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Geschrieben

So, also doch extra ein thread, da wollte ich mal threads sparen und dann soll ich das nicht...

 

Ich hörte, daß der Beruf mit +15 ausgeübt wird; kann mir jemand von Euch bitte sagen, ob es da auch einen Bonus für hohes Ge oder In gibt, wie bei Fertigkeiten beim Chargenerieren?

Und, falls ja, gibt es den nur für den ersten Beruf oder auch, wenn später mal noch ein zweiter Beruf gelernt wird?

Geschrieben

Seid gegrüsst Freunde!

 

Hi stefanie,

 

es gibt einen GB, im dem für den Beruf ein EW eingeführt wurde. Diese Regel befindet sich auch in einem GB Sonderdruck, den ich habe. Kann dies bei Bedarf hier Posten.

Aber der Wert für den Beruf ist nicht Standartmäsig auf +15, sondern errechnet sich, glaube ich, aus den Lernpunkten von Beruf, Waffen, und Fertigkeiten (genaue Formel habe ich nicht im Kopf). Es gibt aber auch einen Bonus Aufgrund hoher Eigenschaften (81-95 > +1; 96-100 > +2). Näheres, wie gesagt, auf Wunsch lieferbar. Aber Ehrlich gesagt, haben wir noch nie auf den Beruf gewürfelt.

Geschrieben

Danke für die Kommentare/Antworten.

Ich glaube, ich habe das lediglich daher, weil auf dem Blatt eines Spielkameraden, der neben mir saß, Botaniker +15 stand (im Berufekästchen, nicht als Fertigkeit). Das ist schon eine Weile her und er ist nicht mehr in der Gruppe, so daß ich ihn nicht ohne größeren Aufwand fragen kann.

 

Sliebheinn, besten Dank für das Angebot, interessant fände ich das allemal.

Geschrieben

Also ich kann auf einen Erfolgswert für Berufe gerne verzichten. In meiner Gruppe kann man den Beruf der Figur so gut ausüben, wie ein schlechter Geselle. Ein Zimmermann kann eine Treppe bauen, aber ein kompletter Dachstuhl einer Kirche übersteigt die Fähigkeiten (und das Zeitbudget). Wenn ein Spieler sich in seinem Fach weiterbilden will, dann braucht er bei mir keine FP aufzuwenden, sonder nur Zeit- viel Zeit

Theophil:)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe auch noch mal in alten GBs gewühlt und Folgendes gefunden:

 

Der Erfolgswert:Beruf wird aus drei Werten bestimmt: 1. dem Ausbildungswert, der zu Beginn der Abenteurerkarriere mit 1W3+6 bestimmt wird. Darauf kommen 2. bei hoher In die üblichen Boni (als Zusatzregel: man kann die Boni je nach Beruf auch von anderen Eigenschaften abhängig machen). 3. schließlich der Erfahrungswert, der sich aus den (Lernpunkten Waffen + Lernpunkte allg. Fert.) / 5 ergibt. Alles drei zusammenrechnen, schon hat man den Erfolgswert:Beruf.

 

Bei der Anwendung des EW:Beruf können verschiedene Modifikationen berücksichtigt werden:

Schwierigkeit der Aufgabe: Routine +6; einfach +4; leicht +2; normal +0; schwer -2; komplex -4; ungewöhnlich -6.

Zeitdruck: beliebige Zeit +4; viel Zeit +2; normal Zeit +0; wenig Zeit -4; zu wenig Zeit (wohl der 'Scotty-Malus')  -8.

Werkzeuge und Hilfsmittel: gut +2; vorhanden +0; schlecht -2; improvisiert -4; fehlt -8.

Verschiedenes: fachkundige Beratung +2; fachkundige Anleitung +4; unerfahrener Kunde/Arbeit wird nicht kontrolliert/Charakter geniest ungewöhnlich guten Ruf +4.

