Zum Inhalt springen

Eisenhaut - schützt es gegen Elfenfeuer?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir hatten letzte Woche eine Wiedergängerin, die Eisenhaut zauberte und unser Elf schlug mit seinem Elfenfeuer-Schwert zu. Wie ist das nun geregelt zieh ich die 4 RS doch ab oder nicht?

Vielleicht habt ihr ja ne Idee, hab auch keine Idee wie ich eine der beiden Entscheidungen begründen soll.

 

Hoffe auf zahlreiche Antwort, Euer Rochnal alias Celian Lumenas!

Geschrieben

Die Eisenhaut schützt nicht gegen das Elfenfeuer.

 

Erklärung: In der Spruchbeschreibung steht: "Elfenfeuer wird aus konzentrierter Lebensenergie gebildet, die unbelebte Materie wirkungslos durchdringt". Die Rüstung, ob magisch oder nicht, ist unbelebt und damit wirkungslos.

Oder anders ausgedrückt, die Rüstung hilft zwar gegen normalen Schaden, sie schützt aber nicht den Astralleib oder den Körper, wie er im Arkanum S. 12, rechte Spalte, unterster Abschnitt für Geister bzw. Untote definiert wird.

 

Marek read.gif

Geschrieben

Andereseits wirkt Elfenfeuer sobald es auf den Körper des Opfers trifft (s. Arkanum). Es mag also durch sämtliche verzauberten/künstlichen Rüstungen hindurchgehen, hier ist aber der Körper des Opfers verzaubert worden! Bei Eisenhaut wird extra in der Beschreibung angegeben, daß der Verzauberte gegenüber Magie wie der Träger einer VR zu behandeln ist: Er hat also gegen magische Angriffe einen Rüstungsschutz von 5.

 

Also: Eisenhaut schützt vor Elfenfeuer.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

Arkanum S. 109, letzter Punkt bei Elfenfeuer: "Magische Rüstungen erschweren durch Abzüge auf den EW:Angriff das Treffen mit dem Elfenfeuer, bieten aber auch nicht mehr Schutz gegen LP-Verluste als normale Rüstungen."

 

Und da ein mit Eisenhaut Verzauberter behandelt wird, als ob er eine Vollrüstung trägt, die bei Elfenfeuer keinen Schutz bietet, hat er mMn auch keinen Schutz dadurch. Dass seine Haut magisch ist nützt ihm auch nichts. Außerdem wird nicht die magische Haut angegriffen sondern der Geist der darin steckt.

 

 

 

 

Geschrieben

Beschreibung Elfenfeuer: "Elfenfeuer wird aus konzentrierter Lebensenergie gebildet, die unbelebte Materie wirkungslos durchdringt."

 

Die menschliche Haut/der menschliche Körper wird doch durch Eisenhaut nicht plötzlich unbelebt! Außerdem beginnt Elfenfeuer zu wirken, wenn es den Körper oder den Astralleib eines Wesens trifft. Und da bei normalen Wesen immer erst der Körper getroffen wird, sollten 'Rüstungszauber' wie Eisenhaut, Marmorhaut oder Rindenhaut Schutz bieten. Man sollte hier zwischen Magischen Rüstungen (mit Angriffsmalus für den Gegner) und Rüstungszaubern unterscheiden...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

Bei der Spruchbeschreibung von Eisenhaut steht: "Die Eisenhaut schützt gegen schwere Treffer genauso wie eine Vollrüstung". Es ist nur die Haut, die eine besondere Konsistenz annimmt, was aber am Schaden des Elfenfeuers nichts ändert. Da der Zauberspruch die Hautatmung verhindert, kann von einer "natürlichen" Rüstung hier nicht die Rede sein. Das unterstreicht auch die benötigte Komponente (Eisenpulver).

 

Die Hinweis mit der Vollrüstung bezieht sich vor allem auf die Einschränkungen, denen der Verzauberte unterliegt, wenn er weiter Zauber wirken will..

 

Eine Trennung zwischen Rüstungszaubern und Rüstungen wird allgemein nicht gemacht. Der Vorteil ersterer beruht ja schon darin, dass auch AP bei einer erfolgreichen Abwehr gespart werden.

 

Marek

 

Ergänzung, 12shocked.gif2 Uhr

Außerdem wäre es aus einem anderen Grund sinnfrei, die Zauberrüstungen gelten zu lassen: Die breite Streuung der Schäden von Elfen- und Dämonenfeuer implementiert ja die Schwierigkeit eines schwerwiegenden Treffers (keine Schadensboni gelten). Jetzt auch noch Rüstungsboni abzuziehen, würde m.E. zu einer starken Abwertung dieser Zauber führen...

