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Priester - Voraussetzung für Kultwaffe nicht erfüllt


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Als Beispiel aus der Echtwelt fällt mir hier ein Ritual aus dem O.T.O. ein: Bei der wichtigsten Messe dieser Sekte (die als quasi-religiöse Organisation wohl auch unter die Rubrik fällt, die wir gerade besprechen) trägt der leitende Priester unter anderem einen Speer. Dieser soll die Zeugungsfähigkeit sowie sein Glied im Ritus repräsentieren. Im Ritual wird der Speer nicht kämpferisch gebraucht, sondern gehört zum Messe-"Equipment" des Priesters, mit dem er wohl auch die eine oder andere rituelle Bewegung durchführt. Trotzallem könnte man sagen, dass der Speer eine Kultwaffe für diese Sekte darstellt, obwohl er nie im Kampf Verwendung findet.

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wobei mir gerade der Gedanke kommt, ihm den Stufenaufstieg komplett zu verwehren, bis er die Kultwaffe führen kann (also analog zu Zwergen, die Ihren Hort nicht entsprechend vergrößern).

 

Wie gemein, wo doch gerade der Gradaufstieg womöglich die einzige Chance ist, den Sprung über die Hürden der Voraussetzung für die Kultwaffen zu schaffen. (Gemeint ist die minimale Chance, dass beim %-Wurf die St oder die Gw steigt.)

 

Wie ist das eigentlich wenn besagter Priester mittels "göttlicher Zorn" seine Str temporär auf einen höheren Wert bringen kann? Kann er dann die entsprechende Waffe lernen?

 

Das wäre ja ein interessantes Schlupfloch, ähnlich wie Thor im Marvel Comix, der war ja auch nicht von Natur aus so stark das er ständig den Hammer kreisen lassen konnte :)

 

 

Gruß

 

Neq

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Wie ist das eigentlich wenn besagter Priester mittels "göttlicher Zorn" seine Str temporär auf einen höheren Wert bringen kann? Kann er dann die entsprechende Waffe lernen?[

 

Er müsste den Zauber für die gesamte Dauer des Lernprozesses aufrechterhalten, das sind mehrere Tage á 8 Stunden.

Ich denke nicht, dass er die Waffe lernen kann.

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Das DFR beantwortet diese Frage einfach nicht. ;)

Es unterstellt, dass es möglich ist. Wenn man aber einen Priester mit geringeren Eigenschaftswerten spielen möchte, warum sollte es verboten sein? Die Figur hat ja nur Nachteile und keinen Vorteil. :dunno:

Wenn er die Kultwaffe nicht lernen muss, hätte er schon Vorteile, weil er die Lernpunkte spart und so möglicherweise mehr Optionen für andere Waffenfertigkeiten hat. Der Thurionpriester z. B. hätte eine erhöhte Chance, den waffenlosen Kampf zu erlernen (was ein normaler Thurionpriester nur mit mindestens 11 Lernpunkten für Waffenfertigkeiten kann), und das könnte je nach Plan für die Figur durchaus eine interessante Option für sie sein.

 

Gruß

Pandike

Hm...

Irgendwie sehe ich den besonderen Vorteil für den Spieler/die Figur nicht. Selbst mit St40 und Gs90 kommt nur ein Schadensbonus von +2 raus. Für das Spielgleichgewicht gibt es also keine Gefahr durch Rosinenpickerei und für das Rollenspiel bleibt die Frage offen, warum man auf Krawall eine unpassende Figur haben möchte.

 

Ersteres fände ich zu harsch, Zweiteres wiederum deutlich zu großzügig. Ich denke, ich würde einfach die Punkte, die er für das Erlernen der Kultwaffe brauchen würde, von seinen Punkten für Waffenfertigkeiten abziehen und verfallen lassen - sie repräsentieren dann die Zeit, die er vergeblich mit dem Versuch zugebracht hat, seine Kultwaffe zu lernen ...

