Aradur Geschrieben 22. August 2009 report Geschrieben 22. August 2009 Hallo allerseits, vorab - mit der Suchfunktion zeigte sich kein Ergebnis - daher meine Frage an die Runde. Eine Spielerfigur will sich ungesehen und unbemerkt an eine Wache anschleichen und diese mit dem Dolchknauf o. ä. bewußtlos niederschlagen. Wie handhabt ihr das entsprechend der M IV - Regeln? Danke schön Aradur ...wenn es das Thema gab, dann bitte meinen Beitrag verschieben. Danke.
rashomon76 Geschrieben 22. August 2009 report Geschrieben 22. August 2009 hi 1.EW schleichen 2.EW angriff (opfer zählt als wehrlos) WM auf EW:An+4 3.EW ungelernt Meucheln/Betäube +0/+6 oder gelernt EW:Meucheln - Gr des opfers. 1
Aradur Geschrieben 22. August 2009 Autor report Geschrieben 22. August 2009 rashomon76 Danke. Ist lt. M IV nur Meucheln möglich oder kann auch eine Waffenfertigkeit gewählt werden? Weil, der Krieger in der Runde hat dann bei Meucheln durchaus weniger Chancen... Gruß Aradur
rashomon76 Geschrieben 22. August 2009 report Geschrieben 22. August 2009 hm, dann nur noch geziehlter hieb gegen kopf. siehe ablauf gezilter hieb im regelwerk. dann kritischer schaden - kopftreffer (74-80) 1w6 runden bewus tlos oder 2w6+7 tage koma. bzw die einen oder andere kidotechnik.
Aradur Geschrieben 22. August 2009 Autor report Geschrieben 22. August 2009 Hmm, danke. Wirkt aber irgendwie unbefriedigend. Viele Grüße Aradur
Kalloggs Geschrieben 22. August 2009 report Geschrieben 22. August 2009 Nun, grundsätzlich ist es den Assassinen (und durch Magie den ZAU) vorbehalten, Leute lautlos auszuschalten. Daher dürften die übrigen Klassen nicht besser als diese Gruppe gestellt werden. Will der Krieger aus dem Hinterhalt die Wache ausschalten, dann muss er halt in Kauf nehmen, dass er die Wirkung nicht so gut dosieren kann wie er es vielleicht geplant hat. Allerdings bedeutet das nicht, dass die SL nicht auf den Plan eingehen und entsprechende Wirkungen auf die Aktion folgen lassen kann, wenn es plausibel läuft. Sagt der Krieger, dass er nicht mit voller Kraft (und nicht mit dem Ogerhammer) zuschlagen möchte, dann läuft das mit dem gezielten Hieb höchstwahrscheinlich nur auf eine kurze Benommenheit (1W6 Runden) hinaus, in der das Opfer geknebelt und gefesselt werden kann. Alles eine Frage, wie das rübergebracht wird. Möglicherweise vertut sich der Krieger aber auch und das Opfer wird nicht bewusstlos, sondern ruft um Hilfe - auch das kann einem Assassinen passieren - man muss es wohl auf sein Glück ankommen lassen. Oder eine Hausregel entwerfen, die das berücksichtigt.