 

Das Rangsystem innerhalb der Berufe:

Lehrling, Schüler, Student: +1 bis +9

Geselle, Akademiker: +10 bis +14

Meister, Doktoren: +15 bis +17

erfahrene Meister, Professoren: +18 bis +20

Gildenmeister, Dekane: +21 und höher

 

Lernkosten:

+6            800

+7,+8        100

+9,+10      200

+11,+12     500

+13,+14   1000

+15,+16   2000

darüber nur noch mit PP; maximaler EW +20; Lernfaktor 7

Einen Praxispunkt bekommt eine Person allerdings nur, wenn sie den Beruf ein Jahr lang ununterbrochen ausübt. In dieser Zeit kann sie nicht auf Abenteuer ausziehen.

 

Abschließend noch der Hinweis, im Zweifelsfall immer die gelernte Fertigkeit statt des Berufes abzufragen ('Stehlen' vor 'Dieb'). Ist 'Stehlen' nicht gelernt, kann ein EW:Dieb gemacht werden. Sind beide Fertigkeiten gelernt worden, kann als Zusatzregel vor dem eigentlichen EW:gelernteFertigkeit ein EW:Beruf gewürfelt werden, bei dessen Gelingen auf den anschließenden Fertigkeitenwurf ein Zuschlag gewährt wird (+2 bei normalem, +4 bei kritischem Erfolg des EW:Beruf).

 

Und schlussendlich: Keine fremden Federn für mich, das Ganze stammt von Carsten Obst.

 

Prados

 

Geschrieben

Hi,

 

ich verwende die von Prados vorgestellte Tabelle insbesondere für Handwerksfertigkeiten, da Handwerksgesellen die auf Wanderschaft ausziehen m.E. stets eine sehr plausible und stimmungsvolle Motivation ist. In diesen Fällen wollen die Spieler/innen ihre Kenntnisse aber meist vertiefen, daher ist die angebotene Erfolgswertregelung sehr nützlich.

 

es grüßt,

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Da schau her, was es im Forum alles gibt. turn.gif

 

Die Tabelle, die Prados hier zitiert, ist wirklich sehr hilfreich. Auch bei uns in der Gruppe hat sich ab und an die Frage gestellt, wie man die Berufsfertigkeit eines Charakters abbilden kann.

 

Aktuell habe ich jedoch eine andere, dazu passende Frage, weswegen ich dieses alte Thema rausgesucht habe (die neue Suchfunktion ist wirklich klasse!):

 

Einer meiner Charaktere will einen zweiten Beruf lernen und sich dafür zwei Jahre aus dem Abenteurerleben zurück ziehen. Wie ist das nun, darf ich denn dann - wie bei der Charaktererschaffung - erneut auf die Berufsfertigkeiten würfeln mit dem neuen Beruf? Steht dazu was irgendwo im DFR, oder habt ihr solche Fälle schon mal selbst geregelt?

 

Die Frage ist mir wichtig, denn der Charakter soll sich ja weiter entwickeln und der neue Beruf ist ein wichtiger Schritt in eine bestimmte Richtung. Ich finde schon, dass man irgendeinen Vorteil von so einem nachträglich gelernten Beruf haben sollte, sprich die ein oder andere quasi automatisch damit verbundene Fertigkeit, sonst ist der Beruf nur ein Muster ohne Wert auf dem Charakterbogen und ein netter Gimmek zum Hintergrund des Charakters - er sollte aber auch reale, d.h. spieltechnische Auswirkungen haben.

 

Euer

 

Bruder Buck

Geschrieben

Hallo Bruder Buck!

 

Im Regelwerk auf Seite 279 findet sich ein Kasten, in welchem auch das nachträgliche Lernen von Berufen geregelt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Geschrieben

Naja, eigentlich geht MIDGARD davon aus, dass ein Beruf nicht wirklich erlernt wird. Man erhält lediglich etwas Basiskenntnisse z.B. durch Eltern die einen Beruf ausüben. Ansonsten würde man nicht nur ein- oder zwei Fertigkeiten aus der Berufsliste geschenkt bekommen, sondern würde über alle Berufstypischen Fertigkeiten verfügen.

 

Das erlernen eines Berufes gehört also nicht zum Simulationsumfang von MIDGARD.

 

Auswirkungen sehe ich in erster Linie erstmal im Rollenspiel bzw. im Zusammenspiel zwischen Spielleiter und Spieler. Einen Berufswert halte ich für überflüssig und nicht plausibel umsetzbar - MIDGARD verwendet schlicht und ergreifend andere Spielmechanismen.

