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Das mag sein, aber Hinlegen oder Hinknien ist nach DFR S. 220 eine Handlung und keine Bewegung. (Fort)bewegen darf sich der "Bewegungslose" ja ohnehin nicht.
Deine Regeltreue in allen Ehren, aber mal ganz ernsthaft: Wenn jemand kritisch am Bein getroffen wird, bedarf es da eher einer Handlung, sich hinfallen zu lassen oder einer Handlung, um stehen zu bleiben?
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@rundenbasiert

 

Nein, so sind die Regeln nicht. Ein Kämpfer darf seine Handlungen im Rahmen der Möglichkeiten wechseln.

 

Der Getroffene hat immer die Möglichkeit, sich fallen zu lassen. Dabei nimmt er Nachteile in Kauf, hier den Verlust der Handlung.

 

Ich werde die Diskussion für mich jetzt aber auch beenden. Ich habe mich eh schon viel mehr engagiert, als ich das eigentlich wollte. Und keinesfalls möchte ich den Regelmechanismus diskutieren.

 

Grüße

Christoph

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Klartext:

 

Man hat eine gemeinsame Diskussionsgrundlage - das Regelwerk. Ich habe dieses nach bestem Wissen und Gewissen angewendet. Ob ich das dann auch so spiele, steht auf einem anderen Blatt. Wie ich das als Spielleiter auslege und was ich davon verwende auch. Das gilt selbstverständlich für alle anderen auch, hat aber mit der Diskussionsgrundlage nichts zu tun.

 

Da die Regel-/Regelmechanismusdisskusion nun zu Ende ist noch eine abschliessende Zusammenfassung:

 

A) Es bleiben 2 Fragen offen, deren Beantwortung interessant wären, um die Folgen eines "automatischen kritschen Treffers" für einen kritisch am Bein Verletzten zu überblicken:

 

1. Worin unterscheidet sich die Handlung "Hinlegen" DFR 220, von dem hier verwendeten Passus "Fallen lassen"?

 

2. Wo im Regelwerk steht, dass man gemäß seiner Möglichkeiten in der laufenden Runde eine Handlung wechseln darf (Mal abgesehen von dem Realismuspassus, den man in jeder Situation verwenden kann. Diesen hätte man aber schon vor der Regelantwort anwenden können.) Lässt man das als Spielleiter zu, muss man sich auch mit anderen möglichen ("realistischen") Handlungswechseln auseinandersetzen (z.B. weil der Gegner tot ist, einen anderen angreifen oder sich aufgrund des Handlungsverzichtes erneut bewegen) Ich kenne aus dem Regelwerk keine Beispiele die einen Handlungswechsel belegen.

 

B) Es bleiben für mich die Folgen der Anwendung der neuen Regel bzgl. Bewegungslosigkeit offen. Im Grunde wurde mit der Regeländerung, nicht nur die Frage des kritischen Bein Treffers beantwortet, sondern auch eine Erweiterung/Festlegung des Begriffes "bewegungslos" getroffen. Man kann als bewegungslos zählen, obwohl man handlungsfähig ist. Dann wäre der festgesetzte Oger ebenfalls bewegungslos, der durch Pflanzenfessel oder im Handgemenge Festgehaltene ebenfalls. Es gibt bestimmt noch mehr Fälle wo das so wäre. (Folge wäre in all diesen Fällen ist jeder Treffer automatisch kritisch)

 

Sowohl A als auch B, sollte man allerdings in einem anderen Thread diskutieren. Wenn es jemanden interessiert, möge er die Diskussion an dieser Stelle aufgreifen.

 

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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