Aradur Geschrieben 22. August 2009 Autor report Geschrieben 22. August 2009 zu Kalloggs: Ich habe mich, wie so oft in Midgard, für eine Hausregel entschieden, leider. Aber so ist halt das liebe Midgard, immer sehr eigen :-) und das System für Hausregeln. Ich denke, eine Figur, die unbemerkt von hinten jemanden niederschlagen möchte, sollte das auch vernünftig können - und meucheln bzw. gezielter Angriff sind da nicht angemessen. Viele Grüße Aradur ...der Midgard mag, aber hin und wieder sich wundert :-)
Pyromancer Geschrieben 22. August 2009 report Geschrieben 22. August 2009 (bearbeitet) Laut Regelwerk gehört zum Meucheln und auch zum Betäuben ja immer auch ein Angriffs-Wurf dazu. Erst wenn der klappt entscheidet ein EW-Grad des Opfers:Meucheln, ob das Opfer betäubt wurde. Ungelernt hat man Betäuben auf +6, und falls der Gegner keinen Helm trägt kriegt man nochmal +4 obendrauf, d.h. ein absoluter Laie hat effektiv eine 50:50-Chance, eine barhäuptige Grad-1-Wache lautlos auszuschalten - wenn der Angriffswurf geklappt hat. Das erscheint mir jetzt nicht besonders schlecht. Blick ins Regelwerk und so... Bearbeitet 23. August 2009 von Pyromancer
Torfinn Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 Wir wollen einen Gegner niederschlagen: Voraussetzungen > Der Gegner weiß nichts von unseren Absichten und läßt uns an sich ran, oder wir schleichen uns an den Gegner von hinten heran! Betäuben Eine stumpfe Waffe, Knüppel, Stein oder ähnliches haben wir in der Hand. Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Auf den Angriffswurf gibt es noch Modifikatoren, abhängig von der Kopfbedeckung des Opfers (Metallhelm -2 / Lederhelm +0 / Hut oder Turban +2 / leichte Kappe oder barhäuptig +4) Gelingt der EW:Angriff (z.B. mit improvisierter Waffe [+4], gegen das als wehrlos zählende Opfer [+4], ohne Kopfbedeckung [+4] > GESAMT +12) richten wir immer (unabhängig welche Waffe) 1w6-2 leichten Schaden an. Jetzt wird ein EW:Meucheln (ungelernt Betäuben +6), als negativer Modifikator zählt der Grad des Opfers, fällig. Gelingt der EW:Meucheln, ist das Opfer betäubt. Sollte der EW:Angriff mit einem kritischen Erfolg gelingen, ist der Schaden schwer (LP) und wird wie ein kritischer Kopftreffer behandelt, aber das Opfer ist mindestens betäubt (auch wenn durch fehlenden AP-Schaden keine kritischen Auswirkungen zutreffen)! Gezielter Hieb gegen den Kopf Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Gelingt der EW:Angriff wird der Schaden ermittelt und von den AP des Opfers abgezogen. Das Opfer macht jetzt seinen zweiten (und nur diesen) WW:Abwehr (ohne Verteidigungswaffenbonus, aber mit +6 wegen versuchten Kopftreffer). Wehrt das Opfer den Angriff nicht ab, erleidet es schweren Schaden (LP) und einen kritischen Kopftreffer. Wenn die gesamte Aktion leise ablaufen soll, sind entsprechende erfolgreiche EW:Schleichen erforderlich. Torfinn
rashomon76 Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 Wir wollen einen Gegner niederschlagen: Voraussetzungen > Der Gegner weiß nichts von unseren Absichten und läßt uns an sich ran, oder wir schleichen uns an den Gegner von hinten heran! Betäuben Eine stumpfe Waffe, Knüppel, Stein oder ähnliches haben wir in der Hand. Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Auf den Angriffswurf gibt es noch Modifikatoren, abhängig von der Kopfbedeckung des Opfers (Metallhelm -2 / Lederhelm +0 / Hut oder Turban +2 / leichte Kappe oder barhäuptig +4) Gelingt der EW:Angriff (z.B. mit improvisierter Waffe [+4], gegen das als wehrlos zählende Opfer [+4], ohne Kopfbedeckung [+4] > GESAMT +12) richten wir immer (unabhängig welche Waffe) 1w6-2 leichten Schaden an. Jetzt wird ein EW:Meucheln (ungelernt Betäuben +6), als negativer Modifikator zählt der Grad des Opfers, fällig. Gelingt der EW:Meucheln, ist das Opfer betäubt. Sollte der EW:Angriff mit einem kritischen Erfolg gelingen, ist der Schaden schwer (LP) und wird wie ein kritischer Kopftreffer behandelt, aber das Opfer ist mindestens betäubt (auch wenn durch fehlenden AP-Schaden keine kritischen Auswirkungen zutreffen)! Gezielter Hieb gegen den Kopf Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Gelingt der EW:Angriff wird der Schaden ermittelt und von den AP des Opfers abgezogen. Das Opfer macht jetzt seinen zweiten (und nur diesen) WW:Abwehr (ohne Verteidigungswaffenbonus, aber mit +6 wegen versuchten Kopftreffer). Wehrt das Opfer den Angriff nicht ab, erleidet es schweren Schaden (LP) und einen kritischen Kopftreffer. Wenn die gesamte Aktion leise ablaufen soll, sind entsprechende erfolgreiche EW:Schleichen erforderlich. Das sind 100% Hausregeln!