 

Gruß

Pandike

Passt aber nicht zu den anderen Regeln für die Figurenerschaffung. :dunno:

 

Man sollte sich dabei auch vor Augen halten, dass man auf MIDGARD nicht Priester wird, weil man Lust dazu hat, sondern weil ein Gott einen dazu berufen hat. Und wenn dieser Gott so sehr auf Kriegshämmer steht, dann beruft er auch nur Kriegshammerschwinger.
Priester wird man aber nicht durch den Gott. ;) Die Glaubensgemeinschaft sorgt für die Ausbildung und hier ist die Frage, wie will jemand ohne ausreichende Stärke für die Kultwaffe zur Weihe gelangen?

Diese Frage stellt sich aber nicht auf Regelebene, sonst dürfte bei den Voraussetzungen für Priester nicht nur In21 stehen.

Für das Spielgleichgewicht sollen die Kultwaffen dafür sorgen, dass Priester zwar nicht zu viele Waffen lernen (die Kosten sind höher als für Kämpfer), wohl aber wenigstens eine "passende". Diese "passende" Waffenfertigkeit bestimmt sich nicht durch die abstrakten Regeln und wird durch die Weltenbeschreibung vorgegeben. Dabei werden für Priester auch teure Waffen ermöglicht - selbst wenn der Wurf nur zwei Lernpunkte ergibt.

 

Der aus meiner Sicht relevante Punkt ist: "Als erste Waffenfertigkeit".

In der harten Auslegung bedeutet das m.E. durchaus, dass der Priester keine andere Waffenfertigkeit erlernen wird, bis er zumindest Grundkenntnisse in der Kultwaffe vorweisen kann. Würfelpunkte bei der Erschaffung entfallen dann eben.

Der Charakter kann immerhin die Kultwaffe dennoch ungelernt auf +4.

Nein, wenn die nötige Stärke nicht erreicht wird, dann ist der Erfolgswert(+0). Die Grundkenntnisse machen beim Kriegshammer nur einen Unterschied beim Schaden (s.o.).

 

Ein albischer Handwerkspriester ohne St61 ist für mich also nicht verboten, wohl aber unpassend. In Alba gibt es zwar keine anderen Götter, aber in anderen Ländern gibt es durchaus die Möglichkeit weiterer Kult, die nicht durch Quellenmaterial ausgefüllt sind. Ein Beispiel wäre KTP, wo es ja immerhin ein aktuelles Quellenbuch gibt.

 

Solwac

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Ich denke, die Götter werden sich schon was dabei gedacht haben, warum sie sich bestimmte Kultwaffen ausgesucht haben. Ob ein Priester damit nun effektiv wehrhaft ist oder nicht, ist eine andere Frage.

 

Aber ein Priester, der seine Kultwaffe nicht handhaben kann, ist eine Schande für seine Zunft. Außerdem haben gerade Priester ja noch wesentlich mehr Vorgaben, denen sie genügen müssen.

 

Soll sich der Spieler halt einen neuen Charakter auswürfeln. Oder den Wert hochsetzen.

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Einem Priesterkandidaten werden die fehlenden Lernpunkte für die Kultwaffe im Notfall geschenkt (siehe Regelpassus im DFR). Da hätte man kurzerhand auch noch eine Regel angeben können, was mit einem Kandidaten passiert, der die Mindestvoraussetzungen für eine Kultwaffe nicht erfüllen. Dass keine solche Regel angegeben ist bedeutet, dass dieser Fall eben dazu führt, dass dieser Abenteurertyp eben nicht gewählt werden kann (aber i.d.R. jede Menge anderer Abenteurertypen).

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Ich denke, die Götter werden sich schon was dabei gedacht haben, warum sie sich bestimmte Kultwaffen ausgesucht haben. Ob ein Priester damit nun effektiv wehrhaft ist oder nicht, ist eine andere Frage.

a) Die Regeln besagen nicht, dass die Gottheit sich eine bestimmte Waffe ausgesucht hat, sondern, dass im Kult einer Gottheit bestimmte Gegenstände eine Rolle spielen, die auch als Waffe benutzt werden können.

b) Die Götter erwarten sicher, dass ein Priester die Kultgegenstände in der für den Kult erforderlichen Riten korrekt verwenden kann. Dass diese auch als Waffen Verwendung finden können, ist m.E. ein rein regeltechnischer Mechanismus. Mir ist aber immer noch unklar, warum z.B. Vraidos von seinen Priestern auch nur den ungelernten Waffenlosen Kampf erwarten sollte.

c) Daraus lese ich ab, dass allein relevant ist, dass wenn eine Waffe erlernt werden soll, diese zunächst einmal die Kultwaffe sein soll. Ich sehe nirgendwo, dass Voraussetzung für einen Priester die Beherrschung von Waffenfertigkeiten sind.

