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Der AP-Abzug beim Zaubern mit Zaubermacht


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Geschrieben

Da wohl Zaubermacht lerne frage ich mich wie eben der Abzug von einem AP denn jeweils gehandhabt wird.

 

Beispiele:

 

a) Ich zaubere Wagemut auf die SF X -> Statt zwei benötige ich nur einen AP

 

b) Ich zaubere mit 6 AP Angst auf 3 SF -> Ich verbrauche 5 AP

 

c) Ich zaubere 10 Blitze auf Gegner Z-> Reichen mir 20 statt 30 AP? Oder gebe ich 29 AP aus?

 

 

Ich glaube der einzige strittige Punkt ist hier c). Zähle ich hier die einzelnen Blitze, die der Gegner ja auch einzeln resistieren muss, als seperate Einheiten oder als Ganzens?

 

 

Kata

Geschrieben

Ich verstehe es so, dass 29 AP aufgewendet werden müssen, da ja auch nur ein EW:Zaubern erfolgt. Würden zweimal je fünf Blitze gezaubert, dann brauchte der Zauberer zwar nur 28 AP, aber zwei Runden und zwei Zitteraalherzen. Dazu erhöht sich das Risiko eines Patzers.

 

Solwac

Geschrieben

Hallo Freunde! :wave:

 

In der Spruchbeschreibung von Zaubermacht heißt es: "..., und er verbraucht für jeden Zauber 1 AP weniger als üblich...".

 

Blitze schleudern ist ein Zauber, bei dem ich einen bis zehn Blitze schleudern kann, somit spare ich auch nur 1 AP und muß bei zehn Blitzen 29 AP aufwenden!

 

 

Gruß

Torfinn

Geschrieben

Meine Zweifel sind zerstreut. Die Regelung macht dazu noch für das liebe Spielgleichgewicht Sinn. Ein Spruck wie Blitze schleudern ist ja schon für sich stark genug. Insgesamt 23 AP für 10 Blitze mit einem Zauberwert +2 wären da ein großer Schritt in die falsche Richtung.

 

Kata

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