Gast Geschrieben 11. Juni 2009 report Geschrieben 11. Juni 2009 Im GB #41 steht, das in Moravod der jüngste Sohn erbt, der Großfürst von Geltin ist aber der älteste der Söhne des vorherigen Fürsten. Was stimmt denn nun (=Errata)? oder Gibt es eine Unterscheidung zwischen Adel und Volk (Adel erbt der älteste, beim Volk der jüngste Sohn)?
Pandike Kalamides Geschrieben 11. Juni 2009 report Geschrieben 11. Juni 2009 Wo genau steht das mit dem jüngsten Sohn? Gruß Pandike
sayah Geschrieben 11. Juni 2009 report Geschrieben 11. Juni 2009 Ich weiss natürlich nicht genau was in Moravod gilt. Mir wurde diese Erbregelung aber mal so erklährt, es ging da um Bauern: Wenn der jüngste Sohn erbt, stellt das sicher, dass die erfahrenen Eltern möglichst lange ihr Wissen im Betrieb einsetzen können, was einen besseren Ertrag verspricht. Dabei ensteht natürlich ein Problem, wenn der jüngste Sohn noch nicht geschäftsfähig ist, wenn er das Erbe antreten soll. Da kann es dann Sinn machen, dass der jüngste schon geschäftsfähige Sohn erbt. Soweit meine Regelung als ich den Artikel für den Myrkgardband schrieb und diese Erbregelung festlegte (da GB41 vor dem Myrkgardband publiziert wurde, war das wohl eine der Vorgaben und was ich hier geschrieben habe nur meine Erklährung für diese Art der Erbregelung). Für deine Frage: angenommen, der aktuelle Grossfürst war der als einziger schon alt genug als geschäftsfähig zu gelten als sein Vater gestorben (oder abgetreten) ist. Andere Möglichkeit: er hat sich beim Erbe nicht an die üblichen Regeln gehalten. Sprich der aktuelle Grossfürst hat sich Amt und Würde erobert. es grüsst Sayah el Atir al Azif ibn Mullah
Pandike Kalamides Geschrieben 11. Juni 2009 report Geschrieben 11. Juni 2009 Ich würde wohl nach Ständen unterscheiden - Primogenitur beim Adel, Ultimogenitur bei den Bauern. Dieses Nebeneinander hat es offenbar in der irdischen Geschichte öfters gegeben, unter anderem in Böhmen, das ein wesentliches Vorbild für Moravod gewesen sein dürfte. Gruß Pandike
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