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Dschinni-Horn


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Hallo Leute,

 

beim Zauber Dschinni-Horn steht dabei, dass Untote und Geisterwesen ab Grad 4 die Ausstrahlung des Horns bemerken, wenn ihnen eine Resistenz gegen Geistesmagie gelingt (ARK S105f).

Heißt das nun:

1. Das Wesen muss auf seine Resistenz gegen Geistesmagie würfeln und auf 20 kommen? oder

2. Das Wesen muss auf seine Resistenz gegen Geistesmagie würfeln und einen gleichen bzw. höheren Wert als der Zauberer haben?

 

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

midgardholic

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Da der Zauber Dschinni-Horn von einem Zauberer gewirkt wurde, würde ich eher sagen, dass das Geisterwesen einen normalen Resistenzwurf gegen den Erfolgswert des Zauberers schaffen muss. Wie bei jedem anderen Zauber auch... ;)

 

Ich habe zwar gerade kein Regelwerk zur Hand, aber mir ist keine anderweitige Regelung bei dem Zauber bekannt.

 

Gruß

Shadow

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