Dragon Geschrieben 21. Januar 2010 report Geschrieben 21. Januar 2010 Diese Vorraussetzungen müssten jedoch bei diesem Zauber weitaus leichter zu erreichen sein, als bei einer normalen Situation, da der Zauberer lediglich in Reichweite des Spruches ans Opfer herrangelangen muss anstatt in Nahkampfreichweite.
Yarisuma Geschrieben 6. Februar 2010 report Geschrieben 6. Februar 2010 (bearbeitet) Hallo zusammen! Interessante Frage am Rande zum Angriff mit einer Waffe per Macht über Unbelebtes: Laut der Beschreibung der Handlungsmöglichkeiten im Nahkampf gehört die Aktion "eine Nahkampfwaffe ziehen" zu denen, nach denen anschließend allenfalls noch ein spontaner Hieb mit WM-4 auf den EW:Angriff möglich ist. Macht über Unbelebtes erlaubt es einem Zauberer, an einem beliebigen Ort innerhalb des Wirkungsbereiches eine Handlung auszuführen, die er selbst dort mit einer Hand ausführen könnte. Ich gehe daher mal davon aus, dass ein Zauberer, der Macht über Unbelebtes anwendet, seine magisch erschaffene Kraft in den 10 Sekunden der Wirkungsdauer konsequenterweise auch damit verbringen muss, die betreffende Waffe als Handlung "ziehen" muss und damit a) anschließend nur noch ein spontaner Angriff mit WM-4 möglich ist und b) der Ort des Aufnehmens der Waffe maximal B/2 vom Opfer entfernt sein darf, da Handlung a) nur möglich ist, wenn ein Abenteurer (in diesem Fall: die Kraft) sich maximal um die Hälfte der eigenen B bewegt hat. Die Spruchbeschreibung scheint diese Regelung allerdings komplett zu ignorieren. Was denkt ihr? Grüße, Yarisuma Bearbeitet 6. Februar 2010 von Yarisuma
KageMurai Geschrieben 6. Februar 2010 report Geschrieben 6. Februar 2010 Hallo zusammen! Interessante Frage am Rande zum Angriff mit einer Waffe per Macht über Unbelebtes: Laut der Beschreibung der Handlungsmöglichkeiten im Nahkampf gehört die Aktion "eine Nahkampfwaffe ziehen" zu denen, nach denen anschließend allenfalls noch ein spontaner Hieb mit WM-4 auf den EW:Angriff möglich ist. Macht über Unbelebtes erlaubt es einem Zauberer, an einem beliebigen Ort innerhalb des Wirkungsbereiches eine Handlung auszuführen, die er selbst dort mit einer Hand ausführen könnte. Ich gehe daher mal davon aus, dass ein Zauberer, der Macht über Unbelebtes anwendet, seine magisch erschaffene Kraft in den 10 Sekunden der Wirkungsdauer konsequenterweise auch damit verbringen muss, die betreffende Waffe als Handlung "ziehen" muss und damit a) anschließend nur noch ein spontaner Angriff mit WM-4 möglich ist und b) der Ort des Aufnehmens der Waffe maximal B/2 vom Opfer entfernt sein darf, da Handlung a) nur möglich ist, wenn ein Abenteurer (in diesem Fall: die Kraft) sich maximal um die Hälfte der eigenen B bewegt hat. Die Spruchbeschreibung scheint diese Regelung allerdings komplett zu ignorieren. Was denkt ihr? Grüße, Yarisuma Interessante Frage. Zu b) kann ich sagen, dass dem nicht so ist. Macht über Unbelebtes erlaubt es einem Zauberer, an einem beliebigen Ort innerhalb des Wirkungsbereiches eine Handlung auszuführen, die er selbst dort mit einer Hand ausführen könnte. Sofern der Zauberer sich an dem Ort befindet, könnte er die Handlung sogar vollführen, wenn er sich keinen Meter bewegt hätte.
Mogadil Geschrieben 15. April 2016 report Geschrieben 15. April 2016 Meine Auffassung nach darf er nur Handlungen vollziehen, also ob der dort STEHEN würde. Ziehen und zuschlagen, ok. Aber nicht in B/2 Entfernung.
Ma Kai Geschrieben 16. April 2016 report Geschrieben 16. April 2016 Mir kam der Gedanke auch gerade mit Bezug auf das Ziehen des Dolches vor dem Meucheln. Eine herumliegende Waffe könnte man meinetwegen einfach nehmen und in der gleichen Runde damit zuschlagen. Etwas, das man erst noch ziehen muß, würde ich dann aber zweistufig sehen: erste Runde ziehen und ablegen, zweite Runde zuschlagen. Man müßte also zweimal hintereinander zaubern.
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