 

Aber ein Priester, der seine Kultwaffe nicht handhaben kann, ist eine Schande für seine Zunft.

Wieso? Eine Schande für seine Zunft ist er, wenn er die kultischen Aufgaben nicht korrekt durchführen kann. Die meisten Kultwaffen dürften dort symbolisch verwendet werden oder zur Durchführung von Opfern dienen. Das sind sehr spezielle Anwendungsfälle und die verwendeten Waffen dürften selten für einen echten Kampf geeignet sein.

 

@ Solwac:

Okay, da hast du recht. Aber selbst dann sehe ich kein "Berufsverbot" außer bei Kulten, für die rituelle Kämpfe verlangt werden. Ansonsten schleppt man eben eine Kultwaffe mit sich herum, die man nicht zum Kampf verwendet. Die sind eh viel zu wertvoll, um sie im Kampf zu beschmutzen. ;)

Und die genannten Hausregeln sind davon auch unbenommen.

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Aber selbst dann sehe ich kein "Berufsverbot" außer bei Kulten, für die rituelle Kämpfe verlangt werden.
Ich sehe auch kein "Berufsverbot", ich halte es nur für unpassend.

 

Folgendes Vorgehen sollte regeltechnisch alle Vorgaben für Hirams Beispiel erfüllen:

 

Die Figur hat 2-12 Lernpunkte für Waffenfertigkeiten. Die Kultwaffe kann nicht gelernt werden, also werden die Punkte zu den ungewöhnlichen Fertigkeiten verschoben. Aus den 2-7 Lernpunkten für allgemeine Fertigkeiten wird nun eine Waffe gelernt (dies ist immer möglich, da Dolch keine Voraussetzungen hat und jede Figur auch mindestens die nötigen Lernpunkte hat).

 

Heraus käme ein Priester mit einer Waffenfertigkeit (wichtig für einen Abenteurer), keiner Überschreitung der Regeln (er hat bei den Waffenkenntnissen ja nichts gelernt) und eben keinem EW:Kultwaffe. Der Priester könnte also mit seinem Kriegshammer (den er natürlich als Gegenstand trotzdem irgendwie bekommen müsste, auch wenn natürlich nicht als Waffe nutzbar) segnen, ihn später zum Thaumagral machen usw.

 

Solwac

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Aber selbst dann sehe ich kein "Berufsverbot" außer bei Kulten, für die rituelle Kämpfe verlangt werden.
Ich sehe auch kein "Berufsverbot", ich halte es nur für unpassend.

 

Folgendes Vorgehen sollte regeltechnisch alle Vorgaben für Hirams Beispiel erfüllen:

 

Die Figur hat 2-12 Lernpunkte für Waffenfertigkeiten. Die Kultwaffe kann nicht gelernt werden, also werden die Punkte zu den ungewöhnlichen Fertigkeiten verschoben. Aus den 2-7 Lernpunkten für allgemeine Fertigkeiten wird nun eine Waffe gelernt (dies ist immer möglich, da Dolch keine Voraussetzungen hat und jede Figur auch mindestens die nötigen Lernpunkte hat).

 

Heraus käme ein Priester mit einer Waffenfertigkeit (wichtig für einen Abenteurer), keiner Überschreitung der Regeln (er hat bei den Waffenkenntnissen ja nichts gelernt) und eben keinem EW:Kultwaffe. Der Priester könnte also mit seinem Kriegshammer (den er natürlich als Gegenstand trotzdem irgendwie bekommen müsste, auch wenn natürlich nicht als Waffe nutzbar) segnen, ihn später zum Thaumagral machen usw.

