss auftretenden (beides nach lokalen Massstäben!!) Adeligen höflich behandeln, eine Verpflichtung dazu gibt es im Normalfall aber nicht.

 

Zur Rechtsstellung: Extrem Kulturabhängig, in manchen Gegenden ist man als Ausländer offiziell rechtlos, was aber oft nicht so gehandhabt wird, in anderen Gebieten existiert ein Personalrecht, d.h. man wird immer nach dem Recht seiner Herkunft geurteilt, nicht nach dem Recht des Gastlandes (zb germanische Gebiete).

Die Frage kann nur für bestimmte Fälle beantwortet werden.

 

Aber: Ein fremder Adeliger hat dem lokalen herrscher gegenüber, ganz, ganz sicher keine Pflichten.

 

LG

 

Chaos

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Auch Abenteurer sind in den Augen von Königen bloß Untertanen,

sicher, scharidische Fürst wird eine erainnische Adlige als Untertanin betrachten?:rolleyes:

 

Solange die betreffende Adlige nicht in offizieller Mission unterwegs ist und das durch entsprechendes Auftreten, Gefolge, Gastgeschenke etc. deutlich macht, ist sie nichts weiter als eine Ausländerin, der ein scharidischer Fürst weder Aufmerksamkeit noch irgendeine Form von Gleichbehandlung schuldet.

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Auch Abenteurer sind in den Augen von Königen bloß Untertanen,

sicher, scharidische Fürst wird eine erainnische Adlige als Untertanin betrachten?:rolleyes:

 

Solange die betreffende Adlige nicht in offizieller Mission unterwegs ist und das durch entsprechendes Auftreten, Gefolge, Gastgeschenke etc. deutlich macht, ist sie nichts weiter als eine Ausländerin, der ein scharidischer Fürst weder Aufmerksamkeit noch irgendeine Form von Gleichbehandlung schuldet.

 

Halt nicht als Untertanin, das wäre ja fast schon eine zuvorkommende Behandlung. Wahrscheinlicher ist eher, sie als Sache zu betrachten, irgendwo weit unterhalb seiner Hunde...

Hm, einige Sklaven könnten einen niedrigeren Status in seinem Ansehen haben. ;)

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