 

Eine Spielfigur die einen Beruf lernt, sollte vielmehr als Simulation der Lehrjahre die Berufstypischen Fertigkeiten aus dem DFR erlernen bzw. steigern. Fertigkeiten, die der Ansicht von Spieler und Spielleiter in MIDGARD nicht existieren, aber sinnvoll für den Beruf wären, können entweder neu erschaffen werden, oder der Spielleiter entscheidet über deren erfolgreichen Einsatz nach Gutdünken (was ich bevorzugen würde).

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben
Hallo Bruder Buck!

 

Im Regelwerk auf Seite 279 findet sich ein Kasten, in welchem auch das nachträgliche Lernen von Berufen geregelt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Wobei ich bei diesem Kasten so meine Zweifel habe, ob er das ist was BB so im Sinn hat ;)

 

Viele Grüße

hj

Geschrieben

Hallo hjmaier!

 

Wie ist das nun, darf ich denn dann - wie bei der Charaktererschaffung - erneut auf die Berufsfertigkeiten würfeln mit dem neuen Beruf? Steht dazu was irgendwo im DFR, oder habt ihr solche Fälle schon mal selbst geregelt?
Beendet er [der Abenteurer] seine Ausbildung erst später [nach Spielbeginn], so genießt er nur die im Abschnitt "Berufskenntnisse" aufgezählten Vorteile. Berufsfertigkeiten muß er eigens erlernen.
Ich glaube schon, dass es genau das ist, was Bruder Buck wissen wollte.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Geschrieben

@BB: Bei mir als SL würdest Du nicht auf die Fertigkeitentabelle würfeln dürfen.Allerdings würde ich mir Möglichkeiten überlegen, wie Du innnerhalb der Lehrzeit an die entsprechenden Fertigkeiten kommen könntest (eventuell auch verbilligt). Verbesserte Sinne sind nur schwer möglich, da käme es dann auf die Spielfigur an.

 

Solwac

Geschrieben

@Solwac

Bei mir würde es genauso laufen... Allerdings würde ich auch noch einen Berufswert vergeben, welcher die allgemeine Ausbildungsqualität wiederspiegelt. In dieser Hinsicht stemme ich mich gegen den 'berufsfeindlichen' Trend bei M4. ;)

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben
@Solwac

Bei mir würde es genauso laufen... Allerdings würde ich auch noch einen Berufswert vergeben, welcher die allgemeine Ausbildungsqualität wiederspiegelt. In dieser Hinsicht stemme ich mich gegen den 'berufsfeindlichen' Trend bei M4. ;)

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Würdest Du den nachgelernten Beruf beim Berufswert irgendwie anders als den ursprünglichen Beruf behandeln?

Immerhin wäre der nachgelernte Beruf aktiv erworben, während die Berufsliste bei der Erschaffung auch berufsähnliches erfasst, z.B. Bettler. Dafür braucht man keine Ausbildung, erwirbt aber Fähigkeiten.

 

Solwac

Geschrieben

Bei mir wären beide Berufe gleichgestellt, schließlich brauch selbst ein Bettler eine Art 'Berufsausbildung': Wo darf ich betteln? Wie bekomme ich am meisten Almosen? Wo verstecke ich mich vor der Stadtwache?

 

Den Berufswert mache ich am Anfang bzw. bei der Charaktererschaffung von dem jeweiligen Prozentwurf und der Intelligenz des Charakters abhängig (und benutze nicht mehr die alte GB-Regelung).

 

Bei später erlernten Berufen würde ich die Höhe des Berufswertes wohl von der Länge der Ausbildung und der Qualität des Lehrmeisters abhängig machen. Dafür habe ich allerdings noch keine konkreten Regeln erstellt, da dieser Fall bei mir (und meiner Gruppe) noch nie aufgetreten ist.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben
Hallo hjmaier!