 

Solwac

 

 

dies würde ich nicht zulassen. Gleichgültig auf welche Weise, ob über die Allgemeinen, die Ungewöhnlichen oder die Waffenfertigkeiten - die erste Waffe die bei der Charaktererschaffung gelernt wird ist die Kultwaffe. Reichen die Voraussetzungen nicht gibt es eben gar keine Waffe.

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Jede Gottheit hat eine ihr zugeordnete Waffe, nicht einen x-beliebigen Kultgegenstand. Offenbar sind die Priesterschaften auf MIDGARD sehr kriegerisch eingestellt. Jeder Priester kann und hat den Umgang mit dieser Waffe zu erlernen - warum?

Den einzig logischen Grund sähe ich darin, dass das kultische Hantieren mit der Heiligen Waffe zumindest die grundlegenden Kenntnisse des Umgangs mit der Waffe voraussetzt. Woher die Annahme stammt, im Gottesdienst könnten auch leichtere Attrappen verwendet werden, ist mir schleierhaft. Im übrigen melden sich die Midgard-Götter durchaus mal zu Wort und hätten den Irrtum mit den Kultwaffen längst aufklären können, wenn es denn nicht genau so wäre, wie sie es wollten.

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Einem Priesterkandidaten werden die fehlenden Lernpunkte für die Kultwaffe im Notfall geschenkt (siehe Regelpassus im DFR). Da hätte man kurzerhand auch noch eine Regel angeben können, was mit einem Kandidaten passiert, der die Mindestvoraussetzungen für eine Kultwaffe nicht erfüllen. Dass keine solche Regel angegeben ist bedeutet, dass dieser Fall eben dazu führt, dass dieser Abenteurertyp eben nicht gewählt werden kann (aber i.d.R. jede Menge anderer Abenteurertypen).

Wenn ihm die nötigen Punkte geschenkt werden, dann wird ihm womöglich durch die Priesterschaft auch die nötige Geduld geschenkt, die Grundfertigkeit der Waffe zu lernen. Auch wenn St oder Gs möglicherweise nicht ausreichen. Dann kann er die Waffe eben nicht steigern.

 

c) Daraus lese ich ab, dass allein relevant ist, dass wenn eine Waffe erlernt werden soll, diese zunächst einmal die Kultwaffe sein soll. Ich sehe nirgendwo, dass Voraussetzung für einen Priester die Beherrschung von Waffenfertigkeiten sind.

Was sicherlich auch seinen Reiz haben könnte, in Midgard eine Figur gänzlich ohne Waffe zu spielen. - Wenn vielleicht auch nicht für mich. ;)

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Im übrigen melden sich die Midgard-Götter durchaus mal zu Wort und hätten den Irrtum mit den Kultwaffen längst aufklären können, wenn es denn nicht genau so wäre, wie sie es wollten.

 

Diese Argumentation enthält einen logischen Fehler, denn es gibt gewissermaßen ein Henne-Ei-Problem. Wie man an den Göttern in Nahuatlan sehen kann, hat das, was die Gläubigen glauben, durchaus Auswirkungen auf die jeweilige Gottheit.

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Und bei Priesterkandidaten mit In<21 reicht aufgrund mangelnder Schreibfähigkeiten einfach nur ein 'X' auf dem Ausbildungsvertrag. Yep.

 

[...] wer möchte, kann auch in die Rolle eines dummen, aber schlagkräftigen Priesters schlüpfen, was auch Spass machen kann.

 

Macht es doch nicht unnötig kompliziert. In den allermeisten Fällen ist diese Diskussion sowieso akademischer Natur. Die Anforderungen für die Waffen der Nicht-Kriegsgötter sind meistens so gering, daß der Fall kaum eintreten dürfte. Und wenn jemand unbedingt einen Fruchtbarkeitspriester mit Stärke<11 oder den dicken, gemütlichen Weisheitspriester mit Gs<31 spielen möchte, dann nur zu - solange es Spass macht.

