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Geschrieben

Leider finde ich nichts über den Ablauf und die Beschränkung zu einem Kampf im Wasser und dabei meine ich natürlich das der Charakter keinen Boden unter den Füssen hat.

Welche Waffen kann ich dabei gelten lassen, kann er jede Runde Angreifen oder durch die Behinderung des Wassers nur jede 2te Runde???

 

Besten Dank im vorraus

Geschrieben

Ich meine, dass PM nur auch im Wasser verwendbare Waffen erlernen konnten. Insofern hätte man da einen Anhaltspunkt, welche Waffen besonders gut funktionieren.

 

Richtige Wasserkampfregeln wären mir nicht bekannt.

 

Ich würde es so handhaben, dass nur wem ein EW: Schwimmen gelingt, in der betreffenden Runde überhaupt angreifen kann.

 

Ich würde den Einsatz von Stich- und Spießwaffen (einhändig) und alles, womit man stechen kann dann unmodifiziert zulassen, Raufen ginge sicherlich auch. Alle "unhandlichen", aber einhändigen Waffen wären vom EW improvisierte Keulen, vom Schaden her aber normal. (Man ist von den Angriffsmöglichkeiten mit einer Handaxt halt sehr eingeschränkt, weil man nur über Kopf effektiv angreifen kann, wenn der Schlag aber getroffen hat, ist es halt ne Axt ). Zweihändige Waffen gehen gar nicht.

Geschrieben

Regeln finden sich im Gildenbrief 46, S.38ff.

 

Stich- und Spießwaffen unterliegen keinen Einschränkungen, stumpfe Hiebwaffen sind nutzlos. Andere Waffen richten einen Punkt weniger Schaden an. Landbewohner erhalten generell -1 auf Angriff und Abwehr.

Bei den Fernkampfwaffen können nur Wurfpfeil, Wurfspeer und Pilum mit jeweils geviertelter Reichweite verwendet werden. Schilde sind unter Wasser nutzlos.

 

Solwac

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