rashomon76 Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 (bearbeitet) sorry, fehler von mir!!! Bearbeitet 23. August 2009 von rashomon76
Kalloggs Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 Wir wollen einen Gegner niederschlagen: Voraussetzungen > Der Gegner weiß nichts von unseren Absichten und läßt uns an sich ran, oder wir schleichen uns an den Gegner von hinten heran! Betäuben Eine stumpfe Waffe, Knüppel, Stein oder ähnliches haben wir in der Hand. Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Auf den Angriffswurf gibt es noch Modifikatoren, abhängig von der Kopfbedeckung des Opfers (Metallhelm -2 / Lederhelm +0 / Hut oder Turban +2 / leichte Kappe oder barhäuptig +4) Gelingt der EW:Angriff (z.B. mit improvisierter Waffe [+4], gegen das als wehrlos zählende Opfer [+4], ohne Kopfbedeckung [+4] > GESAMT +12) richten wir immer (unabhängig welche Waffe) 1w6-2 leichten Schaden an. Jetzt wird ein EW:Meucheln (ungelernt Betäuben +6), als negativer Modifikator zählt der Grad des Opfers, fällig. Gelingt der EW:Meucheln, ist das Opfer betäubt. Sollte der EW:Angriff mit einem kritischen Erfolg gelingen, ist der Schaden schwer (LP) und wird wie ein kritischer Kopftreffer behandelt, aber das Opfer ist mindestens betäubt (auch wenn durch fehlenden AP-Schaden keine kritischen Auswirkungen zutreffen)! Gezielter Hieb gegen den Kopf Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Gelingt der EW:Angriff wird der Schaden ermittelt und von den AP des Opfers abgezogen. Das Opfer macht jetzt seinen zweiten (und nur diesen) WW:Abwehr (ohne Verteidigungswaffenbonus, aber mit +6 wegen versuchten Kopftreffer). Wehrt das Opfer den Angriff nicht ab, erleidet es schweren Schaden (LP) und einen kritischen Kopftreffer. Wenn die gesamte Aktion leise ablaufen soll, sind entsprechende erfolgreiche EW:Schleichen erforderlich. Das sind 100% Hausregeln! Der zweite Teil (gezielter Hieb) nicht, aber wie ich schon sagte, damit ist es schwierig, die Kraft richtig zu dosieren. Betäuben fehlt in den M4-Regeln leider, deshalb müsste man den Meucheln-Skill benutzen. Wie ich schon sagte: Warum den Assassinen schlechter stellen als den Krieger, der jemanden mit ner Keule ausschalten möchte? Der gezielte Hieb ist schon ausreichend dafür. Und wie Aradur schon sagte: Wem das nicht gefällt, der macht ne Hausregel. Die kann man hier auch überprüfen lassen, ob sie zu mächtig ist oder nicht (naja, zumindest können dann alle mal ihren Senf dazugeben ).
