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Zaubermacht: hilft es beim Lernen von Spruchrolle?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo zusammen,

 

beim Lernen von Spruchrolle wird beim Abschluss ein EW:Zaubern gewürfelt. Hilft es dabei, wenn man vorher ein Zaubermacht wirkt?

 

Viele Grüße

Harry

 

Ich sehe nichts, was dagegen spricht.

Geschrieben
Hallo zusammen,

 

beim Lernen von Spruchrolle wird beim Abschluss ein EW:Zaubern gewürfelt. Hilft es dabei, wenn man vorher ein Zaubermacht wirkt?

 

Viele Grüße

Harry

 

Ich sehe nichts, was dagegen spricht.

 

Habe ich mir auch schonmal überlegt. Ich habe mich damals dagegen entschieden, weil für mich der EW:Zaubern repräsentativ für die gesamte Lerndauer ist, Zaubermacht (oder auch Dämonische Zaubermacht, oder Segnen, etc.) aber von der Wirkungsdauer nicht die gesamte Lernzeit abdeckt.

 

 

Mfg Yon

Geschrieben

Ich habe mich damals dagegen entschieden, weil für mich der EW:Zaubern repräsentativ für die gesamte Lerndauer ist, Zaubermacht (oder auch Dämonische Zaubermacht, oder Segnen, etc.) aber von der Wirkungsdauer nicht die gesamte Lernzeit abdeckt.

 

 

Mfg Yon

 

 

ein guter Einwand. Ich hatte den EW: Zaubern so interpretiert, daß der Lernende versucht, den Spruch am Ende des Studiums erstmals tatsächlich zu wirken (wobei ihm die Zaubermacht helfen könnte). Gestützt wird das durch die Nebenwirkungen zu denen es bei einem scheiterten EW zu Nebenwirkungen kommt.

Geschrieben

Die Lerndauer bei einer Spruchrolle beträgt ca. eine halbe Stunde täglich, über mehrere Tage verteilt. Da Zaubermacht eine WD von 1 Std. hat, könnte der Zauberer jeden Tag vor dem Lernen Zaubermacht wirken und damit am Ende der Lerndauer WM+1 für den abschließenden EW:Zaubern erhalten.

 

So würde ich es machen.

 

Gruß

Shadow

Geschrieben
Die Lerndauer bei einer Spruchrolle beträgt ca. eine halbe Stunde täglich, über mehrere Tage verteilt. Da Zaubermacht eine WD von 1 Std. hat, könnte der Zauberer jeden Tag vor dem Lernen Zaubermacht wirken und damit am Ende der Lerndauer WM+1 für den abschließenden EW:Zaubern erhalten.

 

So würde ich es machen.

 

Gruß

Shadow

Konsequenterweise würde ich sagen, müsste der Zauberer dann aber auch später immer Zaubermacht gewirkt haben um den Zauber wirken zu können. Er kennt (kann) es ja nicht anders. (natürlich mit dem entsprechenden Bonus)

 

 

Mfg Yon

Geschrieben
Die Lerndauer bei einer Spruchrolle beträgt ca. eine halbe Stunde täglich, über mehrere Tage verteilt. Da Zaubermacht eine WD von 1 Std. hat, könnte der Zauberer jeden Tag vor dem Lernen Zaubermacht wirken und damit am Ende der Lerndauer WM+1 für den abschließenden EW:Zaubern erhalten.

 

So würde ich es machen.

 

Gruß

Shadow

 

Das ist ein Irrtum, du verwechselst dein Zeitaufwand mit dem Anfertigen von Spruchrollen. Zum Lernen ist man drei Tage pro Stufe des Spruchs ununterbrochen beschäftigt.

Geschrieben

Regelantwort von Midgard-Online:

Akeem al Harun wollte ein offizielle Antwort.

 

Da beim Lernen von Spruchrolle - genauso wie beim Zaubern von Spruchrolle - der Anwender selbst zaubert, hilft Dämonische Zaubermacht bei diesem Lernen.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Geschrieben

Danke, Christoph. Hat es einen speziellen Grund, dass du ausdrücklich Dämonische Zaubermacht schreibst? Heißt das, dass die Zaubermacht, die nur mit einem Thaumagral gewirkt werden kann nicht wirkt? ...oder helfen beide Varianten?

Geschrieben
Danke, Christoph. Hat es einen speziellen Grund, dass du ausdrücklich Dämonische Zaubermacht schreibst? Heißt das, dass die Zaubermacht, die nur mit einem Thaumagral gewirkt werden kann nicht wirkt? ...oder helfen beide Varianten?

 

Och, es hat den Grund, dass ich mich einfach vertan habe. Entschuldige, ich schaue gleich noch mal nach.

 

Grüße

Christoph

Geschrieben

Regelantwort von Midgard-Online:

Ja, es funktioniert auch mit Zaubermacht. Die Begründung bleibt die gleiche.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Geschrieben
Danke, Christoph. Hat es einen speziellen Grund, dass du ausdrücklich Dämonische Zaubermacht schreibst? Heißt das, dass die Zaubermacht, die nur mit einem Thaumagral gewirkt werden kann nicht wirkt? ...oder helfen beide Varianten?

 

Och, es hat den Grund, dass ich mich einfach vertan habe. Entschuldige, ich schaue gleich noch mal nach.

 

Ok, danke. Du bist sonst so akkurat, dass ich nicht von einem Fehler ausgegangen bin. ;)

Geschrieben
Danke, Christoph. Hat es einen speziellen Grund, dass du ausdrücklich Dämonische Zaubermacht schreibst? Heißt das, dass die Zaubermacht, die nur mit einem Thaumagral gewirkt werden kann nicht wirkt? ...oder helfen beide Varianten?

 

Och, es hat den Grund, dass ich mich einfach vertan habe. Entschuldige, ich schaue gleich noch mal nach.

 

Ok, danke. Du bist sonst so akkurat, dass ich nicht von einem Fehler ausgegangen bin. ;)

 

Es geht doch nichts über einen guten Ruf ...

 

(Dieser Beitrag sollte irgendwann mal wieder gelöscht werden.)

Geschrieben
Ich verstehe die Begründung nicht. Gibt es Zauber bei denen der Zauberer nicht selbst zaubert?

 

Mfg Yon

 

Ja, alle Wundertaten.

 

Für Priester ist Zaubermacht ein Standardzauber, für PW sogar Grundzauber. In der Zauberbeschreibung steht, dass der Anwender einen Bonus von +2 auf alle EW:Zaubern erhält. Dass Wundertaten davon ausgenommen sind, steht dort nicht. (Wollten wir das vertiefen, müssten wir aber ein neues Thema eröffnen.)

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