 

Wie ist das nun, darf ich denn dann - wie bei der Charaktererschaffung - erneut auf die Berufsfertigkeiten würfeln mit dem neuen Beruf? Steht dazu was irgendwo im DFR, oder habt ihr solche Fälle schon mal selbst geregelt?
Beendet er [der Abenteurer] seine Ausbildung erst später [nach Spielbeginn], so genießt er nur die im Abschnitt "Berufskenntnisse" aufgezählten Vorteile. Berufsfertigkeiten muß er eigens erlernen.
Ich glaube schon, dass es genau das ist, was Bruder Buck wissen wollte.

Danke, ich werde mir heute abend das mal im DFR genau durchlesen und dann meinen Senf dazu geben.

 

Übrigens stimme ich Odysseus zu, auch finde einen Fertigkeitswert für einen Beruf eine gute Idee, wenn - nur wenn - Spieler und Spielleiter näher auf den Hintergrund des Charakters eingehen wollen. Dann ist ein Wert als Richtgröße nicht schlecht. Ergänzung: Die Berufsfertigkeiten geben mir zu wenig her, um einen Beruf "richtig" ausspielen zu können.

 

Beispiel: Kann ein Charakter der Waffenschmied gelernt hat ein gebrochenes Schwert reparieren (Schmiede vorausgesetzt), oder nicht?

 

Euer

 

Bruder Buck

Geschrieben

Das Beispiel mit dem Waffenschmied legt es ganz gut da. Besonders beim Handwerk ist ein Berufswert sehr nützlich. Allerdings kann man den Bw auch benutzen, um Qualitätsunterschiede bzw. -merkmale festzustellen oder eine Fälschung zu erkennen (als Erweiterung von Schätzen). Ich lasse ihn auch als Wissensfertigkeit zu, wenn die Frage das Berufsfeld des Anwenders berührt.

Allerdings lasse ich keinen Bonus+2 auf den EW mehr zu, wenn vorher der EW:Berufswert gelingt. Das war zumindestens die ursprüngliche Regelung im GB.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

Hallo Bruder Buck!

 

Kann ein Charakter der Waffenschmied gelernt hat ein gebrochenes Schwert reparieren (Schmiede vorausgesetzt), oder nicht?
Ich würde es in einem solchen Fall zulassen, dass ein Abenteurer mit dem entsprechenden Beruf "Waffenschmied" ein gebrochenes Schwert wieder ohne folgende, regeltechnische Mali reparieren kann, schließlich wäre ansonsten der Beruf völlig bedeutungslos.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Geschrieben
Kann ein Charakter der Waffenschmied gelernt hat ein gebrochenes Schwert reparieren (Schmiede vorausgesetzt), oder nicht?
Ich würde es in einem solchen Fall zulassen, dass ein Abenteurer mit dem entsprechenden Beruf "Waffenschmied" ein gebrochenes Schwert wieder ohne folgende, regeltechnische Mali reparieren kann, schließlich wäre ansonsten der Beruf völlig bedeutungslos.

Dem will ich nicht so ohne weiteres zustimmen. Kann ein Bootsbauer dann auch ein Schiff für die Abenteurer bauen? So einfach automatisch "Waffenschmied => Schmiede => Schwert repariert" wollte ich das nicht haben, irgendwas müsste der Spieler schon dafür tun, finde ich - eben würfeln ob's klappt. Schließlich spielen wir bei Midgard ein Würfel-Rollenspiel und kein reines Storytelling.

 

Euer

 

Bruder Buck

 

P.S: Bin gestern nicht mehr zum Nachlesen im DFR gekommen.... :(

Geschrieben

Hallo Bruder Buck!

 

Ich würde es in einem solchen Fall zulassen, dass ein Abenteurer mit dem entsprechenden Beruf "Waffenschmied" ein gebrochenes Schwert wieder ohne folgende, regeltechnische Mali reparieren kann, schließlich wäre ansonsten der Beruf völlig bedeutungslos. [Hervorhebungen durch mich]
So einfach automatisch "Waffenschmied => Schmiede => Schwert repariert" wollte ich das nicht haben, irgendwas müsste der Spieler schon dafür tun, finde ich - eben würfeln ob's klappt.
Auch bei mir würde der Einsatz nicht automatisch gelingen, sondern etwa einen oder mehrere PW:Geschicklichkeit oder ähnliches erfordern. Ich wollte mit meinem Zitat lediglich deutlich machen, dass es generell möglich sein sollte, eben "kann".

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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