Torfinn Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 Wir wollen einen Gegner niederschlagen: Voraussetzungen > Der Gegner weiß nichts von unseren Absichten und läßt uns an sich ran, oder wir schleichen uns an den Gegner von hinten heran! Betäuben Eine stumpfe Waffe, Knüppel, Stein oder ähnliches haben wir in der Hand. Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Auf den Angriffswurf gibt es noch Modifikatoren, abhängig von der Kopfbedeckung des Opfers (Metallhelm -2 / Lederhelm +0 / Hut oder Turban +2 / leichte Kappe oder barhäuptig +4) Gelingt der EW:Angriff (z.B. mit improvisierter Waffe [+4], gegen das als wehrlos zählende Opfer [+4], ohne Kopfbedeckung [+4] > GESAMT +12) richten wir immer (unabhängig welche Waffe) 1w6-2 leichten Schaden an. Jetzt wird ein EW:Meucheln (ungelernt Betäuben +6), als negativer Modifikator zählt der Grad des Opfers, fällig. Gelingt der EW:Meucheln, ist das Opfer betäubt. Sollte der EW:Angriff mit einem kritischen Erfolg gelingen, ist der Schaden schwer (LP) und wird wie ein kritischer Kopftreffer behandelt, aber das Opfer ist mindestens betäubt (auch wenn durch fehlenden AP-Schaden keine kritischen Auswirkungen zutreffen)! Gezielter Hieb gegen den Kopf Das Opfer zählt als wehrlos, also EW:Angriff +4 Gelingt der EW:Angriff wird der Schaden ermittelt und von den AP des Opfers abgezogen. Das Opfer macht jetzt seinen zweiten (und nur diesen) WW:Abwehr (ohne Verteidigungswaffenbonus, aber mit +6 wegen versuchten Kopftreffer). Wehrt das Opfer den Angriff nicht ab, erleidet es schweren Schaden (LP) und einen kritischen Kopftreffer. Wenn die gesamte Aktion leise ablaufen soll, sind entsprechende erfolgreiche EW:Schleichen erforderlich. Das sind 100% Hausregeln! ALLE MEINE ANGABEN SIND AUS DEM DFR !!! KEINE HAUSREGELN !!! Den Ablauf für Betäuben findet man natürlich unter der Fertigkeit Meucheln beschrieben.
Kalloggs Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 ALLE MEINE ANGABEN SIND AUS DEM DFR !!! KEINE HAUSREGELN !!! Den Ablauf für Betäuben findet man natürlich unter der Fertigkeit Meucheln beschrieben. Aber Betäuben als eigener Skill existiert nicht, oder? Und ein +6 ist auch nciht das Wahre...
Torfinn Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 Aber Betäuben als eigener Skill existiert nicht, oder? Und ein +6 ist auch nciht das Wahre... Richtig, Betäuben ist keine eigene Fertigkeit, sondern gehört zu Meucheln, wer gelernt hat, einen Gegner mit einem Schlag zu töten, der kann einen Gegner auch betäuben. Ungelernt hat ein Charakter Meucheln +0 und Betäuben +6 .
Aradur Geschrieben 23. August 2009 Autor report Geschrieben 23. August 2009 Nochmals Danke und immer friedlich miteinander :-) Ich habe meine Hausregel einfach angepaßt - beim Betäuben nicht den Erfolgswert 6 sondern den entsprechend benutzten Waffenfertigkeitswert. In diesem Sinne Aradur ...Midagrd immer noch sehr gerne spielend :-)
rashomon76 Geschrieben 23. August 2009 report Geschrieben 23. August 2009 ups, da hab ich was total ausgeblendet. ok, Betäuben ist richtig! (habs grade nochmal nachgelesen) nur beim Meucheln/Betäuben ist es möglich mit einem ew:schleichen sein Opfer latlos zubeseitigen, mit einem gezielten hieb leider nicht.
Kalloggs Geschrieben 24. August 2009 report Geschrieben 24. August 2009 ups, da hab ich was total ausgeblendet. ok, Betäuben ist richtig! (habs grade nochmal nachgelesen) nur beim Meucheln/Betäuben ist es möglich mit einem ew:schleichen sein Opfer latlos zubeseitigen, mit einem gezielten hieb leider nicht. Naja, zumindest leiser als wenn das Opfer um Hilfe schreit. Aber jemanden in der Nähe wird es anlocken. Und was lernen wir daraus? Meucheln immer als ungewöhnliche Fertigkeit bei der Charaktererschaffung lernen.