Geschrieben

Hmmm, im Errata wurde aber extra darauf hingewiesen, daß die Rüstungszauber auch gegen magische Schadenswirkungen wirken bzw. den Schaden verringern.  notify.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

Marek </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Die Eisenhaut schützt gegen schwere Treffer genauso wie eine Vollrüstung<span id='postcolor'> das heißt aber nicht das sie eine Vollrüstung ist. Mit diesem Zauber wird die Haut als solches verzaubert und damit der Mensch(oder anderes Wesen auf das der Zauber gelegt wird), das heißt es schützt gegen jeden Zauber der diese Haut zu durchdringen versucht. Der Rüstungsschutz ist Teil des Körpers (zwar temporär und ja die Haut atmet nicht) und jede Magie ,die in diesen Körper zu schaden versucht muß diese Barriere überwinden.

Marek ich sehe das gar nicht als Entwertung des Zaubers.

1.) Eisenhaut ist kein so alltäglicher Zauber

2.) Gegen jede Krankheit ist ein Kraut gewachsen. Somit auch gegen jede Form von Magie ein Spruch existiert. Es sollte keinen Spruch geben, der gegen jeden Gegner hilft.

3.) Jeder Magier sollte auch mal ein bißchen nachdenken müssen beim überwinden eines Gegners statt auf sein Standardrepertoire zurückzugreifen.

 

Dreamweaver

 

Don`t dream it - be it

Geschrieben

Zu Elfenfeuer und Eisenhaut steht bereits Einiges im Thread "Eisenhaut" (Hihi, ich war schneller als alle Moderatoren biggrin.gif , weiß aber nicht, wie man einen link herstellt  cry.gif , also sucht bitte selbst).

 

Meine persönliche Meinung ist, daß gegen Elfenfeuer keine Rüstung schützt, weder natürliche noch magische. Ich kann mir zwei Möglichkeiten vorstellen, wie Eisenhaut wirkt:

1) Die Haut wird in Metall (unbelebte Materie) verwandelt. Diese Vorstellung bevorzuge ich, weil sie mit der Beschreibung übereinstimmt, daß Eisenhaut die Hautatmung beeinträchtigt. Regeltechnisch durchdringt Elfenfeuer einen Schutz aus unbelebter Materie selbstverständlich.

2) Die Haut bleibt ein belebter Teil des Körpers, wird aber so hart wie Metall. Wegen ihrer Härte schützt die Haut besser gegen Schlagwirkung. Elfenfeuer verursacht Schaden aber nicht durch Schlagwirkung, sondern durch geballte Lebensenergie. Wenn Elfenfeuer also auf "verhärtete Haut" trifft, wird kein Schlagschaden absorbiert,  und das Elfenfeuer findet somit ins Ziel, weil die Haut ja Teil des Körpers ist.

 

Meiner Ansicht nach verursacht Elfenfeuer also in jedem Fall vollen Schaden gegen mit Eisenhaut Verzauberte.

 

Hendrik, der weitere Argumente nennen würde, wenn er gerade ein Regelwerk hätte  wink.gif

Geschrieben

Der Thread Eisenhaut ist hier. Wie man Links angibt, steht in den FAQ (Rest der Welt)

 

Was haltet ihr davon, die Wirkung der Eisenhaut gegen ein Elfenfeuer über ein Zauberduell zu regeln? So würde ich das machen. Zumindest so lange, bis sich die Experten einig sind.

Hornack

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Hornack Lingess Erstellt am März. 18 2002,12:49

--------------------------------------------------------------------------------

[...] Was haltet ihr davon, die Wirkung der Eisenhaut gegen ein Elfenfeuer über ein Zauberduell zu regeln? [...]  <span id='postcolor'>

Interessant! Aber eigentlich möchte ich Eisenhaut nicht anders behandeln als eine natürliche Panzerung. Und bei mir wirkt Elfenfeuer auch durch Drachenpanzer. Die beiden Zauber Elfenfeuer und Eisenhaut haben m. E. unterschiedliche Wirkungsmechanismen, die sich nicht gegenseitig überlagern (= Zauberduell), sondern ausschließen (=entweder die Rüstung schützt oder nicht).

 

Die Idee mit dem Zauberduell ist ein diplomatischer Mittelweg und als Übergangslösung durchaus denkbar. Insofern stimme ich Deinem Vorschlag zu. Für eine "offizielle"" Lösung kann es m. E. rein logsich aber nur eine Entweder-Oder-Entscheidung geben.

