rashomon76 Geschrieben 4. Mai 2010 report Geschrieben 4. Mai 2010 (bearbeitet) So, ich bin mir grad nicht sicher ob dies ein Thema fürs Badehaus ist? Schamane mit Totem Wolf begegnet einem Werwolf. So gesehen ist der Werwolf auch ein Totemtier von ihm. 1.- Mit welchen Folgen muss er rechnen wenn er sich mit seiner Waffe verteidigt? Er verteidigt sich nicht, überlebt zufällig und leidet nun selbst unter dem Fluch. 2.- Würde er sich nun bei der erstbesten Gelegenheit heilen lassen oder betrachtet er es als Prüfung durch seinem Totemgeistes und führt sein Leben mit dem Fluch weiter? Bearbeitet 4. Mai 2010 von rashomon76
Solwac Geschrieben 4. Mai 2010 report Geschrieben 4. Mai 2010 (bearbeitet) So gesehen ist der Werwolf auch ein Totemtier von ihm.Wie kommst Du darauf? Ein Werwolf ist ein Mensch mit einer magischen Krankheit, kein Tier. Solwac Bearbeitet 4. Mai 2010 von Solwac Zitat angepasst
Blaues Feuer Geschrieben 4. Mai 2010 report Geschrieben 4. Mai 2010 Rein Regeltechnisch ist ein Werwolf kein Tier sondern ein Mensch in einer Tiergestalt, somit hätte ein Schamane keine Nachteile bzw. Einschränkungen, wenn er das Wesen bekämpft. Ob der Schamane ihn trotzdem als "Verwandten" anerkennt, hängt wohl von dem Schamanen und seiner Einstellung zu Werwölfen ab. Könnte durchaus sein, er sieht es als nächste Stufe der Verbundenheit mit seinem Totem an. Kann genauso sein, er empfindet es als widernatürlich, weil die Verwandlung unter Zwang geschieht und nicht aus Seelenverbundenheit.
rashomon76 Geschrieben 4. Mai 2010 Autor report Geschrieben 4. Mai 2010 So gesehen ist der Werwolf auch ein Totemtier von ihm.Wie kommst Du darauf? Ein Werwolf ist ein Mensch mit einer magischen Krankheit, kein Tier. Solwac Meister der Sphären S.51 Text im Kästchen: Vom Wesen der Lykanthropie.
KageMurai Geschrieben 4. Mai 2010 report Geschrieben 4. Mai 2010 Der besagte Kasten gibt ja schon viel Anhalt darüber, wie eine solche Begegnung ab zu handeln ist. Solche Menschen (Schamanen, etc.) werden für gewöhnlich nicht von Werwesen angefallen Also sollte der Spielleiter sich auch dementsprechend verhalten. Eine Ausnahme bildet es, wenn der Schamane stark von seinem Totemgeist abgefallen ist. In diesem Fall wird er jedoch sowieso schon die Vorteile seines Totemtieres verloren haben. Wird er angegriffen trotz dem er sich im Einklang mit seinem Totemgeist befindet (was wie gesagt unwahrscheinlich ist) kann dies nur als Prüfung vom Geist selbst gemeint sein. Der Schamane wird sich also nicht von der "Krankheit" heilen lassen sondern versuchen, im Einklang mit ihr zu leben und dadurch wohl auch die im Kasten angesprochene Kontrolle über die Gestaltenwandlung erhalten. Hat er die Prüfung bestanden (jetzt ein Zusatz den ich als Spielleiter so handhaben würde), wird er entweder die komplette Kontrolle erhalten, oder wie von einem Wunder von der "Krankheit" geheilt werden (bekommt dann vielleicht eine kleine zusätliche Belohnung vom Totemgeist).
Tellur Geschrieben 4. Mai 2010 report Geschrieben 4. Mai 2010 Moderation : Da es sich hier um eine Regelfrage handelt, habe ich das Thema in den entsprechenden Bereich verschoben. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
Hektavian Geschrieben 6. Mai 2010 report Geschrieben 6. Mai 2010 Ich habe das Meister der Sphären jetzt nicht dabei, aber ich stimme mit Solwac soweit überrein, dass ein Werwolf nicht mit dem Totem Wolf zusammenhängt. Also sofern im Meister der Sphären jetzt nicht explizit anderes steht, würde ich sagen, dass ein Schamane keine weiteren Vorteile z.b. beim Zaubern gegen Werwesen geniesst und auch keine Verpflichtungen diesem gegenüber hat. Der erwähnten Schutz kann durchaus aus Anderer Quelle kommen als eine echte "verwandschaftliche" Beziehung zwischen Totem und Werwesen. Das Werwesen erkennt vielleicht eine stärkere sich selbst ähnliche Anima im Schamanen (mit gleichem Totem) als in anderen Menschen. Deswegen behandelt er ihn nicht wie jeden anderen Menschen. Daraus ergibt sich aber m.M.n. keine ein- oder beidseitigen Verpflichtung irgendeiner Art. Eine Krankheitsbefall kann durchaus so interpretiert werden wie KageMurai vorschlägt, aber auch in einer völlig anderen Richtung, wie gesagt ich sehe da keine verpflichtende Verbindung zwischen Werwesen und dem gleichnamigen Totem. Viel mehr müsste es von dem Hintergrund des Schamanen abhängen, wenn in seinem Heimatland z.b. der Werwolf als heilig gilt, dann soll es so sein. Regeltechnisch sind Werwesen meines Wissens nicht auf der Seite der Naturdiener, -geister oder Totemgeister. Oder anders gesagt: Dass Werwesen im schamanistischen Glauben eine Stellung als Götterboten oder einem dem Totemtier ebenbürtige haben halte ich im allgemeinen für unrichtig. Im speziellen sollen sich das SL und Spieler ausmachen. Regeltechnisch sind Werwesen zu sehr dem natürlichen Gleichgewicht entrückt, vergleiche dazu das Bestiarium. Zusammengefasst: 1. Aus den Regeln folgt keine Ge- oder Verbote für den Schamanen oder Tiermeister gegenüber Werwesen, daher auch keine Folgen. 2. keine Verbindlichkeit aus den Regeln Höflichst Hektavian
der.metzger Geschrieben 29. Mai 2010 report Geschrieben 29. Mai 2010 Hi, spiele selbst einen ScW mit dem Wolfstotem. Bei uns ist es sogar so das er Dunkel / Geisterwölfe Jagd da sie für ihn eine Perversion des echten Wolfstotems darstellen, ich würde Werwölfe auch dazu zählen. Ist für mich das gleiche wie in einem Götterpanteon wo es "gute" Götter und meist einen Chaos Gott gibt der von den Anhängern der "guten" Götter bekämpft wird bzw. seine Anhäger.
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