Yon Attan Geschrieben 24. August 2009 report Geschrieben 24. August 2009 Es gibt genau drei Möglichkeiten (Zauber/Kido mal nicht berücksichtigt), einen Gegner mit einem Schlag auszuknocken: Betäuben mit Meucheln (Regeln finden sich dazu auf Seite 160 ff im DFR) Gezielter Angriff auf den Kopf (" " Seite 248 ff im DFR) Angriff mit Faustkampf (" " Seite 197 f im DFR) Mfg Yon
Schattenläufer Geschrieben 4. September 2009 report Geschrieben 4. September 2009 Nochmals Danke und immer friedlich miteinander :-) Ich habe meine Hausregel einfach angepaßt - beim Betäuben nicht den Erfolgswert 6 sondern den entsprechend benutzten Waffenfertigkeitswert. In diesem Sinne Aradur ...Midagrd immer noch sehr gerne spielend :-) Ich weiß nich,Ich weiß nich. Es ist was anderes mit einem Schwertknauf zu betäuben als jemanden mit der Klinge zu töten. Und zum EW: Betäuben +6 kannst du ja noch Zuschläge für barhäuptig usw. geben Gruß Schattenläufer Ein Dolch sagt mehr als tausend Worte
JOC Geschrieben 4. September 2009 report Geschrieben 4. September 2009 Es ist was anderes mit einem Schwertknauf zu betäuben als jemanden mit der Klinge zu töten. Das finde ich auch. Zudem macht es auch kaum sinn mit etwas größerem als einer Keule zu betäuben. Das Sterberisiko steigt dann nämlich rapide an.
Eleazar Geschrieben 5. September 2009 report Geschrieben 5. September 2009 ... nur noch zur Ergänzung: Ein EW: Schleichen ist vor dem Betäuben nicht in jedem Fall notwendig, es reicht, wenn das Opfer ahnungslos ist. Manchmal wird man dafür schleichen müssen, manchmal kann man sich auch tarnen, manchmal hilft eine Verkleidung als alte Frau, manchmal stellt man sich mit seiner Keule in eine dunkle Ecke und wartet, bis das Opfer vorbeigelaufen ist. Hier kann ein Spieler durch das Herbeiführen einer günstigen Situation auf einen anderen Skill als Schlechen ausweichen oder einen Wurf gleich ganz überflüssig machen. Im Anschluss an die Betäubung oder einen Meuchelmord ist hingegen ein EW:Schleichen notwendig, damit dieser Angriff auch geräuschlos vonstatten geht. Wird dieser Wurf versiebt, kann das Opfer eventuell noch einen Laut von sich geben, die Waffe fällt scheppernd zu Boden oder das Regal mit den Sammeltellern fällt in den Raum. Dann zur Diskussion: Um jemand zu meucheln, muss mindestens ein LP Schaden gemacht werden, sonst trifft der Dolch o.ä. kein lebenswichtiges Organ. Das kann bei Rüstungsträgern auf der einen und schwächlichen Messerjockels auf der anderen Seite ja schnell mal zu Fehlversuchen beim Meucheln führen. Die Frage nur: Gilt das für das Betäuben auch? Metallhelme spielen bei der Angriffsmodifikation eine Rolle, ihr Rüstungsschutz aber wird scheinbar ignoriert. Wird Betäuben hier abweichend von Meucheln gehandhabt? Im Fall dass ein Betäuber mit Keule ohne Schadensbonus auf ein Opfer mit einer VR trifft, bliebe selbst der Maximalschaden in der Rüstung hängen, ein Angriff würde nicht mal 1 AP Schaden machen, da der Angriff nicht abgewehrt werden muss. Kann der VR-Träger dennoch betäubt werden? Wenn es so ist, hätte das weitreichende Auswirkungen auf das Meucheln. Es gäbe viele Fälle, in denen man dann lieber das Opfer zuerst betäubt sollte, um ihm dann sicher den Todesstoß zu versetzen. AußerdemdoofesRealismusArgument: Wenn sich jemand mit den empfindlichen Stellen auskennt, also Meucheln beherrscht, dann hat er beim Töten nach meiner laienhaften Vorstellung doch eher mehr mögliche Angriffspunkte als beim Betäuben. Es gibt von der Warte aus ja eher keinen Grund, das Meucheln leichter zu machen als das Betäuben. Für das Spiel ist es andersrum vielleicht spielfigurenschonender und deswegen gewollt.