 

Hendrik, der hier jeder SL-Entscheidung fügen würde

Geschrieben

Danke erstmal für die vielen Antworten. Ich sehe daß unsere Frage durchaus kontrovers diskutiert wird und erkenne daran die relevanz der Frage. Ich persönlich würde nach allem gehörtenwahrscheinlich dazu neigen, tatsächlich Eisenhaut nicht zuzulassen, da ich die verzauberte Haut imer noch als Teil des Betroffenen Körpers sehen würde, gegen den sich die geballte Lebenskraft wendet. Theoretisch würde also die Rüstung wirken, weil belebt, nimmt aber dadurch Schaden, der in LP abgezogen werden muß! Kompromißvorschlag wäre, daß daß Eisenhaut einmal schützt, also gegen den ersten treffer und dann verbraucht ist. Die belebte Rüstung wurde vernichtet( jedenfalls, wenn der Schaden 5 übersteigt, ansonsten halt geschwächt und nach dem nächsten treffer hin)

 

Was haltet ihr davon?

 

Bye Celian über dem Grab des lenkenden Rochnal! smile.gif

Geschrieben

Hm,

wenn ich mir überlege, dass z.B. der Zauber Marmorhaut die Haut tatsächlich mit einer dünnen Gesteinsschicht überzieht, die sogar dazu führt, dass ein völlig regloser Mensch mit diesem Zauber verzaubert als Statue gehalten werden kann, so bin ich für mich dazu geneigt, das selbe für den Zauber Eisenhaut anzunehmen. Nämlich, dass die Haut nicht nur eisenhart wird, sondern auch von einer Eisenschicht umgeben wird oder sogar zu Eisen wird. Dies führt dann zu dem Effekt dass diese Rüstung in jeder Hinsicht wie eine getragene Eisenrüstung zählt und somit das Elfenfeuer nicht aufhält. Das erklärt auch, warum eine mit Eisenhaut verzauberter nicht selber Zaubern kann, bzw. extrem erschwert. Es ist Eisen um/an/als Haut. Da Eisen eindeutig unbelebt ist kann es auch vor Elfenfeuer nicht schützen.

Des weiteren halte ich die Diskussion für überflüssig, da Elfenfeuer direkt die Lebenskraft attackiert. Dies ist kein Körper im engeren Sinne und kann somit durch nichts geschützt werden, außer durch Schutzzauber die vor Magie schützen. Das Feuer bzw. der Blitz ist doch nur die sichtbare Form der Energie die einem das Leben abzapft.

 

Gruß

Eike

Geschrieben

Tja, bedeutet "der Verzauberte erhält eine eisenharte Haut" nun das der Verzauberte tatsächlich eine "neue" Haut aus Eisen oder wird die Haut des Trägers so verwandelt, das sie metallähnliche Eigenschaften annimmt ?

Vom Zaubervorgang ("Verändern: Metall->Erde") würde ich von der 2. Version ausgehen, das andere wäre für mich "Erschaffen: Metall -> Metall".

Und daraus folgt: die Haut bleibt (belebter) Teil des Trägers.

Da bei Elfenfeuer nun steht das "unbelebte Materie" wirkungslos durchdrungen wird, trifft das auf belebte Materie eben nicht zu. Also tritt das "Elfenfeuer" mit der "Eisenhaut" in Wechselwirkung, d.h. die Schutzwirkung der Eisenhaut tritt in Kraft.

Das gleiche sollte auch für die beiden anderen "Häute" gelten.

Geschrieben

Soweit ich weiß gibt es keinen Rüstungsschutz gegen Elfenfeuer (Dämonenfeuer), warum dann Eisenhaut? Ich denke nicht.  Meine in Drachenblut gebadete Haut bringt mir da auch nichts.

Geschrieben

Auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole, trotzdem noch einmal, die Eisenhaut kann nicht vor Elfenfeuer schützen.

Entweder sie ist tatsächlich Metallhaut, dann wird sie durchdrungen, da der Spruch Elfenfeuer unbelebte Materie durchdringt

oder

eine Eisenhaut ist weiterhin Haut. Dann gehört sie zum lebenden Organismus und der Kontakt mit Elfenfeuer raubt dem getroffenen die LP/AP.

 

Wie man es dreht und wendet, Eisenhaut kann nicht schützen. Für solche sachen gibt es den Schutzzauber "Zweite Haut"

 

Gruß

Eike

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Corric @ März. 19 2002,11:58)</td></tr><tr><td id="QUOTE">[...]

Vom Zaubervorgang ("Verändern: Metall->Erde") würde ich von der 2. Version ausgehen, das andere wäre für mich "Erschaffen: Metall -> Metall".