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Aber selbst dann sehe ich kein "Berufsverbot" außer bei Kulten, für die rituelle Kämpfe verlangt werden.
Ich sehe auch kein "Berufsverbot", ich halte es nur für unpassend.

 

Folgendes Vorgehen sollte regeltechnisch alle Vorgaben für Hirams Beispiel erfüllen:

 

Die Figur hat 2-12 Lernpunkte für Waffenfertigkeiten. Die Kultwaffe kann nicht gelernt werden, also werden die Punkte zu den ungewöhnlichen Fertigkeiten verschoben. Aus den 2-7 Lernpunkten für allgemeine Fertigkeiten wird nun eine Waffe gelernt (dies ist immer möglich, da Dolch keine Voraussetzungen hat und jede Figur auch mindestens die nötigen Lernpunkte hat).

 

Heraus käme ein Priester mit einer Waffenfertigkeit (wichtig für einen Abenteurer), keiner Überschreitung der Regeln (er hat bei den Waffenkenntnissen ja nichts gelernt) und eben keinem EW:Kultwaffe. Der Priester könnte also mit seinem Kriegshammer (den er natürlich als Gegenstand trotzdem irgendwie bekommen müsste, auch wenn natürlich nicht als Waffe nutzbar) segnen, ihn später zum Thaumagral machen usw.

 

Solwac

 

 

dies würde ich nicht zulassen. Gleichgültig auf welche Weise, ob über die Allgemeinen, die Ungewöhnlichen oder die Waffenfertigkeiten - die erste Waffe die bei der Charaktererschaffung gelernt wird ist die Kultwaffe. Reichen die Voraussetzungen nicht gibt es eben gar keine Waffe.

 

So war es explizit nach M3. Da konnte man nur und ausschließlich die entsprechende Waffe lernen (siehe z.B. Lernschema der Herrschaftspriester)

Wenn M4 diese Regelung nicht mehr so strikt erwähnt (ich hab gerade keins zur Überprüfung zur Hand), dann hätte sich das offensichtlich geändert.

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Und bei Priesterkandidaten mit In<21 reicht aufgrund mangelnder Schreibfähigkeiten einfach nur ein 'X' auf dem Ausbildungsvertrag. Yep.

Spieler, die die Werte ihrer SpFen so blöd verteilen, sollten was anderes spielen. Und zwischen 21 und 61 (Mindeststärke für Kriegshammer, denn darum geht es hier) ist doch ein erheblicher Unterschied.

 

Der Thurion-Priester wurde beispielhaft von Hiram angeführt. Die Vana-Priesterin mit St<11 hätte ebenfalls Probleme ihre Kultwaffe zu lernen (Sichel (Handaxt)), um mal ein Extrembeispiel zu nennen.

 

Aber was die generelle Diskussion angeht, mache ich wahrscheinlich einfach nur den Fehler, das midgardsche 'müssen' als 'müssen' zu interpretieren und nicht als 'können' bzw. 'sollen'. Die unkomplizierteste Lösung ist mMn eben: geht nicht. Ich weiß nicht, was daran kompliziert sein soll.

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Aber was die generelle Diskussion angeht, mache ich wahrscheinlich einfach nur den Fehler, das midgardsche 'müssen' als 'müssen' zu interpretieren und nicht als 'können' bzw. 'sollen'. Die unkomplizierteste Lösung ist mMn eben: geht nicht. Ich weiß nicht, was daran kompliziert sein soll.

 

Nein, du interprtierst implizit:

DFR, S. 49, rechte Spalte

Priester müssen als erste Waffenfertigkeit die zu ihrem Glauben und ihrer Spezialisierung passende Kultwaffe lernen.

als:

Es muss eine Waffenfertigkeit gelernt werden.

 

Andere lesen da eben nur: Wenn sie eine Waffenfertigkeit lernen, dann muss das die Kultwaffe sein.

Genauso wie die "Mindestvoraussetzungen" für eine Klasse ausdrückliche Empfehlungen sind. Ein PRI mit In <21 ist regeltechnisch eben erlaubt, aber es wird davor gewarnt.