Torfinn Geschrieben 8. September 2009 report Geschrieben 8. September 2009 ... nur noch zur Ergänzung: Ein EW: Schleichen ist vor dem Betäuben nicht in jedem Fall notwendig, es reicht, wenn das Opfer ahnungslos ist. Manchmal wird man dafür schleichen müssen, manchmal kann man sich auch tarnen, manchmal hilft eine Verkleidung als alte Frau, manchmal stellt man sich mit seiner Keule in eine dunkle Ecke und wartet, bis das Opfer vorbeigelaufen ist. Hier kann ein Spieler durch das Herbeiführen einer günstigen Situation auf einen anderen Skill als Schlechen ausweichen oder einen Wurf gleich ganz überflüssig machen. Im Anschluss an die Betäubung oder einen Meuchelmord ist hingegen ein EW:Schleichen notwendig, damit dieser Angriff auch geräuschlos vonstatten geht. Wird dieser Wurf versiebt, kann das Opfer eventuell noch einen Laut von sich geben, die Waffe fällt scheppernd zu Boden oder das Regal mit den Sammeltellern fällt in den Raum. Dann zur Diskussion: Um jemand zu meucheln, muss mindestens ein LP Schaden gemacht werden, sonst trifft der Dolch o.ä. kein lebenswichtiges Organ. Das kann bei Rüstungsträgern auf der einen und schwächlichen Messerjockels auf der anderen Seite ja schnell mal zu Fehlversuchen beim Meucheln führen. Die Frage nur: Gilt das für das Betäuben auch? Metallhelme spielen bei der Angriffsmodifikation eine Rolle, ihr Rüstungsschutz aber wird scheinbar ignoriert. Wird Betäuben hier abweichend von Meucheln gehandhabt? Im Fall dass ein Betäuber mit Keule ohne Schadensbonus auf ein Opfer mit einer VR trifft, bliebe selbst der Maximalschaden in der Rüstung hängen, ein Angriff würde nicht mal 1 AP Schaden machen, da der Angriff nicht abgewehrt werden muss. Kann der VR-Träger dennoch betäubt werden? Wenn es so ist, hätte das weitreichende Auswirkungen auf das Meucheln. Es gäbe viele Fälle, in denen man dann lieber das Opfer zuerst betäubt sollte, um ihm dann sicher den Todesstoß zu versetzen. AußerdemdoofesRealismusArgument: Wenn sich jemand mit den empfindlichen Stellen auskennt, also Meucheln beherrscht, dann hat er beim Töten nach meiner laienhaften Vorstellung doch eher mehr mögliche Angriffspunkte als beim Betäuben. Es gibt von der Warte aus ja eher keinen Grund, das Meucheln leichter zu machen als das Betäuben. Für das Spiel ist es andersrum vielleicht spielfigurenschonender und deswegen gewollt. Nach dem erfolgreichen Angriffswurf muß noch ein EW-Grad:Meucheln gelingen, dann ist der Gegner betäubt! Durch den Treffer wird nur (unabhängig von der Waffe, die natürlich für einen Betäubungsangriff geeignet sein muß) nur 1w6-2 leichter Schaden verursacht! Nur bei einem kritischen Erfolg richtet der Hieb ernsthaften Schaden an, wie ein kritischer Kopftreffer! Torfinn
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