[...]<span id='postcolor'>

 

Das verstehe ich nicht. "Erschaffen" ist nicht der einzige Prozeß, bei dem Metall (oder ein anderes Element) entstehen kann. Man kann auch ein vorhandenes Element umwandeln, hier "Erde" (also ein Teil des Körpers des Zauberers). Warum sollte beim "Verändern" kein Metall entstehen? Man kann sich natürlich darüber streiten, ob durch das Agens "Metall" die Haut zwingend in Metall verwandelt gemacht wird oder lediglich eine Eigenschaft des Metalls (die Härte) annimmt. Ein Argument dafür, daß Elfenfeuer hier nicht wirken sollte, sehe ich aber bei keiner der beiden Möglichkeiten. Noch einmal: Elfenfeuer wirkt gegen die Lebensenergie des Opfers; die Eisenhaut ist entweder unbelebt und wird folgenlos durchdrungen, oder sie ist belebt und damit Teil des Zieles, das den Schaden erleidet.

 

Hendrik, der sich jetzt ein Arkanum herbeiwünscht, um noch einmal Genaueres über den Zaubervorgang nachzulesen

 

P. S.: Verdammt, Eike war schneller!  angryfire.gif

 

 

 

 

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (NyoSan @ März. 19 2002,12:26)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Meine in Drachenblut gebadete Haut bringt mir da auch nichts.<span id='postcolor'>

Hmm...  naja... nein, wohl nicht. Weil ebenfalls entweder unbelebt, oder belebter Teil Deiner eigenen Haut. Damit schützt also nix! Gut!

Hey! HEY!!! MODERATOR!!!  sadlike.gif kannst den Thread schließen! smile.gifangryfire.gif

Geschrieben

Und trotzdem bleibt bei Eisenhaut in der Spruchbeschreibung der Satz:"Solange der Spruch wirkt, wird der Verzauberte auch gegenüber Magie wie ein Träger von VR behandelt." Im Errata wird dieses dann folgendermaßen erklärt: "Dieses soll betonen, daß die Zauber auch gegen magische Schadenswirkungen wie eine Rüstung wirken."

 

Und Elfenfeuer ist doch eine magische Schadenswirkung, oder?  confused.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

Geschrieben

... und zwar eine Schadenswirkung, gegen die eine Rüstung nicht schützt. Ich sehe das Problem nicht ganz, Odysseus. Eisenhaut wird wie VR behandelt, Elfenfeuer überwindet VR. Die Regelung unter Elfenfeuer ist die speziellere und widerspricht sich nicht mit der zu Eisenhaut. Wo ist das Problem? dunno.gif

 

Hendrik, der darauf verweist, daß in den Errate nicht steht "... gegen JEDE ART von magischen Schadenswirkungen ..."

Geschrieben

Weshalb ich vorgeschlagen hatte, die Wirkung von Elfenfeuer auf eine Eisenhaut mit einem Zauberduell zu regeln:

Das Zauberduell ist eine allgemein gültige Regel, wenn zwei Zauber aufeinanderprallen. Somit brauche ich mir keinen Sonderfall zu merken. Das spart Kapazitäten in meinem armen Gedächtnis blush.gif

Hornack

Geschrieben

@Hornack:

Tja, wer's braucht  devil.gif  biggrin.gif

 

Ich merk mir lieber die Regel und da schützt außer Zauberschild, Umkehrschild und Zweite Haut nichts gegen Elfenfeuer. Die eben genannten Sprüche sind genau für den Zweck da, den du der Eisenhaut unterstellst.

Also nono.gif   devil.gif

 

Gruß

Bart, Eike

 

 

 

 

Geschrieben

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hornack Lingess @ März. 21 2002,10:25)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Weshalb ich vorgeschlagen hatte, die Wirkung von Elfenfeuer auf eine Eisenhaut mit einem Zauberduell zu regeln:

Das Zauberduell ist eine allgemein gültige Regel, wenn zwei Zauber aufeinanderprallen. Somit brauche ich mir keinen Sonderfall zu merken. Das spart Kapazitäten in meinem armen Gedächtnis blush.gif

Hornack<span id='postcolor'>

So ganz akzeptabel finde ich diese Lösung nicht, da die Eisenhaut ein magisch erzeugte Haut ist und kein Kraftfeld, das einen umgibt.

Wäre es ein Kraftfeld a la zweite Haut oder ähnliches könnte man über die Option Zauberduell reden.

 

Soweit ich das sehe, denke ich mal, das nur der Effekt, der die Haut eisenhart werden läßt magisch ist, nicht aber die eiserne Haut. Bei der Spruchbeschreibung steht auch nirgendwo, das es sich um eine magische Rüstung handelt. Sie wirkt wie eine VR und hat damit auch die Vor- und Nachteile. Damit müßte Eisenhaut auch anfälliger gegen Pfeile sein als nur Schutz wie KR und Elfenfeuer müßte ungehindert die Rüstung durchdringen können oder zumindest den Astralleib berühren.

 

mfg

Detritus

 

 

 

 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...