Serdo Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Der Kopflose Wächter (Meister der Sphären, S. 271) raubt laut Beschreibung im Fließtext "durch die geisterhafte Substanz der Waffe zusätzlich ... 3 LP Schaden". So steht das auch unter Angriff im Wertekästchen. Als Besonderheit steht darunter, daß er nur mit magischen Waffen zu verleten ist und 1W6 AP & 2 LP bei Berührung macht. Bedeutet das, dass wenn der Kopflose Wächter angreift, er den Schaden von 1W6+4 AP und 3 LP macht; wenn er selbst angegriffen wird, erhält der Angreifer einen Schaden von 1W6 AP und 2 LP? Also in einem 1:1-Nahkampf, bei dem beide Kontrahenten in der gleichen Runde treffen, erleidet der Gegner des Kopflosen Wächters 2W6+4 AP und 5 LP Schaden? Was passiert, wenn der Gegner den Kopflosen Wächter in ein Handgemenge verwickelt? Den Berührungsschaden bekommt er, das ist klar. Aber wie sieht es mit der geisterhaften Waffe aus, die ja ein Teil des Kopflosen Wächters ist? Die kann er ja nicht verlieren... und herangeholt werden kann die Waffe doch auch nicht, oder?
Jürgen Buschmeier Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Der Kopflose Wächter (Meister der Sphären, S. 271) raubt laut Beschreibung im Fließtext "durch die geisterhafte Substanz der Waffe zusätzlich ... 3 LP Schaden". So steht das auch unter Angriff im Wertekästchen. Als Besonderheit steht darunter, daß er nur mit magischen Waffen zu verleten ist und 1W6 AP & 2 LP bei Berührung macht. Bedeutet das, dass wenn der Kopflose Wächter angreift, er den Schaden von 1W6+4 AP und 3 LP macht; wenn er selbst angegriffen wird, erhält der Angreifer einen Schaden von 1W6 AP und 2 LP? Also in einem 1:1-Nahkampf, bei dem beide Kontrahenten in der gleichen Runde treffen, erleidet der Gegner des Kopflosen Wächters 2W6+4 AP und 5 LP Schaden? Was passiert, wenn der Gegner den Kopflosen Wächter in ein Handgemenge verwickelt? Den Berührungsschaden bekommt er, das ist klar. Aber wie sieht es mit der geisterhaften Waffe aus, die ja ein Teil des Kopflosen Wächters ist? Die kann er ja nicht verlieren... und herangeholt werden kann die Waffe doch auch nicht, oder? Nein, er richtet entweder den Waffen- oder den Berührungsschaden an. In beiden Fällen wird das Opfer doch berührt, nur die Waffe richtet eben den höheren Schaden an. Die Waffe ist sicherlich nicht materiell, kann also nicht herangeholt werden.
Serdo Geschrieben 13. September 2009 Autor report Geschrieben 13. September 2009 Nein, er richtet entweder den Waffen- oder den Berührungsschaden an. In beiden Fällen wird das Opfer doch berührt, nur die Waffe richtet eben den höheren Schaden an. Das sehe ich genauso. Wäre ja noch schlimmer, wenn der Kopflose Wächter zum Trefferschaden noch den Berührungsschaden austeilt. Doch in der von mir beschriebenen Kampfrunde kommt es zu zwei Berührungen: 1. Der Kopflose Wächter trifft. Schaden 1W6+4 AP, 3 LP ohne Rüstung. 2. Der Gegner trifft den Kopflosen Wächter und nimmt durch die Berührung einen Schaden von 1W6 AP, 2 LP ohne Rüstung. Vieleicht wird es offensichtlicher, wenn ich darauf hinweise, dass die Berührung eines Geistes, Draugs etc. im Bestiarium unter Angriff im Wertekästchen steht. Der Berührungsschaden des Kopflosen Wächters hingegen steht unter Bes. im Wertekästchen! Ergo muss sich die Berührung eines Kopflosen Wächters von der Berührung eines anderen Geisterwesens unterscheiden. Gut, vereinfachen wir das Beispiel und lassen den Kopflosen Wächter nicht treffen. Wie sieht es dann aus? Der Gegner trifft den Kopflosen Wächter und nimmt selbst den Berührungsschaden von 1W6 AP und 2 LP ohne Rüstung, oder?
Jürgen Buschmeier Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Nur wenn er mit der bloßen Hand kämpft. Mit einer Lanze wäre der Geist doch ziemlich weit außer Berührungsreichweite. Mit einem Schwert wäre auch keine Berührung zustande gekommen. Nur das Schwert berührt den Geist.
Solwac Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Sehe ich auch so. Den Berührungsschaden gibt es bei eigenen Angriffen nur, wenn waffenlos (oder vergleichbar) angegriffen wurde. Also z.B. auch im Handgemenge. Es gibt es nur einmal pro Runde den Berührungsschaden, dafür aber im Handgemenge auf jeden Fall. Im Nahkampf hingegen braucht es einen erfolgreichen Angriff des Wächters oder einen eigenen erfolgreichen waffenlosen Angriff. Solwac
Serdo Geschrieben 13. September 2009 Autor report Geschrieben 13. September 2009 Ah, so wird ein Schuh draus! Ich dachte immer, dass die Berührung mit einer Waffe auch als Berührung zählt. Wenn aber die Waffe nicht die "Grabeskälte" weiterleitet, gibt es auch keinen Schaden. Dann mal weiter im Text: Wenn ein Abenteurer einen Kopflosen Wächter ins Handgemenge verwickelt, damit dieser seine Waffe nicht mehr einsetzen kann, wie kämpft der Kopflose Wächter dann weiter? Verwandelt sich die Waffe dann in einen Dolch und macht den gleichen Schaden oder kann der Kopflose Wächter im Handgemenge nicht mehr aktiv kämpfen?
Solwac Geschrieben 13. September 2009 report Geschrieben 13. September 2009 Ein Handgemenge mit Geisterwesen ist eh problematisch. Ich sehe es als freiwillige Berührung ohne weitere Konsequenzen. Denn ein Geisterwesen hat keinen EW:Raufen. Wenn eine Figur also ins Handgemenge mit einem Geisterwesen will, dann gibt es den Berührungsschaden und eventuell schmeißt sich die Figur noch dem Geist zu Füßen. Es hat also viele Nachteile und keinen Vorteil. Eine automatische Berührung (warum auch immer man sie haben möchte) kann auch ohne Handgemenge erreicht werden, ein Geisterwesen wird sich da kaum wehren wollen. Solwac
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