Serdo Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Es geht um den Zauber Geisterwache schaffen [Meister der Sphären, S. 207]: Die Geisterwache ist ja an den Schädel gebunden. Kann ein Nekromant auf Reisen den Schädel mitnehmen und hat so seine Geisterwache dabei oder ist die Geisterwache durch die erstmalige Platzierung des Schädels an den Ort fixiert und kann nicht mit auf Reisen gehen?
Jürgen Buschmeier Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Nach dem Ritual wird der Ort festgelegt, also gibt es nur einen und nicht unendlich viele Orte, die der Geist bewachen muss. Es ist also nicht als MWK (Mobiles Wächterkommando) gedacht.
Solwac Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Da die letztliche Auftragsvergabe erst an den vergrabenen (oder sonstwie deponierten) Schädel ergeht, sehe ich hier eine Ortsbindung. Solwac
Serdo Geschrieben 13. September 2009 Autor report Geschrieben 13. September 2009 Prinzipiell richtig. Aber: Der Schädel kann auch wieder ausgegraben und abtransportiert werden. Dann müsste die Geisterwache eigentlich folgen. Bitte beachten: Die Geisterwache ist an den Schädel gebunden (und nicht an den Ort)!
Jürgen Buschmeier Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Ja, an den Schädel gebunden, aber es muss der Ort, der Bewachung festgelegt werden. Es steht nirgends, daß der Ort mal hier und mal dort erneut festgelegt werden darf. Das ritual besteht aus zwei Teilen. 1. Bindung an den Schädel 2. Ortfestlegung Und es darf der Schädel offen oder verdeckt platziert sein, es gibt hier also die Wahl. Aber bei Wirkungsdauer unendlich steht für mich fest, daß damit sowohl Schädel- als auch Ortsbindung gemeint sind. Wie vorher schon geschrieben, es wird der Ort festgelegt und nicht die Orte. Von einer Reise des Schädels lese ich in der Spruchbeschreibung nichts. Was aber aus meiner Sicht geht: Der Be nimmt den Schädel mit - hebt den Zauber auf, Zauberduell gegen sich selbst (hier bin ich nicht sicher, ob das nötig ist) - und wirkt den Zauber erneut und legt den neuen Bewachungsort fest.
Panther Geschrieben 15. April 2016 report Geschrieben 15. April 2016 zwischen den beiden Ritualteilen 1 und 2 vergeht ja bestimmt einige Zeit. Würdet Ihr auch sagen, dass die Zauberdauer sich auf den Teil 1 bezieht und danach dann der Teil 2 durch die einmalig mögliche Bewachungsanweisung abgeschlossen wird. Wieviel Zeit darf denn zwischen 1 und 2 vergehen?
Panther Geschrieben 9. Mai 2016 report Geschrieben 9. Mai 2016 Entsprechend der Ritualteile 1 und 2 würde ich antworten: Nein, wenn platziert, ist nachträglich keine Änderung mehr möglich Ja, bevor erstmalig platziert, ist die Geisterwache noch transportabel (noch nicht aktiviert).
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