Ein PRI ohne Waffenfertigkeiten ist entsprechend auch erlaubt, aber man wird als Abenteurer nur in ganz bestimmten Konstellationen wirklich glücklich damit werden.

 

Besagte Vana-Priesterin kann ihre Sichel durchaus für kultische Zwecke verwenden. Gerade deren Beispiel sollte deutlich machen, dass die Kultwaffe eben bestenfalls abgeleitet ist aus einem Kultgegenstand. Die Sichel ist im Kult eben keine Waffe. Aber wenn eine Vana-Priesterin die Voraussetzungen mitbringt, hat sie eben auch gelernt, ihre Sichel zur Verteidigung einzusetzen.

Anders als früher ist sie ja nicht einmal verpflichtet, die Kultwaffe dann bevorzugt zu benutzen. Das drückt imho meist eher einen "Mitnahmeeffekt" aus, keinen geordneten Lehrgang in Kampffertigkeiten.

Bearbeitet von Kazzirah
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Wenn der Priester zu schwach ist, seine Kultwaffe zu lernen, dann hat er einfach Pech gehabt und kann gar keine Waffe lernen.

Das Streichen der Wundertaten ist rein willkürlich und nicht durch Regelstellen belegbar. Darum gehört das in den Bereich der Hausregeln. Ich würde es meinen Spielern nicht aufzwingen. Ein solcher Priester ist schon gestraft genug, wenn er nicht anständig kämpfen kann. Da muss man ihm nicht auch noch die Wundertaten wegnehmen.

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Beim blättern im Regelwerk ist mir ein Punkt aufgefallen, den ich mir nicht spontan beantworten konnte.

 

Was ist wenn Priester die Voraussetzung zum führen ihrer Kultwaffe nicht erfüllen? Beispiel: albischer Thurion-Priester (PHa) hat als Kultwaffe Kriegshammer, (St 61, Gs 11). Der erwürfelte Charakter hat nur St 50.

 

Darf er nun kein PHa werden, da er die Kultwaffe nicht lernen kann?

 

Darf er die Kultwaffe trotzdem lernen aber nicht steigern?

 

 

Bin gespannt was Ihr davon haltet.

 

:hiram:

 

Frage zwei ist einfach beantwortet:

 

Er kann die Kultwaffe definitiv nicht lernen. Dies ergibt sich aus dem grauen Kästchen, Seite 49 DFR.

Die Stabkeule hätte sie auch gereizt, aber dafür ist die Schamanin nicht stark genug
Man kann also zu Beginn keine Waffenfertigkeit erlernen, deren Mindestvoraussetzungen man nicht erfüllt.

 

Was bleibt ist die Frage, wie das " Reichen die für Waffenfertigkeiten erwürfelten Lernpunkte nicht aus, so kann und muss der Priester dennoch seine Kultwaffe als einzige Waffenfertigkeit lernen."

Wie Kazzirah schon bemerkte, ist die Frage, ob dieses "muss" bedeutet, dass er als Priester eine Waffenfertigkeit lernen muss und deshalb, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, gar kein Priester werden kann, oder ob dieses lediglich Wirkung für den Wafffenbereich entwickelt und man gleichwohl ein Priester werden kann, wenn man gar keine Waffenfertigkeit beherrscht.

 

Um diese Frage zu beantworten, ziehe ich mehrere Argumente heran.

Das "muss" spricht beim ersten Lesen erstmal für eine konstituierende Wirkung des Priesters durch seine Kultwaffe.

Dagegen sprechen aber m.E. mehrere Dinge.

Zum einen fällt dieses "muss" in dem Abschnitt zum Erlernen der Waffenfertigkeiten und wird nicht in einem allgemeinen Teil zum Priester erwähnt. So steht, zumindest nach meinem Wissen, nirgendwo, dass ein Priester nur seine Weihe erhält, wenn er mit seiner Kultwaffe umgehen kann.

Dagegen spricht auch die historische Auslegung. Wie ich oben schrieb, war die Regelung in M3 noch eine ganz andere. Da konnte man nur Waffen aus dem Kultbereich lernen. Der Schmiedepriester z.B. nur den Hammer. Diese Regelung wurde offensichtlich gelockert, denn sie fiel ganz weg. So spricht das Arkanum von der Kultwaffe als "Hauptwaffe" (Ark, Seite 64), was ganz klar aussagt, das weitere Waffen gelernt werden können.

Die Bedeutung der Kultwaffe hat daher aus meiner Sicht bei fast allen Priester eher die Bedeutung eines religiösen Symbols. Man erkennt ihn daran und kann ihn zuordnen. Wie oder ob er sie beherrscht tritt dabei in den seltenen Fällen zurück, in denen er nicht die Mindestwerte erfüllt.

Eine Ausnahme würde ich beim kriegspriester sehen, der eben seinen Glauben, im Gegensatz zu den anderen, durch den Kampf lebt und so zwangsläufig nie ein Kriegspriester werden kann, wenn er seine Religion mit der Kultwaffe nicht ausüben kann. Für die anderen hat der Kampf mit der Kultwaffe keine religiöse Funktion. Sie dient nur der Erkennung und als Zeichen der Verehrung für den Gott, den sie repräsentiert.

 

Als Fazit sehe ich deshalb folgendes:

Man kann Priester (bis auf PK) werden, auch wenn man die Kultwaffe zu Beginn nicht lernen kann.

Es spricht m.E. auch nichts aus den Regeln dagegen, den von Solwac erwähnten Weg zu einer Waffe über das Allgemeinwissen oder die ungewöhnlichen Fertigkeiten zu gehen.

Was der Priesterschüler beim Aufwachsen gelernt hat, kann ihm keiner nehmen. Wenn er beispielweise in der Stadt aufgewachsen ist, kann er dort ohne weiteres Dolch oder Keule gelernt haben, lange bevor er sich entschließt, Priester zu werden. Das kann ihm auch niemand mehr nehmen.

Man könnte zusätzlich etwas spitzfindig sagen, dass die Beschränkung auf die Kultwaffe als erste Waffe auch nur im Passus "Waffenfertigkeiten" steht und nicht beim Allgemeinwissen oder den ungewöhnlichen Fertigkeiten. Sie könnte also lediglich bei der Auswahl der möglichen Punkteausgabe im Bereich "Waffenfertigkeiten" entfalten.

 

So zumindest mein Fazit aus den Regeln.

Bearbeitet von Einskaldir
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Ich verstehe die Regeln so, daß eine Priester-Figur, wenn sie die Voraussetzungen für die Kultwaffe nicht erfüllt, gar keine Waffen lernen darf.

 

Allerdings stellt sich mir die Frage, warum sollte nicht über die allgemeinen Fertigkeiten vor der Priesterausbildung nicht schon der Dolch oder der leichte Speer gelernt worden sein?

 

Und wenn die Figur geschickt und gewandt genug ist, dann sieht es sicherlich witzig aus, wenn der Thurionpriester mit St 31, Gs und Gw 100 mit der ungewöhnlichen Fertigkeit beidhändiger Kampf mit 13 Jahren als Novize zum Priesterseminsar antritt.

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Danke für die Diskussion. Nachdem ich Eure Argumente gelesen und arüber nachgedacht habe würde ich als SL auch entscheiden, daß der Priester gespielt werden darf allerdings keine Waffe aus dem Waffenlernschema lernt. Aus dem allgemeinen Lernschema würde ich die dort verfügbaren Waffen aber zulassen.

 

Die für Waffenfertigkeiten erwürfelten Punkte würde ich auf die Ungewöhnlichen übertragen, allerdings unter Abzug der für das Lernen der Kultwaffe erforderlichen. Als kleiner Ausgleich darf der Charakter sich bei den Besitztümern die Kultwaffe mit aussuchen obwohl er sie nicht im Kampf nutzen kann.

 

Ich sehe die Regeln (nach obiger Diskussion) so, daß die Kultwaffe eine so hohe Bedeutung hat, daß ein Priester sie fast immer mit sich führen wird. Um sie bei Kulthandlungen zu tragen muß er sie aber nicht wie eine Wfafenfertigkeit benutzen können.

 

:hiram:

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